Moped­versicherung

Günstig davonkommen für nur 20 Euro!
  • Be­sonders günstige Bei­träge
  • Er­weiterung Ihres Ver­sicherungs­schutzes mit der Teil­kasko­ver­sicherung zur Ab­sicherung Ihres Fahr­zeuges mög­lich
  • Günsti­gere Ein­stu­fung für Ihr Kfz bei schaden­freiem Ver­lauf der Moped­ver­sicherung

Die Moped­versicherung der Öffentlichen Olden­burg

Start frei in die neue Sai­son: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihr Mofa, Moped, Roller oder E-Bike ein neues Ver­sicherungs­kenn­zeichen. Diese(s) er­halten Sie direkt in Ihrer Geschäfts­stelle oder Spar­kasse.
Sie können aber auch ganz ein­fach mit ein paar Klicks das Kenn­zei­chen zu sich nach Hause bestellen.

Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!

Moped­versicherung: unsere Tarife im Über­blick

Haft­pflicht

Haft­pflicht und Teil­kasko mit 150 Euro Selbst­be­teili­gung

Beitrag Haft­pflicht­ver­sicherung ab 1. Januar
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für die Haft­pflicht­ver­sicherung bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.
20 €*
Beitrag Teil­kas­ko­ver­sicherung ab 1. Januar
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für die Teil­kasko­ver­sicherung bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.
8 €*(150 € Selbstbeteiligung)
Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.) ab 1. Januar
Dies ist der Ge­samt­bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für den ge­wünschten Deckungs­um­fang bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.
20 €*
28 €*
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir weisen un­be­rechtigte Schaden­er­satz­an­sprüche für Sie ab und be­gleichen be­rechtigte For­derungen von Un­fall­gegnern.
Per­so­nen­schä­den
Ein Personen­schaden ist ein kör­per­licher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
Sach­schäden sind Schäden an Sachen, wo­durch diese be­schädigt, zer­stört oder un­brauch­bar werden. Ein Ver­mögens­schaden ist die Folge eines Personen- oder Sach­schadens (z. B. Ver­dienst­aus­fall oder Nutzungs­aus­fall).
100 Mio. €
100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­sichert ist Ent­wendung, ins­be­sondere durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Unter­schlagung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­sichert sind Brand und Ex­plosion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Sturm, Hagel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Über­schwemmungen auf das Fahr­zeug.
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren
Ver­sichert ist der Zu­sammen­stoß des in Fahrt be­findlichen Fahr­zeugs mit Tieren.
Glas­bruch
Ver­sichert sind Bruch­schäden an der Ver­glasung des Fahr­zeugs.
Kurz­schluss an der Ver­kabelung
Ver­sichert sind Schäden an der Ver­kabelung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließlich der da­durch be­dingten Über­spannungs­schäden an an­ge­schlossenen Ag­gre­gaten.
Tier­biss
Wir er­setzen Schäden an Schläu­chen, Ka­beln und Lei­tungen und Folge­schäden da­raus bis 3.000 Euro.
La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall
La­winen sind auch Dach­la­winen und Eis­zapfen. Erd­fall ist natur­be­dingter Ein­sturz von natür­lichen Hohl­räumen.
Schlüs­sel­ver­lust
Wir er­setzen den Schlüssel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und über­nehmen die Kosten für Tür- und Lenk­rad­schlösser inkl. der Schlüssel.
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le
Mit­ver­sichert sind alle Teile, die werk­seitig ein­ge­baut oder werk­seitig durch ent­sprechende Hal­terung mit dem Fahr­zeug fest ver­bunden wurden, Außer­dem sind alle auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen mit­ge­führten Teile so­wie Zu­behör für die Pannen­hilfe oder die Un­fall­auf­nahme mit­ver­sichert.
-

* Hinweis: Für eScooter, Kranken­fahr­stühle, Seg­ways, vier­rädrige Leicht­kraft­fahr­zeuge etc. gelten ge­sonderte Bei­träge.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Moped­versicherung
Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss der Versicherung?
  • Gehen Sie mit der Betriebserlaubnis Ihres Mopeds zu Ihrer Geschäftsstelle oder Sparkasse. Dort bezahlen Sie auch den Beitrag für Ihre Mopedversicherung.
Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
  • Nein, eine Übertragung ist nicht möglich. Für jedes Fahrzeug muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?
  • Die Mopedversicherung gilt immer für den Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Bei einem Vertragsbeginn ab 1. Mai berechnet sich der Beitrag natürlich nach der kürzeren Laufzeit.
Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?
  • Das Kraftfahrtbundesamt legt die Farbe der Kennzeichen für jedes neue Versicherungsjahr fest. Die Aktualität des Kennzeichens ist damit auf den ersten Blick zu erkennen.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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