KonzeptRente Basis
Eine solide Basis für den RuhestandDie KonzeptRente Basis der Öffentlichen Oldenburg
Reicht meine gesetzliche Rente später aus? Kann ich die Zeit nach meinem Berufsleben genießen, ohne finanzielle Abstriche machen zu müssen? Gibt es eine Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung zusätzlich für meinen Ruhestand vorzusorgen? Ich möchte Steuervorteile nutzen und meinen Eigenaufwand für die Altersversorgung reduzieren?
Mit unserer KonzeptRente Basis sorgen Sie steuerlich durch den Sonderausgabenabzug gefördert und Insolvenz gesichert für Ihren Ruhestand vor.
Invest | Ertrag | Sicherheit | |||
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Zahlung einer lebenslangen Rente
Es ist keine Kapitalauszahlung möglich
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Beteiligung am Altersvorsorge Fonds | mit dem Sparbetrag | mit den Überschüssen und einem Teil des Sparbetrags | mit den Überschüssen | ||
Rentenhöhe | abhängig von der Fondsentwicklung | garantiert | garantiert | ||
Kapitalsicherungsoption
Sicherung des erreichten Fondsguthabens
| in der Abrufphase | in der Abrufphase | jederzeit | ||
Vererbbarkeit
Ist analog der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt
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Hinterbliebenenabsicherung
In der Ansparphase und im Rentenbezug bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres
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Zuzahlungsmöglichkeit
Bei laufender Beitragszahlung
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Flexibler Rentenbeginn
Im Rahmen der Abrufphase frühestens ab vollendetem 62. Lebensjahr
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Optionale Produktmerkmale: | - | - | - | ||
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Ohne Gesundheitsprüfung
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Bei Berufsunfähigkeit zahlt die Öffentliche Ihre Beiträge weiter.
Das gibt es nur bei der Öffentlichen – profitieren Sie von unserem Renten Retter:
So funktioniert die KonzeptRente Basis
Ausgangsbasis: Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 60.000 Euro.
So funktioniert die staatliche Förderung
Um die steuerliche Förderung der KonzeptRente Basis (RürupRente) zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit bis zu 27.656,20 EUR (Ledige) bzw. 55.130,40 EUR (zusammen veranlagte Ehegatten/ eingetragene Lebenspartner) in Ihren Vertrag zu investieren.
Der Staat belohnt dies mit einem Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Im Jahr 2024 können 100 % des Jahresbeitrages als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Durch die Steuerersparnis reduziert sich Ihr Beitragsaufwand.
Noch unschlüssig, ob die KonzeptRente Basis zu Ihren Vorstellungen und Wünschen einer Altersvorsorge passt? Kein Problem, gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Ihren Ruhestand.
Wenn Sie heraus finden wollen, wie groß Ihre Rentenlücke wirklich ist, nutzen Sie einfach unseren Rentenrechner.
Für wen ist die KonzeptRente Basis interessant?
- Die KonzeptRente Basis ist interessant für Selbständige, Freiberufler, Gesellschafter-Geschäftsführer, Landwirte und Personen mit hohem Einkommen bzw. hoher Steuerlast.
Ist es möglich, einen Einmalbeitrag zu entrichten?
- Ja, denn gerade in Jahren mit besonders außerordentlichem hohen Einkommen hat die Zahlung eines Einmalbeitrages viele Vorteile.
Ist es möglich, die KonzeptRente Basis zu kündigen?
- Die KonzeptRente Basis kann weder beliehen, noch abgetreten, noch gekündigt werden. Es ist auch keine Kapitalauszahlung möglich.
Ist es möglich, die Vererbbarkeit frei zu regeln?
- Die Vererbbarkeit ist analog der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt und kann somit nicht frei geregelt werden.
Bietet die KonzeptRente Basis Steuervorteile?
- Sie können 100% Ihres Jahresbeitrages bis zu den geförderten Höchstgrenzen als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen.
Die Kapitalanlage zu unserer KonzeptRente Basis berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von der Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.
KonzeptRente Privat
Risikolebensversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.
Wir sind für Sie da!
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