FAQ-PortalHaftpflicht und Rechtsschutz

Alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Privathaftpflicht
Ab welchem Alter sind meine Kinder haftbar?
Kin­der unter 7 Jahren sind nicht haft­bar für Schä­den, die sie ver­ur­sacht haben. Im Alter zwischen 7 und 18 Jah­ren können Kin­der für Schä­den haft­bar ge­macht wer­den, wenn sie delikt­fähig sind, das heißt, wenn sie die da­für not­wen­dige Ein­sicht haben.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich Freunden beim Umzug helfe?
Auch bei un­ent­gelt­licher Hilfe, etwa bei einem Um­zug oder Be­auf­sichti­gung einer Woh­nung im Ur­laub, sind Sie mit der Privat­haft­pflicht­-Ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg auf der siche­ren Seite.
Wie kann ich meine Drohne versichern?

Droh­nen bis 250 g sind im Rah­men der ak­tuel­len PHV-Premium beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5.000 g Abflug­gewicht können zusätzlich über den Baustein PHV-Drohnen versichert werden.


Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflicht­versicherung gesetzlich vorge­schrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungs­schutz.

Ein Elternteil lebt bei mir im Haushalt. Ist dieser mitversichert?
Die in häus­licher Ge­mein­schaft le­ben­den Eltern bzw. An­ge­hö­ri­gen sind nicht ge­ne­rell mit­ver­sichert. Gegen einen klei­nen Zu­satz­bei­trag kön­nen wir die ge­wünsch­ten Per­so­nen in Ih­ren Ver­trag nament­lich nen­nen und ein­schlie­ßen.
Sind geliehene Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Grund­sätz­lich ja. Aller­dings bie­tet die PHV-Premium der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg einen Ver­siche­rungs­schutz an .
Ist die Private Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein, die Pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung ist keine Pflicht­ver­siche­rung per Gesetz. Aller­dings ist sie un­ver­zicht­bar, um sich als Privat­person finan­ziell gegen Schaden­ersatz­an­sprüche Dritter ab­zu­sichern. Denn wer einem ande­ren fahr­lässig einen Scha­den zu­fügt, ihn also ver­letzt oder sein Eigen­tum be­schä­digt, haf­tet dafür in unbe­grenz­ter Höhe mit sei­nem ge­sam­ten Ver­mö­gen. Die Pri­vate Haft­pflicht­ver­siche­rung schützt Sie vor die­sem Risi­ko.
Sind meine Kinder mitversichert?

Ihre Kin­der unter sieben Jah­ren sind für Schä­den, die sie ver­ur­sachen, nicht ver­ant­wort­lich – „nicht delikt­fähig“. Im Stra­ßen­ver­kehr gilt diese Regel bis zum 10. Ge­burts­tag Ihres Kin­des.
Ge­setz­lich be­ste­hen dann keine An­sprüche gegen Ihr Kind – z. B. vom Nach­barn. Weil dieser die Krat­zer in sei­nem Auto vom Lauf­rad Ihres Kin­des nicht lustig fin­det. Und wenn Sie Ihre Auf­sichts­pflicht nicht ver­letzt haben, hat der Nach­bar auch gegen Sie keine An­sprüche.
Wenn Sie wün­schen, leistet unsere Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung den­noch Schaden­er­satz. Auf gute Nach­bar­schaft!

Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?

Schä­den durch zahme Haus­tiere und „ge­zähm­te Klein­tiere“, z. B. Katzen, Hamster, Wellen­sittiche sind in der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg ver­sichert. Nicht ver­sichert sind Hun­de, Rin­der, Reit- und Zug­tiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu ge­werb­lichen oder land­wirt­schaft­lichen Zwecken ge­hal­ten wer­den. Es be­steht aller­dings die Mög­lich­keit diese über eine sepa­rate Tier­halter­haft­pflicht zu ver­sichern.


Wilde Klein­tie­re (z.B. Schlan­gen, Spin­nen, Skor­pio­ne) sind in der PHV Premium mitversichert.

