AutoPlus für Campingfahrzeuge bis 7,5 Tonnen: Unsere Kfz-Haftpflicht mit eingebautem Schutzbrief für schnelle und umfassende Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne in ganz Europa - und das rund um die Uhr.
Campingfahrzeug- und Wohnwagenversicherung
Ihr sicheres Zuhause für unterwegsDie Campingfahrzeugversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Auch im Urlaub mobil sein und dennoch auf das eigene Bett nicht verzichten: Urlaub im Campingfahrzeug oder Wohnwagen bedeutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem gefällt. Um mit einem guten Gefühl in den Urlaub zu starten, sollte neben einer guten Vorplanung auch an den passenden Versicherungsschutz gedacht werden. Und das vor allem, wenn man im Ausland unterwegs ist.
Auch dafür haben wir für Sie individuelle Angebote. Lassen Sie sich durch uns beraten.
Informieren Sie sich hier über die einzelnen Produkte unserer Campingfahrzeug- und
Wohnwagenversicherung.
Öffnen Sie einfach den Bereich, der für Sie interessant ist.
Komfort | |
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Die Kfz-Haftpflicht ist die Pflichtversicherung für jeden Fahrer eines Kraftfahrzeugs.
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Autoschutzbrief für Campingfahrzeuge bis 7,5t
Schnelle Hilfe in ganz Europa durch Service aus einer Hand – bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen
| auf Wunsch |
Rabattschutz*
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung.
* Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Abschluss des Rabattschutzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief möglich.
| auf Wunsch |
Mallorca-Police
Mitversicherung fremder gemieteter Fahrzeuge im Ausland
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Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
Komfort | Premium | ||
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Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
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Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis | 10.000 € | 20.000 € | |
Tierbiss
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden daraus bis
| 10.000 € | 20.000 € | |
Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz über natürlichen Hohlräumen.
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Austausch von Schlössern bei Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Austausch von Schlössern bei Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten | |||
Neupreisentschädigung
Wir ersetzen den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb der genannten Fristen.
| 18 Monate | ||
Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtwagen
Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der genannten Fristen.
| 18 Monate | ||
Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteile inkl. des fest verbundenen Vorzelts bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile, sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 € | 10.000 € | |
Nicht fest verbundenes Vorzelt bis | 3.000 € | ||
Erstattung einer Wertminderung
Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten (5 % der Reparaturkosten, max. 2.500 Euro)
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Eigene mitgeführte Gegenstände (Inhalt des verschlossenen Campingfahrzeugs, nicht des Vorzelts)
Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger
| 5.000 € | ||
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses | 300€ | 300€ | |
GAP | |||
Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
Komfort | Premium | ||
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Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug; Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: | |||
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
| ausschließlich Haarwild nach BJagdG | ||
Transport auf einem Schiff (Havarie-Grosse)
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall (z.B. Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt)
| 1.000 € | ||
Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger | |||
Eigenschäden bis
Eigenschäden an anderen bei der Öffentlichen auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw, Camoingfahrzeugen oder Gebäuden
| 100.000 € | ||
Rabattschutz*
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung.
* Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Abschluss des Rabattschutzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief möglich.
| auf Wunsch | auf Wunsch | |
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
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Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
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