Motorradversicherung
Auch auf zwei Rädern sicher unterwegsDie Motorradversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Sobald die Saison beginnt, möchte man als Motorradfahrer unbesorgt starten. Jedoch wird man als Zweiradfahrer oft übersehen oder unterschätzt. Gut, wenn Sie sich rechtzeitig über den passenden Versicherungsschutz beraten lassen.
Informieren Sie sich jetzt über die sehr guten Leistungen und den umfassenden Service der Öffentlichen Oldenburg!
Informieren Sie sich hier über die einzelnen Produkte unserer Motorrad-Versicherung.
Öffnen Sie einfach den Bereich, der für Sie interessant ist.
Komfort | |
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Die Kfz-Haftpflicht ist die Pflichtversicherung für jeden Fahrzeugführer.
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Schutzbrief
Schnelle Hilfe in ganz Europa durch Service aus einer Hand – bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen
| auf Wunsch |
Rabattschutz*
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung.
* Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Abschluss des Rabattschutzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief möglich.
| auf Wunsch
(nur für Krafträder/-roller über 50 ccm) |
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Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
Komfort | |
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Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
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Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Kurzschluss in der Verkabelung
Versichert sind Schäden in der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Tierbiss Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen und Folgeschäden daraus, bis 3.000 € je Schadenereignis. | |
Austausch von Schlössern bei Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteile
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile, sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 € |
Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
Komfort | |
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Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug; Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: | |
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
| ausschließlich Haarwild nach BJagdG |
Unfälle im europäischen Ausland
Unfälle im europäischen Ausland, wenn Ihre Schadenforderungen schwer durchsetzbar sind.
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Rabattschutz*
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung.
* Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Abschluss des Rabattschutzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief möglich.
| auf Wunsch (nur für Krafträder/-roller über 50 ccm) |
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
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