Landwirt­schaft­liche Gebäude­versicherung

Keine Angst um Haus und Hof
  • Versicherungsschutz besteht für Wohn- und Wirtschaftsgebäude Ihres landwirtschaftlichen Betriebes.
  • Je nach Nutzung und Zustand des jeweiligen Gebäudes haben Sie die Wahl zwischen ver­schiedenen Ver­sicherungs­­formen, wie z. B. gleitende Neuwert­ver­sicherung oder Zeit­wert­­ver­sicherung.
  • Die technischen Anlagen Ihrer Wirtschaftsge­bäude (wie z. B. Fütterungs- oder Melk­anlagen) können Sie als Gebäude­­­bestand­teile zum gleitenden Neu­wert mit­ver­sichern.

Die Gebäude­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte

Ihr landwirtschaftlicher Betrieb steht im Mittel­punkt Ihres Berufs­lebens. Ohne aus­reichende Absicherung ist im Schaden­fall deshalb schnell Ihre Existenz bedroht.

Gegen dieses Risiko können Sie sich ab­sichern: Mit einer Ge­bäude­­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg, die speziell auf die Be­dürfnisse der Land­wirt­schaft zu­ge­schnitten ist. Sie können individuell je Gebäude wählen, ob Sie dieses gegen Feuer-, Sturm-, und/ oder Leitungs­wasser­schäden absichern wollen. Ergänzend besteht noch die Möglichkeit einer Ab­sicherung gegen weitere Naturgefahren.

Im Schaden­fall leisten wir die Zahlungen für die not­wendigen Reparaturen, bei einem Total­schaden auch für den Wieder­aufbau des Gebäudes.

Unsere Gebäude­ver­sicherung sichert Sie ab bei:
Feuer

Die Gebäude-Feuer­ver­sicherung zählt zu den existenziell wichtigsten Ver­sicher­ungen für Ihren Hof.

Neben Blitz­schlag gelten defekte Elektro­leitungen und Brand­stiftungen als haupt­ur­sächliche Brand­ursachen. Bei Teil­schäden leisten wir die Zahlung für die Reparatur, bei einem Total­­schaden für den Wieder­aufbau des Ge­bäudes.  

Leitungswasser

Es treten immer häufiger Rohr­bruch­schäden in Wohngebäuden auf. Unsere Leitungswasser­versicherung bietet Ihnen vielfältigen Schutz gegen Schäden, die durch bestimmungs­widrig ausgetretenes Wasser infolge Bruch- oder Frost­schäden an Zu- oder Ab­leitungs­­­­rohren innerhalb des Ge­bäudes ent­stehen. Auch Leckagen an Heizungs­anlagen, Klima- und Wärme­­pumpen treten oft auf und ver­ursachen hohe Kosten.

Daher sollten Sie die Ge­bäude-Leitungs­wasser­­ver­sicherung unbedingt in Ihrem Ver­sicherungs­­umfang berücksichtigen.

Sturm

Es gibt immer mehr starke Stürme (ab Windstärke 8) oder Hagelereignisse. Dächer werden z. B. ab­ge­deckt oder Licht­platten durch­schlagen.

Unsere Ge­bäude-Sturm­ver­sicherung bewahrt Sie vor er­heblichen Kosten, die mit der Be­seitigung von Schäden in­folge dieser Er­eignisse ver­bunden sind. Ver­sichert sind Ge­bäude­schäden, die durch un­mittel­bare Ein­wirkung von Sturm oder Hagel, um­stürzende Bäume oder andere umher fliegende Gegen­stände ver­ursacht werden.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Gebäude­ver­sicherung

Weitere Naturgefahren

Die Versicherung gegen Weitere Naturgefahren ergänzt Ihre land­wirt­schaft­liche Ge­­bäu­de­ver­sicherung opti­mal, denn schwere Un­wetter und verheerende Wetter­­er­eignisse treten immer häufiger auf.

