Unfallversicherung
Kann gut gehen, muss aber nichtDie Unfallversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Alle 4 Sekunden passiert ein Unfall in Deutschland. Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus – und plötzlich verändert sich alles. Dabei passieren 70 % aller Unfälle in der Freizeit, wenn kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.
Als leistungsstarker Unfallversicherer bieten wir Ihnen in allen Lebenslagen attraktiven Versicherungsschutz.
Erwachsene | Kinder | ||
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Invaliditätsleistung | individuell versicherbar | individuell versicherbar | |
Unfall-Rente | individuell versicherbar | individuell versicherbar | |
Krankenhaustagegeld | individuell versicherbar | individuell versicherbar | |
Pauschalleistung für Rooming-in bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr | bei Vereinbarung Krankenhaustagegeld | ||
Todesfallleistung | individuell versicherbar | individuell versicherbar | |
Tagegeld | individuell versicherbar | ||
Sofortleistung für Frakturen und Bänderrisse | |||
Rehabilitationsleistung | |||
kosmetische Operationen | |||
Bergungskosten |
Die gesetzliche Unfallversicherung ist sehr lückenhaft. Sie gilt nur während der Arbeits-, Schul- oder Kindergartenzeit sowie auf dem Hin- und Rückweg (ohne Umwege). Etwa 70 % aller Unfälle passieren aber in der Freizeit.Diese Lücke schließt die private Unfallversicherung. Mit ihr können Sie sich vor Einkommenseinbußen schützen und Ihren erarbeiteten Lebensstandard absichern.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?
- Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:
- erhöhter Kraftanstrengung
- Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
- Erfrierungen
- bestimmte Infektionen, Tollwut, Wundstarrkrampf und Zeckenbiss
Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?
Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Was bedeutet Progression?
- Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% überproportional höhere Leistungen vorsehen.Wählen Sie: 350% oder 500% Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70% der Versicherungssumme, sondern 200%. Haben Sie eine Progression von 500% vereinbart, zahlen wir sogar 260% Ihrer Versicherungssumme.
Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?
- Bei schwerwiegenden Verletzungen bietet die monatliche Unfall-Rente zusätzlichen Schutz – ein Leben lang. Sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
- Unfall-Rente ab 33% Invaliditätsgrad mit Staffel (ab 66% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
- Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad
- Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?
- Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10%, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
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Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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