- Behandlung in der Arztpraxis und im Krankenhaus
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten
- Krankenrücktransport
Reiseversicherungspaket
Reiseversicherung für Einzelpersonen & FamilienAlle wichtigen Reise-Versicherungen unter einem Hut
Sie müssen die Fahrt in den Urlaub verschieben, die Reise komplett stornieren oder werden vor Ort krank? Mit unserem Travel-Paket sind Sie geschützt, egal was passiert. Denn unser Komplett-Schutz kombiniert Auslandsreisekranken- und Reiserücktrittsversicherung und begleitet Sie mit dem 24-Stunden-Notfall-Service für einen rundum sorgenfreien Urlaub.
LeistungsumfangDas sichert das Reiseversicherungspaket für eine Reise ab
Unser Reiseversicherer ist die URV
URV - Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53
D-80530 München
Telefon: +49 89 2160-6745
Telefax: +49 89 2160-6746
Website: www.urv.de
E-Mail: reiseversicherung@urv.de
AG München, HRB: 137918
Sie haben Interesse?
Das fragen unsere Kunden zum Reiseversicherungspaket
Ist das Travel-Paket der passende Versicherungsschutz für mich?
Für wen lohnt sich ein Versicherungspaket?
Ganz einfach: Statt sich um diverse Einzelversicherungen zu kümmern, erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz aus einer Hand. So sparen Sie Zeit und Mühe und können sich auf Wichtigeres konzentrieren: Ihren Urlaub.
Wann lohnt sich ein Versicherungspaket gegenüber einer einzelnen Versicherung?
Der Abschluss eines Versicherungspakets lohnt sich genau dann, wenn Sie alles aus einer Hand und nicht verschiedene Verträge abschließen wollen. Sparen Sie sich also die Zeit und Mühe verschiedene Einzelversicherungen abzuschließen und miteinander zu kombinieren und sichern Sie Ihren Urlaub umfassend mit einem Travel-Paket ab.
Für welchen Zeitraum bin ich abgesichert?
Kann ich das Travel-Paket auch für Geschäftsreisen nutzen?
Versicherungsschutz besteht auf privaten und dienstlichen Reisen.
Ich möchte im Süden überwintern - wie sichere ich mich am besten ab?
Wenn Sie im Süden überwintern möchten, gibt es passendere Absicherungen als mit einem Travel-Paket. Im Travel-Paket sind Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen abgesichert.
Wie funktioniert die Versicherung?
Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
Ja. Wird die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet. Ist Ihnen beispielsweise bei einem Einbruch ein Schaden über 2.500 Euro entstanden, liegt ein versicherter Abbruchgrund vor.
Ich bin im Ostasien-Urlaub, in Deutschland ist es mitten in der Nacht. Wie kann ich meinen Versicherer erreichen?
Bei Notfällen auf Reisen steht Ihnen unser 24 Stunden Notruf-Service hilfreich zur Seite. An 365 Tagen im Jahr ist unser Servicetelefon für Sie unter der Nummer: +49 (211) 53 63-4 39 zu erreichen.
Wie schnell muss ich Rechnungen zu Hause einreichen? Wann kann ich mit der Erstattung der Beiträge rechnen?
Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit - kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
Arbeitsplatzwechsel
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Was steht im Kleingedruckten?
Bis wann muss ich das Travel-Paket abschließen?
Das Reiseversicherungspaket können Sie vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reise-Antritt abschließen. Haben Sie die Reise später - also innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn - gebucht? Kein Problem. Sie müssten den Versicherungsschutz dann allerdings am Buchungstag selbst oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage nach Buchung Ihrer Reise abschließen.
Verlängert sich die Versicherung automatisch?
Das Travel-Paket wird lediglich für eine Reise abgeschlossen, eine Kündigung ist daher nicht notwendig.
Muss ich Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.
Was ist nicht abgesichert?
Keine Leistungen erhalten Sie z. B. bei Schäden durch einen Streik, innere Unruhen, Kriegs- und kriegsähnliche Ereignisse, Unfälle durch Kernenergie sowie Eingriffe durch höhere Gewalt. In der Reiserücktrittskosten-Versicherung sind zudem Schäden durch Pandemien (länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit) ausgeschlossen.
Tarifbedingungen zum Download
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Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch – bei längerer Krankheit drohen Ihnen erhebliche Einkommenseinbußen. Darum ist eine Absicherung für jeden sinnvoll – besonders für Selbstständige und Freiberufler, die oft gar keine Leistungen erhalten.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der URV - Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53, 80530 München, Registergericht AG München, HRB: 137918, angeboten.
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