Land­wirt­schaft­liche Betriebs­haftpflicht

Stützt Sie, wenn´s darauf an­kommt
  • Be­triebs­haft­pflicht in­klu­sive Umwelt­basisversicherung
  • Nutz­tier­hal­tung ein­schließlich Weide­haltung und Flur­schäden
  • Privat­haft­pflicht-Premium

Die Betriebs­haftpflicht für Land­wirte der Öffentlichen Olden­burg

Die Land­wirt­schaft­liche Betriebs­haftpflicht ge­hört zur Grund­aus­stattung für jeden Hof. Wer viel ar­beitet, kann nicht ver­hindern, dass Fehler passieren. Fremde Personen oder Sachen können zu Schaden kommen.

Unsere Be­triebs­haftpflicht schützt den land­wirt­schaft­lichen Unter­nehmer und alle Be­triebs­ange­hörigen vor den finan­ziellen Fol­gen.

So indivi­duell wie Ihr Be­trieb. Hal­ten Sie Pferde, bie­ten Sie Kutsch­fahrten an oder über­neh­men Sie Lohn­ar­beiten? Wir passen den Ver­sicherungs­schutz ganz nach Ihren Wün­schen an.

Haft­pflicht­ver­sicherungen für Ihren Be­trieb: unsere Produkte im Überblick
Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht

Die Be­triebs­haftpflicht stellt Sie von be­grün­deten gesetz­lichen An­sprüchen Dritter auf Schaden­ersatz wegen Per­sonen­schäden und Sach­schäden frei. Sie bietet auch Ver­sicherungs­schutz für Schäden, die durch mangel­hafte Pro­dukte ent­stehen, die Sie ge­liefert oder her­ge­stellt haben.

Be­stimmte Ver­mögens­schäden, die Ihren Ab­nehmern bei der Weiter­ver­arbei­tung ent­stehen, können Sie zusätz­lich durch eine er­wei­terte Pro­dukt­haft­pflicht ab­sichern.

Umweltrisikoversicherung

Wenn Ihr Unter­nehmen die Um­welt schädigt, müssen Sie die Kosten für sofor­tige Ab­hilfe über­nehmen, z. B. Sa­nierungs­kosten für ge­schützte Tier- und Pflanzen­arten, Böden und Ge­wässer. Auch für Per­sonen- und Sach­schäden haf­ten Sie.In unserer Land­wirt­schaft­lichen Betriebs­haftpflicht sind folgende An­lagen be­reits pau­schal mit­ver­sichert (Umwelt-Basis­deckung):

  • Gülle­be­hälter bis 3.000 cbm
  • Mineralöl­tanks bis 25.000 l
  • Flüssig­dünger bis 10.000 l
  • An­lagen zur Tier­haltung nach Umwelt­haftungs­gesetz
  • Klein­gebinde bis 5.000 l ge­samt.

Für grö­ßere An­lagen können wir Ver­sicherungs­schutz über den Baustein Umwelt­ Plus an­bieten. Zu­sätz­lich be­steht Ver­siche­rungs­schutz für An­sprüche nach Bun­des­bo­den­schutz­ge­setz für den ei­ge­nen Boden.

Verpächter-Haftpflichtversicherung 

Ver­mieter und Ver­pächter von Ge­bäuden und Grund­stücken brauchen be­sonderen Haftpflicht­schutz.

Diese Deckung ist in unserer Betriebs­haftpflicht bereits enthalten.

FAQ - die häufigsten Fra­gen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung
Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?
  • Wer viel arbeitet, kann Fehler, auch bei größter Sorgfalt, nicht vermeiden. Hohe Schadenersatzforderungen können Ihre Existenz bedrohen.

    Die Betriebshaftpflicht ist ein starker Partner an Ihrer Seite. Sie
    • prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hat,
    • stellt sie von berechtigten Forderungen frei,
    • wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab und trägt die erforderlichen Kosten.
Wonach richtet sich mein Beitrag?
  • Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft richtet sich der Beitrag nach der Betriebsfläche und der Gesamtzahl der vorhandenen Tiere oder Mastplätze. Sie können weitere Firmen in den Vertrag aufnehmen lassen und so von einem günstigen Staffelbeitrag profitieren.
    Der Beitrag für verpachtete Gebäude und landwirtschaftliche Flächen richtet sich nach dem Bruttojahresmietwert.
Welches Risiko ist versichert?
  • Wir bieten Versicherungsschutz für den im Antrag und Versicherungsschein beschriebenen Betrieb mit seinen Eigenschaften, Tätigkeiten, Rechtsverhältnissen. Die Deckung besteht für alle Betriebsgrundstücke in Deutschland.
    Wir fragen Sie jährlich, ob neue Risiken hinzugekommen sind. Wenn Sie diese innerhalb eines Monats anzeigen, erhalten Sie hierfür rückwirkenden Versicherungsschutz. Wir werden das Risiko dann, Einigung über den Beitrag vorausgesetzt, in den Vertrag aufnehmen.
Was enthält die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung?

