Ab dem 50. Lebensjahr ist unsere Privathaftpflicht-Versicherung 50 aktiv besonders günstig - bei voller Sicherheit für die ganze Familie!
Privathaftpflichtversicherung
Pflicht für ein unbeschwertes LebenDie Privathaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Ohne Risikobereitschaft macht das Leben nur halb so viel Spaß. Leichtsinn können sich jedoch die wenigsten Menschen leisten.
Unsere Privathaftpflicht sollte daher nicht fehlen. Denn diese kommt für Schäden auf, die Sie anderen versehentlich zufügen.
PHV = Privathaftpflichtversicherung
PHV Basis | PHV Komfort | PHV Premium | |||
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Versicherungssumme
Versicherungssumme je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
| 5 Mio. EUR | 10 oder 50 Mio. EUR | 10 oder 50 Mio. EUR | ||
Selbstbehalt | 250 EUR | Einschluss möglich | Einschluss möglich | ||
Versicherte Personen
Unseren Versicherungsschutz genießen Sie, als Versicherungsnehmer und - Ihr/e Ehegatte/in - Ihr/e Lebenspartner/in* - Ihr/e Eltern / Großeltern* - Ihre minderjährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten *Wenn diese im selben Haushalt leben und beim Versicherungsnehmer behördlich gemeldet sind. | |||||
Mietsachschäden
Versichert ist die Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnungen und Räume in Gebäuden. Glasbruchschäden sind nur in gemieteten Räumen (z.B. Hotels) versichert.
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Private Internetnutzung | |||||
Nicht Deliktfähige
Schäden durch deliktunfähige Personen sind bei uns mitversichert.
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Gefälligkeitshandlungen
Eine der häufigsten Gefälligkeitshandlungen ist die Mithilfe bei Wohnungsumzügen im Freundes- und Bekanntenkreis.
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Schadenersatzausfall
Sind Sie selbst der Geschädigte und der Schadenverursacher ist nicht über eine eigene Privathaftpflicht versichert bzw. kann den Schaden nicht aus eigener Tasche ersetzen, zahlt Ihre PHV Premium den Schaden - sofern ein vollstreckbares Urteil über den Schadenersatz vorliegt.
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Verlust von privaten Schlüsseln
Das Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln ist mitversichert.
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Verlust von beruflichen Schlüsseln
Das Abhandenkommen von fremden beruflichen Schlüsseln ist mitversichert. Dies gilt auch für fremde Kfz-Schlüssel.
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Verlust von Kfz-Schlüsseln
Das Abhandenkommen von fremden Kfz-Schlüsseln.
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Privat gemietete und geliehene Sachen
Schäden an beweglichen Sachen, die z. B. gemietet oder geliehen wurden, sind mitversichert.
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Betankungsschäden an geliehenen/gemieteten Kfz
Schäden die bei einer versehentlich falschen Betankung eines gemieteten oder geliehenen Kfz entstehen, sind bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR je Versicherungsfall mitversichert. Begrenzt auf 20.000 EUR im Versicherungsjahr. Je Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR.
| bis 10.000 EUR | ||||
Schäden durch manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten an geliehenen/gemieteten Kfz,
Selbstbeteiligung 150 EUR
| bis 10.000 EUR | ||||
Be- und Entladeschäden
Schäden, die bei Be- und Entladevorgängen eines Kfz entstehen können, sind bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR je Versicherungsfall mitversichert. Begrenzt auf 20.000 EUR im Versicherungsjahr. Je Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR.
| bis 10.000 EUR | ||||
Rabattschutz bei geliehenen Kraftfahrzeugen
Ausgleich des Mehrbeitrags und der Selbstbeteiligung in den ersten 5 Jahren.
| bis 2.000 EUR | ||||
Flugmodelle bis 250g
Der Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall liegt bei 1 Mio. EUR.
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Ihr zusätzlicher Schutz mit der Privathaftpflicht
Für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst ist die Amtshaftpflichtversicherung aus der beruflichen Tätigkeit inklusive.
Sie sind Halter von Flugdrohnen? Mit dem Zusatzbaustein "PHV Drohnen" sind Personen- und Sachschäden durch Flugdrohnen/ Flugmodelle über 250 g bis 5.000 g Abfluggewicht mit 1 Mio. Euro Versicherungssumme versichert.
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
- Fügt man einem anderen einen Schaden zu, so ergibt sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen. Dieser Schadenersatz kann teuer sein! Sie haften in voller Höhe.
Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.
Wir prüfen,- ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
- übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
- wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist versichert?
- Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schließt ein:
- die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstgenutztes Ein- bzw. Mehrfamilienhaus (max. vier Wohneinheiten) und für ein im Inland gelegenes Wochenendhaus einschließlich zugehöriger Gärten, Garagen und Kfz-Stellplätze
- die Bauherren-Haftpflicht für An- und Umbaumaßnahmen (erweiterbar in der Premium-Deckung)
- Schäden an gemieteten Wohnräumen
- durch Mietvertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hausbesitzers (Beleuchtungs-, Streu- und Reinigungspflichten)
- weltweiten Versicherungsschutz im Ausland bis zu 3 Jahre
Wer ist versichert?
- Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch die Mitglieder seiner Familie*.
Dazu zählen- der Ehegatte,
- der Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (dieser muss behördlich gemeldet sein),
- minderjährige, unverheiratete Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder und Pflegekinder im rechtlichen Sinn),
- volljährige, unverheiratete Kinder, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten,
- volljährige, unverheiratete behinderte Kinder, sofern sie der ständigen Betreuung bedürfen. Diese können auch in einer Pflegeeinrichtung wohnen.
Für die Mitversicherung von Kindern in der Berufsausbildung ist deren Höchstalter 30 Jahre.
Versicherungsschutz besteht außerdem für- Haushaltshilfen oder Hilfskräfte, die Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen, aus dieser Tätigkeit,
- Au-Pairs und im Rahmen eines Schüleraustausches aufgenommene Gastkinder während ihres Aufenthaltes beim Versicherungsnehmer.
*Abweichungen in der Single-Deckung möglich!
Wie hoch fällt die Entschädigung für den Anspruchsteller aus?
- Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.Bei Personenschäden z. B.:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Verletzten- , Witwen- oder Waisenrenten
Bei Sachschäden z. B.:- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)
Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.Der Haftpflichtige muss den alten Zustand wieder herstellen, der vor dem Schadenfall bestanden hat. Grundsätzlich ist nur der Zeitwert zu ersetzen. Schafft sich der Geschädigte nach einer Sachbeschädigung eine neue Sache an, muss er sich einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen. Diese Regelung ergibt sich aus § 249 BGB.
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert sind z. B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind
- Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen* - es sei denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen
- Geldstrafen und Bußgelder * Die Mitversicherung ist über die PHV-Premium möglich.
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Tierhalterhaftpflicht Hund
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
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