Bauherren-Rechtsschutz
Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren!Ihr Bauherren-Rechtsschutz
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin telefonisch klären möchten.
Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:
- Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
- Um- und Ausbau
- Sanierung
Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten.
Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimalen Schutz bei Bau, Kauf und Sanierung Ihrer Immobilie. Ihr Bauherren-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
Unsere Bauherren-Rechtsschutz-Leistungen im Überblick
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen.
Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei
- Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei Ihrer Sparkasse oder bei Ihrem öffentlichen Versicherer erhältlich und nur in Verbindung mit einer Finanzierung oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:
- Bauleistungsversicherung
- integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Bauhelfer-Unfallversicherung
- Rundum-Schutz für Hauseigentümer*innen
- Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn² der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
- Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu vier Wohneinheiten.
- Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.
- Die Bau-/Kaufsumme darf bis zu 2 Mio. € betragen.
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. - Telefonische Rechtsberatung
Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung. - Kanzlei-Empfehlung
Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.⁴ - Mediation
Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Ihre Kundin oder Ihr Kunde eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
² Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin selbst oder einer von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁴ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
Privathaftpflicht
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073, Sitz Düsseldorf, angeboten.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.