Bauleistungs­versicherung

Sicherheit ist das beste Fundament
  • Ver­sicherungs­schutz während der ge­samten Bau­phase
  • Er­stattung von Wieder­her­stellungs- und Auf­räumungs­kosten bei Sach­schäden
  • Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung

Die Bau­leistungs­versicherung der Öffentlichen Olden­burg

Die Bau­leistungs­versicherung deckt Sach­schäden an Bau­leistungen bei Neu­bauten, Um- und Er­weiterungs­bauten, Sanier­ungen und Tief­bau­maß­nahmen ab. Zu­sätzlich können Schäden an Alt­bau­teilen im Rahmen be­sonderer Ver­ein­barungen mit­ver­sichert werden.

Ihr zu­sätzlicher Schutz mit der Bau­leistungs­ver­sicherung
Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau

Wir bieten Ihnen eine Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau sofort bei Ab­schluss einer Wohn­gebäude­ver­sicherung. Dann ist ihr Haus vom ersten Spaten­stich an geschützt. Und wenn Sie sich für eine drei­jährige Ver­trags­lauf­zeit ent­scheiden, be­kommen Sie den Ver­sicherungs­schutz während der Bau­zeit sogar für bis zu 12 Monate ge­schenkt.

Bau­herren­haft­pflicht­

Sie müssen planen, or­gani­sieren, kon­trol­lieren und Ent­scheid­ungen tref­fen. Selbst wenn Sie sach­ver­ständige Per­sonen wie Archi­tekten oder Bau­unter­nehmen be­auftragt haben, sind Sie von Haft­pflicht­an­sprüchen nicht be­freit. Auch die vor­ge­schriebenen Warn­schilder "Be­treten auf eigene Ge­fahr" reichen nicht aus, um Sie vor An­sprüchen wegen eines Un­falls auf Ihrer Bau­stelle zu schützen.

FAQ - die häuf­igsten Fragen zur Bau­leistungs­ver­sicherung
Warum ist diese Versicherung so wichtig?
  • Schon der Rohbau Ihres Hauses stellt eine erhebliche Investition dar - und selbst bei größter Vorsicht sind Schäden nicht auszuschließen. Dabei kann selbst ein scheinbar kleines "Malheur" enorme Kosten nach sich ziehen: nicht kalkulierte Kosten, die unversichert die gesamte Finanzierung erschweren können.
Welche Leistungen sind abgedeckt?
  • Abgedeckt sind Aufräum- und Wiederherstellungskosten (Selbstkosten), die ein geschädigter Bauherr bzw. ein am Bauvorhaben beteiligter Unternehmer zur Beseitigung eines Sachschadens aufwenden muss.
Welche besonderen Vorteile ergeben sich dadurch bei der Bauvertragsgestaltung?
  • Durch eine entsprechende Bauvertragsgestaltung können Sie den Versicherungsbeitrag anteilig mit den am Bau beteiligten Unternehmen verrechnen. So entstehen Ihnen für diese Schutzmaßnahme nahezu keine Kosten.
Down­loads und weitere Infor­mationen zur Bau­leistungs­versicherung
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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