Photovoltaik­versicherung

Schutz vor Reparatur­kosten und Ertrags­ausfall
  • Sie erhalten eine umfassende Absicherung Ihrer Photovoltaik-Anlage gegen Beschädigungen oder Zerstörungen zum Neuwert.
  • Der Versicherungsschutz gilt auch bei Schäden, die während der Erstmontage an bereits montierten, mit dem Gebäude fest verbundenen Teilen der Photovoltaik-Anlage z. B. durch Brand oder Hagel entstehen.
  • Sie erhalten Ersatz für die entgangene Einspeise­vergütung im Falle eines Ertragsausfalls.

Die Photovoltaik­versicherung für Landwirte

Solarenergie ist umwelt­freundlich, ergiebig und besonders wirt­schaftlich – aber nur, so­lange nichts passiert. Nimmt die Elektronik einen Schaden oder werden beispiels­weise die Solar­module durch einen Sturm be­schädigt, ist die Strom­produktion gestört, ein Total­ausfall ist möglich.

Die Photovoltaik­ver­sicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten und Ertrags­aus­fällen durch Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage.

Photovoltaik­versicherung für Landwirte: das Produkt im Überblick

Zum Schutz Ihrer Photovoltaik-Anlage

  • Die Photovoltaik­ver­sicherung für Landwirte springt ein, wenn Ihre Photovoltaik-Anlage durch un­vor­her­sehbare Ereignisse wie z. B. einen Sturm beschädigt oder zerstört wird.

  • Im Schadenfall werden Ihnen die Wieder­herstellungs­kosten bis zur Höhe der ver­einbarten Ver­sicherungs­­summe (Neuwert) ersetzt.

  • Sollte es im Schaden­fall zu einer Unter­brechung der Strom­produktion kommen, wird Ihnen der daraus resultierenden Ertrags­­ausfall für einen bestimmten vereinbarten Zeit­raum ersetzt.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Photovoltaik­versicherung für Landwirte
Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
  • Eine Photovoltaik-Anlage stellt einen hohen Wert dar, der häufig durch einen Kredit finanziert wird. Die Photovoltaikversicherung schützt Sie vor einer Vielzahl von Gefahren und sichert so Ihre Investition. Da Photovoltaik-Anlagen häufig mit dem Ziel errichtet werden, mit dem eingespeisten Strom Gewinne zu erzielen, sind auch Ertragsausfälle versichert, sollte die Anlage einmal durch einen Schaden funktionslos sein.
Was ist versichert?
  • Versichert sind die im Versicherungsschein genannten solartechnischen Anlagen und Geräte für die Stromerzeugung wie
    • Photovoltaik-Module
    • Modultragegestelle
    • Wechselrichter
    • Einspeise- und Erzeugungszähler
    • Akkumulatoren
    • Laderegler
    • Trafos
    • Überspannungsschutzeinrichtungen
    • Blitzschutzanlagen
    • Gleich- und Wechselstromverkabelung
    gemäß Lieferumfang der Stromerzeugungsanlage.

    Nicht versichert sind z. B.
    • Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen
    • Teile, die nicht dem direkten Betrieb der Photovoltaik-Anlage dienen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Die Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.

    Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Sabotage
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Beschädigung durch Tiere, z. B. Tierbisse
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In der Photovoltaikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall werden Ihnen die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (Neuwert) ersetzt.
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
  • Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert.
    Es wird Ihnen die entgangene Einspeisevergütung in der tatsächlichen Höhe für den vertraglich vereinbarten Zeitraum erstattet.
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