Tier-Ertrags­schaden- ­ver­sicherung

Absicherung bei Tierseuchen und Krankheiten
  • Ihnen wird der Ertrags­ausfall ersetzt, der infolge von an­zeige­­pflichtigen Tier­seuchen, Dieb­stahl, akutem Botulismus oder Unfällen in der Tier­produktion ent­steht.
  • Kontamination und über­trag­bare Tier­krank­heiten können optional mit­ver­sichert werden.
  • Liquiditäts­eng­pässe können über­wunden und der Betrieb auf­recht­er­halten werden.

Die Tier-Ertrags­schaden­versicherung

Wenn Sie Ihr Ein­kommen aus der Tier­produktion be­ziehen, sind die Tiere Ihr wichtigstes Kapital. Doch was ist, wenn durch plötzlich auf­tretende Tier­seuchen oder Tier­krank­heiten die Verkaufs­­erlöse aus der Produktion weg­fallen, Ihre Kosten für Futter, Betriebs­mittel etc. jedoch weiter­laufen?

Dann ist eine Ab­sicherung Ihrer Ein­nahmen not­wendig, um nicht in Liquiditäts­eng­pässe zu geraten oder die wirt­schaft­liche Existenz zu ge­fährden.

Produkt im Überblick

Eine Tier-Ertragsschadenversicherung ist existenziell für Rinder- und Schweinehalter.
Sie beinhaltet folgende Leistungen:

  • Die Tier-Ertragsschaden­versicherung schützt Sie vor finanziellen Aus­fällen in­folge an­zeige­pflichtiger Tier­seuchen, akutem Botulismus, Unfällen, Dieb­stahl sowie Tier­krank­heiten

  • Im Schadenfall werden Ihnen Ihre Ertrags­aus­fälle aus der Tier­produktion in Form des ent­gangenen Deckungs­beitrags wie z. B. Minder­erlöse durch Über­mast oder Weg­fall des Milch­geldes er­setzt

  • Mehrkosten wie z. B. erhöhte Zukaufs­preise von Zucht­tieren, Ent­sorgungs­kosten für Gülle und Fest­mist und Kosten für Des­infektion sind eben­falls ab­ge­deckt.

  • Unabhängig davon, ob die Seuche in Ihrem Be­trieb aus­ge­brochen ist oder Ihr Betrieb im Sperr- oder Beobachtungs­bezirk liegt: Ihr Ertrags­ausfall wird Ihnen ent­schädigt

FAQ - die häufigsten Fragen zur Pflanzen­ver­sicherung für Land­wirte
Warum ist die Tier-Ertragsschadenversicherung wichtig?
  • Die Keulung oder Sperre Ihres Tierbestands infolge anzeigenpflichtiger Tierseuchen kann in spezialisierten Futterbau- oder Veredelungsbetrieben existenzgefährdend sein.

    Im Fall einer durch die Veterinärbehörde angeordneten Keulung mit oder ohne Sperre ersetzt Ihnen die Tierseuchenkasse den gemeinen Tierwert. Wird ein Produktionsverfahren wie z. B. die Milch- oder Ferkelerzeugung für einen längeren Zeitraum unterbrochen, so entstehen Ihnen aber auch Einnahmeverluste. Zudem sind weiterhin die laufenden Kosten wie Löhne, Futter und Betriebsmittel zu zahlen. Sichern Sie sich daher für den Fall der Fälle ab und sorgen Sie mit der Tier-Ertragsschadenversicherung vor.
Wer benötigt eine Tier-Ertragsschadenversicherung?
  • Die Tier-Ertragsschadenversicherung ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb wichtig, der Tierhaltung betreibt.
Was ist eine Tierseuche?
  • Tierseuchen sind ansteckende Tierkrankheiten, die kraft Tierseuchengesetzes in den Status einer Seuche erhoben werden. Anzeigepflichtige Tierseuchen sind z. B. Maul- und Klauenseuche, Tuberkulose, Blauzungenkrankheit und Schweinepest etc.
Was trägt die Tier-Ertragsschadenversicherung?
  • Die Tier-Ertragsschadenversicherung entschädigt den entgangenen Deckungsbeitrag des versicherten Produktionsverfahrens für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.

    Daneben sind Schäden durch Unfall, akuten Botulismus und Diebstahl versichert. Optional können Kontamination und Tierkrankheiten mitversichert werden.
Welche Produktionsverfahren können versichert werden?
  • Es können sämtliche Produktionsverfahren der Rinder- und Schweinehaltung versichert werden.
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Tier-Ertragsschadenversicherung | Öffentliche Oldenburg
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Das Produkt wird in Kooperation mit der "Mitversicherungs­gemeinschaft Tier" angeboten. Gesellschafter der Mit­versicherungs­gemeinschaft Tier sind die Landschaftliche Brand­kasse Hannover, die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G., die Westfälische Provinzial Versicherung Aktien­gesellschaft und die Bayerische Versicherungs­verband Versicherungs­aktien­gesellschaft. Die Geschäfts­führung liegt bei der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen, Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469.

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