Pflege­ver­siche­rung

Immer bestens versorgt

Die Pflege­ver­siche­rung wird immer wichtiger

Pflege­bedürftig­keit kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder der gestiegenen Lebenserwartung. Denken Sie dabei nicht nur an sich, sondern auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Ein­kommen oder die Rück­lagen nicht ausreichen, sind die nächsten Ange­hörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetz­lich zum Unter­halt verpflichtet. Mit den Pflege­tarifen sichern Sie sich und Ihre Ange­hörigen finan­ziell umfassend ab.

Highlights 
01

Schutz vor hohen pflege­bedingten Kosten


02

Umfassende Ser­vice- und As­sis­tance-Leis­tun­gen


03

Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie 

Pflege­versiche­rung: die Tarife im Überblick

PflegeSchutz Komfort

PflegeSchutz Premium

PflegeBahr

Pfle­ge­grad 5
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 5 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
40,00 €
60,00 €
100%*
Pfle­ge­grad 4
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 4 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
40,00 €
60,00 €
40%*
Pfle­ge­grad 3
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 3 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
20,00 €
30,00 €
30%*
Pfle­ge­grad 2
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 2 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
5,00 €
15,00 €
20%*
Pfle­ge­grad 1
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 1 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
5,00 €
10,00 €
10%*
Sofort­hilfe
Die So­fort­hil­fe er­hal­ten Sie als ein­ma­li­ge Leis­tung bei der erst­ma­li­gen Erst­ein­stu­fung in ei­nen Pfle­ge­grad (min­des­tens Pfle­ge­grad 2). Die Hö­he der So­fort­hil­fe be­trägt das 30-Fa­che des ver­ein­bar­ten Ta­ges­sat­zes
Dy­na­mik - auch im Leis­tungs­fall
Ta­rif­liche Er­höhung des Ta­ges­gel­des (Dy­na­mik) – so­gar im Leis­tungs­fall (Alle 3 Jah­re wird das ver­ein­bar­te Pfle­ge­ta­ge­geld un­ter be­stimm­ten Vo­raus­setz­ungen ent­sprech­end der Ver­änder­ung des Ver­brau­cher­preis­in­dex­es er­höht)
Um­fass­en­de Ser­vice und Assis­tance-Leistungen
Sie kön­nen um­fas­sen­de Ser­vice- und Assis­tancel­eis­tun­gen in An­spruch neh­men, die­se um­fas­sen u.a.: te­le­fo­ni­sche Hil­fe­stel­lung zu Pfle­ge­the­men so­wie die Ver­mitt­lung von Me­nü- und Ein­kaufs­ser­vices, Pfle­ge­heim­plät­zen oder Haus­not­ruf­diens­ten, Ein­kaufs­hil­fen, Haus­halts­hil­fen, Fahr­diens­ten, Kin­der­be­treu­un­gen, Haus­tier­be­treu­un­gen und Pfle­ge­diens­ten.
Flexibel fest­leg­barer Schutz­umfang
Die Hö­he des ge­wünsch­ten Ta­ge­gel­des kön­nen Sie flexi­bel ver­ein­ba­ren.
Staat­liche För­derung
Der Staat för­dert Ih­re Ab­si­che­rung jähr­lich mit 60 € bei ei­nem mo­nat­lich­en Min­dest­bei­trag von 15 €.
Ge­sund­heits­prü­fung ent­fällt
Bei An­trag­stel­lung wer­den für den Ta­rif Pfle­geSchutz u. a. Ge­sund­heits­fra­gen ge­stellt. Da­durch er­folgt ei­ne Ein­schät­zung Ih­res Ge­sund­heits­zu­stands. Die­se ent­fällt je­doch bei dem Ta­rif Pfle­geBahr.
* des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
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FAQ - die häufigs­ten Fragen zur Pflege­versiche­rung
Welche Unterschiede gibt es in den Tarifen PflegeSchutz und PflegeBahr?
  • Tarif PflegeSchutz: Im Pflegefall zahlen wir Ihnen ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad individuell festsetzen.

    Tarif PflegeBahr: Im Pflegefall zahlen wir Ihnen ein vereinbartes Tagegeld (30 Tagessätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 % in Pflegegrad 5, 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2, 10 % in Pflegegrad 1). Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich. Der Staat fördert diese Absicherung mit 60 EUR im Jahr bei einem Mindestbeitrag von 15 EUR im Monat.
Welche Pflegegrade gibt es und was ist der Unterschied zwischen diesen?
  • Es gibt gemäß dem Pflegestärkungsgesetz II die folgenden fünf Pflegegrade:
    Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
    Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem bestimmten Begutachtungsverfahren die Einordnung nach einem Punktesystem in einen der fünf Pflegegrade.
    Zur Beurteilung herangezogen werden hierfür die individuell noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Bewältigung der krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags usw.).
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
  • Bei den PflegeSchutz-Tarifen benötigen wir vorab einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und führen dafür eine Gesundheitsprüfung durch.
    Für die PflegeBahr erhalten Sie den Versicherungsschutz ohne diese Prüfung.
Gibt es Wartezeiten bevor der volle Versicherungsschutz besteht?
  • Im Tarif PflegeSchutz genießen Sie ohne Wartezeit direkten Versicherungsschutz.
    Im Tarif PflegeBahr beginnt der volle Versicherungsschutz nach fünf Jahren Wartezeit. Sie entfällt bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall.
Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegegraden und wie wird es ausgezahlt?
  • Im Pflegefall zahlen wir Ihnen im Tarif PflegeSchutz ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad einzeln festsetzen (bis max. 20 Euro in PflegeSchutz 1 und bis zu 100 Euro in PflegeSchutz 2 bis 4).

    Das Pflegetagegeld im Tarif PflegeBahr beträgt
    • bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 1: 10 %
    • bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 2: 20 %
    • bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 3: 30 %
    • bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 4: 40 %
    • bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 5: 100 %
    des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes.

    Die Auszahlung der Leistung erfolgt für jeden Monat – unabhängig von der Anzahl der Kalendertage – in 30 Tagessätzen. Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 € monatlich.
Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
  • Alle drei Jahre wird im Tarif PflegeSchutz unter bestimmten Voraussetzungen das vereinbarte Pflegetagegeld entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht (Dynamik) – unabhängig davon, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
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Pflegeversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.

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