Sind Schäden im Ausland versichert?
Sie sind auch wäh­rend eines vorüber­gehen­den Aus­lands­aufent­hal­tes ver­sichert. Welt­weit bis zu einer Dauer von 3 Jah­ren.
Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ge­hört ein­deu­tig zu den wich­tigs­ten Ver­siche­run­gen, die jeder haben sollte. Auch junge Leute brauchen die­sen Ver­siche­rungs­schutz, weil Kin­der spä­tes­tens nach der Berufs­aus­bil­dung oder dem Stu­dium nicht mehr bei den Eltern mit­ver­sichert sind.
Egal ob jung oder älter: Wenn Sie an­de­ren schuld­haft einen Scha­den zu­fügen, müssen Sie ihn er­setzen. Vor allem Per­sonen­schä­den können dann schnell in Millio­nen­höhe ge­hen. Unsere Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung deckt Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schäden bis 50 Millio­nen Euro pau­schal.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?

Wir über­prü­fen für Sie, ob die Schaden­er­satz-An­sprüche gegen Sie ge­recht­fer­tigt sind.
Wenn ja, be­zah­len wir den Scha­den: Bis zu 50 Millio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schä­den.
An­sons­ten weh­ren wir die An­sprüche für Sie kosten­frei ab, auch vor Ge­richt.

Was heißt Aufsichtspflicht verletzen?
Gene­rell gilt: Eltern haben gegen­über Ihren Kin­der eine Auf­sichts­pflicht und müssen da­her dafür sor­gen, dass sie ande­ren keinen Scha­den zu­fügen. Sollte dies doch ein­mal passie­ren, haf­ten sie für die Schä­den, die die Kin­der verur­sacht haben. Die Schaden­er­satz­pflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Auf­sichts­pflicht nach­ge­kommen ist oder wenn der Scha­den auch ein­ge­tre­ten wäre, wenn er seiner Auf­sichts­pflicht nach­ge­kommen wäre. Eine Ver­letzung der Auf­sichts­pflicht liegt immer dann vor, wenn die auf­sichts­füh­ren­de Per­son ihren Pflich­ten nach­weis­lich nicht nach­ge­kommen ist. Dabei muss ein Kind nicht stä­dig be­wacht, son­dern nur im ge­bo­te­nen Rah­men be­auf­sich­tigt wer­den. Ob eine Ver­letzung der Auf­sichts­pflicht vor­liegt oder nicht, wird in jedem Einzel­fall ge­prüft.
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Fügt man einem anderen einen Schaden zu, so ergibt sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen. Dieser Schadenersatz kann teuer sein! Sie haften in voller Höhe.
Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.

Wir prüfen,

  • ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
  • übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
  • wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z. B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind
  • Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen* - es sei denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen
  • Geldstrafen und Bußgelder

* Die Mitversicherung ist über die PHV-Premium möglich.

Was ist versichert?

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schließt ein:

  • die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstgenutztes Ein- bzw. Mehrfamilienhaus (max. vier Wohneinheiten) und für ein im Inland gelegenes Wochenendhaus einschließlich zugehöriger Gärten, Garagen und Kfz-Stellplätze
  • die Bauherren-Haftpflicht für An- und Umbaumaßnahmen (erweiterbar in der Premium-Deckung)
  • Schäden an gemieteten Wohnräumen
  • durch Mietvertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hausbesitzers (Beleuchtungs-, Streu- und Reinigungspflichten)
  • weltweiten Versicherungsschutz im Ausland bis zu 3 Jahre
Welche Schäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Unsere Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung zahlt, wenn Sie z. B. mit Ihrem Fahr­rad oder zu Fuß einen Unfall ver­ur­sachen.
Ihr Ver­siche­rungs­schutz gilt auch im Inter­net, wenn z: B. beim Daten­aus­tausch per Mail Schä­den an frem­den Com­putern ent­stehen. Sind Sie Mie­ter, zahlt die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung bei Schä­den des Fuß­bodens oder des Wasch­beckens, weil Ihnen z. B. ohne Ab­sicht eine Flasche aus der Hand ge­fallen ist.
Auch für Schä­den an ge­lie­he­nen Sport­ge­räten kommt die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung auf. Und, und, und.

