Unfall­ver­sicherung

Kann gut gehen, muss aber nicht
  • Ver­sich­erungs­schutz welt­weit
  • Rund um die Uhr – im Be­ruf und in der Frei­zeit
  • Gün­stige Ta­rife für Kin­der und Junge Er­wachs­ene

Die Unfall­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg

Alle 4 Se­kun­den pas­siert ein Un­fall in Deutsch­land. Nicht jeder Un­fall geht glimpf­lich aus – und plötz­lich ver­ändert sich alles. Dabei pas­sieren 70 % aller Un­fälle in der Frei­zeit, wenn kein Schutz durch die ge­setz­liche Unfall­ver­sich­erung be­steht.

Als leistungs­starker Unfall­ver­sicherer bieten wir Ihnen in allen Lebens­lagen attrak­tiven Ver­sich­erungs­schutz.

Un­fall­ver­sich­erung: un­sere wich­tigsten Ta­rife im Über­blick

Er­wach­sene

Kin­der

In­vali­ditäts­leistung
indi­viduell ver­sicher­bar
indi­viduell ver­sicher­bar
Unfall-Rente
indi­viduell ver­sicher­bar
indi­viduell ver­sicher­bar
Kranken­haus­tage­geld
indi­viduell ver­sicher­bar
indi­viduell ver­sicher­bar
Pauschalleistung für Rooming-in bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr
bei Vereinbarung Krankenhaustagegeld
Todes­fall­leistung
indi­viduell ver­sicher­bar
indi­viduell ver­sicher­bar
Tagegeld
indi­viduell ver­sicher­bar
Sofort­leistung für Frak­turen und Bänder­risse
Re­habi­litations­leistung
kos­metische Oper­ationen
Bergungs­kosten
Warum ist eine pri­vate Unfall­ver­sich­erung so wichtig?

Die ge­setz­liche Unfall­ver­sich­erung ist sehr lücken­haft. Sie gilt nur wäh­rend der Arbeits-, Schul- oder Kinder­garten­zeit so­wie auf dem Hin- und Rück­weg (ohne Um­wege). Etwa 70 % aller Un­fälle pas­­sieren aber in der Frei­zeit.Diese Lücke schließt die pri­vate Un­fall­ver­sich­erung. Mit ihr kön­nen Sie sich vor Ein­kom­mens­ein­bußen schüt­zen und Ihren er­arbeiteten Lebens­standard ab­sichern. 

FAQ - die häufig­sten Fra­gen zur Unfall­ver­sich­erung
Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?
  • Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:
    • erhöhter Kraftanstrengung
    • Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
    • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
    • Erfrierungen
    • bestimmte Infektionen, Tollwut, Wundstarrkrampf und Zeckenbiss
Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?
  • Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Was bedeutet Progression?
  • Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% überproportional höhere Leistungen vorsehen.
    Wählen Sie: 350% oder 500% Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70% der Versicherungssumme, sondern 200%. Haben Sie eine Progression von 500% vereinbart, zahlen wir sogar 260% Ihrer Versicherungssumme.
Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?
  • Bei schwerwiegenden Verletzungen bietet die monatliche Unfall-Rente zusätzlichen Schutz – ein Leben lang. Sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
    • Unfall-Rente ab 33% Invaliditätsgrad mit Staffel (ab 66% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
    • Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad
    • Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10%, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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