Wir bieten Ihnen eine Feuerversicherung für den Rohbau sofort bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Dann ist ihr Haus vom ersten Spatenstich an geschützt. Und wenn Sie sich für eine dreijährige Vertragslaufzeit entscheiden, bekommen Sie den Versicherungsschutz während der Bauzeit sogar für bis zu 12 Monate geschenkt.
Bauherrenhaftpflicht
Bauen Sie ganz entspanntDie Bauherrenhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Mit dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung geht für die meisten Menschen ein Traum in Erfüllung. Doch gerade der Bau eines Hauses - ob für den Eigenbedarf oder als langfristige Kapitalanlage - birgt viele Tücken. Sie müssen planen, organisieren, kontrollieren und Entscheidungen treffen.
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, jede mögliche Gefahrenquelle abzusichern (Verkehrssicherungspflicht). Oder anders: Entsteht jemandem auf Ihrer Baustelle ein Schaden, der durch notwendige bzw. zumutbare Vorkehrungen hätte verhindert werden können, haften Sie. Ferner sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dass Sie den Bau durch persönliche und häufige Stichproben überprüfen (Überwachungspflicht) und jede Gefahr sofort beseitigen müssen.
Bauherren sollten sich daher unbedingt gegen verschiedene Risiken absichern.
Bauherrenhaftpflicht | |
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Versicherungssumme
Wir bieten Ihnen Versicherungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
| 5 oder 10 Mio. EUR |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk | |
Senkungen von Grundstücken und Erdrutschungen | |
Abwasserschäden | |
Gebrauch von Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h | |
Eigenleistung durch den Bauherren |
Ihr zusätzlicher Schutz mit der Bauherrenhaftpflicht
Die Errichtung eines Hauses, gleich welcher Größenordnung, ist ein planungsintensives Unternehmen: Von der Finanzierung über den Grundstückskauf bis zur Auswahl der Handwerksbetriebe muss an alles gedacht werden. Lassen Sie Sicherheitsaspekte dabei nicht zu kurz kommen.
Warum benötige ich eine Bauherrenhaftpflicht?
- Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für Ihre Baustelle. Und auch später können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer für die meisten Schadenereignisse rund um Ihr Anwesen haftbar gemacht werden.Wir schützen den Bauherrn bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Deshalb sollte unsere Bauherrenhaftpflicht nicht fehlen.Wir prüfen, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht, zahlen den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist versichert?
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk, z. B. aus:
- Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
- von Ihnen am Bau selbst ausgeführten Arbeiten
- Schäden, die Ihre Mithelfer verursachen
- Umweltschäden (gemäß Umweltschadengesetz)
- Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 1.000 Liter gesamt (bzw. 250 Liter je Einzelgebinde)
Was wird gezahlt?
- Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.Bei Personenschäden z. B.:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Verletzten-, Witwen- und Waisenrenten
Bei Sachschäden z. B.:- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)
Sind Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert sind z. B.
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Ansprüche von Angehörigen, mit denen Sie als Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden durch Verändern der Grundwasserverhältnisse
- Schäden durch Errichten einer Geothermieanlage
Wohngebäudeversicherung
Absicherung der Arbeitskraft
Risikolebensversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
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