Motorrad­versicherung

Auch auf zwei Rädern sicher unter­wegs
  • Autoschutzbrief, unsere Kfz-Haftpflicht mit eingebautem Pannendienst in ganz Europa - und das rund um die Uhr
  • Günstige Bei­träge bei indivi­duellem Ver­sicherungs­schutz
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort 

Die Motorrad­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg

Sobald die Sai­son be­ginnt, möchte man als Motor­rad­fahrer unbe­sorgt star­ten. Jedoch wird man als Zwei­rad­­fahrer oft über­sehen oder unter­schätzt. Gut, wenn Sie sich recht­zeitig über den passenden Ver­sicherungs­schutz be­­raten lassen.

Infor­mieren Sie sich jetzt über die sehr guten Leistungen und den um­fassen­den Service der Öffentlichen Olden­burg!

Motorrad­versicherung: unsere Produkte im Über­blick

Informieren Sie sich hier über die einzelnen Produkte unserer Motorrad-Versicherung. 

Öffnen Sie einfach den Bereich, der für Sie interessant ist.

Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Komfort

Die Kfz-Haft­pflicht ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Fahr­zeug­führer.
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Schutzbrief
Schnelle Hilfe in ganz Europa durch Ser­vic­e aus einer Hand – bei Pan­nen, Un­fäl­len oder Dieb­stählen
auf Wunsch
Rabatt­schutz*
Der erste be­las­ten­de Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung.
* Voraus­set­zung für die Ver­ein­barung des Ra­batt­schut­zes in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und der Voll­kas­ko­ver­siche­rung ist, dass der Ver­trag in bei­den Spar­ten min­des­tens in die SF-Klasse 5 ein­ge­stuft und bei Ab­schluss kein Scha­den im lau­fen­den Ka­len­der­jahr ver­ur­sacht worden ist. Die Lauf­zeit be­trägt min­des­tens 12 Monate. Der Ab­schluss des Ra­batt­schut­zes ist in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung nur in Ver­bin­dung mit dem Auto­schutz­brief möglich.
auf Wunsch (nur für Kraft­räder/-rol­ler über 50 ccm)
-

Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung

Komfort

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­si­chert ist die Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.

Kurz­schluss in der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den in der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Tierbiss

Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen und Fol­ge­schä­den da­raus, bis 3.000 € je Scha­den­er­eig­nis. 

Austausch von Schlössern bei Schlüs­sel­verlust durch Einbruch­diebstahl oder Raub

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.

Mitversicherung von Fahr­zeug- und Zu­behör­teile

Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit diesem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le, so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

5.000 €

Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung

Komfort

Absicherung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kas­ko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:

Vandalis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

selbst ver­schulde­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Unfall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG

Unfälle im europäischen Ausland

Unfälle im europäischen Ausland, wenn Ihre Schadenforderungen schwer durchsetzbar sind.

Rabatt­schutz* 

Der erste be­las­ten­de Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stufung. * Voraus­set­zung für die Ver­ein­barung des Ra­batt­schut­zes in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und der Voll­kas­ko­ver­siche­rung ist, dass der Ver­trag in bei­den Spar­ten min­des­tens in die SF-Klasse 5 ein­ge­stuft und bei Ab­schluss kein Scha­den im lau­fen­den Ka­len­der­jahr ver­ur­sacht worden ist. Die Lauf­zeit be­trägt min­des­tens 12 Monate. Der Ab­schluss des Ra­batt­schut­zes ist in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung nur in Ver­bin­dung mit dem Auto­schutz­brief möglich.

auf Wunsch (nur für Kraft­räder/-rol­ler über 50 ccm)

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Motor­rad-­Ver­sicherung
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
Sie stehen vor der Zu­lassung Ihres Motor­rades? Dann müssen Sie der Zu­lassungs­be­hörde nach­weisen, dass Sie eine gül­tige Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung be­sitzen. Das ge­schieht über die elek­tronische Ver­sicherungs­be­stätigung (eVB), die sich aus einem sieben­stelligen Code aus Buch­staben und Ziffern zu­sammen­setzt (z. B. BKDM91O). Diese eVB-Nummer er­halten Sie direkt von der Öffentlichen Olden­burg, Ihrer Geschäftsstelle oder den Spar­kassen. Die Nummer über­mitteln wir Ihnen auch gerne per Tele­fon, Mail oder SMS.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Wenn Sie Ihr Motor­rad nicht ganz­jährig nutzen möchten, be­steht die Mög­lich­keit zur Zu­teilung eines Saison­kenn­zeichens. Bei der Zu­lassung ent­scheiden Sie sich für den Zeit­raum der be­ab­sichtigten Fahr­zeug­nutzung (z. B. März bis Ok­tober). Da­durch sparen Sie Geld (an­teilige Kfz-Steuer sowie Ver­sicherungs­bei­träge) und Zeit, da die je­weilige An- und Ab­meldung des Motor­rades ent­fällt. Ein weiterer Vor­teil: Ihr Motor­rad ist außer­halb der Saison im Rahmen der Ruhe­ver­sicherung bei­trags­frei weiter ver­sichert. Wichtig: Ihr Fahr­zeug muss sich außer­halb der Saison in einem ge­schlossenen Raum (z. B. Garage) oder auf einem um­friedeten Grund­stück be­finden.
Wie ist mein Beifahrer bei einem Unfall abgesichert?
Er­leidet Ihr Bei­fahrer auf­grund eines von Ihnen ver­ur­sachten Un­falls einen Schaden, so ist er über Ihre Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­sichert. Handelt es sich bei dem Schaden­ver­ur­sacher um einen Dritten, so zahlt die geg­nerische Haft­pflicht­ver­sicherung.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
Der Schaden­frei­heits­rabatt Ihres Pkw kann auf Ihr Motor­rad über­tragen werden. Um­ge­kehrt ist die Über­tragung bei uns eben­falls möglich.
Down­loads und weitere Infor­mationen zur Motor­rad-­Ver­sicherung
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Unfälle im Straßen­ver­kehr möchte nie­mand gerne er­leiden oder ver­ursachen. Dennoch ist keiner davor ge­schützt. Damit diese An­sprüche ab­ge­sichert sind, ist für jeden Fahr­zeug­halter ge­setz­lich vor­ge­schrieben, eine Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­schließen. Infor­mieren Sie sich jetzt über den passenden Rund­um-Schutz für Ihr Auto.
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Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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