Jagd­haft­pflicht­ver­sicherung

Eine Pflicht für alle Jäger und Förster
  • Ver­zicht auf den Ein­wand des fehlenden Ver­schuldens bei Personen­schäden durch Schuss­waffen­gebrauch
  • Welt­weiter Ver­sicherungs­schutz
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regu­lierung

Die Jagd­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Als Jäger sind Ihre er­laubten jagd­lichen Be­täti­gungen im Rahmen der ge­setzlichen Haft­pflicht durch uns ver­sichert. Darüber hin­aus ist auch der er­laubte Be­sitz und Ge­brauch von Schuss­waffen und Munition, auch außer­halb der Jagd, ver­sichert. Dies gilt auch für den Schieß­stand oder den Kontroll­schuss im Re­vier.

Jagd­haft­pflicht­ver­sicherung: unsere wichtigsten Leistungen im Über­blick

Jagdhaftpflicht

Ver­sicherungs­sum­me
Ver­sich­er­ungs­sum­men je Scha­den­er­eig­nis pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
5 oder 10 Mio. EUR
Spe­ziell für die Jagd
-
Be­sitz und Ge­brauch von Schuss­waf­fen sowie Mu­nition
Das Hal­ten und Füh­ren von bis zu drei Jagd­hun­den ei­ner an­er­kann­ten Jagd­hunde­ras­se
Scha­den­er­satz­aus­fall
Welt­wei­ter Ver­sicherungs­schutz

Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Jagd­haft­pflicht- ver­sicherung

Jagd­unfälle von Jagd­hunden

Falls be­sonders ver­einbart, leisten wir bis 1.500 EUR, falls Ihr Jagd­hund auf­grund eines Jagd­unfalles ver­stirbt oder not­getötet werden muss. Inner­halb dieser Summen er­setzen wir auch tier­ärztliche Behandlungs­kosten auf­grund des vor­ge­nannten Unfall­ereignisses bis 750 EUR je Schadens­ereignis und Tier.

Wenn Sie diesen Ver­sicherungs­schutz wünschen, melden Sie bitte Ihren Hund unter Angabe des Namens, des Geburts­datums und der Tätowier-Nummer zur Ver­sicherung an.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Jagd­haft­pflicht­versicherung
Wer ist versichert?
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als:

    • Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter
    • Forstbeamter, Förster und Forstaufseher
    • Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner

    Es muss sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handeln.

Wie kann der Nachweis des Versicherungsschutzes gegenüber der Jagdbehörde erfolgen?
  • Zusammen mit dem Versicherungsschein geht Ihnen eine Bestätigung für die Jagdbehörde zu. Des Weiteren erhalten Sie für die Folgejahre rechtzeitig zu Beginn des Jagdjahres eine neue Versicherungsbestätigung (je nach Wunsch alle ein bis drei Jahre).

Ist das Jagen im Ausland mitversichert?
  • Das Jagen im Ausland ist weltweit bis zu einem Jahr mitversichert.

    Hinweis: Soweit im Gastland eine Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob der deutsche Versicherungsschutz den Anforderungen des Gastlandes entspricht.

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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
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