Bauleistungs­versicherung

Umfassender Schutz für Bauherren
  • Sie haben finanzielle Sicherheit für die gesamte Bauphase.
  • Das Risiko aus unvorhersehbaren Schäden ist abgedeckt.
  • Ihre Interessen als Bauherr und die Interessen aller am Bau beteiligten Unternehmen sind abgesichert.

Die Bauleistungs­versicherung für Landwirte

Die auf Ihrer Baustelle gelagerten Materialien stellen eine erhebliche Investition dar – ganz zu schweigen vom Rohbau. Dementsprechend kann es schnell teuer werden, wenn durch Vandalismus, extreme Witterung oder Glasbruch Schäden entstehen.

Die Bau­leistungs­versicherung schützt Sie während der Bauphase vor den finanziellen Folgen und kommt für die Kosten auf.

Bauleistungs­ver­sicherung für Land­wirte: das Produkt im Überblick

Für eine reibungs­lose Bauphase

  • Mit der Bau­leistungs­­ver­sicherung für Land­wirte sind Sie umfang­reich gegen die finan­ziellen Folgen durch un­vor­herseh­bare Schäden z. B. durch extreme Witte­rung, Fahr­lässig­keit, Vanda­lismus und bei Dieb­stahl bereits fest einge­bauter Teile abge­sichert.
  • Sie deckt unvor­her­ge­sehene Be­schädi­­gungen von Bau­­leistungen und Bau­­material während der Bau­­zeit ab.
  • Im Schaden­­fall werden sämt­liche Liefe­r­ungen und Leis­t­ungen, die er­forder­lich sind, um den Zustand vor Ein­tritt des Schadens wieder­­her­zu­stellen ersetzt.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Bauleistungs­versicherung für Landwirte
Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
  • Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden zu empfehlen, der Baumaßnahmen plant und durchführt, denn schon der Rohbau und die Baumaterialien stellen eine erhebliche Investition dar.
    Schäden können vorher nie in ihrer tatsächlichen Größenordnung kalkuliert werden. Als Bauherr können Sie dadurch unerwartete finanzielle Verluste erleiden. Sie sollten deshalb Ihr Bauvorhaben vom Baubeginn an bis zur Fertigstellung durch eine Bauleistungsversicherung schützen.
Was ist versichert?
  • Versichert sind
    • alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
    • alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
    • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
    Nicht versichert sind
    • die Baustelleneinrichtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Baugeräte, Werkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Personenschäden
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie erhalten eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch:
    • Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
    • Fahrlässigkeit und Vandalismus
    • Ungeschicklichkeit
    • Diebstahl fest eingebauter Teile
    • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
    • Baugrubeneinsturz
    • Fehler bei der Bauausführung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In der Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
    • normale Witterungseinflüsse
    • Diebstahl lagernder Materialien
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall werden sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen ersetzt. Dazu gehören z. B. auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.
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