Die Versicherung gegen Weitere Naturgefahren bietet Ihnen Schutz gegen Schäden an Ihren Ge­bäuden in Folge von Un­wetter­­er­eignissen und Natur­­katastrophen wie z. B. Über­schwemmungen, Rückstau, Schnee­druck und Erd­beben.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Gebäude­ver­sicherung
Was bedeutet erweiterte Wiederaufbauregelung?
  • Sollte an einem Betriebsgebäude ein Totalschaden entstehen, ist es ausreichend, wenn wieder ein landwirtschaftliches Produktions- oder Lagergebäude erstellt wird. So kann z. B. statt eines Stalls eine Maschinenhalle gebaut werden.
Warum ist die Sturm- und Hagelversicherung besonders wichtig?

Der Wind peitscht über den Hof, der Sturm rüttelt an der Scheu­ne, die Bäume bie­gen sich im orkan­ähn­lichen Wind: Es hagelt tau­ben­ei­große Kör­ner vom Himmel. Unsere Sturm- und Hagel­ver­siche­rung er­gänzt opti­mal die land­wirt­schaft­liche Ge­bäude-Feuer­ver­siche­rung.

Auch be­steht für Sie die Mög­lich­keit über ver­schie­de­ne Selbst­be­tei­li­gun­gen den Ver­siche­rung­sschutz indi­vi­duell zu ge­stal­ten

Warum ist die Leitungswasser-Versicherung wichtig?
Es tre­ten immer häu­fi­ger Rohr­bruch­schä­den in Wohn­ge­bäu­den auf. Unsere Lei­tungs­wasser­ver­siche­rung bie­tet Ihnen viel­fäl­tigen Schutz gegen Schä­den, die durch be­stim­mungs­widrig aus­ge­tre­te­nes Wasser in­folge Bruch- oder Frost­schä­den an Zu- oder Ab­lei­tungs­roh­ren inner­halb des Ge­bäu­des ent­ste­hen. Ganz gleich, ob es sich hier­bei um Frisch­wasser oder um Ab­wasser han­delt. Eine Trocken­le­gung kostet immer viel Geld. Daher soll­ten Sie die Ge­bäude-Lei­tungs­wasser­ver­siche­rung un­be­dingt in Ihrem Ver­siche­rungs­um­fang be­rück­sich­ti­gen.
Warum ist die Absicherung gegen Weitere Naturgefahren sinnvoll?

Die Klima­er­wär­mung bringt es mit sich: Hef­tige Un­wetter wer­den künf­tig noch häu­fi­ger auf­tre­ten. Lei­der auch in Re­gio­nen, die bis­her nicht be­trof­fen waren. Unsere Ele­men­tar­scha­den-Ver­siche­rung schützt Sie zu­ver­lässig vor den finan­ziel­len Fol­gen, die mit der Be­sei­ti­gung von Ge­bäude­schä­den in­folge von Un­wetter­er­eig­nis­sen und Natur­katas­tro­phen, wie z. B.

  • Über­schwem­mun­gen
  • Rück­stau
  • Schnee­druck
  • Erd­beben

ver­bun­den sind.

Diese Vor­sorge ist da­her kein Luxus, son­dern eine sinn­volle Er­gän­zung Ihres Ver­siche­rungs­schutzes.

Besteht die Gefahr, dass ich unterversichert bin?
Wir er­mitteln für Ihre Ge­bäu­de den Wert nicht pau­schal son­dern indi­vi­duell. Damit ist eine Unter­ver­siche­rung aus­ge­schlos­sen, so­fern nicht nach­träg­lich wert­stei­gern­de bau­liche Maß­nah­men durch­ge­führt wer­den.
Welche Folgekosten übernimmt die Gebäudeversicherung nach einem Feuerschaden?

Wir em­pfeh­len Ihnen, die Deckungs­er­wei­te­run­gen des Haf­tungs­pa­ke­tes Spe­zial zu ver­ein­baren.

