Kfz-Versicherung

Leistungs­starker Ver­sicherungs­schutz für Ihren Fuhr­park
  • Günstige Bei­träge, speziell für Land­wirte
  • Besondere Vor­teile für land­wirtschaft­liche Fahr­zeuge mit grünem Kenn­zeichen
  • Indi­viduelle Be­ratung vor Ort, auch im Schaden­fall

Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte

Im land­wirtschaft­lichen Betrieb ist es von besonderer Trag­weite, wenn Fahr­zeuge unfall­bedingt nicht zur Ver­fügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass im Arbeits­alltag mög­lichst wenige Aus­fälle oder Be­­hin­de­run­gen ein­treten.

Dafür haben wir ver­schiedene Ver­sicherungs­pakete ent­wickelt, um Ihnen hier den maß­ge­schneiderten Ver­sicherungs­schutz an­bieten zu können.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Landwirte
Was verstehen wir unter landwirtschaftlichen Zugmaschinen?
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Zugmaschinen, die wegen Ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
  • In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:

    • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
    • Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
    • Anhänger in Sonderausführung
    • Anhänger im Werk- und Privatverkehr
    • Hub- und Gabelstapler
    • Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
    • Pkw
    • Lkw
    • Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
    • Krafträder und Kraftroller
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine auch für andere Fahrzeuge verwenden?
  • Der Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kann nur auf eine andere landwirtschaftliche Zugmaschine übertragen werden.
Was bietet die Kraftfahrtversicherung der Öffentlichen Oldenburg?

Unsere Kraft­fahrt­ver­siche­rung für land­wirt­schaft­liche Zug­maschi­nen und Pkw kann neben der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung auch eine Fahr­zeug­ver­siche­rung mit vie­len Extras, Leistungs­ver­besse­run­gen und Bei­trags­vor­tei­len be­in­hal­ten – maß­ge­schnei­dert auf Ihre Be­dürf­nisse als Land­wirt.

Mit­ver­sichert in der Kasko­ver­siche­rung sind z. B.:

  • Neu­preis­ent­schä­di­gung für PKW
  • Zu­sammen­stoß mit Tie­ren jeder Art
  • Schä­den durch Schnee­lawi­nen

 

Auf An­trag und ohne Mehr­bei­trag kann der Ver­siche­rungs­schutz für Ihre land­wirt­schaft­liche Zug­maschine auch er­wei­tert wer­den bei Ein­satz Ihrer land­wirt­schaft­lichen Zug­maschine:

  • zum Win­ter­dienst im Auf­trag einer Kommune
  • bei Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen
  • für gemein­nützige Sammel­aktionen  
  • zur Lösch­hilfe

Wir bera­ten Sie gerne aus­führ­lich – am liebsten per­sön­lich: Jetzt den Bera­ter in Ihrer Nähe fin­den! 

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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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