Eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Rechtsschutzversicherung:
unser Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Objekte in Deutschland. Dieser unterstützt Sie z. B. bei Nachbarschafts-, Miet- oder Steuerstreitigkeiten rund um Ihre vermietete Immobilie oder Wohnung. Ihr VGH Berater informiert Sie gerne ausführlich über unser Angebot.
Rechtsschutzversicherung
In Streitfragen an Ihrer SeiteDie Rechtsschutzversicherung für Landwirte
Als Landwirt investieren Sie Ihre Zeit und Ihr Geld in Ihren Betrieb. Rechtsstreitigkeiten wie z. B. zum strafrechtlichen Umweltrisiko oder Streitigkeiten aus Kaufverträgen kosten Nerven und viel Geld für Rechtsanwälte, Gerichte und Sachverständige. Damit Sie und Ihre Familie nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, bieten wir Ihnen die Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutzversicherung an.
Leistungsfähiger Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten im privaten, landwirtschaftlichen oder Verkehrs-Bereich
Bei Bedarf können Sie ein Mediationsverfahren nutzen, um Ihre Konflikte ohne Gericht beizulegen.
Unser Rechtsschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Garantiert!
- Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Schon durch einen Verdacht oder durch eine anonyme Anzeige kann es zu einem Ermittlungsverfahren gegen Sie kommen. Um einen Schaden von Ihrem Betrieb abzuwenden, ist ein schnelles Handeln erforderlich. Ergänzen Sie daher Ihren Rechtsschutz um den StrafrechtPlus Landwirtschaft. So sind Sie vor dem Kostenrisiko eines Strafverfahrens bestens geschützt, auch bei einem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens. Ausführliche Informationen hält Ihr VGH Berater gerne für Sie bereit.
Sie können Ihren Rechtsschutzfall bequem online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Dafür übernehmen wir 150,- EUR Ihrer Selbstbeteiligung.
Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
- Sie haben ein Rechtsproblem? Die Onlinestrecke stellt sicher, dass Ihnen möglichst schnell und passgenau geholfen wird.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
- Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
- Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 EUR Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
- Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
- Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
- Sie haben bei Auslandsaufenthalten im Privat- und Verkehrsbereich weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Gewerbe oder Landwirtschaft abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.
Sind meine Kinder mitversichert?
- Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz.
Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige:
Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.
Das gilt auch, wenn sie Eigentümer oder Halter eines eigenen Kraftfahrzeugs sind.
Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
- Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
Welcher ist darüber hinaus mitversichert?
- Auch die Hoferben und Altenteiler sind über Ihren Rechtsschutzvertrag mitversichert. Zudem sind Ihre Eltern, Großeltern und sonstige Familienangehörige mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und nicht mehr berufstätig sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz für eine vorübergehend in Ihren Familienverbund eingegliederte Person wie zum Beispiel Au-Pairs und Austauschschüler.
Gebäudeversicherung
Inventarversicherung
Pflanzenversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227, angeboten.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.