Bauherren­haft­pflicht

Bauen Sie ganz ent­spannt
  • Ver­sicherte An­sprüche wegen Sach-, Personen- und Vermögens­­schäden bis Bau­ende (max. 2 Jahre)
  • Ver­sicherungs­schutz bei selbst über­­nommener Bau­planung und/ oder Bau­leitung
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­­regulie­runget

Die Bauherren­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Mit dem eige­nen Haus oder der eigenen Woh­n­ung geht für die meisten Men­schen ein Traum in Er­füllung. Doch gerade der Bau eines Hauses - ob für den Eigen­bedarf oder als lang­fristige Kapital­anlage - birgt viele Tücken. Sie müssen planen, or­ga­ni­­sieren, kon­trol­­lieren und Ent­scheidungen treffen.

Als Bau­­herr sind Sie ver­­pflich­tet, jede mög­liche Ge­­fahren­quelle ab­zu­­sichern (Ver­kehrs­sicherungs­pflicht). Oder anders: Ent­­steht je­man­­dem auf Ihrer Bau­­stelle ein Schaden, der durch not­wendige bzw. zu­mut­­bare Vor­­kehrungen hätte ver­­hindert wer­den können, haf­ten Sie. Fer­ner sind Sie ge­setz­lich dazu ver­pflichtet, dass Sie den Bau durch per­­sön­liche und häufige Stich­­pro­ben über­­prüfen (Über­wachungs­pflicht) und jede Ge­­fahr so­fort be­­sei­tigen müssen.

Bau­­herren soll­ten sich daher un­be­dingt gegen ver­­schie­dene Risiken ab­­sichern.

Bau­herren­haftpflicht: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Bau­herren­haft­pflicht

Ver­sicherungs­summe
Wir bieten Ihnen Ver­sicherungs­summen je Schaden­ereig­nis pauschal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
5 oder 10 Mio. EUR
Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richten­de Bau­werk
Sen­kungen von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen
Ab­was­ser­schä­den
Ge­brauch von Arbeits­maschinen und Staplern bis 20 km/h
Eigen­leistung durch den Bau­herren

Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Bau­herren­haft­pflicht

Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau

Wir bieten Ihnen eine Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau so­fort bei Ab­schluss einer Wohn­ge­bäude­ver­sicherung. Dann ist ihr Haus vom ersten Spaten­stich an ge­schützt. Und wenn Sie sich für eine drei­jährige Ver­trags­lauf­zeit ent­scheiden, be­kommen Sie den Ver­sicherungs­schutz während der Bau­zeit so­gar für bis zu 12 Monate ge­schenkt.

Bau­leistungs­ver­sicherung

Die Er­richtung eines Hauses, gleich welcher Größen­ordnung, ist ein planungs­intensives Unter­nehmen: Von der Finan­zierung über den Grund­stücks­kauf bis zur Aus­wahl der Hand­werks­betriebe muss an alles ge­dacht werden. Lassen Sie Sicher­heits­aspekte da­bei nicht zu kurz kommen. 

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Bau­herren­haft­pflicht
Warum benötige ich eine Bauherrenhaftpflicht?
  • Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für Ihre Baustelle. Und auch später können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer für die meisten Schadenereignisse rund um Ihr Anwesen haftbar gemacht werden.
    Wir schützen den Bauherrn bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Deshalb sollte unsere Bauherrenhaftpflicht nicht fehlen.
    Wir prüfen, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht, zahlen den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist versichert?
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk, z. B. aus:
    • Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
    • von Ihnen am Bau selbst ausgeführten Arbeiten
    • Schäden, die Ihre Mithelfer verursachen
    • Umweltschäden (gemäß Umweltschadengesetz)
    • Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 1.000 Liter gesamt (bzw. 250 Liter je Einzelgebinde)
Was wird gezahlt?
  • Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.
    Bei Personenschäden z. B.:
    • Arzt- und Krankenhauskosten
    • behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld
    • Verletzten-, Witwen- und Waisenrenten
    Bei Sachschäden z. B.:
    • Reparaturkosten
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Wertminderungen
    • Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)
    Sind Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
Was ist nicht versichert?
  • Nicht versichert sind z. B.
    • Schäden, die man selbst erleidet
    • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
    • Ansprüche von Angehörigen, mit denen Sie als Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben
    • Geldstrafen und Bußgelder
    • Schäden durch Verändern der Grundwasserverhältnisse
    • Schäden durch Errichten einer Geothermieanlage
Down­loads und weitere Infor­mationen zur Bau­herren­haft­pflicht
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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