Privat­haft­pflicht­ver­sicherung

Pflicht für ein un­be­schwer­tes Leben
  • Indivi­duelle Tarif­vari­anten für jeden Lebens­ab­schnitt
  • Welt­weiter Ver­sicherungs­schutz rund um die Uhr
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regulierung

Die Privat­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Ohne Risiko­­be­reit­­schaft macht das Leben nur halb so viel Spaß. Leicht­­sinn können sich je­­doch die wenig­sten Men­­schen leisten.

Unsere Privat­­haft­­pflicht sollte da­­her nicht feh­len. Denn diese kommt für Schäden auf, die Sie ande­ren ver­­sehent­­lich zu­­fügen.

Privat­haft­pflicht: unsere Tarife im Über­blick 

PHV = Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

PHV Basis

PHV Komfort

PHV Premium

Ver­sicherungs­summe
Ver­sich­er­ungs­sum­me je Scha­den­er­eig­nis pau­schal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden.
5 Mio. EUR
10 oder 50 Mio. EUR
10 oder 50 Mio. EUR
Selbstbehalt
250 EUR
Einschluss möglich
Einschluss möglich
Ver­sich­er­te Per­so­nen
Un­se­ren Ver­sich­er­ungs­schutz ge­nie­ßen Sie, als Ver­sich­er­ungs­neh­mer und
- Ihr/e Ehe­gatte/in
- Ihr/e Lebens­part­ner/in*
- Ihr/e Eltern / Groß­eltern*
- Ihre min­der­jähri­gen Kin­der, die voll­jähri­gen Kin­der nur, so­lange sie sich noch in ein­er Schul- oder ein­er an­schlie­ßen­den Be­rufs­aus­bil­dung be­fin­den bzw. ein­en frei­wil­ligen Wehr­dienst oder Bun­des­frei­wil­ligen­dienst leis­ten

*Wenn diese im sel­ben Haus­halt le­ben und beim Ver­siche­rungs­neh­mer be­hörd­lich ge­mel­det sind.
Miet­sach­schä­den
Ver­sich­ert ist die Be­schä­di­gung an zu pri­va­ten Zwe­cken ge­mie­te­ten Wohn­ungen und Räu­me in Ge­bäu­den. Glas­bruch­schä­den sind nur in ge­mie­te­ten Räu­men (z.B. Hotels) ver­sich­ert.
Pri­va­te Inter­net­nut­zung
Nicht De­likt­fähi­ge
Schäden durch de­likt­un­fä­hi­ge Per­so­nen sind bei uns mit­ver­sichert.
Ge­fällig­keits­hand­lungen
Eine der häu­fig­sten Ge­fällig­keits­hand­lun­gen ist die Mit­hil­fe bei Wohn­ungs­um­zü­gen im Freun­des- und Be­kann­ten­kreis.
Scha­den­er­satz­aus­fall
Sind Sie selb­st der Ge­schä­dig­te und der Scha­den­ver­ur­sach­er ist nicht üb­er ein­e eige­ne Pri­vat­haft­pflicht ver­sich­ert bzw. kann den Scha­den nicht aus ei­ge­ner Ta­sche er­setzen, zahlt Ihre PHV Premium den Scha­den - so­fern ein voll­streck­bar­es Ur­teil üb­er den Scha­den­er­satz vor­liegt.
Ver­lust von privaten Schlüs­seln
Das Ab­han­den­kom­men von frem­den pri­va­ten Schlüs­seln ist mit­ver­sich­ert.
Ver­lust von be­ruf­lichen Schlüs­seln
Das Ab­han­den­kom­men von frem­den be­ruf­lichen Schlüs­seln ist mit­ver­sich­ert. Dies gilt auch für frem­de Kfz-Schlüssel.
Ver­lust von Kfz-Schlüsseln
Das Ab­han­den­kom­men von frem­den Kfz-Schlüsseln.
Pri­vat ge­mie­te­te und ge­lie­he­ne Sa­chen
Schä­den an be­weg­lich­en Sa­chen, die z. B. ge­mie­tet oder ge­lie­hen wur­den, sind mit­ver­sich­ert.
Be­tank­ungs­schä­den an ge­lie­he­nen/ge­mie­te­ten Kfz
Schä­den die bei ein­er ver­sehent­lich fal­schen Be­tank­ung ein­es ge­mie­te­ten oder ge­lie­hen­en Kfz ent­ste­hen, sind bis zu ein­er Höchst­er­satz­leist­ung von 10.000 EUR je Ver­sich­er­ungs­fall mit­ver­sich­ert. Be­grenzt auf 20.000 EUR im Ver­sich­er­ungs­jahr. Je Scha­dens­fall gilt eine Selbst­be­teili­gung in Hö­he von 150 EUR.
bis 10.000 EUR
Schäden durch ma­nuel­le Rei­ni­gungs- und Pfle­ge­ar­bei­ten an ge­lie­he­nen/ge­mie­te­ten Kfz,
Selbstbeteiligung 150 EUR
bis 10.000 EUR
Be- und Ent­la­de­schä­den
Schä­den, die bei Be- und Ent­lade­vor­gän­gen ein­es Kfz ent­ste­hen kön­nen, sind bis zu ein­er Höchst­er­satz­leist­ung von 10.000 EUR je Ver­sich­er­ungs­fall mit­ver­sich­ert. Be­grenzt auf 20.000 EUR im Ver­sich­er­ungs­jahr. Je Scha­dens­fall gilt eine Selbst­be­teili­gung in Hö­he von 150 EUR.
bis 10.000 EUR
Rabattschutz bei ge­lie­he­nen Kraft­fahr­zeugen
Ausgleich des Mehr­bei­trags und der Selbst­be­tei­li­gung in den ers­ten 5 Jahren.
bis 2.000 EUR
Flug­mo­delle bis 250g
Der Ver­sich­er­ungs­schutz be­steht in­ner­halb Eu­ro­pas. Die Höchst­ent­schä­di­gung je Ver­sich­er­ungs­fall liegt bei 1 Mio. EUR.
-

Sie ha­ben nicht ge­fun­den, was Sie su­chen? Schau­en Sie in un­se­re aus­führ­li­che Leis­tungs­über­sicht.

