In der Einzelwertsummenermittlung wird die Versicherungssumme individuell ermittelt. Diese Summenermittlungsart bieten wir wahlweise als Neuwert- oder Zeitwertversicherungsform an. So können Sie individuell je Maschine/ Gerät festlegen, ob eine Absicherung zum Neuwert oder aber zum Zeitwert erfolgen soll.
Landwirtschaftliche Inventarversicherung
Mit uns ernten Sie SicherheitDie Inventarversicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte
Ob landwirtschaftliches Gerät und Maschinen, Ernte oder Ihr Vieh - die Inventarversicherung der Öffentlichen Oldenburg bieten den optimalen Schutz für Ihr Inventar.
Auch unsere Inventarversicherung ist genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Sie umfasst nicht nur Ihr landwirtschaftliches Gerät und Ihre landwirtschaftlichen Maschinen, sondern auch Ihr Vieh und die gesamte Ernte. Des Weiteren können Sie über eine Ertragsausfallversicherung die Produktionsunterbrechung nach einem Schadenfall versichern.
Bei der pauschalen Summenermittlung wird die Inventarversicherungssumme schnell und einfach über den Viehbesatz und die landwirtschaftliche Nutzfläche ermittelt. Des Weiteren wird ein Unterversicherungsverzicht gewährt.
Ihr zusätzlicher Schutz zur Inventarversicherung
Besonders in wachsenden oder sich zunehmend spezialisierenden Betrieben erhöht z. B. ein Feuerschaden das Ausfallrisiko erheblich. Im Versicherungsfall müssen Sie mit Einnahmeverlusten durch die Produktionsunterbrechung rechnen. Ein solcher Produktionsausfall und die damit verbundenen Einnahmeverluste können sich für Sie schnell existenzgefährdend auswirken.
Hier hilft Ihnen unsere Ertragsausfallversicherung. Diese ersetzt Ihnen nach einem Versicherungsfall den entgangenen Deckungsbeitrag.
Warum ist eine Inventarversicherung wichtig?
- Ihre Betriebseinrichtung, Maschinen, Tiere und Vorräte sind wertvolles Kapital. Bereits geringe Schäden können zu erheblichen Betriebsstörungen führen. Stellen Sie sich vor, ein heiß gelaufenes Lager führt zu einem Brand an Ihrer Erntemaschine. Oder durch einen Blitz-Überspannungsschaden setzt die Be- und Entlüftung in Ihren Stallungen oder Lagergebäuden aus. In beiden Fällen kommen hohe Kosten auf Sie zu.
Was passiert bei einem Produktionsausfall infolge eines Feuerschadens?
- Wenn nach einem Brand der ganze Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillstehen, kann es schnell zu existenzgefährdenden Einkommensausfällen kommen. Wir empfehlen daher Ihre landwirtschaftliche Feuer-Inventarversicherung durch eine Ertragsausfallversicherung zu ergänzen. Diese ersetzt Ihnen den entgangenen Deckungsbeitrag nach einem Versicherungsfall. Hierdurch werden Liquiditätsengpässe vermieden und der Betrieb kann ohne Aufnahme von Krediten fortgeführt werden.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
- Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert Ihres landwirtschaftlichen Inventars höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadenfall würde in einem solchen Fall nur eine anteilige Entschädigung gezahlt werden.Darauf verzichten wir z.B. sofern die Inventarsumme auf Basis der tatsächlich vorhandenen Tierplatzzahlen und Nutzfläche durch uns ermittelt wurde (Pauschale Summenermittlung).
Kann ich bei der Feuer-Inhaltsversicherung Leistungen individuell erweitern?
Zum Leistungspaket unserer Feuer-Inhaltsversicherung gehören auch Aufräum- und Abbruchkosten, Überspannungsschäden durch Blitz, Fermentations- und Schwelzersetzungsschäden und vieles mehr.
Über das Haftungspaket Spezial können Sie viele zusätzliche Leistungs-Extras vereinbaren und sind im Schadenfall somit immer auf der sicheren Seite. Hierzu gehören u.a.
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
- Blitzüberspannung bis 100% der Versicherungssumme
- Folgeschäden aus Blitzüberspannung an Tieren des versicherten Tierbestandes bis 100% der Versicherungssumme
- Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 100% der Versicherungssumme
- Vandalismus/böswillige Beschädigung bis 25.000 EUR je Versicherungsfall und Jahr (Selbstbeteiligung 1.000 EUR je Schadenfall)
- Verpuffung, Rauch und Rußschäden bis 100% der Versicherungssumme
- Fermentation- und Schwelzersetzungsschäden bis 100% der Versicherungssumme
- Einbruchdiebstahl für Werkzeuge aus verschlossenen Wirtschaftsgebäuden des Versicherungsnehmer bis 2% der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR
- Summenausgleich innerhalb und zwischen den einzelnen Positionen der Inventarversicherung ist vereinbart
- Tierdiebstahl von landwirtschaftlichen Nutztieren und Schäden durch Ripper (maximal 5.000 EUR je Tier) bis 100 % der Versicherungssumme
- Schäden von durch Wildtieren getöteten versicherten landwirtschaftlichen Nutztieren bis 50.000 EUR pro Jahr (maximal 5.000 EUR je Tier)
Das Haftungspaket Spezial beinhaltet noch viele weitere Leistungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch vor.
Die Gesamtentschädigung aller Haftungserweiterungen beträgt maximal zusätzlich 100% der Gesamtversicherungssumme.
Es vergeht kaum eine Woche in der man nicht in den Tageszeitungen davon liest: Feuerschäden auf landwirtschaftlichen Betrieben. Die Folgen sind meist nicht nur gefährlich für Mensch und Tier, sondern häufig auch existenzbedrohend. Denn selbst mit einem Top-Versicherer an der Seite sind die finanziellen und emotionalen Belastungen für die betroffenen Familien im Schadenfall hoch.
Dabei zeigt sich im Nachhinein häufig, dass der Brand leicht hätte verhindert werden können. Als Ursachen werden nämlich nicht selten Fehler in den elektrischen Anlagen, aber auch Unachtsamkeit oder Fehlverhalten der Landwirte ermittelt. Damit es erst gar nicht soweit kommt, möchten wir Ihnen mit dem Hof-Check eine kostenlose und effektive Serviceleistung in Form einer Sicherheitsberatung anbieten.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
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