Wer ist versichert?

Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch die Mitglieder seiner Familie*.
Dazu zählen

  • der Ehegatte,
  • der Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (dieser muss behördlich gemeldet sein),
  • minderjährige, unverheiratete Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder und Pflegekinder im rechtlichen Sinn),
  • volljährige, unverheiratete Kinder, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten,
  • volljährige, unverheiratete behinderte Kinder, sofern sie der ständigen Betreuung bedürfen. Diese können auch in einer Pflegeeinrichtung wohnen.

Für die Mitversicherung von Kindern in der Berufsausbildung ist deren Höchstalter 30 Jahre.

Versicherungsschutz besteht außerdem für

  • Haushaltshilfen oder Hilfskräfte, die Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen, aus dieser Tätigkeit,
  • Au-Pairs und im Rahmen eines Schüleraustausches aufgenommene Gastkinder während ihres Aufenthaltes beim Versicherungsnehmer.

*Abweichungen in der Single-Deckung möglich!

Wie hoch fällt die Entschädigung für den Anspruchsteller aus?

Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.

Bei Personenschäden z. B.:

  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Verletzten- , Witwen- oder Waisenrenten

Bei Sachschäden z. B.:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderungen
  • Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)

Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.

Der Haftpflichtige muss den alten Zustand wieder herstellen, der vor dem Schadenfall bestanden hat. Grundsätzlich ist nur der Zeitwert zu ersetzen. Schafft sich der Geschädigte nach einer Sachbeschädigung eine neue Sache an, muss er sich einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen. Diese Regelung ergibt sich aus § 249 BGB.

Wie lange sind meine Kindern bei mir mitversichert?
Ihre Kin­der sind wäh­rend der ge­sam­ten Aus­bil­dung bzw. dem Stu­dium bei Ihnen in der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­siche­rung mit­ver­sichert. Diese Rege­lung ist un­ab­hän­gig vom Alter der Kin­der und gilt auch, wenn diese nicht mehr zu Hause woh­nen. Nach der Aus­bil­dung bzw. dem Stu­dium be­nö­ti­gen sie eine eige­ne Priva­te Haft­pflicht­ver­siche­rung, so­fern sie nicht zu Hause woh­nen.
FAQ – alle Fragen zur Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
Bin ich auch versichert, wenn ich mein Haus renovieren oder umbauen lasse?

In unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind kleinere Baumaßnahmen und Umbauarbeiten mitversichert. Ab einer Bausumme von 100.000 EUR benötigen Sie zusätzlichen Schutz als Bauherr.

Hafte ich auch, wenn laut Mietvertrag die Mieter die Pflicht zum Schneeräumen haben?
Ja. Mit der Über­tra­gung der Räum- und Streu­pflicht sind Sie nicht voll­kommen aus der Ver­ant­wor­tung ent­lassen. Es bleibt Ihnen noch eine Über­wachungs­pflicht. Ver­säu­men Sie, Ihrer Pflicht nach­zu­kommen, haf­ten Sie weiter­hin – neben Ihrem Mie­ter.
Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung. Reicht die nicht aus?
Nein, nicht in je­dem Fall. In unserer Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung be­steht nur Ver­siche­rungs­schutz als In­haber von selbst­be­wohn­ten Ein- bzw. Mehrfami­lien­häusern (max. vier Wohn­ein­hei­ten). So­fern Ihr Haus ver­mie­tet wird, ist unsere Haus- und Grund­be­sitzer­­haft­pflicht­ver­siche­rung nötig und em­pfehlens­wert.
Wann schützt mich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Hier könn­ten wir Ihnen un­zäh­lige Ge­schich­ten aus unse­rer jahr­hundert­lan­gen Er­fah­rung er­zäh­len. Nur ein paar Bei­spiele:



  • Bei Glatt­eis oder Schnee rutscht ein Fuß­gän­ger auf dem Geh­weg vor Ihrer Immo­bi­lie oder Ihrem Grund­stück aus.

