Tierhalterhaftpflicht für Hunde
Pflicht für Hund und HalterDie Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
In Niedersachsen sind alle Hundehalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einer erheblichen Geldbuße rechnen.
Sichern Sie sich darum am besten sofort ab: die Hundehalterhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und schützt Sie zu besonders günstigen Konditionen vor Schadensersatzansprüchen.
Tierhalterhaftpflicht | |
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Versicherungssumme
Wir bieten Ihnen Versicherungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
| 5 oder 10 Mio. € |
Als Tierhüter und -halter | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Bei einem Auslandsaufenthalt haben Sie bis zu 3 Jahre Versicherungsschutz
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Welpen
Welpen Ihres Hundes sind im Jahr der Geburt bis zum sechsten Monat im Vertrag des Muttertieres mitversichert – Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
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Mietsachschäden
Wir übernehmen die Kosten aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privavten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden durch Ihr versichertes Tier.
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Was ist das?
- Die Halterhaftung ist im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches wie folgt definiert:"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."Außerdem besteht seit 01.07.2011 in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter: Die Hundebesitzer müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen und diese bei Kontrollen auch nachweisen können.Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.Wir prüfen,
- ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
- übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
- wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist versichert?
- Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schließt ein:
- Personen- und Sachschäden, die das Tier anrichtet
- Schäden an gemieteten Wohnräumen
- weltweiten Versicherungsschutz im Ausland (bis 3 Jahre Aufenthalt)
- Welpen bis zum Alter von 6 Monaten
- Deckschäden
- Teilnahme an Hundeschauen
Wer ist versichert?
- Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt den Tierhalter und den nicht gewerbsmäßigen Tierhüter.
Was wird gezahlt?
- Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.Bei Personenschäden z. B.:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Haushaltshilfen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern
Bei Sachschäden z. B.:- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
Hunde-OP- und Krankenversicherung
Tierhalterhaftpflicht Pferd
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
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