Sterbe­geld­versicherung

Finan­zieller Halt für Ihre Hinter­bliebenen
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsschutz bis zum 120. Lebensjahr
  • Beitragsfrei ab dem 90. Lebensjahr

Die Sterbe­geld­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Wie kann ich meine Angehörigen vor einer finanziellen Verpflichtung der Bestattung schützen?

Mit unserer Sterbe­geld­ver­sicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinter­bliebenen.

Sterbe­geld­versicherung: unsere Pro­dukt­merk­male im Über­blick

Sterbe­geld

Keine Gesund­heits­prü­fung
Lebens­lan­ger Ver­siche­rungs­schutz
Absiche­rung einer Todes­fall­summe
Zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro frei wähl­bar
Eintritts­alter
Zwischen dem 35. und 70. Lebens­jahr
Beitrags­frei
Ab dem 90. Lebens­jahr, bei vol­lem Ver­siche­rungs­schutz
Bezugs­be­rech­ti­gung
Freie Wahl des Be­güns­tig­ten
Warte­zeit
In den ersten 3 Jahren Bei­trags­rück­ge­währ, da­nach vol­ler Ver­siche­rungs­schutz
Versiche­rungs­schutz bei Un­fall­tod
Auch wäh­rend der War­te­zeit
Hinter­blie­be­nen­ab­siche­rung durch ein Todes­fall­ka­pi­tal
Zusätz­liche Ser­vi­ce-Leis­tun­gen
Benen­nung und Ver­mitt­lung in den Be­reichen Per­so­nen und Pfle­ge, Rei­sen und Mo­bi­li­tät sowie Er­ben und Ver­er­ben
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Sterbegeld­versicherung
Was kostet eine Beerdigung?
  • Eine einfache Beerdigung in Deutschland kostet durchschnittlich 7.000 EUR (ohne spätere Kosten für Grabstein, Grabmal und Grabpflege). Die Kosten richten sich nach dem Bestattungsort, der Art der Bestattung sowie dem Umfang der vom Bestatter erbrachten Leistungen.
Leistet die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sofort?
  • In den ersten 3 Jahren werden lediglich die eingezahlten Beiträge bei Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Erst nach diesem Zeitraum besteht der Versicherungsschutz in voller vereinbarter Höhe.
Wird die Leistung aus der Sterbegeldversicherung besteuert?

Auf die Todesfall­leistung ist keine Einkommens­steuer zu zahlen. Erbschafts­steuer muss innerhalb der Frei­beträge ebenfalls nicht entrichtet werden.

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Sterbegeldversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
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