Landtechnik­versicherung

Finanzieller Schutz bei Schäden an Ihren Maschinen und Geräten
  • Leistungsstarker Ver­sicherungs­schutz für Ihre stationären Ma­schinen, fahr­baren Ge­räte und Elektronik
  • Absicherung gegen hohe Reparatur- und Wieder­be­schaf­fungs­­kosten
  • Fachkundige Unter­stützung im Schaden­fall – auch direkt vor Ort

Die Landtechnik­versicherung

In Ihrer täglichen Arbeit kommen große und technisch anspruchsvolle Maschinen zum Einsatz. Sie stellen einen wertvollen und zentralen Bestandteil Ihres Betriebs dar. Fallen sie aus, wird der Pro­duktionsablauf gestört und es kommen erhebliche Reparatur- oder Wieder­be­schaffungs­kosten auf Sie zu.

Pro­dukt im Überblick

Landtechnik­ver­sicherung

Für Ihre Maschinen und Anlagen 

    • Mit der Land­technik­ver­sicherung sind Sie bestens gegen die finanziellen Folgen abgesichert, wenn Ihre Ma­schinen sowie elek­tro­­nischen bzw. elektro­tech­nischen Anlagen durch unvor­hersehbare Ereignisse beschädigt oder zer­stört werden.

    • Versichert sind unvor­her­seh­bare Sach­schäden, die auf dem vereinbarten Betriebs­grundstück bzw. bei beweg­lich einge­setzten Geräten in der Bundes­republik Deutschland entstehen.

    • Im Schaden­fall wird Ihnen z. B. die Wieder­her­stellung oder Wieder­be­schaffung der ver­sicherten Maschinen und Anlagen entschädigt.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Land­technik­versicherung
Für wen ist eine Landtechnikversicherung wichtig?
  • Die Landtechnikversicherung ist eine wichtige Grundlage der Risikoabsicherung. Daher ist sie für jeden landwirtschaftlichen Betrieb zu empfehlen, der mit selbstfahrenden, nicht selbstfahrenden sowie stationären Maschinen und elektronischen bzw. elektrotechnischen Anlagen arbeitet.

    Wenn Ihr Maschinenpark mit einem Kredit finanziert ist, wird erfahrungsgemäß eine entsprechende Versicherung von der kreditgebenden Bank verlangt.
Welche Maschinen und Anlagen sind versichert?
  • In der Landtechnikversicherung besteht Versicherungsschutz z. B. für:
    • stationäre Maschinen wie z. B. Melk-, Fütterungs-, Mahl- und Mischanlagen, Körnergebläse, Trocknungsanlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, Rübenroder, Rübenmäuse, Kartoffelroder, Häcksler, Schlepper, Radlader, Stapler, Teleskoplader
    • nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Bodenbearbeitungsgeräte, Drill- und Pflanzmaschinen, Pflanzenschutz- und Düngegeräte, Erntemaschinen, Pressen, Beregnungsanlagen, Ladewagen, Anhänger, Güllewagen, Weidezaungeräte, Tränkebecken, Futterraufen
    • elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen
Welcher Wert ist bei der Landtechnikversicherung versichert?
  • Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte ohne Rabatte zzgl. Montage, Fracht und Zöllen. Grundsätzlich werden Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wiederherzustellen ersetzt.
    Die Grenze der Entschädigung für stationäre, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts. Im Falle eines Totalschadens an elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen und Geräten wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen wird sogar bis zur Höhe des Neuwerts entschädigt.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Die Landtechnikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.

    Sie leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    • Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
    • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung
    • Sturm, Frost
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In der Landtechnikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall ersetzt Ihnen die Landtechnikversicherung den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können z. B. die Kosten für die Reparatur der versicherten Maschinen sein. Die Grenze der Entschädigung für stationäre, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts. Im Falle eines Totalschadens an elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen und Geräten wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen wird sogar bis zur Höhe des Neuwerts entschädigt.
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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227, angeboten.

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