Kranken­haus­zusatz­versicherung

Das Leistungsplus im Krankenhaus

Die Kranken­haus­zu­satz­ver­sicherung

Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatzversicherungen sind Sie bei stationären Aufenthalten gut versorgt. Sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen. 

Highlights
01

Pri­vat­pa­tien­ten-Sta­tus im Kran­ken­haus


02

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer


03

Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil 

Krankenhauszusatzversicherung First ClassFirst Class Tarif der VGH: 35,03 Euro/mtl.*

Mit der Krankenhauszusatzversicherung First Class genießen Sie den Komfort einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in einem Krankenhaus Ihrer Wahl. Darüber hinaus können Sie privatärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Sofern Ihr Kind ins Krankenhaus muss und noch nicht 14 Jahre ist, werden die Kosten der Begleitung durch ein Elternteil ebenfalls übernommen.
Mit dem Tarif First Class genießen Sie den Status eines Privatpatienten.  So können Sie sich schnell und unkompliziert behandeln lassen.
Mit der Krankenhauszusatzversicherung Tarif First Class sind Sie bestens abgesichert und können sich im Ernstfall auf eine erstklassige medizinische Versorgung verlassen.

Preisbeispiel: Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung

Laras Ver­sicherungs­schutz 

Lara ist diesmal leicht davon gekommen - sie hatte nur eine einfache Atemweginfektion. Aber der Schreck war groß, deswegen setzt Lara für ihre Gesundheit und finanzielle Sicherheit auf die Kranken­haus­zusatz­versicherung. Durch die Kranken­geschichte ihres Vaters hat sie bereits erfahren, wie schnell Kranken­haus­rechnungen richtig teuer werden können und dass die gesetzliche Krankenversicherung längst nicht alles trägt. Aus diesem Grund hat sich Lara beraten lassen und eine Zusatzversicherung abgeschlossen. So muss sich Lara, wenn sie wieder ins Krankenhaus muss, wenigstens um das Finanzielle keine Sorgen machen.

Soviel kostet die Versicherung für Lara

35,03 Euro/mtl.*

*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:

  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Lara: 1991
  • Ausgewählter Tarif: First Class (KHU/KHP) Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte
  • Weitere im Tarif enthaltene Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz, ambulante Zusatzversicherung oder Krankentagegeld: keine
  • Antragsteller Lara: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer
Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung – unsere Tarife im Über­blick

FirstClass (KHU/KHP)

FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­ta­ge­geld

FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­tage­geld + Kur­ta­ge­geld

Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
Unter­brin­gung im Ein- bzw. Zwei­bett­zimmer
Freie Kran­ken­haus­wahl
An­fallen­de Mehr­kosten des Mehr­bett­zimmers, wenn ein ande­res als in der ärzt­lichen Ein­weisung genann­tes Kran­ken­haus in Deutsch­land auf­ge­sucht wird
Pri­va­tärzt­liche Be­hand­lung
Chef­arzt- und Spe­zialisten­behand­lung
Kos­ten für Be­gleit­per­son
Kosten­über­nahme für eine Begleit­person bei medizi­nischer Not­wendig­keit für Kin­der bis zum 14. Lebens­jahr
Kran­ken­haus­ta­ge­geld
Kran­ken­haus­tage­geld zur Ab­siche­rung der finan­ziellen Mehr­belas­tung bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt
Kur­ta­ge­geld
Kur­kosten­ver­siche­rung zum Aus­gleich von Kosten bei medizi­nisch not­wen­digen Kuren und Reha­bili­tations­maßnahmen
-
FAQ - die häufigsten Fragen zur Kranken­haus­zusatz­versicherung
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Sie kommen unvorhergesehen ins Krankenhaus?

Bei akuten Krankenhausaufenthalten geben Sie bei der Aufnahme die Versicherungsnummer an – das Krankenhaus wendet sich dann an uns. Die besseren Unterbringungskosten werden in der Regel direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Für die privatärztlichen Behandlungen erhalten Sie Rechnungen. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann, welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.

Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Krankenhauszusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater (https://www.vgh.de/content/privat/service/beratersuche/) in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus nur eine Grundversorgung. Wer sich allerdings Leistungen wünscht, die über dem Standard liegen, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.

Unsere Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.

Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.

Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wozu ist ein Kurtagegeld gut?
Reha-Maßnahmen und Kuren können schnell teuer werden, wenn man sich nicht mit der Grundversorgung begnügt.

Mitunter gibt es auch keinen Kostenträger, eine Kur oder Rehabilitation ist aber angeraten – dann ist unser Kurtagegeld die richtige Wahl. Ein Teil der Kosten wie­ z. B. für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen werden damit aufgefangen.
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