Fol­gen­de Leis­tungs­ex­tras be­in­hal­tet das Haf­tungs­pa­ket u.a.:

  • Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­lässig­keit bis zur Ver­siche­rungs­summe
  • Auf­räu­mungs- und Ab­bruchs­kosten sowie Be­we­gungs- und Schutz­kosten bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
  • Mehr­kosten in­folge be­hörd­licher Wie­der­her­stel­lungs­be­schrän­kun­gen bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
  • Miet­aus­fall bei Wohn­ge­bäu­den bis maxi­mal 24 Monate nach Ein­tritt des Ver­siche­rungs­falles, bei Wirt­schafts­ge­bäu­den bis maxi­mal 12 Mona­ten
  • Bau­liche Grund­stücks­be­stand­teile bis 5% der Ver­siche­rungs­summe
  • Blitz­über­span­nung bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
  • Ver­puf­fung, Rauch- und Ruß­schä­den bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
  • Van­da­lis­mus/bös­willige Be­schä­di­gung bis 25.000 EUR je Ver­siche­rungs­fall und Jahr (Selbst­be­tei­li­gung 1.000 EUR je Scha­den­fall, ent­fällt bei Be­schä­di­gun­gen von Ge­bäude­be­stand­tei­len von Wohn­tei­len bzw. Wohn­ge­bäu­den)
  • Mehr­kosten für den alters- und be­hin­der­ten­ge­rech­ten Wie­der­auf­bau von selbst- oder durch Fami­lien­an­ge­hö­ri­ge be­wohn­te Wohn­teile bis 10.000 EUR (ab einer Scha­den­höhe von 10.000 EUR)
  • Be­schä­di­gung an Fas­sa­den von Wohn­ge­bäu­den/-teilen durch wild leben­de Tiere bis 5.000 EUR

Das Haf­tungs­paket Spe­zial be­in­hal­tet noch viele wei­tere Leis­tungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem per­sön­lichen Ge­spräch vor.

Die Ge­samt­ent­schä­di­gung aller Haf­tungs­er­wei­te­run­gen be­trägt maxi­mal 100% der Gesamt­ver­siche­rungs­summe.

Kann ich meine Gebäude über eine private Wohngebäudeversicherung absichern?
  • Nein. Landwirtschaftliche Gebäude sind Wirtschaftsgebäude und müssen über eine landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgesichert werden. Das gilt auch für Ihr Wohnhaus. Denn der betriebliche Gebäudebestand bildet zusammen mit dem Wohnhaus immer eine Einheit. Das gilt nicht für Wohngebäude, die sich nicht auf dem versicherten Grundstück befinden.
Hof-Check Die kostenlose Sicher­heits­be­ra­tung für Land­wirte.

Es vergeht kaum eine Woche in der man nicht in den Tages­zei­tun­gen davon liest: Feuer­schä­den auf land­wirt­schaft­lichen Be­trie­ben. Die Fol­gen sind meist nicht nur ge­fähr­lich für Mensch und Tier, son­dern häu­fig auch exis­tenz­be­dro­hend. Denn selbst mit einem Top-Ver­siche­rer an der Seite sind die fi­nan­ziel­len und emo­tio­na­len Be­las­tun­gen für die be­trof­fe­nen Fa­mi­lien im Scha­den­fall hoch.

Dabei zeigt sich im Nach­hin­ein häu­fig, dass der Brand leicht hätte ver­hin­dert wer­den kön­nen. Als Ur­sachen wer­den näm­lich nicht sel­ten Feh­ler in den elek­tri­schen An­la­gen, aber auch Un­acht­sam­keit oder Fehl­ver­hal­ten der Land­wir­te er­mit­telt. Damit es erst gar nicht so­weit kommt, möch­ten wir Ihnen mit dem Hof-Check eine kos­ten­lose und effek­tive Ser­vice­leis­tung in Form einer Sicher­heits­be­ra­tung an­bie­ten.

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Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
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