Camping­fahrzeug- und Wohn­wagen­versicherung

Ihr sicheres Zuhause für unterwegs
  • Günstige Bei­träge bei indivi­duellem Ver­sicherungs­schutz
  • Unsere AutoPlus auch für Camping­fahr­zeuge: Der Pannen­service in ganz Europa
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort

Die Camping­fahr­zeugver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Auch im Ur­laub mobil sein und den­noch auf das eigene Bett nicht ver­zichten: Ur­laub im Camping­fahr­zeug oder Wohn­wagen be­deutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem ge­fällt. Um mit einem guten Ge­fühl in den Ur­laub zu starten, sollte neben einer guten Vor­planung auch an den passenden Ver­sicherungs­schutz ge­dacht werden. Und das vor allem, wenn man im Aus­land unter­wegs ist.

Auch dafür haben wir für Sie indi­viduelle An­gebote. Lassen Sie sich durch uns be­raten.

Camping­fahrzeug- und Wohn­wagen­versicherung: unsere Produkte im Über­blick

Informieren Sie sich hier über die einzelnen Produkte unserer Camping­fahrzeug- und
Wohn­wagen­versicherung

Öffnen Sie einfach den Bereich, der für Sie interessant ist.

Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Komfort

Die Kfz-Haft­pflicht ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Fah­rer eines Kraft­fahr­zeugs.
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Autoschutzbrief für Campingfahrzeuge bis 7,5t
Schnelle Hilfe in ganz Europa durch Ser­vic­e aus einer Hand – bei Pan­nen, Un­fäl­len oder Dieb­stählen
auf Wunsch
Rabatt­schutz*
Der erste be­las­ten­de Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung.
* Voraus­set­zung für die Ver­ein­barung des Ra­batt­schut­zes in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und der Voll­kas­ko­ver­siche­rung/Voll­kasko Pre­mium ist, dass der Ver­trag in bei­den Spar­ten min­des­tens in die SF-Klasse 5 ein­ge­stuft und bei Ab­schluss kein Scha­den im lau­fen­den Ka­len­der­jahr ver­ur­sacht worden ist. Die Lauf­zeit be­trägt min­des­tens 12 Monate. Der Ab­schluss des Ra­batt­schut­zes ist in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung nur in Ver­bin­dung mit dem Auto­schutz­brief möglich.
auf Wunsch
Mallorca-Police
Mitver­siche­rung frem­der ge­mie­te­ter Fahr­zeuge im Ausland
-

Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung

Komfort
Premium

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­si­chert ist die Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.

Glas­bruch und Glas­repa­ratur

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis

10.000 €

20.000 €

Tierbiss

Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Fol­ge­schä­den da­raus bis

10.000 €

20.000 €

La­winen (auch Dachlawinen), Erd­rutsche und Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz ü­ber na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Austausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.

Austausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.

Zulas­sungs-, Ent­sor­gungs- und Über­füh­rungs­kosten

Neu­preis­ent­schädi­gung

Wir er­set­zen den Neu­preis des Fahr­zeugs in­ner­halb der ge­nann­ten Fri­sten.

18 Monate

Kaufwert­entschädigung bei Gebrauchtwagen

Versichert ist die Kauf­wert­ent­schä­di­gung bei Ge­braucht­fahr­zeugen in­ner­halb der ge­nann­ten Fri­sten.

18 Monate

Mitversicherung von Fahr­zeug- und Zu­behör­teile inkl. des fest ver­bun­de­nen Vorz­elts bis

Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit diesem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le, so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

5.000 €

10.000 €

Nicht fest verbundenes Vorzelt bis

3.000 €

Erstattung einer Wertminderung

Wir erstatten eine Wert­min­de­rung ab 1.000 € Re­pa­ra­tur­kosten (5 % der Re­pa­ra­tur­kos­ten, max. 2.500 Euro)

Eigene mit­ge­führ­te Ge­gen­stän­de (In­halt des ver­schlos­se­nen Cam­ping­fahr­zeugs, nicht des Vor­zelts)

Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger

5.000 €

Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses 

300€

300€

GAP 

Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung

Komfort
Premium

Absicherung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kas­ko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:

Vandalis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

selbst ver­schulde­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Unfall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG

Trans­port auf einem Schiff (Havarie-Grosse)

Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff o­der ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt oder un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht oder der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.

Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis

Ersatz von Sport­ge­rä­ten bei Un­fall (z.B. Fahr­rä­der, wenn mit einer ent­spre­chen­den Hal­te­rung außen am Fahr­zeug be­festigt)

1.000 €

Schäden (ohne Ein­wir­kung von außen) zwi­schen zie­hen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder An­hän­ger

Eigenschäden bis

Eigenschäden an anderen bei der Öffentlichen auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw, Camoingfahrzeugen oder Gebäuden 

100.000 €

Rabatt­schutz* 

Der erste be­las­ten­de Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stufung. * Voraus­set­zung für die Ver­ein­barung des Ra­batt­schut­zes in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und der Voll­kas­ko­ver­siche­rung/Voll­kasko Pre­mium ist, dass der Ver­trag in bei­den Spar­ten min­des­tens in die SF-Klasse 5 ein­ge­stuft und bei Ab­schluss kein Scha­den im lau­fen­den Ka­len­der­jahr ver­ur­sacht worden ist. Die Lauf­zeit be­trägt min­des­tens 12 Monate. Der Ab­schluss des Ra­batt­schut­zes ist in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung nur in Ver­bin­dung mit dem Auto­schutz­brief möglich.

auf Wunsch

auf Wunsch

Ihr zusätz­licher Schutz für Camping­fahr­zeuge

AutoPlus - der Auto­schutz­­brief für Camping­­fahr­­zeuge

AutoPlus für Camping­fahr­zeuge bis 7,5 Tonnen: Unsere Kfz-Haft­pflicht mit einge­bautem Schutz­brief für schnelle und um­fassende Hilfe bei einem Un­fall oder einer Panne in ganz Europa - und das rund um die Uhr.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Camping­fahr­zeugver­sicherung
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt von meinem Pkw für mein Campingfahrzeug nutzen?
Der Schaden­frei­heits­rabatt Ihres Pkw kann auf Ihr Camping­fahr­zeug über­tragen werden. Um­ge­kehrt ist die Über­tragung bei uns eben­falls mög­lich.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Wenn Sie Ihr Camping­fahr­zeug nicht ganz­jährig nutzen möchten, be­steht die Möglich­keit zur Zu­teilung eines Saison­kenn­zeichens. Bei der Zu­lassung ent­scheiden Sie sich für den Zeit­raum der beab­sichtigten Fahr­zeug­nutzung (z. B. April bis Oktober). Da­durch sparen Sie Geld (an­teilige Kfz-Steuer sowie Ver­sicherungs­bei­träge) und Zeit, da die jewei­lige An- und Ab­meldung des Camping­fahr­zeuges ent­fällt. Ein weiterer Vor­teil: Ihr Camping­fahr­zeug ist außer­halb der Saison im Rahmen der Ruhe­ver­sicherung beitrags­frei weiter ver­sichert. Wichtig: Ihr Fahr­zeug muss sich außer­halb der Saison in einem ge­schlossenen Raum (z. B. Garage) oder auf einem um­friedeten Grund­stück be­finden.
Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
Bereits mit der Führer­schein­klasse B dürfen An­hänger ge­zogen werden, wenn die Kombi­nation des zu­lässigen Gesamt­gewichts aus Pkw und An­hänger 3.500 kg nicht übersteigt. Leistet man eine zu­sätz­liche Fahrer­schulung ab, lässt sich der Zusatz­schlüssel B96 er­werben. Dadurch erhöht sich das zu­lässige Gesamt­gewicht des Ge­spanns auf 4.250 kg. Zahl­reiche Wohn­wagen­ge­spanne fallen in diese Kategorie. Für noch größere An­hänger be­nötigt man die Führer­schein­klasse BE. Damit lassen sich An­hänger bis zu einer zu­lässigen Gesamt­masse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine ge­sonderte Führer­schein­prüfung er­forder­lich.
Wie sollte man sein Campingfahrzeug oder seinen Wohnwagen versichern?
Auch für Camping­fahr­zeuge und Wohn­wagen ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung gesetz­lich vorge­schrieben. Sie schützt vor Schaden­ersatz­an­sprüchen Dritter. Denken Sie darüber hinaus aber auch an die Ab­sicherung Ihres mobilen Heims durch eine Kasko­ver­sicherung. So sind z. B. in der Teil­kasko Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Brand oder Ex­plosion, sowie Dieb­stahl ver­sichert. Zusätz­lich schützt die Voll­kasko bei selbst­ver­schuldeten Un­fällen, Vanda­lismus und Fahrer­flucht Ihres Unfall­gegners. Lassen Sie sich hierzu gerne durch uns beraten.
Downloads und weitere Infor­mationen zur Campingfahrzeug-Versicherung
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Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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