  • Ein Gast stürzt in Ihrem ver­mie­te­ten Haus die Treppe hin­unter, weil eine Stufe be­schä­digt war und ver­letzt sich schwer.

  • Der Haus­meister hat im Win­ter ein­mal nicht Schnee ge­räumt und ge­streut. Da stürzt ein Pas­sant und zieht sich einen Ober­schenkel­hals­bruch zu.

  • Ein par­ken­des Auto wird durch einen mor­schen, herab­fallen­den Ast be­schä­digt.

  • Im Haus­flur ist das Licht de­fekt und ein Be­sucher stol­pert und bricht sich ein Bein.

  • Ein Sturm löst Dach­zie­gel, die auf ein par­ken­des Auto fallen.

  • Ein Brand greift auf ein be­nach­bar­tes Haus über.

  • Auf einem un­be­bau­ten Grund­stück spie­len Kinder und ver­letzen sich.

  • Der Kamin oder ein Bal­kon wird brüchig und fällt auf Pas­san­ten.


Bei die­sen oder wei­te­ren Bei­spie­len gilt: viel Geld, viel Ärger – vor dem unsere Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht Sie zu­ver­lässig und sicher be­wahrt. Wir be­raten Sie gerne per­sön­lich.

Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?

Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er für die Folgen aufkommen.

Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

  • prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Schadenersatz hat,
  • leistet Schadenersatz bei berechtigten Forderungen,
  • wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab und trägt die erforderlichen Kosten.
Was ist versichert?

Versichert ist das Haus- und Grundstücksrisiko. Dazu gehören auch:

  • Pflanzen, Bäume und Teiche
  • Verwendung von Arbeitsgeräten und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Rasenmäher und Rasenmäher-Roboter)
  • Umweltschäden für Kleingebinde bis 205 l (Einzelgebinde) / 5000 l (Gesamtfassungsvermögen)
Was unterscheidet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von der Bauherrenhaftpflicht?
Die Bau­herren­haft­pflicht schützt Sie als Bau­herr bis zur Fertig­stellung des Bau­vor­habens. Das Risiko als Haus- und Grund­be­sitzer für das zu be­bauen­de Grund­stück und das zu bauen­de Haus ist in der Bau­herren­haft­pflicht mit­ver­sichert. Wird die Immo­bilie da­nach ver­mie­tet, be­steht Ver­siche­rungs­schutz über unsere Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht.
Welche Haftpflichtversicherung brauche ich noch?
Die wich­tigste Haft­pflicht­ver­siche­rung ist die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung. Eine Se­kun­de mal nicht auf­ge­passt, eine leicht­sinni­ge Tat, ein bisschen zu viel Risi­ko: Für Schä­den, die Sie ande­ren zu­fügen, müssen Sie finan­ziell gerade­ste­hen. Unse­re Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung bie­tet Ihnen zu­ver­lässi­gen Ver­siche­rungs­schutz gegen all­täg­liche Risi­ken.

Über die Risi­ken des All­tags hin­aus er­for­dern manche Um­stände eine eige­ne Haft­pflicht­ver­siche­rung. So em­pfehlen wir z. B. allen Eigen­tümern von Immo­bi­lien oder Grund­stücken eine Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­zu­schlie­ßen. Oder, wenn Sie z. B. Berufs- oder Hobby-Jäger sind, eine Jagd-Haft­pflicht­ver­siche­rung.

Auch als Hal­ter von manchen Tier­arten haben Sie be­son­dere Pflich­ten. Sie haf­ten für alle Schäden, die von Ihrem Tier ver­ur­sacht wer­den. Hier bie­tet eine Tier­halter-Haft­pflicht viele wich­tige Leis­tun­gen – wie unse­re Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung, der Top-Schutz für Hunde- und Pferde­be­sitzer. Allen Haus­bauern em­pfeh­len wir unse­re Bau­herren­haft­pflicht­ver­siche­rung.
Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
  • Wer ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus vermietet
  • Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den Verwalter
  • Wer Eigentumswohnungen vermietet und über seine Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz hat
  • Wer unbebaute Grundstücke besitzt
Wer kann mitversichert werden?

Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert:

  • Hausmeister oder andere durch Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung beauftragte Personen
  • Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften bei Bestätigung für Zwecke der Gemeinschaft
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (mit nicht mehr als 20 km/h z. B. Aufsitzrasenmäher)
  • Gewässerschäden aus der Lagerung von Betriebsstoffen in Kleingebinden bis 250 l Fassungsvermögen (insgesamt höchstens 1.000 l)

Gesondert zu versichern:

  • Heizöltanks
FAQ – alle Fragen zur Bauherrenhaftpflicht
Besteht ein Unterschied ob ich Massiv oder ein Fertighaus baue?

Es be­steht kein Unter­­schied in der Bau­­herren­­pflicht und ihrer Ab­siche­rung für unter­­schied­lichen Bau­­weisen.

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Pflicht?

Nein. Eine Ab­siche­rung der Bau­­herren­­haft­­pflicht ist nicht ver­pflich­tend. Auf­grund der viel­­fäl­ti­gen Ge­fah­ren em­pfiehlt es sich je­doch, diese Vers­icherung ab­zu­­schlie­ßen.

Reicht bei Bauvorhaben meine Privathaftpflichtversicherung?

Nein, in der Regel nicht. Die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung deckt üb­licher­weise bis zu einer be­stimm­ten Summe nur klei­nere Bau­vor­haben wie Um- und An­bau­ten. Wird diese Summe über­schritten, be­nö­ti­gen Sie unsere Bau­herren­haft­pflicht.

Sind Freunde und Helfer bei der Bauherrenhaftpflicht mitversichert?

So nie­drig die Zin­sen für Bau­kre­dite der­zeit auch sind – bauen ist und bleibt teuer. Ver­ständ­lich, dass sich da­her viele Bau­herren Fami­lien­mit­glie­der und Freun­de mit zwei rech­ten Hän­den zur güns­tigen Unter­stüt­zung holen. Doch sind diese Hel­fer über­haupt ver­sichert?


Schä­den, die Freund­schafts­hel­fer ver­ur­sachen, sind sel­ten über die Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ver­sichert. Denn diese greift nur bei Um­bau­ten oder Reno­vie­run­gen – und nicht bei kom­ple­xen Neu­bau­ten. Auch des­halb macht sich eine Bau­herren­haft­plicht schnell be­zahlt.


Die pri­va­ten Hel­fer können sich zu­dem auf Bau­stellen leicht ver­letzen – ein ros­ti­ger Nagel, ein wacke­li­ges Brett, eine tiefe Grube – Ge­fahren­stellen gibt es viele. Passiert etwas, dann greift für Bau­helfer zu­nächst die ge­setz­liche Unfall­ver­siche­rung. Wich­tig: Mel­den Sie jeden Helfer bis spätes­tens eine Woche nach Bau­beginn bei der Berufs­ge­nossen­schaft für Bau­wirt­schaft an – sonst droht ein Buß­geld von bis zu 2.500 EUR.


Die ge­setz­liche Ver­siche­rung für Bau­helfer bie­tet aller­dings nur eine Grund­siche­rung. Für frei­willi­ge Hel­fer auf dem Bau ist daher eine pri­vate Bau­hel­fer-Unfall­ver­siche­rung em­pfehlens­wert. Hierzu berät Sie gerne Ihr Be­ra­ter.


Ein paar Beispiele zei­gen, wann die ge­setz­liche Unfall­ver­siche­rung und wann die pri­vate Unfall­ver­siche­rung greift:



  • Sie sind der Bau­herr. Ein Freund Ihres Vaters, zu dem Sie eher wenig Kon­takt haben, hilft mit vielen Stun­den beim Um­bau. Wenn er ver­un­glückt, zahlt die ge­setz­liche Unfall­ver­siche­rung, da hier keine freund­schaft­liche Be­zie­hung be­steht. Dar­über hin­aus können Leis­tun­gen aus der pri­va­ten Unfall­ver­siche­rung können gel­tend ge­macht wer­den.



