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Stürmische Zeiten
Sturmschäden richtig vorbeugen
Lose Äste, umstürzende Bäume, herabfallende Dachziegel können in dieser Woche wieder gefährlich werden. Sturmtief "Ylenia" ist im Anmarsch - es drohen schwere Sturmböen bis hin zu orkanartigen Böen. Wie man sich vor solchen Naturgewalten richtig schützt, erklärt Schadenexperte Werner Korfhage von der Öffentlichen Oldenburg.
16. Februar 2022
Auch im Winter kann es in Deutschland sehr stürmisch werden: dann ist der Temperaturunterschied zwischen warmer Tropenluft und kalter Polarluft über dem Nordatlantik besonders groß und es können sich intensive Sturmtiefs bilden, die in Richtung Mitteleuropa ziehen. Um sich vor solchen Naturgewalten zu schützen, sind zwei Dinge unerlässlich: Das Haus wetterfest machen und die passenden Versicherungen abschließen.
Die richtige Vorbereitung ist alles
Lose Dachziegel, herumliegende Gegenstände im Garten oder morsche Äste können bei einem Sturm Passanten verletzen oder parkende Autos beschädigen. Hausbesitzer haben auf ihrem Grundstück die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie können bei einem Schadensfall haftbar gemacht werden, wenn sie Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück nicht beseitigen. „Damit nichts und vor allem niemand zu Schaden kommt, müssen Hausbesitzer schon von vornherein regelmäßig mögliche Risiken kontrollieren und beheben“, warnt Werner Korfhage. Dazu gehört zum Beispiel das Reinigen von Dachrinnen, das Prüfen von Fallrohren und das beseitigen von Mängeln. Wenn trotz alledem etwas passiert, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Wann ist ein Sturm ein Sturm?
Versicherungen sprechen dann von einem Sturm wenn eine Windstärke von acht, also mindestens 62 Stundenkilometer, erreicht wird. Das ist eine Grundvoraussetzung damit die Versicherung zahlt. Um sich vor einem Sturm zu schützen, sind vier Versicherungen wichtig. Neben der Haftpflichtversicherung ist auch die Wohngebäude-, die Hausrat- und eine Teilkaskoversicherung erforderlich.
Ein Sturm kann Hausdächer abdecken und ganze Bäume entwurzeln. Aber auch vor dem Inneren des Hauses machen Stürme keinen Halt. Wenn plötzlich Teile des Dachs abgedeckt werden, kann auch die Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. „In der Regel sind Sturmschäden in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Um sicherzugehen, sollte man aber seinen Vertrag noch einmal prüfen“, rät der Experte von der Öffentlichen Oldenburg. Wenn der Sturm die Einrichtung beschädigt hat, springt die Hausratversicherung ein. Damit das eigene Auto abgesichert ist, ist eine Teilkaskoversicherung notwendig. „Wichtig ist aber in jedem Fall, nach einem Sturm die Schäden mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. Im zweiten Schritt sollte man unverzüglich die Versicherung informieren“, empfiehlt der Abteilungsleiter der Schadenabteilung. „Hilfreich ist, neben Fotos oder Videos, auch eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen.“