Ge­wässer­schaden- Haftpflicht­ver­sicherung

Wenn mal Heiz­öl aus­läuft
  • Mit­ver­sichert sind Schaden­ab­wendungs- und Minderungs­kosten
  • Eigene Schäden sind in­be­griffen
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regulierung

Die Ge­wässer­schaden-Haft­pflicht der Öffentlichen Olden­burg

Für privat ge­nutzte An­lagen zahlen wir so­gar, wenn durch aus­gel­aufenes Heiz­öl z. B. die Keller­wände Ihres Hauses be­schädigt werden oder das Erd­reich des eigenen Grund­stücks aus­­ge­tauscht und ent­sorgt werden muss.

Aus­ge­nommen bleiben Schäden am Heiz­öl­tank selbst. Für Eigen­schäden be­steht eine Selbst­be­teiligung von 250 EUR pro Schaden­fall.

Ge­wässer­schaden-Haftpflicht: unsere wichtigsten Leistungen im Über­blick

Ge­wässer­scha­den­haft­pflicht

Ver­sicherungs­summe
Wir bieten Ihnen Ver­sicherungs­summen je Schaden­ereig­nis pauschal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
5 oder 10 Mio. EUR
Haft­pflicht­an­sprüche Drit­ter nach Ge­wässer­ver­un­rei­ni­gung
Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, In­stand­hal­tung und sonsti­gen Be­treu­ung Ihres Öl­tanks be­auf­tragt wer­den
Gut­ach­ter­kos­ten
FAQ - die häufigsten Fragen zur Gewässer­schaden - Haft­pflicht­versicherung
Wer benötigt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?
  • Jeder Eigentümer eines Hauses, der Anlagen zur Lagerung von Heizöl besitzt.

Was ist versichert?
  • Die Reinigung von verschmutzen Gewässern sowie die anfallenden Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sind mitversichert.

Wie können sich die Tankinhaber schützen?
  • Durch regelmäßige Kontrolle, ob sich der Tank noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

    Bei unterirdischen Tanks einen Fachbetrieb mit der Wartung der Anlagen beauftragen, um Mängel unverzüglich beheben zu lassen.

Was sollten Sie im Falle eines Schadens beachten?

Sollte ein Schadenfall eintreten, versuchen Sie bitte die Schadenursache zu finden und sofern möglich zu beseitigen. Des Weiteren alarmieren Sie ggf. die Feuerwehr und probieren Sie die Ausbreitung des Öls einzudämmen.

Bitte melden Sie Ihrer betreuenden Geschäftsstelle vor Ort unverzüglich den eingetretenden Schaden oder nutzen Sie unsere Online Schadenmeldung.

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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