  • Sie sind der Bau­herr. Ihr Vater wohnt neben­an und hilft mal kurz beim Bau mit. Da­bei ver­letzt er sich bei Auf­räum­ar­bei­ten. Wegen der famil­iä­ren Be­zie­hung und der Ge­fällig­keits­leis­tung greift hier nur die pri­vate Unfall­ver­siche­rung.



  • Sie sind der Bau­herr. Ihr Freund, vom Beruf Zimme­rer, be­rei­tet den Dach­stuhl für die neue Gara­ge vor. Ihr Freund ar­bei­tet eigen­ver­ant­wort­lich, be­stellt das Mate­rial und kann selbst be­stim­men, wann er kommt und geht. Das gilt als unter­neh­mer­ähn­liche Tätig­keit – er ist also nicht über die ge­setz­liche Un­fall­ver­siche­rung des Bau­herrn ver­sicher­bar, sondern muss sich selbst ver­sich­ern.

Warum benötige ich eine Bauherrenhaftpflicht?

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für Ihre Baustelle. Und auch später können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer für die meisten Schadenereignisse rund um Ihr Anwesen haftbar gemacht werden.

Wir schützen den Bauherrn bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Deshalb sollte unsere Bauherrenhaftpflicht nicht fehlen.

Wir prüfen, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht, zahlen den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab, auch vor Gericht.

Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?

Bauherren können immer zur Verantwortung gezogen werden, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Das gilt auch wenn Baufirmen die Bauausführung oder Architekten die Planung übernehmen.

Bauherren

  • dürfen nur ausreichend qualifizierte Handwerker beschäftigen
  • müssen sich persönlich davon überzeugen, dass die Baumaterialien ordnungsgemäß gelagert sind
  • müssen die Arbeit der Baufirmen überwachen
  • müssen eingreifen, wenn sie Gefahren auf der Baustelle erkennen.

Der Geschädigte kann sich immer auch an den Bauherren halten. Die Bauherrenhaftpflicht kümmert sich um die Ansprüche.

Was heißt Verkehrssicherungspflicht?

Ge­­bäude und deren Außen­­be­reiche müssen bei der Er­­rich­tung und beim Unter­­halt regel­­mäßig über­­prüft wer­den.

Was ist mitversichert?

Unsere Bauherrenhaftpflicht enthält viele Mehrleistungen, die bei vielen Versicherern zusätzlich Geld kosten:

  • Eigenleistungen
  • Bauplanung oder Bauleitung durch den Bauherren
  • Senkungen und Erdrutsch
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z. B.

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Ansprüche von Angehörigen, mit denen Sie als Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden durch Verändern der Grundwasserverhältnisse
  • Schäden durch Errichten einer Geothermieanlage
Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk, z. B. aus:

  • Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
  • von Ihnen am Bau selbst ausgeführten Arbeiten
  • Schäden, die Ihre Mithelfer verursachen
  • Umweltschäden (gemäß Umweltschadengesetz)
  • Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 1.000 Liter gesamt (bzw. 250 Liter je Einzelgebinde)
Was passiert, wenn der Bau länger als die Versicherungsdauer dauert?

Die nor­male Ver­siche­rungs­­dauer be­trägt zwei Jahre. Dieser Zeit­­rah­men reicht in der Regel durch­­aus für die Bau­­maß­­nah­men aus. Sollte die Bau­­phase mehr Zeit be­an­­spruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver­­bin­dung. Wir fin­den eine Lösung.

Was unterscheidet die Bauherrenhaftpflicht von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Bau­herren-Haft­pflicht­ver­siche­rung schützt Sie als Bau­herr bis zur Fertig­stellung des Bau­vor­habens. Wird die Immo­bilie da­nach ver­mie­tet, be­steht Ver­siche­rungs­schutz über unsere Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­ver­siche­rung.

Was wird gezahlt?

Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.

