E-Scooter­versiche­rung

Günstig davonkommen für nur 33 €!

Die E-Scooter­versicherung der Öffentlichen Olden­burg

Start frei in die neue Sai­son: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihren E-Scoo­ter eine neue Ver­siche­rungs­pla­kette. Diese er­halten Sie direkt in Ihrer Geschäfts­stelle oder Spar­kasse.
Sie können aber auch ganz ein­fach mit ein paar Klicks die Pla­ket­te zu sich nach Hause bestellen.

Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!

Ihre Vorteile
01

Be­sonders günstige Bei­träge


02

Er­weiterung Ihres Ver­sicherungs­schutzes mit der Teil­kasko­ver­sicherung zur Ab­sicherung Ihres Fahr­zeuges mög­lich


03

Günsti­gere Ein­stu­fung für Ihr Kfz bei schaden­freiem Ver­lauf der E-Scooterver­sicherung 

E-Scooter­versicherung: unsere Tarife im Über­blick
Haft­pflicht
Haft­pflicht und Teil­kasko mit 150 Euro Selbst­be­teili­gung 

Beitrag Haft­pflicht­ver­sicherung ab 1. März

Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für die Haft­pflicht­ver­sicherung bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.

33 €*

Beitrag Teil­kas­ko­ver­sicherung ab 1. März

Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für die Teil­kasko­ver­sicherung bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.

32 €* (150 € Selbstbeteiligung)

Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.) ab 1. März

Dies ist der Ge­samt­bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für den ge­wünschten Deckungs­um­fang bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.

33 €*

65 €*

Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche

Wir weisen un­be­rechtigte Schaden­er­satz­an­sprüche für Sie ab und be­gleichen be­rechtigte For­derungen von Un­fall­gegnern.

Per­so­nen­schä­den

Ein Personen­schaden ist ein kör­per­licher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.

15 Mio. €

15 Mio. €

Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

Sach­schäden sind Schäden an Sachen, wo­durch diese be­schädigt, zer­stört oder un­brauch­bar werden. Ein Ver­mögens­schaden ist die Folge eines Personen- oder Sach­schadens (z. B. Ver­dienst­aus­fall oder Nutzungs­aus­fall).

100 Mio. €

100 Mio. €

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­sichert ist Ent­wendung, ins­be­sondere durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Unter­schlagung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­sichert sind Brand und Ex­plosion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag

Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Sturm, Hagel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.

Über­schwem­mung

Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Über­schwemmungen auf das Fahr­zeug

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren

Ver­sichert ist der Zu­sammen­stoß des in Fahrt be­findlichen Fahr­zeugs mit Tieren.

Glas­bruch

Ver­sichert sind Bruch­schäden an der Ver­glasung des Fahr­zeugs.

Kurz­schluss an der Ver­kabelung

Ver­sichert sind Schäden an der Ver­kabelung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließlich der da­durch be­dingten Über­spannungs­schäden an an­ge­schlossenen Ag­gre­gaten.

Tier­biss

Wir er­setzen Schäden an Schläu­chen, Ka­beln und Lei­tungen und Folge­schäden da­raus bis 3.000 Euro.

La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall

La­winen sind auch Dach­la­winen und Eis­zapfen. Erd­fall ist natur­be­dingter Ein­sturz von natür­lichen Hohl­räumen.

Schlüs­sel­ver­lust

Wir er­setzen den Schlüssel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und über­nehmen die Kosten für Tür- und Lenk­rad­schlösser inkl. der Schlüssel.

Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le

Mit­ver­sichert sind alle Teile, die werk­seitig ein­ge­baut oder werk­seitig durch ent­sprechende Hal­terung mit dem Fahr­zeug fest ver­bunden wurden, Außer­dem sind alle auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen mit­ge­führten Teile so­wie Zu­behör für die Pannen­hilfe oder die Un­fall­auf­nahme mit­ver­sichert. 

* Hinweis: Für Moped, Kranken­fahr­stühle, Seg­ways, vier­rädrige Leicht­kraft­fahr­zeuge etc. gelten ge­sonderte Bei­träge. 

FAQ - die häufig­sten Fragen zur E-Scooter­versicherung
Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss der Versicherung?
Gehen Sie mit der Be­triebs­er­laubnis Ihres E-Scooters zu Ihrer Geschäftsstelle oder Spar­kasse. Dort be­zahlen Sie auch den Bei­trag für Ihre Ver­sicherung.
Kann ich meine E-Scooterplakette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein, eine Über­tragung ist nicht mög­lich. Für jedes Fahr­zeug muss eine neue Pla­ket­te bean­tragt werden.
Welche Dauer hat meine E-Scooterversicherung?
Die Ver­sicherung gilt immer für den Zeit­raum vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folge­jahres. Bei einem Ver­trags­beginn ab 1. Mai be­rechnet sich der Bei­trag natürlich nach der kürzeren Lauf­zeit.
Warum gibt es verschiedene Plaketten-Farben?
Das Kraft­fahrt­bundes­amt legt die Farbe der Plaketten für jedes neue Ver­sicherungs­jahr fest. Die Aktuali­tät der Plakette ist damit auf den ersten Blick zu er­kennen.
Motorradversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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Berater Vor Ort

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Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0441 2228 0
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