Rechtsschutz­versicherung

In Streitfragen an Ihrer Seite 

Die Rechtsschutz­versicherung für Landwirte

Als Landwirt in­ves­tie­ren Sie Ih­re Zeit und Ihr Geld in Ih­ren Be­trieb­. Rechts­strei­tig­kei­ten wie z. B. zum straf­recht­li­chen Um­welt­­ri­si­ko oder Strei­tig­­kei­ten aus Kauf­­ver­trä­gen kos­ten Ner­ven und viel Geld für Rechts­­an­wäl­te, Ge­rich­te und Sach­­ver­stän­di­ge. Da­mit Sie und Ih­re Fa­mi­lie nicht auf Ihr gu­tes Recht ver­zich­ten müs­sen, bie­ten wir Ih­nen die Land­­wirt­schafts- und Ver­kehrs­­rechts­­schutz­­­ver­si­che­rung an.

Ihre Vorteile
01

Leistungs­fä­hi­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten, land­wirt­schaft­li­chen oder Ver­kehrs-Be­reich


02

Bei Bedarf kön­nen Sie ein Me­dia­tions­ver­fah­ren nut­zen, um Ih­re Kon­flik­te oh­ne Ge­richt bei­zu­le­gen.


03

Unser Rechtsschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Garantiert!

Rechtsschutz für Landwirte – unser Produkt im ÜberblickLand­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz
  • Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Umfassende Ab­si­che­rung mit nur ei­nem Pro­dukt, das spe­ziell auf die Be­dürf­nis­se Ih­res land­wirt­schaft­li­chen Be­triebs zu­ge­schnit­ten ist.

Mit die­sem Kom­bi­pro­dukt sind Rechts­schutz­fäl­le im pri­va­ten, land- und forst­wirt­schaft­li­chen so­wie Ver­kehrs­be­reich mit nur ei­nem Ver­trag ab­ge­si­chert. Außer­dem ha­ben Sie Ver­si­che­rungs­schutz für al­le Ih­re land- und forst­wirt­schaft­lich so­wie pri­vat ge­nutz­ten Im­mo­bi­lien.

Wir leis­ten für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer, für Ih­re Mit­in­ha­ber, für Ih­ren Le­bens­part­ner, für Ih­re min­der­jäh­ri­gen und un­ver­hei­ra­te­ten voll­jäh­ri­gen Kin­der, bis die­se selbst be­rufs­tä­tig wer­den, für Al­ten­tei­ler und Hof­er­ben, die auf dem ver­si­cher­ten Hof oder in räum­li­cher Nä­he woh­nen – in­klu­si­ve de­ren Le­bens­part­ner und min­der­jäh­ri­ge Kin­der.

Wir tre­ten für Ihr Recht ein, wenn zum Bei­spiel

  • die von Ihnen ge­kauf­ten Schwei­ne an ei­ner Krank­heit lei­den und Sie vom Ver­käu­fer Ihr Geld zu­rück­for­dern möch­ten.
  • ein Päch­ter den ver­ein­bar­ten Pacht­zins nicht zahlt und Sie Ih­ren An­spruch durch­set­zen möch­ten.
  • ein Angestellter ge­gen die Kün­di­gung sei­nes Ar­beits­ver­trags klagt.

Wir bieten Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 15.000 € bei Ent­eig­nungs-, Plan­fest­stel­lungs- und Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren – d. h., für Neu­bau­ge­bie­te und Straßen wer­den land­wirt­schaft­lich ge­nutz­te Flä­chen be­nö­tigt –, wenn Sie den Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz ab­ge­schlos­sen ha­ben.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Rechts­schutz­versicherung
Wohnungs- und Grund­stücks­rechtsschutz

Eine wichtige Er­gän­zung zu Ih­rer Rechts­schutz­­ver­si­che­rung:
unser Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz für ver­mie­te­te Ob­jek­te in Deutsch­land. Die­ser un­ter­stützt Sie z. B. bei Nach­bar­schafts-, Miet- oder Steuer­strei­­tig­kei­ten rund um Ih­re ver­mie­te­te Im­mo­bi­lie oder Woh­nung. Ihr VGH Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne aus­führ­lich über un­ser An­ge­bot.

