Tier­halter­haft­pflicht für Pferde

Ein star­kes Team braucht eine star­ke Ver­sicherung
  • Ver­sicherungs­schutz für alle Rei­ter des Pfer­des
  • Miet­sach­schäden an Pferde­boxen und Stal­lungen
  • Prü­fung und Über­nahme des Schaden­er­satzes oder Ab­wehr un­be­rech­tigter An­sprüche

Die Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde

Ob das Pferd den Rei­ter ab­wirft oder auf die Straße läuft und einen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht - sein Hal­ter haf­tet für die Schäden.

Unsere Tier­halterhaft­pflicht­ schützt wirk­sam vor den Fol­gen.

Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Tier­hal­ter­haft­pflicht

Ver­sicherungs­summe
Wir bie­ten Ihnen Ver­sich­erungs­sum­men je Scha­den­er­eig­nis pau­schal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
5 oder 10 Mio. EUR
Als Tier­hü­ter und -hal­ter
Vor­über­gehen­de Aus­lands­auf­ent­hal­te
Bei ein­em Aus­lands­auf­ent­halt ha­ben Sie bis zu 3 Jah­re Ver­sich­erungs­schutz
Foh­len und Jung­tie­re
Der Ver­sich­er­ungs­schutz gilt auch für Foh­len und Auf­zucht­pferde bis zum voll­en­de­ten 2. Le­bens­jahr, so­fern die Mutter­stu­te eben­falls über den Ver­trag ab­ge­sich­ert ist.
Miet- / Leih­sach­schä­den
Wir über­neh­men die Kos­ten aus der Be­schädi­gung von z.B. ge­mie­te­ten Pfer­de­box­en, Wei­den und Zäu­nen, Pad­docks, Pfer­de­an­hän­gern oder be­weg­liche Reit­uten­si­lien (z.B. Sattel, Helm, Gerte ect.)
Deck­schä­den
Wir bie­ten Ihn­en Ver­sich­er­ungs­schutz für den ge­woll­ten und un­ge­woll­ten Deck­akt.
Flur­schä­den und Wei­de­ri­si­ko

Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Pferde

Mit­ver­sichert ohne zu­sätz­lichen Bei­trag
  • Fremd­reiter: Ver­sicherungs­schutz be­steht auch dann, wenn das Pferd von ande­ren ge­ritten wird. Das gilt auch für Ver­let­zungen des Rei­ters.
  • Hüter­risiko für pri­vate Per­sonen, die Ihr Pferd füh­ren oder be­auf­sich­tigen
  • Kutsch­fahr­ten zu pri­vaten Zwecken
  • Turnier­risiko und Rennen: Teil­nahme an reit­sport­lichen Ver­an­stal­tungen
  • Reit­be­teili­gung/ Mit­halter: Der Mit­halter kann in den Ver­trag auf­ge­nommen wer­den.
FAQ - die häufig­sten Fragen zur Tier­halter­haft­pflicht für Pferde
Was ist das?
  • Als Pferdehalter haften Sie für jeden Schaden, den Ihr Pferd verursacht - in voller Höhe, unbegrenzt und auch ohne eigenes Verschulden. So will es das Gesetz (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, dieses hohe Risiko abzusichern.
    Das BGB definiert den Tierhalter als Person, die das Pferd besitzt, an seiner Haltung ein eigenes Interesse und die Befugnis hat, über seine Betreuung und Existenz zu entscheiden.
Was ist versichert?
  • Unsere Haftpflichtversicherung für private Pferdetierhalter schließt u.a. mit ein:
    • Personen- und Sachschäden, die das Pferd anrichtet
    • Absicherung von Reiten mit gebissloser Zäumung
    • Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Reitturnieren
    • Ausgleich von Flurschäden
    • Absicherung von ungewollten Deckakten
    • Mietsachschäden an Pferdeboxen und Stallungen
    • Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 3 Jahren
Wer ist versichert?
  • Unser Versicherungsschutz gilt sowohl für Sie als Halter des Pferdes als auch für:
    • Personen, die gelegentlich die Führung und Aufsicht über das Pferd übernehmen (nicht gewerbsmäßiger Tierhüter)
    • die Reitbeteiligung (Personen, die das Pferd regelmäßig reiten, pflegen und versorgen und sich an den anfallenden Kosten für Futter, Tierarzt, Schmied etc. beteiligen)
    • Mittierhalter im Sinne einer Eigentümergemeinschaft
    • Fremdreiter (Personen, die unentgeltlich und ohne Gegenleistung Ihr Pferd reiten)
Was wird gezahlt?
  • Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.
    Bei Personenschäden z. B.:
    • Arzt- und Krankenhauskosten
    • Haushaltshilfe
    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld
    • Rente
    • Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern
    Bei Sachschäden z. B.:
    • Reparaturkosten
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Wertminderung
    Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für deren Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
Was ist nicht versichert?
  • Nicht versichert sind z. B.:
    • Schäden, die man selbst erleidet (Eigenschäden)
    • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
    • Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind
    • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden
    • Geldstrafen und Bußgelder
Down­loads und weitere In­forma­tionen zur Tier­halter­haft­pflicht für Pferde
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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