Ambulante Zusatzversicherung

Für noch mehr Gesundheit

Die am­bu­lan­te Zu­satz­versicherung 

Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.

Highlights
01

Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen und al­ter­na­ti­ve Heil­behandlung durch Ärzte


02

Kostenerstattung für Seh­hilfen: Brillen und Kon­takt­lin­sen


03

Reduzierung des Eigen­an­teils u. a. bei Physio­ther­apie, Arznei­mit­teln, Hilfs­mit­teln

Unsere EmpfehlungAmbulante ZusatzversicherungBasis Absicherung 23,68 Euro/mtl.*
Der Tarif top fit erstattet bei medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung die Kosten für Heilpraktiker. Es werden 80% des Rechnungsbetrages bis max. 520 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Auch Sehhilfen sind im Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus wird die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel erstattet. Andere gesetzliche Zuzahlungen wie z.B. die für Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel werden anteilig übernommen.
Auch bestimmte Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffen vor privaten Auslandsreisen sind Bestandteil des Tarifes. Erstattet werden max. 105 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif top fit kann nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif abgeschlossen werden.

Preisbeispiel: Ambulante Zusatzversicherung

Martins Ver­sicherungs­schutz

Martin arbeitet im Büro und sitzt viel am PC, da sind Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen vorprogrammiert. Auch wenn Martin regelmäßige Übungen am Arbeitsplatz macht, bedeutet es nicht, dass ihm ein verspannter Nacken erspart bleibt. Gut, dass Martin frühzeitig eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sie übernimmt Heilpraktikerkosten. Außerdem ist Martin Brillenträger. Im Tarif top fit erhält er auch noch einen Zuschuss für eine Sehhilfe. 

Soviel kostet die Versicherung für Martin

23,68 Euro/mtl.*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Martin: 1972
  • Ausgewählter Tarif: Basis Absicherung top fit 30 -
    Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte inkl. Zahnzusatzversicherung
  • Antragsteller Martin: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer
Am­bu­lan­te Zu­satz­versicherung – un­sere Ta­rife im Über­blick

Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen. 

Top fit 90

Top fit 50

Top fit 30

Heil­prak­tiker
Kos­ten­über­nah­me von 80 % (bis zu 520 €) für Be­hand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker in­klu­si­ve ver­ord­ne­ter Arz­nei­mit­tel.
Seh­hil­fen
Bis zu 260 € al­le 36 Mo­na­te oder bei Ver­än­de­rung der Seh­schär­fe um min­des­tens 0,5 Diop­trien.
Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
Kos­ten­be­tei­li­gung für sons­ti­ge Zu­zah­lun­gen in Hö­he von 90 % (bis 400 €) – z. B. für Arz­nei-, Ver­bands- und Hilfs­mit­tel, sta­tio­nä­re Kran­ken­haus­be­hand­lung so­wie für Glau­kom- und Haut­krebs­früh­er­ken­nung
Heil­mit­tel
Über­nah­me des ge­setz­li­chen Ei­gen­an­teils bei Heil­mit­teln und -be­hand­lun­gen, wie Licht-, Wär­me- und sons­ti­ge phy­si­ka­li­sche Be­hand­lun­gen, Mas­sa­gen so­wie me­di­zi­ni­sche Bä­der je­der Art.
Kur­ta­ge­geld
13 € je Tag, wäh­rend sta­tio­nä­rer Ku­ren und Sa­na­to­riums­auf­ent­hal­te der ge­setz­li­chen Kran­ken- oder Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger.
Aus­land­rei­se­schutz
Aus­lands­rei­se­schutz (am­bu­lant, sta­tio­när und Zahn) wäh­rend vor­über­ge­hen­der Rei­sen bis zu 6 Wo­chen Dau­er, inkl. der Mehr­kos­ten ei­nes me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­ports.
Impfungen vor Ausland­rei­sen
Schutz­impfun­gen vor pri­va­ten Aus­lands­auf­ent­hal­ten (z. B. Cho­le­ra) bis zu 105 € pro Ver­si­che­rungs­jahr.
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
Zahn­er­satz wie z. B. Kro­nen, Brücken und Pro­the­sen.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags.
Im­plantate
Zahn­er­satz 50: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.).
In­lays
Zahn­er­satz 50: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: ma­xi­ma­le Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 400 € pro Jahr.).
Plas­tische Zahn­fül­lungen
Zahn­be­handlung 90: max. Er­stattungs­leistung 90 % des Rest­kosten­anteils Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
Zahn­behandlung 90: 50 € pro Kalender­jahr für pro­fession­elle Zahn­reinigung (Pro­phylaktische Lei­stungen gehören hier zu den allge­meinen zahn­ärztlichen Leistungen.) Zahnersatz 50: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
Zahn­behandlung 90: max. Erstattungs­leistung 90 % des Rest­kosten­anteils (Es gelten weitere Höchst­grenzen.) Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
Allge­meine zahn­ärztliche Lei­stungen
Erstattungs­fähig sind 90 % des Rest­kosten­anteils.
Wurzel­behandlung
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
Parodont­ologische Lei­stungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
Chirur­gische Lei­stungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur am­bu­lan­ten Zusatz­ver­siche­rung
Welche Ambulante Zusatzversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Ambulanten Zusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Ambulanten Zusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Für wen ist eine Ambulante Zusatzversicherung wichtig?
Für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten. Oft bleibt ein Eigenanteil und einige Behandlungen müssen Sie komplett aus eigener Tasche zahlen. Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ bzw. „top fit 30“ gleichen die wichtigsten Leistungslücken aus.
Was spricht für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung?
Seit dem 01.01.2004 zahlen die gesetzlichen Kassen in der Regel keine Zuschüsse mehr für Brillen und Kontaktlinsen. Für Massagen, sonstige Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sowie Kuren und Zahnersatz müssen Patienten einen Eigenanteil leisten. Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Auslandsreisen.
Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?
Für alle Leistungen, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von nur drei Monaten. Für zahnärztliche Leistungen beträgt die Wartezeit sechs Monate.
Bis zu welchem Beitrag werden meine Kosten im Bereich Zahnersatz erstattet (Zahnstaffel)?
Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für Zahnersatzleistungen gilt die folgende Zahnstaffel: 1. Versicherungsjahr bis zu 500 €, 2. Versicherungsjahr 750 €, 3. Versicherungsjahr 1.500 €, 4. Versicherungsjahr 2.000 €, 5. Versicherungsjahr 3.000 €, ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €. Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
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Pflegeversicherung | Öffentliche Oldenburg
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.

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