Anhänger­versicherung

Wenn Sie mehr trans­portieren möchten
  • Ab­deckung von Per­sonen­schäden bis 15 Mio. EUR und Sach- und Ver­mögens­schäden bis 100 Mio. EUR
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort
  • Kasko­ver­sicherung auch für An­hänger

Die Anhänger­versicherung der Öffentlichen Oldenburg

Sie möchten Ihre neue Ein­richtung trans­portieren oder Garten­ab­fälle be­seitigen? Ein An­hänger bietet Ihnen er­weiterte Trans­port­möglich­keiten.

Wer sich einen An­hän­ger kauft, der muss die­sen auch zu­las­sen und ver­sichern. Denn an­ders als viele glau­ben, ist ein An­hän­ger nicht über die Kfz-Ver­siche­rung des Zug­fahr­zeugs ver­sichert.
Unter ge­wis­sen Voraus­set­zun­gen sind An­hän­ger von der Zu­las­sungs­- und Ver­siche­rungs­pflicht aus­ge­nommen. Detail­lier­te In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie in den unten auf­ge­führ­ten FAQ´s.

In­formieren Sie sich jetzt über die Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und unsere er­weiterten An­gebote zur Kasko­ver­sicherung.

Anhänger­versicherung für den Privat­verkehr: unsere Tarife im Über­blick

Haftpflicht

Haftpflicht und Teilkasko

Haftpflicht und Vollkasko

Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rechtigte Schaden­er­satz­an­sprüche für Sie ab und be­gleichen be­rechtigte Forder­ungen von Un­fall­geg­nern.
Per­sonen­schäden
Ein Per­sonen­schaden ist ein kör­per­licher Schaden, der einer anderen Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. EUR
15 Mio. EUR
15 Mio. EUR
Sach- und Ver­mögens­schäden
Sach­schäden sind Schäden an Sachen, wo­durch diese be­schädigt, zer­stört oder un­brauch­bar werden. Ein Ver­mögens­schaden ist die Folge eines Per­sonen- oder Sach­schadens (z. B. Ver­dienst­aus­fall oder Nutzungs­aus­fall).
100 Mio. EUR
100 Mio. EUR
100 Mio. EUR
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­sichert sind Ent­wendung, ins­be­sondere durch Dieb­stahl und Raub, sowie Unter­schlagung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­sichert sind Brand und Ex­plosion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Sturm, Hagel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Über­schwemmungen auf das Fahr­zeug.
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren al­ler Art
Ver­sichert ist der Zu­sammen­stoß des in Fahrt be­find­lichen Fahr­zeugs mit Tieren aller Art.
Glas­bruch und Glas­reparatur
Ver­sichert sind Bruch­schäden an der Ver­glasung des Fahr­zeugs. Ist eine Glas­reparatur mög­lich, über­nehmen wir diese Kosten.
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Ver­sichert sind Schäden an der Ver­kabelung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­dingten Über­spannungs­schäden an an­ge­schlossenen Ag­gre­gaten.
Tier­biss
Wir er­setzen Schäden an Schläuchen, Ka­beln und Lei­tungen und Folge­schäden da­raus bis 3.000 EUR.
La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
La­winen sind auch Dach­lawinen und Eis­zapfen. Erd­fall ist ein natur­be­dingter Ein­sturz von natür­lichen Hohl­räumen.
Schlüs­sel­verlust
Wir er­setzen den Schlüssel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und über­nehmen die Kosten für Tür- und Lenk­rad­schlösser inkl. der Schlüssel.
Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
Bis zur ge­nannten Summen­grenze sind alle Teile mit­ver­sichert, die werk­seitig ein­ge­baut oder werk­seitig durch ent­sprechende Halterung mit diesem fest ver­bunden wurden. Außer­dem sind alle auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen mit­ge­führten Teile sowie Zu­behör für die Pannen­hilfe oder die Un­fall­auf­nahme mit­versichert.
5.000 EUR
5.000 EUR
Van­dalis­mus
Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­sichert gegen mut- oder bös­willige Be­schädigung durch fremde Per­sonen.
Selbst ver­schulde­te Un­fälle
Ver­sichert sind selbst ver­ur­sachte Un­fälle und Schäden an Ihrem Fahr­zeug.
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
Be­geht der Un­fall­ver­ur­sacher Fahrer­flucht und ist nicht zu er­mitteln, er­setzen wir den Schaden.
Trans­port auf ei­nem Schiff
Trans­port auf einem Schiff (Havarie Grosse) Ver­sichert sind Schäden beim Trans­port auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kolli­diert, leck­schlägt oder unter­geht, wenn das Fahr­zeug über Bord geht oder der Kapi­tän dieses an­ordnet.
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FAQ - die häufig­sten Fragen zur Anhänger­versicherung
Muss ich einen Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden?

