Moped­versicherung

Günstig davonkommen für nur 49 Euro!

Die Moped­versicherung der Öffentlichen Olden­burg

Start frei in die neue Sai­son: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihr Mofa, Moped, Roller oder E-Bike ein neues Ver­sicherungs­kenn­zeichen. Diese(s) er­halten Sie direkt in Ihrer Geschäfts­stelle oder Spar­kasse.
Sie können aber auch ganz ein­fach mit ein paar Klicks das Kenn­zei­chen zu sich nach Hause bestellen.

Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg! 

Ihre Vorteile
01

Be­sonders günstige Bei­träge


02

Er­weiterung Ihres Ver­sicherungs­schutzes mit der Teil­kasko­ver­sicherung zur Ab­sicherung Ihres Fahr­zeuges mög­lich


03

Günsti­gere Ein­stu­fung für Ihr Kfz bei schaden­freiem Ver­lauf der Moped­ver­sicherung

Moped­versicherung: unsere Tarife im Über­blick

Haft­pflicht

Haft­pflicht und Teil­kasko mit 150 Euro Selbst­be­teili­gung

Beitrag Haft­pflicht­ver­sicherung ab 1. März
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für die Haft­pflicht­ver­sicherung bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.
49 €*
Beitrag Teil­kas­ko­ver­sicherung ab 1. März
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für die Teil­kasko­ver­sicherung bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.
31 €*(150 € Selbstbeteiligung)
Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.) ab 1. März
Dies ist der Ge­samt­bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wählten Ver­sicherungs­be­ginn für den ge­wünschten Deckungs­um­fang bis zum Ende des Ver­kehrs­jahres zahlen müssen.
49 €*
80 €*
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir weisen un­be­rechtigte Schaden­er­satz­an­sprüche für Sie ab und be­gleichen be­rechtigte For­derungen von Un­fall­gegnern.
Per­so­nen­schä­den
Ein Personen­schaden ist ein kör­per­licher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
Sach­schäden sind Schäden an Sachen, wo­durch diese be­schädigt, zer­stört oder un­brauch­bar werden. Ein Ver­mögens­schaden ist die Folge eines Personen- oder Sach­schadens (z. B. Ver­dienst­aus­fall oder Nutzungs­aus­fall).
100 Mio. €
100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­sichert ist Ent­wendung, ins­be­sondere durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Unter­schlagung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­sichert sind Brand und Ex­plosion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Sturm, Hagel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Über­schwemmungen auf das Fahr­zeug.
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren
Ver­sichert ist der Zu­sammen­stoß des in Fahrt be­findlichen Fahr­zeugs mit Tieren.
Glas­bruch
Ver­sichert sind Bruch­schäden an der Ver­glasung des Fahr­zeugs.
Kurz­schluss an der Ver­kabelung
Ver­sichert sind Schäden an der Ver­kabelung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließlich der da­durch be­dingten Über­spannungs­schäden an an­ge­schlossenen Ag­gre­gaten.
Tier­biss
Wir er­setzen Schäden an Schläu­chen, Ka­beln und Lei­tungen und Folge­schäden da­raus bis 3.000 Euro.
La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall
La­winen sind auch Dach­la­winen und Eis­zapfen. Erd­fall ist natur­be­dingter Ein­sturz von natür­lichen Hohl­räumen.
Schlüs­sel­ver­lust
Wir er­setzen den Schlüssel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und über­nehmen die Kosten für Tür- und Lenk­rad­schlösser inkl. der Schlüssel.
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le
Mit­ver­sichert sind alle Teile, die werk­seitig ein­ge­baut oder werk­seitig durch ent­sprechende Hal­terung mit dem Fahr­zeug fest ver­bunden wurden, Außer­dem sind alle auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen mit­ge­führten Teile so­wie Zu­behör für die Pannen­hilfe oder die Un­fall­auf­nahme mit­ver­sichert.
-

* Hinweis: Für eScooter, Kranken­fahr­stühle, Seg­ways, vier­rädrige Leicht­kraft­fahr­zeuge etc. gelten ge­sonderte Bei­träge.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Moped­versicherung
Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss der Versicherung?
Gehen Sie mit der Betriebserlaubnis Ihres Mopeds zu Ihrer Geschäftsstelle oder Sparkasse. Dort bezahlen Sie auch den Beitrag für Ihre Mopedversicherung.
Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein, eine Übertragung ist nicht möglich. Für jedes Fahrzeug muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?
Die Mopedversicherung gilt immer für den Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Bei einem Vertragsbeginn ab 1. Mai berechnet sich der Beitrag natürlich nach der kürzeren Laufzeit.
Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?
Das Kraftfahrtbundesamt legt die Farbe der Kennzeichen für jedes neue Versicherungsjahr fest. Die Aktualität des Kennzeichens ist damit auf den ersten Blick zu erkennen.
Motorradversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
Zum Onlineschaden-Service

Berater Vor Ort

Hier finden Sie Ihren persön­lichen Berater vor Ort.
Jetzt Berater finden

Vertragsservice

Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.
Zu unseren Self-Services