Bei Personenschäden z. B.:

  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Verletzten-, Witwen- und Waisenrenten

Bei Sachschäden z. B.:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderungen
  • Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)

Sind Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Die wichtigsten Ausschlüsse sind:

  • Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kfz
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Schäden druch Geothermiebohrungen
Wer braucht eine Bauherrenhaftpflicht?

Jede Privat­per­son, die bauen möch­te. Als Bau­herr sind Sie für die Sicher­heit auf Ihrem Grund­stück und Ihrem noch nicht fer­tig ges­tell­ten Haus ver­ant­wort­lich. Da­bei ist es Ihre Pflicht als Bau­herr so­wohl die Siche­rung der Bau­stelle, die Ein­hal­tung sämt­licher Bau­vor­schrif­ten, die Aus­wahl ge­eig­ne­ter Hand­wer­ker und Dienst­leis­ter sicher zu stellen. Die Be­auf­tra­gung von Archi­tek­ten oder Bau­unter­neh­men oder sons­ti­gen Hand­wer­kern ent­bin­det Sie nicht von Ihrer Haf­tung.

Wie sehen die Bauherrenpflichten genau aus?

Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht
Als Bau­herr müssen Sie dafür Sor­ge tra­gen, dass es auf dem Grund­stück, der Zu­fahrt und im Mate­rial­lager nicht zu Ver­un­reini­gun­gen und un­sach­ge­mäßer Lage­rung kommt. Auch die Bau­grube und der Roh­bau müssen ent­spre­chend abge­sichert sein, damit z. B. Kin­der nicht rein- oder runter­fallen können.


Über­wachungs­pflicht:
Sie müssen dafür sor­gen, dass die Bau­stelle und alle Bau­mate­ria­lien ge­sichert sind. Und dass die aus­ge­wähl­ten Ge­werke und Hand­werker keine Ge­fähr­dungs­situa­tio­nen für Dritte schaffen.


Aus­wahl­pflicht
Sie sind ver­pflich­tet ge­eig­nete Archi­tek­ten, Bau­unter­neh­men und Bau­helfer aus­zu­wäh­len. Auch wenn Sie aus Un­wissen­heit nicht ge­eig­nete Fir­men be­auf­tra­gen, die gegen die Siche­rungs­pflich­ten ver­sto­ßen, könn­ten Sie unter Um­stän­den be­langt wer­den.


Wich­tig!
Der Bau­herr kann ge­samt­schuld­ne­risch für alles ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den. Der Bau­herr muss dann von den übri­gen Mit­verur­sachern die ent­fallen­den An­teile zurück­for­dern. Dies ist sehr müh­selig, lang­wie­rig und teuer. Die „ge­samt­schuld­ne­rische Haf­tung“ ist daher für den Ge­schädig­ten von Vor­teil. Er braucht sich nur an einen Be­teilig­ten wen­den, von dem er glaubt, am ehesten den Scha­den er­setzt zu be­kommen.


Da­her ist unsere Bau­herren­haft­pflicht sehr wich­tig, da wir alle Forde­run­gen prü­fen und unbe­rech­tig­te An­sprüche für Sie ab­weh­ren. Bei be­rech­tig­ten An­sprüchen zah­len wir und Sie haben keinen Är­ger oder Kosten.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich die Versicherung abschließen?

Wenn Sie das Baugrundstück kaufen und innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau fertig werden, können Sie sich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das unbebaute Grundstück sparen. Denn die Bauherrenhaftpflicht sichert auch das Grundstück ab. Sie zahlen einen Einmalbeitrag und erhalten bis zum Ende der Bauarbeiten Versicherungsschutz, höchstens jedoch zwei Jahre.

