Krankentagegeld

Ohne Versorgungslücke gesund werden

Das Kranken­ta­ge­geld

Ob Autounfall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­heit dro­hen Ih­nen er­­heb­li­che Ein­­kom­mens­­ein­bußen. Da­rum ist ei­ne Ab­­si­che­rung für je­den sinn­voll – be­son­ders für Selbst­­stän­di­ge und Frei­­be­ruf­ler, die oft gar kei­ne Leis­tun­gen er­hal­ten.

Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ein­kom­mens­­aus­fäl­le aus­glei­chen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­­kom­men.

Highlights
01

Schutz vor finanziellen Engpässen bei längerer Arbeitsunfähigkeit


02

Unbegrenzte Zah­lung – so­lan­ge ei­ne Ar­beits­unfä­hig­keit vor­liegt


03

Leistungsbeginn und Höhe individuell wählbar (abhängig vom Einkommen)

Krankentagegeld für gesetzlich VersicherteKrankentagegeldtarif KTG-G6/5 ab 1,72 Euro/mtl.

Mit dem Krankentagegeldtarif KTG  sind Sie flexibel und können sich  ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Anstellungsverhältnis versichern.  Dieser Tarif bietet Ihnen die Gelegenheit, die Höhe des Tagegeldes ganz nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten festzulegen. Mit der Dynamik und der individuellen Anpassungsmöglichkeit können Sie Ihre Versicherung ganz flexibel gestalten.

Preisbeispiel Krankentagegeld

Johannes Ver­sicherungs­schutz bei uns

Johannes lebt mit seiner Frau und den beiden Kindern im Speckgürtel von Hannover. In seiner Freizeit unternimmt er viel und ist sehr aktiv. Wer sportlich aktiv ist und sich viel an der frischen Luft bewegt, kann sich auch schon mal verletzen. Leider ist das auch Johannes passiert: Er erleidet einen komplizierten Beinbruch. Gut, dass er die Kranken­tage­geld­versicherung hat. So kann er sich auf das Gesund­werden konzentrieren. Gedanken um das Finanzielle muss er sich nicht machen.

Soviel kostet die Versicherung für Johannes

16,51 Euro/mtl.*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Johannes: 1980
  • Ausgewählter Tarif KTG-G6/21: Ergänzungsschutz nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer 
  • Antragsteller Johannes: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer
Krankentagegeld – unsere Tarife im Überblick 

KTG-G

KTG-S (nur für Selbstständige)

SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer)

Tagegeld
Hö­he des Ta­ge­gel­des in­di­vi­duell ver­ein­bar in Ab­hän­gig­keit vom Ein­kommen.
individuell wählbar
individuell wählbar
5, 10 oder 15€
Leistungs­beginn
KTG-G: Be­ginn der Aus­zah­lung je nach Ver­ein­ba­rung nach 6, 13 oder 26 Wo­chen
KTG-S: Be­ginn der Aus­zah­lung je nach Ver­ein­ba­rung nach 2, 3, 4 oder 6 Wo­chen.
individuell wählbar
individuell wählbar
nach 6 Wochen
Dynamik
Ab ei­nem ver­si­cher­ten Ta­ge­geld von 30 €/Tag kön­nen Sie min­des­tens al­le 3 Jah­re Ihr Ta­ge­geld er­hö­hen – ohne Ge­sund­heits­prü­fung.
In­di­vi­duelle An­pas­sungs­mö­glich­keit
Bei Er­hö­hung des Net­to­ein­kom­mens ist es mög­lich, das Ta­ge­geld oh­ne Ge­sund­heits­prü­fung ent­spre­chend an­zu­pas­sen.
Leistungen bei Schwanger­schaft
Aus­zah­lung des Ta­ge­gel­des bei schwan­ger­schafts­be­ding­ten Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten außer­halb des ge­setz­li­chen Mut­ter­schutzes.
Leistungen bei Teil-Arbeits­un­fähig­keit
Nach ei­ner Ar­beit­sun­fä­hig­keit von min­des­tens drei Mo­na­ten er­hal­ten Selbst­stän­di­ge ei­ne Zah­lung von 50 % des ver­ein­bar­ten Ta­ge­gel­des für max. 4 Wo­chen.
-
FAQ – die häufigsten Fragen zum Kran­ken­ta­ge­geld
Für wen ist ein Krankentagegeld wichtig?
  • Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Arbeitnehmer können diese Zusatzversicherung abschließen und sich somit vor Einkommensverlusten bei längerer Krankheit schützen. Der Leistungszeitpunkt kann in einigen Tarifen frei gewählt werden.
    Für Selbstständige und Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung neben privaten Ersparnissen ein wichtiger Baustein, um sich vor finanziellen Engpässen zu schützen.
Was spricht für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung?
  • Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit können Ihre Finanzen schnell durcheinanderbringen – denn die laufenden Kosten z. B. für Lebenshaltung, Miete oder Darlehen bleiben die gleichen.
    Angestellte müssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auskommen (weniger als 80 % des letzten Nettoeinkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
    Selbstständige erhalten gar kein Krankengeld, wenn sie dieses nicht separat versichert haben.
Ab wann wird das Krankentagegeld gezahlt?
  • Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit
    • im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wochen,
    • im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen und
    • im Tarif SKG nach 6 Wochen
Welche Vorteile bietet der Tarif Krankentagegeld?
  • Je nach gewähltem Tarif bieten wir Ihnen:
    • Zahlung eines Krankentagegeldes in vereinbarter Höhe bis zu Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen
    • Unbegrenzte Zahlung, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt – auch für Sonn- und Feiertage
    • Wiedereingliederungshilfe für Selbstständige nach einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Monaten
    • Anpassungsmöglichkeit mindestens alle drei Jahre bei mindestens 30 EUR Tagegeldabsicherung
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und gesetzlichem Krankengeld?
  • Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit automatisch ein Krankengeld. Dieses bekommt man nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Die Höhe des Krankengeldes kann von der des normalen Einkommens erheblich abweichen. Oftmals zahlen die Krankenkassen nur 70 % des Bruttoeinkommens und im Idealfall bis zu 90 % des Nettoeinkommens.
    Krankentagegeld muss im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine sinnvolle private Zusatzversicherung zum Ausgleich der Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld. Leistungsbeginn und Höhe des Krankentagegeldes können je nach Tarif individuell vereinbart werden.
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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.

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