Landwirte, die Gebäude oder Flächen (z. B. Parkplätze) zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken vermieten oder verpachten, benötigen eine Verpächterhaftpflicht.
Für die Risiken aus der betrieblichen Tätigkeit und den Betriebsgebäuden ist die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar.