Pflegeversicherung
Immer bestens versorgtDie Pflegeversicherung wird immer wichtiger
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder der gestiegenen Lebenserwartung. Denken Sie dabei nicht nur an sich, sondern auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit den Pflegetarifen sichern Sie sich und Ihre Angehörigen finanziell umfassend ab.
Schutz vor hohen pflegebedingten Kosten
Umfassende Service- und Assistance-Leistungen
Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie
PflegeSchutz Komfort | PflegeSchutz Premium | PflegeBahr | |||
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Pflegegrad 5
Bei Einstufung in den Pflegegrad 5 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 100%* | ||
Pflegegrad 4
Bei Einstufung in den Pflegegrad 4 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 40%* | ||
Pflegegrad 3
Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 20,00 € | 30,00 € | 30%* | ||
Pflegegrad 2
Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 15,00 € | 20%* | ||
Pflegegrad 1
Bei Einstufung in den Pflegegrad 1 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 10,00 € | 10%* | ||
Soforthilfe
Die Soforthilfe erhalten Sie als einmalige Leistung bei der erstmaligen Ersteinstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2). Die Höhe der Soforthilfe beträgt das 30-Fache des vereinbarten Tagessatzes
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Dynamik - auch im Leistungsfall
Tarifliche Erhöhung des Tagesgeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall (Alle 3 Jahre wird das vereinbarte Pflegetagegeld unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht)
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Umfassende Service und Assistance-Leistungen
Sie können umfassende Service- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen, diese umfassen u.a.: telefonische Hilfestellung zu Pflegethemen sowie die Vermittlung von Menü- und Einkaufsservices, Pflegeheimplätzen oder Hausnotrufdiensten, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Kinderbetreuungen, Haustierbetreuungen und Pflegediensten.
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Flexibel festlegbarer Schutzumfang
Die Höhe des gewünschten Tagegeldes können Sie flexibel vereinbaren.
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Staatliche Förderung
Der Staat fördert Ihre Absicherung jährlich mit 60 € bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 €.
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Gesundheitsprüfung entfällt
Bei Antragstellung werden für den Tarif PflegeSchutz u. a. Gesundheitsfragen gestellt. Dadurch erfolgt eine Einschätzung Ihres Gesundheitszustands. Diese entfällt jedoch bei dem Tarif PflegeBahr.
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* des versicherten Tagessatzes | - | - | - | ||
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Welche Unterschiede gibt es in den Tarifen PflegeSchutz und PflegeBahr?
- Tarif PflegeSchutz: Im Pflegefall zahlen wir Ihnen ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad individuell festsetzen.
Tarif PflegeBahr: Im Pflegefall zahlen wir Ihnen ein vereinbartes Tagegeld (30 Tagessätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 % in Pflegegrad 5, 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2, 10 % in Pflegegrad 1). Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich. Der Staat fördert diese Absicherung mit 60 EUR im Jahr bei einem Mindestbeitrag von 15 EUR im Monat.
Welche Pflegegrade gibt es und was ist der Unterschied zwischen diesen?
- Es gibt gemäß dem Pflegestärkungsgesetz II die folgenden fünf Pflegegrade:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische VersorgungJe nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem bestimmten Begutachtungsverfahren die Einordnung nach einem Punktesystem in einen der fünf Pflegegrade.
Zur Beurteilung herangezogen werden hierfür die individuell noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Bewältigung der krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags usw.).
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
- Bei den PflegeSchutz-Tarifen benötigen wir vorab einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und führen dafür eine Gesundheitsprüfung durch.Für die PflegeBahr erhalten Sie den Versicherungsschutz ohne diese Prüfung.
Gibt es Wartezeiten bevor der volle Versicherungsschutz besteht?
- Im Tarif PflegeSchutz genießen Sie ohne Wartezeit direkten Versicherungsschutz.
Im Tarif PflegeBahr beginnt der volle Versicherungsschutz nach fünf Jahren Wartezeit. Sie entfällt bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall.
Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegegraden und wie wird es ausgezahlt?
- Im Pflegefall zahlen wir Ihnen im Tarif PflegeSchutz ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad einzeln festsetzen (bis max. 20 Euro in PflegeSchutz 1 und bis zu 100 Euro in PflegeSchutz 2 bis 4).
Das Pflegetagegeld im Tarif PflegeBahr beträgt- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 1: 10 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 2: 20 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 3: 30 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 4: 40 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 5: 100 %
des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes.
Die Auszahlung der Leistung erfolgt für jeden Monat – unabhängig von der Anzahl der Kalendertage – in 30 Tagessätzen. Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 € monatlich.
Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
- Alle drei Jahre wird im Tarif PflegeSchutz unter bestimmten Voraussetzungen das vereinbarte Pflegetagegeld entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht (Dynamik) – unabhängig davon, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.
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