Kfz-Versicherung
Leistungsstarker Versicherungsschutz für Ihren FuhrparkDie Kfz-Versicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte
Im landwirtschaftlichen Betrieb ist es von besonderer Tragweite, wenn Fahrzeuge unfallbedingt nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass im Arbeitsalltag möglichst wenige Ausfälle oder Behinderungen eintreten.
Dafür haben wir verschiedene Versicherungspakete entwickelt, um Ihnen hier den maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten zu können.
Was verstehen wir unter landwirtschaftlichen Zugmaschinen?
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Zugmaschinen, die wegen Ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
- In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
- Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Anhänger in Sonderausführung
- Anhänger im Werk- und Privatverkehr
- Hub- und Gabelstapler
- Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
- Pkw
- Lkw
- Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
- Krafträder und Kraftroller
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine auch für andere Fahrzeuge verwenden?
- Der Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kann nur auf eine andere landwirtschaftliche Zugmaschine übertragen werden.
Was bietet die Kraftfahrtversicherung der Öffentlichen Oldenburg?
Unsere Kraftfahrtversicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Pkw kann neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Fahrzeugversicherung mit vielen Extras, Leistungsverbesserungen und Beitragsvorteilen beinhalten – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse als Landwirt.
Mitversichert in der Kaskoversicherung sind z. B.:
- Neupreisentschädigung für PKW
- Zusammenstoß mit Tieren jeder Art
- Schäden durch Schneelawinen
Auf Antrag und ohne Mehrbeitrag kann der Versicherungsschutz für Ihre landwirtschaftliche Zugmaschine auch erweitert werden bei Einsatz Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine:
- zum Winterdienst im Auftrag einer Kommune
- bei Brauchtumsveranstaltungen
- für gemeinnützige Sammelaktionen
- zur Löschhilfe
Wir beraten Sie gerne ausführlich – am liebsten persönlich: Jetzt den Berater in Ihrer Nähe finden!
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
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Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
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