
- Fremdreiter: Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Pferd von anderen geritten wird. Das gilt auch für Verletzungen des Reiters.
- Hüterrisiko für private Personen, die Ihr Pferd führen oder beaufsichtigen
- Kutschfahrten zu privaten Zwecken
- Turnierrisiko und Rennen: Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
- Reitbeteiligung/ Mithalter: Der Mithalter kann in den Vertrag aufgenommen werden.