Krankenhauszusatzversicherung
Das Leistungsplus im KrankenhausDie Krankenhauszusatzversicherung
Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatzversicherungen sind Sie bei stationären Aufenthalten gut versorgt. Sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen.
Privatpatienten-Status im Krankenhaus
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil
Mit der Krankenhauszusatzversicherung First Class genießen Sie den Komfort einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in einem Krankenhaus Ihrer Wahl. Darüber hinaus können Sie privatärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Sofern Ihr Kind ins Krankenhaus muss und noch nicht 14 Jahre ist, werden die Kosten der Begleitung durch ein Elternteil ebenfalls übernommen.
Mit dem Tarif First Class genießen Sie den Status eines Privatpatienten. So können Sie sich schnell und unkompliziert behandeln lassen.
Mit der Krankenhauszusatzversicherung Tarif First Class sind Sie bestens abgesichert und können sich im Ernstfall auf eine erstklassige medizinische Versorgung verlassen.
Preisbeispiel: Krankenhauszusatzversicherung
FirstClass (KHU/KHP) | FirstClass (KHU/KHP) + Krankenhaustagegeld | FirstClass (KHU/KHP) + Krankenhaustagegeld + Kurtagegeld | |||
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Ein- oder Zweibettzimmer
Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer
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Freie Krankenhauswahl
Anfallende Mehrkosten des Mehrbettzimmers, wenn ein anderes als in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus in Deutschland aufgesucht wird
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Privatärztliche Behandlung
Chefarzt- und Spezialistenbehandlung
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Kosten für Begleitperson
Kostenübernahme für eine Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
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Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld zur Absicherung der finanziellen Mehrbelastung bei einem Krankenhausaufenthalt
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Kurtagegeld
Kurkostenversicherung zum Ausgleich von Kosten bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
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Was ist im Leistungsfall zu tun?
Bei akuten Krankenhausaufenthalten geben Sie bei der Aufnahme die Versicherungsnummer an – das Krankenhaus wendet sich dann an uns. Die besseren Unterbringungskosten werden in der Regel direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Für die privatärztlichen Behandlungen erhalten Sie Rechnungen. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann, welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Unsere Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.
Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.
Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wozu ist ein Kurtagegeld gut?
Mitunter gibt es auch keinen Kostenträger, eine Kur oder Rehabilitation ist aber angeraten – dann ist unser Kurtagegeld die richtige Wahl. Ein Teil der Kosten wie z. B. für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen werden damit aufgefangen.
Krankentagegeldversicherung
Ambulante Zusatzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.
Wir sind für Sie da!
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