StrafrechtPlus Landwirtschaft

Schon durch ei­nen Ver­dacht oder durch ei­ne ano­ny­me An­zei­ge kann es zu ei­nem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen Sie kom­men. Um ei­nen Scha­den von Ih­rem Be­trieb ab­zu­wen­den, ist ein schnel­les Han­deln er­for­der­lich. Er­gän­zen Sie da­her Ih­ren Rechts­schutz um den StrafrechtPlus Landwirtschaft. So sind Sie vor dem Kos­ten­ri­si­ko ei­nes Straf­ver­fah­rens bes­tens ge­schützt, auch bei einem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens. Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen hält Ihr VGH Be­ra­ter ger­ne für Sie be­reit.

Rechtsschutzfall online melden

Sie können Ihren Rechtsschutzfall bequem online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Dafür übernehmen wir 150,- EUR Ihrer Selbstbeteiligung. 

FAQ – die häufigsten Fragen zur Rechts­schutz­versicherung für Land­wirte
Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
  • Sie haben ein Rechtsproblem? Die Onlinestrecke stellt sicher, dass Ihnen möglichst schnell und passgenau geholfen wird.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
  • Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
    Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
    Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 EUR Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
  • Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
  • Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
  • Sie haben bei Auslandsaufenthalten im Privat- und Verkehrsbereich weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Gewerbe oder Landwirtschaft abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.
Sind meine Kinder mitversichert?
  • Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
    Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz.

    Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige:
    Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.

    Das gilt auch, wenn sie Eigentümer oder Halter eines eigenen Kraftfahrzeugs sind.
Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
  • Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
Welcher ist darüber hinaus mitversichert?
  • Auch die Hoferben und Altenteiler sind über Ihren Rechtsschutzvertrag mitversichert. Zudem sind Ihre Eltern, Großeltern und sonstige Familienangehörige mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und nicht mehr berufstätig sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz für eine vorübergehend in Ihren Familienverbund eingegliederte Person wie zum Beispiel Au-Pairs und Austauschschüler.
Das könnte Sie auch interessieren
Haus und Hof

Gebäudeversicherung

Ihr Land­wirt­schaft­licher Be­trieb steht im Mittel­punkt Ihres Berufs­lebens. Ohne aus­reichende Ab­sicherung ist im Schaden­fall des­halb schnell Ihre Exis­tenz be­droht. Gegen dieses Risi­ko können Sie sich ab­sichern: Mit einer Ge­bäude­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg.
Haus und Hof

Inventarversicherung

Auch die In­ventar­ver­sicherung ist genau auf Ihre Be­dürf­nisse ab­ge­stimmt. Sie um­fasst nicht nur land­wirtschaft­liches Ge­rät und Maschinen, sondern auch Ihr Vieh und die ge­samte Ernte.
Ertragsausfall

Pflanzenversicherung

Gerade in den letzten Jahren bekommen Sie als Landwirt den Klimawandel immer stärker zu spüren. Ob Getreide-, Mais-, Rüben und Kartoffel­ernten oder Öl- und Hülsen­früchte - keine Kultur ist vor Hagel­schlag oder Sturm sicher. Dies kann zu schweren Schäden und sogar zum Total­verlust der Ernte führen. Daher ist es wich­tig, rich­tig ab­ge­sichert zu sein.
CyberSchutz für Landwirte | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227, angeboten.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
Zum Onlineschaden-Service

Berater Vor Ort

Hier finden Sie Ihren persön­lichen Berater vor Ort.
Jetzt Berater finden

Vertragsservice

Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.
Zu unseren Self-Services