- Fremdreiter: Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Pferd von anderen geritten wird. Das gilt auch für Verletzungen des Reiters.
- Hüterrisiko für private Personen, die Ihr Pferd führen oder beaufsichtigen
- Kutschfahrten zu privaten Zwecken
- Turnierrisiko und Rennen: Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
- Reitbeteiligung/ Mithalter: Der Mithalter kann in den Vertrag aufgenommen werden.
Tierhalterhaftpflicht für Pferde
Ein starkes Team braucht eine starke VersicherungDie Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde
Ob das Pferd den Reiter abwirft oder auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht - sein Halter haftet für die Schäden.
Unsere Tierhalterhaftpflicht schützt wirksam vor den Folgen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde: unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Tierhalterhaftpflicht | |
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Versicherungssumme
Wir bieten Ihnen Versicherungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
| 5 oder 10 Mio. EUR |
Als Tierhüter und -halter | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Bei einem Auslandsaufenthalt haben Sie bis zu 3 Jahre Versicherungsschutz
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Fohlen und Jungtiere
Der Versicherungsschutz gilt auch für Fohlen und Aufzuchtpferde bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, sofern die Mutterstute ebenfalls über den Vertrag abgesichert ist.
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Miet- / Leihsachschäden
Wir übernehmen die Kosten aus der Beschädigung von z.B. gemieteten Pferdeboxen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Pferdeanhängern oder bewegliche Reitutensilien (z.B. Sattel, Helm, Gerte ect.)
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Deckschäden
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für den gewollten und ungewollten Deckakt.
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Flurschäden und Weiderisiko |
Ihr zusätzlicher Schutz mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde
FAQ - die häufigsten Fragen zur Tierhalterhaftpflicht für Pferde
Was ist das?
- Als Pferdehalter haften Sie für jeden Schaden, den Ihr Pferd verursacht - in voller Höhe, unbegrenzt und auch ohne eigenes Verschulden. So will es das Gesetz (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, dieses hohe Risiko abzusichern.Das BGB definiert den Tierhalter als Person, die das Pferd besitzt, an seiner Haltung ein eigenes Interesse und die Befugnis hat, über seine Betreuung und Existenz zu entscheiden.
Was ist versichert?
- Unsere Haftpflichtversicherung für private Pferdetierhalter schließt u.a. mit ein:
- Personen- und Sachschäden, die das Pferd anrichtet
- Absicherung von Reiten mit gebissloser Zäumung
- Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Reitturnieren
- Ausgleich von Flurschäden
- Absicherung von ungewollten Deckakten
- Mietsachschäden an Pferdeboxen und Stallungen
- Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 3 Jahren
Wer ist versichert?
- Unser Versicherungsschutz gilt sowohl für Sie als Halter des Pferdes als auch für:
- Personen, die gelegentlich die Führung und Aufsicht über das Pferd übernehmen (nicht gewerbsmäßiger Tierhüter)
- die Reitbeteiligung (Personen, die das Pferd regelmäßig reiten, pflegen und versorgen und sich an den anfallenden Kosten für Futter, Tierarzt, Schmied etc. beteiligen)
- Mittierhalter im Sinne einer Eigentümergemeinschaft
- Fremdreiter (Personen, die unentgeltlich und ohne Gegenleistung Ihr Pferd reiten)
Was wird gezahlt?
- Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.Bei Personenschäden z. B.:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Haushaltshilfe
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Rente
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern
Bei Sachschäden z. B.:- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderung
Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für deren Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert sind z. B.:
- Schäden, die man selbst erleidet (Eigenschäden)
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
Downloads und weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflicht für Pferde
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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