Im Normal­fall sind An­hänger, wie andere Kraft­fahr­zeuge auch, zu­lassungs- und ver­sicherungs­pflichtig. Für die Zu­lassung eines An­hängers be­nötigen Sie eben­falls eine elek­tronische Ver­sicherungs­be­stäti­gung von uns.

Welche Anhänger sind nicht zulassungsfähig?
zulassungspflichtig?kennzeichenpflichtig?versicherungspflichtig?
a) Anhänger in land- und forst­wirt­schaft­lichen Be­trie­ben, wenn die An­hän­ger nur für land- und forst­wirt­schaft­liche Zwecke ver­wen­det und mit einer Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h hin­ter Zug­ma­schi­nen oder selbst­fah­ren­den Ar­beits­ma­schi­nen mit­ge­führt werden.neinneinnein
b) Wohnwagen und Pack­wagen im Schau­stel­ler­ge­wer­be, die von Zug­ma­schi­nen mit einer Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h mit­ge­führt werden.neinneinnein
c) fahrbare Bau­bu­den, die von Kraft­fahr­zeu­gen mit einer Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h mit­ge­führt werden.neinneinnein
d) Anhänger/Ar­beits­ma­schi­nenneinja, wenn sie nicht für eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h in der vor­ge­schrie­be­nen Weise ge­kenn­zeich­net sindnein
e) Spezial­an­hän­ger zur Be­för­de­rung von Sport­ge­rä­ten oder Tie­ren für Sport­zwecke, wenn die An­hän­ger aus­schließ­lich für sol­che Be­för­de­run­gen ver­wen­det werdenneinja, wenn sie nicht für eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h in der vor­ge­schrie­be­nen Weise ge­kenn­zeich­net sindnein
f) einachsige An­hän­ger hinter Kraft­rä­dern, Klein­kraft­rä­dern und mo­to­ri­sier­ten Kran­ken­fahr­stühlenneinneinnein
g) Anhänger für Feuer­lösch­zweckeneinneinnein
h) land- oder forst­wirt­schaft­liche Ar­beits­geräteneinneinnein
l) hinter land- oder forst­wirt­schaft­lichen ein­ach­si­gen Zug- oder Ar­beits­ma­schi­nen mit­ge­führte Sitzkarrenneinneinnein
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger transportiert werden?

Die für Ihr Fahr­zeug zu­lässigen An­hänge­lasten finden Sie in Ihrer Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II. Dabei wird zwischen ge­bremster An­hänge­last (Punkt O.1) und un­ge­bremster An­hänge­last (Punkt O.2) unter­schieden.

Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Anhängers?

Be­reits mit der Führer­schein­klasse B dürfen An­hänger ge­zogen werden, wenn die Kombi­nation des zu­lässigen Gesamt­ge­wichts aus Pkw und An­hänger 3.500 kg nicht über­steigt.

Leistet man eine zu­sätzliche Fahrer­schulung ab, lässt sich der Zu­satz­schlüssel B96 er­werben. Da­durch erhöht sich das zu­lässige Ge­samt­ge­wicht des Ge­spanns auf 4.250 kg. Zahl­reiche Ge­spanne wie Wohn­wagen- und Pferde­an­hänger fallen in diese Kate­gorie.

Für noch größere An­hänger be­nötigt man die Führer­schein­klasse BE. Damit lassen sich An­hänger bis zu einer zu­lässigen Ge­samt­masse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine ge­sonderte Führer­schein­prüfung er­forder­lich.

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

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