Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung
Wenn mal Heizöl ausläuftDie Gewässerschaden-Haftpflicht der Öffentlichen Oldenburg
Für privat genutzte Anlagen zahlen wir sogar, wenn durch ausgelaufenes Heizöl z. B. die Kellerwände Ihres Hauses beschädigt werden oder das Erdreich des eigenen Grundstücks ausgetauscht und entsorgt werden muss.
Ausgenommen bleiben Schäden am Heizöltank selbst. Für Eigenschäden besteht eine Selbstbeteiligung von 250 EUR pro Schadenfall.
Gewässerschadenhaftpflicht | |
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Versicherungssumme
Wir bieten Ihnen Versicherungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR.
| 5 oder 10 Mio. EUR |
Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung | |
Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Instandhaltung und sonstigen Betreuung Ihres Öltanks beauftragt werden | |
Gutachterkosten |
Wer benötigt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?
Jeder Eigentümer eines Hauses, der Anlagen zur Lagerung von Heizöl besitzt.
Was ist versichert?
Die Reinigung von verschmutzen Gewässern sowie die anfallenden Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sind mitversichert.
Wie können sich die Tankinhaber schützen?
Durch regelmäßige Kontrolle, ob sich der Tank noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Bei unterirdischen Tanks einen Fachbetrieb mit der Wartung der Anlagen beauftragen, um Mängel unverzüglich beheben zu lassen.
Was sollten Sie im Falle eines Schadens beachten?
Sollte ein Schadenfall eintreten, versuchen Sie bitte die Schadenursache zu finden und sofern möglich zu beseitigen. Des Weiteren alarmieren Sie ggf. die Feuerwehr und probieren Sie die Ausbreitung des Öls einzudämmen.
Bitte melden Sie Ihrer betreuenden Geschäftsstelle vor Ort unverzüglich den eingetretenden Schaden oder nutzen Sie unsere Online Schadenmeldung.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
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Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
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