Anhängerversicherung
Wenn Sie mehr transportieren möchtenDie Anhängerversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Sie möchten Ihre neue Einrichtung transportieren oder Gartenabfälle beseitigen? Ein Anhänger bietet Ihnen erweiterte Transportmöglichkeiten.
Wer sich einen Anhänger kauft, der muss diesen auch zulassen und versichern. Denn anders als viele glauben, ist ein Anhänger nicht über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs versichert.
Unter gewissen Voraussetzungen sind Anhänger von der Zulassungs- und Versicherungspflicht ausgenommen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den unten aufgeführten FAQ´s.
Informieren Sie sich jetzt über die Kfz-Haftpflichtversicherung und unsere erweiterten Angebote zur Kaskoversicherung.
Haftpflicht | Haftpflicht und Teilkasko | Haftpflicht und Vollkasko | |||
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Personenschäden
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR | ||
Sach- und Vermögensschäden
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR | ||
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert sind Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
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Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf das Fahrzeug.
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Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmungen auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Tierbiss
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln und Leitungen und Folgeschäden daraus bis 3.000 EUR.
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Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz von natürlichen Hohlräumen.
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Schlüsselverlust
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 EUR | 5.000 EUR | |||
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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Selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
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Transport auf einem Schiff
Transport auf einem Schiff (Havarie Grosse)
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Muss ich einen Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden?
Im Normalfall sind Anhänger, wie andere Kraftfahrzeuge auch, zulassungs- und versicherungspflichtig. Für die Zulassung eines Anhängers benötigen Sie ebenfalls eine elektronische Versicherungsbestätigung von uns.
Welche Anhänger sind nicht zulassungsfähig?
zulassungspflichtig? | kennzeichenpflichtig? | versicherungspflichtig? | |
a) Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden. | nein | nein | nein |
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden. | nein | nein | nein |
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden. | nein | nein | nein |
d) Anhänger/Arbeitsmaschinen | nein | ja, wenn sie nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind | nein |
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden | nein | ja, wenn sie nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind | nein |
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen | nein | nein | nein |
g) Anhänger für Feuerlöschzwecke | nein | nein | nein |
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte | nein | nein | nein |
l) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren | nein | nein | nein |
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger transportiert werden?
Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II. Dabei wird zwischen gebremster Anhängelast (Punkt O.1) und ungebremster Anhängelast (Punkt O.2) unterschieden.
Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Anhängers?
Bereits mit der Führerscheinklasse B dürfen Anhänger gezogen werden, wenn die Kombination des zulässigen Gesamtgewichts aus Pkw und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.
Leistet man eine zusätzliche Fahrerschulung ab, lässt sich der Zusatzschlüssel B96 erwerben. Dadurch erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 4.250 kg. Zahlreiche Gespanne wie Wohnwagen- und Pferdeanhänger fallen in diese Kategorie.
Für noch größere Anhänger benötigt man die Führerscheinklasse BE. Damit lassen sich Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine gesonderte Führerscheinprüfung erforderlich.
Campingfahrzeug- und Wohnwagenversicherung
Kfz-Versicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
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