Die betrieb­liche Alters­ver­sor­gung

Für Ihre Mit­arbei­ter die pas­sende Lö­sung
  • Ein­spa­rung der Lohn­neben­kosten (Steuer und Sozial­ver­sich­erung)
  • Rechts­anspruch auf Ent­gelt­um­wandl­ung er­füllt
  • Mit­ar­beiter­mo­tivation

Die betrieb­liche Alters­ver­sor­gung der Öffentlichen Olden­burg

Ihre Ar­beit­neh­mer haben einen recht­lichen An­spruch auf Reali­sierung einer Gehalts­um­wand­lung über Sie als Ar­beit­geber. Die genaue Um­set­zung dieses An­spruch­es hängt aller­dings von den Rah­men­be­ding­ung­en ab, die Sie für Ihre Ar­beit­neh­mer schaffen. Mit einem durch­dachten Kon­zept tun Sie Gu­tes und un­ter­stüt­zen so Ihre Mit­ar­bei­ter beim Auf­bau ei­nes Ruhe­polsters für mehr Wohl­stand im Alter.

Un­sere Kon­zept­Rente Firmen hilft Ihnen dabei. Sie ent­schei­den, wie die Ar­beit­nehmer ihren Gehalts­um­wand­lungs­anspruch steuer- und sozial­ver­sich­erungs­frei in den Aufbau einer Alters­rente in­vestie­ren sollen und helfen so für später „vor­zuarbeiten“.

Unser Arbeit­geber­portal - Ver­träge ein­fach online verwalten!

Kompakt, schnell, sicher: das Ar­beit­­ge­­ber­­por­­tal der Öffent­lichen sorgt für mehr Frei­räu­me bei Ihren Ar­beits­pro­zes­sen. Sie er­hal­ten die Mög­lich­keit die bAV-Ver­trä­ge Ihrer Mit­ar­bei­ten­den on­line ein­zu­sehen und zu ver­wal­ten. So kön­nen Ver­trags­än­de­run­gen nun ein­fach digi­tal über das Ar­beit­ge­ber­por­tal in Auf­trag ge­ge­ben werden.

Details hierzu fin­den Sie in un­se­rem Pros­pekt oder in unserem Erklärfilm auf YouTube.

Sie arbeiten gern pa­pier­arm und be­vor­zu­gen kurze Ar­beits­pro­zesse?
Hier geht es zur Anmeldung!

Betrieb­liche Alters­ver­sorgung: unser Pro­dukt in der Konzept­Rente

Flex

Sie wollen für Ihre Arbeit­nehmer eine sicher­heits­orien­tierte An­lage mit sta­bilem Wachstum, einer Garantie­ver­zin­sung, einer flex­iblen Beitrags­zahlung und einer Be­tei­li­gung am Alters­vor­sorge Fonds oder Altersvorsorge Fonds Plus?

Dann ent­scheiden Sie sich für unsere KonzeptRente Firmen Flex.

Der Alters­vorsorge Fonds

Mit dem Alters­vorsorge Fonds nutzen Sie als Kunde die Anlage­strukturen der Öffentlichen Oldenburg. Für Ihre Spar­beiträge werden An­teile erworben und Sie nehmen somit an der Wert­ent­wicklung teil.

bAV Firmenwissen

FAQ - die häufigsten Fragen zur betrieb­lichen Alters­ver­sor­gung

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?
  • Sie vereinbaren mit Ihren Arbeitnehmern, dass diese Teile ihres Bruttogehalts in die Direktversicherung wandeln können. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die Sie als Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer und Beitragszahler) auf das Leben Ihrer Arbeitnehmer (versicherte Person) abschließen. Bei Vertragsablauf – generell ab dem 67. Lebensjahr, frühestens ab dem 62. Lebensjahr – wird eine lebenslange monatliche Rente an Ihre Arbeitnehmer gezahlt, alternativ können sich diese auch für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden.
Bis zu welcher Höhe können die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden?
  • Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West können steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden (im Jahr 2024 = 3.624 EUR).
    Zusätzlich sind weitere 4% der BBG West steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.
Hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung?
  • Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, einen Teil ihres Gehaltes in die betriebliche Altersversorgung zu investieren.
Gibt es eine Möglichkeit, die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung schriftlich festzuhalten?
  • Im Rahmen einer sogenannten Versorgungsordnung grenzen Sie Ihre Arbeitgeberhaftung ein und kommunizieren so Ihre Lösung gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Durch die Versorgungsordnung können Sie bei der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung Ihre eigenen Vorstellungen einbringen und vermeiden spätere Rechtsfolgen.
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.

Wir sind für Sie da!

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