Bauleistungs­versicherung

Sicherheit ist das beste Fundament

Die Bau­leistungs­versicherung der Öffentlichen Olden­burg

Die Bau­leistungs­versicherung deckt Sach­schäden an Bau­leistungen bei Neu­bauten, Um- und Er­weiterungs­bauten, Sanier­ungen und Tief­bau­maß­nahmen ab. Zu­sätzlich können Schäden an Alt­bau­teilen im Rahmen be­sonderer Ver­ein­barungen mit­ver­sichert werden.

Ihre Vorteile
01

Ver­sicherungs­schutz während der ge­samten Bau­phase 


02

Er­stattung von Wieder­her­stellungs- und Auf­räumungs­kosten bei Sach­schäden 


03

Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung

Ihr zu­sätzlicher Schutz mit der Bau­leistungs­ver­sicherung
Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau

Wir bieten Ihnen eine Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau sofort bei Ab­schluss einer Wohn­gebäude­ver­sicherung. Dann ist ihr Haus vom ersten Spaten­stich an geschützt. Und wenn Sie sich für eine drei­jährige Ver­trags­lauf­zeit ent­scheiden, be­kommen Sie den Ver­sicherungs­schutz während der Bau­zeit sogar für bis zu 12 Monate ge­schenkt.

FAQ - die häuf­igsten Fragen zur Bau­leistungs­ver­sicherung
Warum ist diese Versicherung so wichtig?

Schon der Rohbau Ihres Hauses stellt eine erhebliche Investition dar - und selbst bei größter Vorsicht sind Schäden nicht auszuschließen. Dabei kann selbst ein scheinbar kleines "Malheur" enorme Kosten nach sich ziehen: nicht kalkulierte Kosten, die unversichert die gesamte Finanzierung erschweren können.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Abgedeckt sind Aufräum- und Wiederherstellungskosten (Selbstkosten), die ein geschädigter Bauherr bzw. ein am Bauvorhaben beteiligter Unternehmer zur Beseitigung eines Sachschadens aufwenden muss.

Welche besonderen Vorteile ergeben sich dadurch bei der Bauvertragsgestaltung?

Durch eine entsprechende Bauvertragsgestaltung können Sie den Versicherungsbeitrag anteilig mit den am Bau beteiligten Unternehmen verrechnen. So entstehen Ihnen für diese Schutzmaßnahme nahezu keine Kosten.

Down­loads und weitere Infor­mationen zur Bau­leistungs­versicherung
Motorradversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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