Tier­halter­haft­pflicht für Hunde

Pflicht für Hund und Halter
  • Mit­ver­sichert ist die ge­setz­liche Haft­pflicht des Tier­hüters
  • Sie er­halten eine Ver­sicherungs­be­stätigung im Scheck­karten­format
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regu­lierung

Die Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Hunde

In Nieder­sachsen sind alle Hunde­halter ge­setzlich dazu ver­pflichtet, eine Hunde­halter­haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­schließen. Wer dem nicht nach­kommt, muss mit einer er­heblichen Geld­buße rechnen.

Sichern Sie sich darum am besten sofort ab: die Hunde­halter­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg er­füllt alle ge­setzlichen Vor­gaben und schützt Sie zu besonders günstigen Kondi­tionen vor Schadens­ersatz­an­sprüchen.

Tier­halter­haft­pflicht für Hunde: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Tier­hal­ter­haft­pflicht

Ver­sicherungs­summe
Wir bie­ten Ihnen Ver­sich­erungs­sum­men je Scha­den­er­eig­nis pau­schal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
5 oder 10 Mio. €
Als Tier­hü­ter und -hal­ter
Vor­über­gehen­de Aus­lands­auf­ent­hal­te
Bei ein­em Aus­lands­auf­ent­halt ha­ben Sie bis zu 3 Jah­re Ver­sich­erungs­schutz
Wel­pen
Wel­pen Ihr­es Hun­des sind im Jahr der Ge­burt bis zum sechs­ten Mo­nat im Ver­trag des Mut­ter­tie­res mit­ver­sich­ert – Vor­aus­setz­ung ist, dass sich die Tie­re bis da­hin im Be­sitz des Ver­sich­er­ungs­neh­mers be­fin­den.
Miet­sach­schä­den
Wir über­neh­men die Kos­ten aus der Be­schädi­gung von Wohn­räu­men und sons­tigen zu pri­vavten Zwecken ge­mie­teten Räu­men in Ge­bäu­den durch Ihr ver­sich­er­tes Tier.
FAQ - die häufigsten Fra­gen zur Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung für Hunde
Was ist das?
  • Die Halterhaftung ist im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches wie folgt definiert:
    "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
    Außerdem besteht seit 01.07.2011 in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter: Die Hundebesitzer müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen und diese bei Kontrollen auch nachweisen können.
    Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.
    Wir prüfen,
    • ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
    • übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
    • wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist versichert?
  • Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schließt ein:
    • Personen- und Sachschäden, die das Tier anrichtet
    • Schäden an gemieteten Wohnräumen
    • weltweiten Versicherungsschutz im Ausland (bis 3 Jahre Aufenthalt)
    • Welpen bis zum Alter von 6 Monaten
    • Deckschäden
    • Teilnahme an Hundeschauen
Wer ist versichert?
  • Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt den Tierhalter und den nicht gewerbsmäßigen Tierhüter.
Was wird gezahlt?
  • Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.
    Bei Personenschäden z. B.:
    • Arzt- und Krankenhauskosten
    • Haushaltshilfen
    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld
    • Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern
    Bei Sachschäden z. B.:
    • Reparaturkosten
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Wertminderungen
    Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
Down­loads und weitere Infor­mationen zur Tier­halter­haft­pflicht für Hunde
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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