Absicherung der Arbeitskraft

Schützen Sie Ihr Einkommen
  • Absicherung von Grund­fähigkeiten
  • Absicherung von schwe­ren Krank­hei­ten
  • Lauf­ende Ren­ten­­zah­lung oder ein­­malige Ka­pital­leistung

Die Absicherung der Arbeitskraft bei der Öffentlichen Oldenburg

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was passiert, wenn ich schwer erkranke, einen Unfall habe oder berufs­unfähig werde? Der ge­setzlicher An­spruch reicht hierfür nicht aus. Aber wie bezahle ich mein Haus, mein Auto, meine Alters­vorsorge und viele andere Dinge, wenn ich kein Ein­kommen mehr beziehe?

Der Berufs­un­fähig­keits­schutz der Öffentlichen Oldenburg leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz.

Der Existenz­schutz der Öffentlichen Oldenburg schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Verlust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiterhin aus­üben kön­nen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Einkommen absichern können
Berufs­unfähig­keits­schutzSchnell geht´s und nichts geht mehr

Mit unserem Berufs­unfähig­keits­schutz erhalten Sie eine zu­verlässige Ab­sicherung, die entsprechend Ihrer Lebens­situation ge­staltet werden kann.

  • Ein­malige Aus­bau­option
  • Kein Ver­weis auf an­dere noch aus­übbare Be­rufe
  • Ver­schie­dene An­pass­ungs­rechte
Existenz­schutzSicher­heit für unvorher­seh­bare Er­eig­nisse

Mit unserem Existenz­schutz erhalten Sie eine fin­anzielle Grund­ab­sicherung gegen die un­vorher­seh­baren Er­eig­nisse im Leben.

  • Lei­­stung bei Ver­­lust von Grund­­fähig­­keiten
  • Lei­­stung bei schwe­ren Krank­­heiten
  • Lauf­ende Ren­ten­­zah­lung oder ein­­malige Ka­pital­leistung
Unsere Tarife im Überblick
Berufsunfähigkeitsschutz Premium (auch für Junge Erwachsene)
Berufsunfähigkeitsschutz Komfort
Existenzschutz

Leis­tung ab 50 % Be­rufs­un­fähig­keit

Leistung bei län­ge­rer Krank­schrei­bung

Leistung bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust einer Grund­fähigkeit

Leistung infolge Pflege­be­dürf­tig­keit

Weltweiter Ver­siche­rungs­schutz

Vorläufiger Ver­siche­rungs­schutz bei Unfall

Kapitalzahlung bei Ein­tritt einer schwe­ren Krankheit

Finanzielle Sicher­heit durch Zah­lung einer mo­nat­lichen Rente und Bei­trags­be­freiung

optional

Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zah­lung einer Ver­siche­rungs­summe

optional

Leistung, wenn Berufs­un­fähig­keit oder Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust einer Grund­fähig­keit ärztlich prog­nos­ti­ziert ist, für voraus­sicht­lich min­destens:

6 Monate

12 Monate

12 Monate

Anfangshilfe (3 Monats­ren­ten, bei schwe­ren Er­kran­kun­gen 9 Monats­renten)

Einmalige Wieder­ein­glie­de­rungs­hilfe (6 Monats­renten); nach mind. zwei­jäh­ri­ger Berufs­un­fähigkeit

Berufsunfähig­keits­schutz für junge Erwachsene

Unser Berufs­un­fähig­keits­schutz Pre­mium für junge Er­wach­sene springt ein, wenn Sie inner­halb der ers­ten zehn Jahre nach Ab­schluss (max. bis zum Alter von 35 Jah­ren) zu min­des­tens 50 % berufs­un­fähig werden.

Jetzt zum günstigen Startertarif sichern.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Absicherung der Arbeitskraft
Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
Die Ab­sich­erungs­höhe im Ex­istenz­schutz sowie die Berufs­unfähig­keits­rente darf max. 60% des Jahres­brutto­ein­kommens be­tragen.
Wie erhalte ich Leistungen aus meinem, Vertrag?

Berufsunfähigkeitsschutz:
Werden Sie während der Ver­sicherungs­dauer berufs­unfähig, erfolgt - läng­stens für die ver­einbarte Leistungs­dauer - die Zahlung der ver­sicherten Rente und eine Beitrags­befreiung des Vertrages, wenn der zuletzt aus­geübte Beruf für min­destens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu min­destens 50 % nicht aus­geübt werden kann oder ein Träger der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung eine volle Er­werbs­minderung aus medi­zinischen Gründen un­befristet an­erkennt.

Existenzschutz:
Bei Ver­lust bzw. Be­ein­träch­tigung von min­destens einer Grund­fähig­keit des täg­lichen Lebens während der ver­ein­barten Ver­­si­ch­e­rungs­­dau­er - läng­stens für die ver­einbarte Lei­s­tungs­­dau­er - er­halten Sie eine Lei­stung in Form einer Rente oder einer ein­maligen Ver­­si­ch­e­rungs­­sum­me gezahlt.

Gibt es eine gesetzliche Absicherung?

Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 ge­boren, be­kommen Sie keine gesetz­liche Berufs­unfähig­keits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesent­lich gerin­gere Er­werbs­minde­rungs­rente. Im Vor­feld wird jedoch sorg­fältig ana­ly­siert, wie viele Stun­den Sie am Tag arbeits­fähig blei­ben – egal in welchem Beruf:

  • Wer mehr als sechs Stun­den ar­beits­fähig bleibt, hat keinen gesetz­lichen An­spruch.
  • Wer drei bis sechs Stun­den ar­bei­ten kann, be­kommt die halbe Er­werbs­minde­rungs­rente.
  • Wer weni­ger als drei Stun­den am Tag ar­bei­ten kann, er­hält die volle Er­werbs­minde­rungs­rente.

Ihr Vor­teil im Fall der Berufs­unfähig­keit:

Anders als bei der gesetz­lichen Er­werbs­minde­rungs­rente ver­weisen wir Sie nicht auf einen ande­ren Beruf, den Sie statt­dessen theo­re­tisch aus­üben könn­ten.

Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
Es gibt die so­ge­nannte Anfangs­hilfe (3 bis 9 Monats­renten) und die Wieder­ein­gliederungs­hilfe (6 Monats­renten).
Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?

Eine Be­ein­träch­tigung von Grund­fähig­keiten liegt vor, wenn in­folge Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­ent­sprech­enden Kräfte­verfalls, die fach­ärzt­lich nach­zu­weisen sind, vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Monate un­unter­brochen eine Be­ein­träch­tigung vor­liegen wird.

Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Ge­brauch eines Armes, Ge­brauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Auto­fahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleich­gewicht, gei­stige Lei­stungs­fähig­keit.

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Sterbegeldversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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