Mit unse­rer Be­triebs­haft­pflicht sichern Sie alle not­wen­di­gen land- und forst­wirt­schaft­lichen Haft­pficht­risi­ken ab. Fol­gen­de Risiken sind z. B. ent­hal­ten:

  • Betriebs­stätten-Risiko (Grund, Boden, Ge­bäude)
  • Bau­herren-Haft­pflicht­ver­siche­rung für be­trieb­liche Bau­maß­nah­men
  • Nutz­tier­hal­tung (auch bei ge­werb­licher Tier­hal­tung)
  • Direkt­ver­marktung
  • Selbst­fah­ren­de Arbeits­maschinen, Gabel­stap­ler, Bau­maschi­nen (bis 20 km/h)

Außer­dem im Grund­paket:
Unsere Umwelt-Basis­ver­siche­rung und die Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung.

Was ist eine Umwelthaftpflichtversicherung?

Auf­grund eines Stör­falls, aus Ver­sehen oder Un­wissen­heit – als Land­wirt haf­ten Sie für ent­stan­dene Schä­den. Mit unse­rer Umwelt­haft­pflicht-Basis­ver­siche­rung als fester Bestand­teil der Be­triebs­haft­pflicht ge­nie­ßen Sie weit­reichen­den Ver­siche­rungs­schutz für die wesent­lichen Umwelt­risi­ken. Ver­sichert sind:

  • Gülle bis 3.000.000 l
  • Mine­ral-, Synthe­tik- oder Pflan­zen­öle bis 25.000 l
  • feste Dünge­mittel
  • flüssige Dünge­mittel bis 10.000 l
  • sonstige umwelt­ge­fähr­liche Stoffe in Klein­ge­bin­den
  • An­lagen zur Tier­hal­tung nach Umwelt­haftungs­ge­setz

Auf­grund des Umwelt­scha­dens­gesetzes haben Land­wirt­schafts­be­trie­be ein deut­lich er­höh­tes Risiko. Unsere Police bie­tet be­reits in der Grund­deckung umfang­reichen Ver­siche­rungs­schutz ohne Bei­trags­zu­schlag bei Schä­den an:

  • Ge­schütz­ten Tie­ren, Pflan­zen und Leben­sräu­men
  • Eige­nen und frem­den Böden und Ge­wässern - auch am Grund­wasser
Ist in der Betriebshaftpflicht die Privat-Haftpflichtversicherung enthalten?

Ja, unsere land­wirt­schaft­liche Be­triebs­haft­pflicht be­in­hal­tet be­reits die pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung. Sie gilt für Sie, Ihren Ehe- oder Lebens­part­ner und deren/dessen un­ver­hei­ra­tete, in häus­licher Ge­mein­schaft leben­de min­der­jährige Kin­der.

Voll­jährige Kin­der, Eltern, Schwie­ger­eltern sowie Groß­eltern, die auf dem land­wirt­schaft­lichen An­wesen leben, sind eben­falls mit­ver­sichert, so­fern sie nicht haupt­beruf­lich außer­halb des ver­sicher­ten Be­trie­bes tätig sind. Die Mit­ver­siche­rung bleibt be­ste­hen, wenn diese An­ge­höri­gen in einem Alten- oder Pflege­heim leben.

Kann ich die Leistungen der Betriebshaftpflicht flexibel erweitern?

Sie haben wei­tere Risi­ken? Je nach Ihren be­trieb­lichen Gegeben­heiten können Sie zu­sätz­lichen Versicherungsschutz ver­ein­baren. Zum Beispiel für:

  • Er­wei­ter­te Pro­dukt-Haft­pflicht­ver­siche­rung
  • Gewahr­sams­schäden für ge­lie­he­ne, ge­mie­tete oder ge­pach­tete Sachen
  • Reitpferde, Pensionspferde und Pensionsrinder, Hunde, gewerbliche Nebenbetriebe, Biogasanlagen oder Lohnmaschinenbetriebe
Betriebshaftpflicht: Noch günstiger dank Selbstbeteiligung?

Ver­ein­baren Sie eine Selbst­be­teili­gung für Sach­schä­den in Höhe von 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR, er­hal­ten Sie einen Bei­trags­nach­lass. Wir bera­ten Sie gerne per­sön­lich!

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Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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