Ihr zu­sätz­licher Schutz mit der Privat­haft­pflicht

50 aktiv

Ab dem 50. Lebens­jahr ist unsere Privat­haft­pflicht-Ver­sicherung 50 aktiv be­son­ders güns­tig - bei voller Sicher­heit für die ganze Fami­lie!

Amts­haft­pflicht

Für Mit­­ar­beiter im Öffent­­lichen Dienst ist die Amts­­haft­­pflicht­­ver­­sicherung aus der be­ruf­lichen Tätig­­keit in­­klusive.

Privathaftpflicht Drohnen

Sie sind Hal­ter von Flug­droh­nen? Mit dem Zu­satz­bau­stein "PHV Droh­nen" sind Per­so­nen- und Sach­schä­den durch Flug­droh­nen/ Flug­mo­del­le über 250 g bis 5.000 g Ab­flug­ge­wicht mit 1 Mio. Euro Ver­siche­rungs­summe ver­sichert.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Privat­haft­pflicht
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
  • Fügt man einem anderen einen Schaden zu, so ergibt sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen. Dieser Schadenersatz kann teuer sein! Sie haften in voller Höhe.
    Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.

    Wir prüfen,
    • ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
    • übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
    • wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist versichert?
  • Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schließt ein:
    • die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstgenutztes Ein- bzw. Mehrfamilienhaus (max. vier Wohneinheiten) und für ein im Inland gelegenes Wochenendhaus einschließlich zugehöriger Gärten, Garagen und Kfz-Stellplätze
    • die Bauherren-Haftpflicht für An- und Umbaumaßnahmen (erweiterbar in der Premium-Deckung)
    • Schäden an gemieteten Wohnräumen
    • durch Mietvertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hausbesitzers (Beleuchtungs-, Streu- und Reinigungspflichten)
    • weltweiten Versicherungsschutz im Ausland bis zu 3 Jahre
Wer ist versichert?
  • Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch die Mitglieder seiner Familie*.
    Dazu zählen
    • der Ehegatte,
    • der Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (dieser muss behördlich gemeldet sein),
    • minderjährige, unverheiratete Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder und Pflegekinder im rechtlichen Sinn),
    • volljährige, unverheiratete Kinder, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten,
    • volljährige, unverheiratete behinderte Kinder, sofern sie der ständigen Betreuung bedürfen. Diese können auch in einer Pflegeeinrichtung wohnen.
    Für die Mitversicherung von Kindern in der Berufsausbildung ist deren Höchstalter 30 Jahre.

    Versicherungsschutz besteht außerdem für
    • Haushaltshilfen oder Hilfskräfte, die Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen, aus dieser Tätigkeit,
    • Au-Pairs und im Rahmen eines Schüleraustausches aufgenommene Gastkinder während ihres Aufenthaltes beim Versicherungsnehmer.
    *Abweichungen in der Single-Deckung möglich!
Wie hoch fällt die Entschädigung für den Anspruchsteller aus?
  • Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.
    Bei Personenschäden z. B.:
    • Arzt- und Krankenhauskosten
    • behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld
    • Verletzten- , Witwen- oder Waisenrenten
    Bei Sachschäden z. B.:
    • Reparaturkosten
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Wertminderungen
    • Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)
    Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
    Der Haftpflichtige muss den alten Zustand wieder herstellen, der vor dem Schadenfall bestanden hat. Grundsätzlich ist nur der Zeitwert zu ersetzen. Schafft sich der Geschädigte nach einer Sachbeschädigung eine neue Sache an, muss er sich einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen. Diese Regelung ergibt sich aus § 249 BGB.
Was ist nicht versichert?
  • Nicht versichert sind z. B.:
    • Schäden, die man selbst erleidet
    • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
    • Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind
    • Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen* - es sei denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen
    • Geldstrafen und Bußgelder
    • * Die Mitversicherung ist über die PHV-Premium möglich.
Das könnte Sie auch interessieren
Wohnen und Eigentum

Wohngebäudeversicherung

Schon aus Un­acht­sam­keit können große und sehr kost­spielige Schäden ent­stehen, die im schlimmsten Fall so­gar noch Folge­kosten mit sich brin­gen. Sichern Sie sich ab, damit aus Ihrer Traum­immo­bilie kein finan­zieller Alb­traum wird.
Wohnen und Eigentum

Hausratversicherung

Sie gehen z. B. nach einem ge­müt­lichen Abend schlafen und ver­gessen, die Kerze zu löschen. Schon aus solch kleinen Unacht­sam­keiten können kost­spielige Schäden ent­stehen.
Tierversicherung

Tierhalterhaftpflicht Hund

Alle Hunde­halter sind ge­setz­lich dazu ver­pflichtet eine Hunde­­halter­­haft­pflicht­­ver­sicherung ab­zu­schießen. Wer dem nicht nach­kommt, muss mit einer er­heb­lichen Geld­buße rech­nen.
Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
Zum Onlineschaden-Service

Berater Vor Ort

Hier finden Sie Ihren persön­lichen Berater vor Ort.
Jetzt Berater finden

Vertragsservice

Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.
Zu unseren Self-Services