Zahn­zusatz­ver­siche­rung

Für ein strah­len­des Lächeln

Die Zahn­zusatz­versicherung

Zahn­ersatz ist teuer - und als ge­setz­lich Ver­sicher­ter müssen Sie immer einen Eigen­anteil zahlen. Da kommen schnell vier­stellige Beträge zusammen!

Die Zahn­zusatz­ver­siche­rung schützt Sie vor hohen Kosten und sichert Ihnen eine bessere zahn­medi­zinische Ver­sor­gung, sodass Sie zum Privat­patien­ten beim Zahn­arzt werden.

Highlights
 01

Bessere zahn­medi­zinische Ver­sorgung


 02

Eigen­anteil beim Zahn­arzt wird reduziert


 03

Mit­ver­sicher­te Kin­der erhal­ten Familien­rabatt

Zahn­zusatz­ver­siche­rung: die Tarife im Über­blick 

Zahn­ersatz 50

Zahn­ersatz 30

Zahn­be­hand­lung 90

Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
Zahn­er­satz wie z. B. Kro­nen, Brücken und Pro­the­sen.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags.
Im­plan­tate
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.).
In­lays
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 400 € pro Jahr.).
Plas­tische Zahn­fül­lungen
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
Zahn­be­hand­lung 90: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (Pro­phy­lak­ti­sche Leis­tun­gen ge­hö­ren hier zu den all­ge­mei­nen zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen.).
Zahn­er­satz 50: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung und Pro­phy­la­xe.
Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils (Es gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.).
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Wur­zel­be­hand­lung
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Chi­rurgische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
-

Ihr zusätzlicher Schutz mit der Zahn­zusatz­versicherung

Dental plus 50

Die "Dental plus 50" ist eine Kombi­nation unserer Tarife Zahn­ersatz 50 und Zahn­behand­lung 90.

Hiermit sichern Sie sich eine opti­male Ver­sorgung im Falle einer Zahn­behand­lung, beim Zahn­ersatz und bei kiefer­ortho­pädi­schen Maß­nahmen für Kinder und Jugend­liche.

Dental plus 30

Die "Dental plus 30" ist eine Kombi­nation aus den Tari­fen Zahn­ersatz 30 und Zahn­behand­lung 90.

Sie schützt vor zu hohen Zu­zah­lungen bei Zahn­ersatz und Zahn­behand­lungen.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
  • Für alle gesetzlich Versicherten, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur noch eine Grundversorgung und Festkostenzuschüsse für eine Standardversorgung.
    Nicht alle medizinisch auch sinnvollen Behandlungen werden von der GKV bezahlt.
Was spricht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?
  • Größere Zahnbehandlungen und ernste Zahnschäden können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen. Darum ist eine Absicherung für jeden wichtig!
Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?
  • Auch für Kinder und Jugendliche empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn durch einen Unfall oder kieferorthopädische Behandlungen fallen schnell hohe Kosten an.
    Bei vielen Kindern und Jugendlichen sind aus medizinischen Gründen kieferorthopädische Maßnahmen nötig. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt leicht machen.
    Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.
Gibt es Wartezeiten bis der Versicherungsschutz wirkt?
  • Bei unseren Zahnzusatztarifen beträgt die Wartezeit nur 6 Monate.
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet (Zahnstaffel)?
  • Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für unsere Zahnersatztarife gilt die folgende Zahnstaffel:

    1. Versicherungsjahr bis zu 500 EUR
    2. Versicherungsjahr 750 EUR
    3. Versicherungsjahr 1.500 EUR
    4. Versicherungsjahr 2.000 EUR
    5. Versicherungsjahr 3.000 EUR
    6. Versicherungsjahr 10.000 EUR
    Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
    Für den Zahnbehandlungstarif 90 erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit die vollen Tarifleistungen (keine Zahnstaffel).

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Pflegeversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.

Wir sind für Sie da!

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