FAQ – alle Fragen zur Gewässerschadenhaftpflicht
Ist diese Versicherung Pflicht?
Die Ge­wässer­­scha­den­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung ist keine Pflicht­­ver­siche­rung per Ge­setz. Aller­dings haf­tet der In­haber einer solchen An­lage bei einem Schaden in unbe­­grenz­ter Höhe mit sei­nem ge­sam­ten Ver­­mögen. Die Ge­wässer­­schaden­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung schützt Sie vor die­sem finan­ziellen Risiko.
Muss ein Gewässer verunreinigt worden sein, oder genügt auch das versickern ins Erdreich damit die Versicherung leistet?
Ob­wohl dies eine "Ge­wässer­­schaden­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung" ist, leis­ten wir selbst­­ver­ständ­lich auch bei Ver­schmutzung des Erd­­reichs.
Warum hafte ich auch für Schäden obwohl mich keine Schuld trifft?
Als In­haber einer Öl­­tank­­an­lage unter­­lie­gen Sie der so ge­nann­ten Ge­fähr­dungs­­haf­tung. Das heißt: Sie haf­ten allein auf­­grund der be­son­de­ren Ge­fähr­lich­­keit dieser An­lage für Schäden, die durch das aus­ge­tre­te­ne Öl ver­­ur­sacht wer­den. Da­bei ist es un­­er­heb­lich ob Sie ein Ver­­schul­den trifft oder nicht.
Was ist versichert?

Die Reinigung von verschmutzen Gewässern sowie die anfallenden Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sind mitversichert.

Was sollten Sie im Falle eines Schadens beachten?

Sollte ein Schadenfall eintreten, versuchen Sie bitte die Schadenursache zu finden und sofern möglich zu beseitigen. Des Weiteren alarmieren Sie ggf. die Feuerwehr und probieren Sie die Ausbreitung des Öls einzudämmen.

Bitte melden Sie Ihrer betreuenden Geschäftsstelle vor Ort unverzüglich den eingetretenden Schaden oder nutzen Sie unsere Online Schadenmeldung.

Wer benötigt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?

Jeder Eigentümer eines Hauses, der Anlagen zur Lagerung von Heizöl besitzt.

Werden Schäden, die durch ausgelaufenes Öl an meinem Eigentum entstanden sind, ersetzt?
Schä­den an Ihren un­be­­weg­lichen Sachen (z. B. Ge­bäude, Ge­bäude­­be­stand­­teile, Erd­­reich) sind in der Ge­wässer­schaden­­haft­­pflicht­­ver­siche­rung ver­sichert, wenn sie durch aus­ge­­lau­fe­nes Öl be­­schä­digt wur­den.
Wie errechnet sich der Beitrag?
Als Berech­nungs­grund­lage dient die Wohn­fläche des Wohn­ge­bäu­des und nicht das Fas­sungs­ver­mö­gen des Öl-Tan­kes.
Wie können sich die Tankinhaber schützen?

Durch regelmäßige Kontrolle, ob sich der Tank noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Bei unterirdischen Tanks einen Fachbetrieb mit der Wartung der Anlagen beauftragen, um Mängel unverzüglich beheben zu lassen.

FAQ – alle Fragen zur Tierhalterhaftpfllicht Hund
Besteht Versicherungsschutz, wenn ein anderer für mich hütet?

Ja, mit­ver­sichert sind außer Ihnen als als Hal­ter des Hun­des auch: Fami­lie, Freun­de, Be­kann­te oder Nach­barn, die Ihr Tier hü­ten. Ein­zi­ge Aus­nahme sind ge­werbs­mäßige Tier­hüter, die je­doch in der Regel eine eige­ne Tier­halter-Haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlossen haben – am besten fra­gen Sie da­nach.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Diese Pflicht be­steht in Berlin, Ham­burg, Nieder­sachsen, Thü­ringen und Bran­den­burg seit dem Jahr 2011. Aber: Darun­ter fallen keine Kampf­hunde­rassen.


Jeder Hunde­halter haf­tet voll für alle von Bello, Hasso oder Struppi ver­ur­sach­ten Schä­den. Die Ver­siche­rung schützt sie vor teuren Scha­den­er­satz­an­sprüchen, Är­ger und lang­wieri­gen Ver­hand­lun­gen vor Ge­richt.


Von einem Hund ver­ur­sach­te Schäden wie Per­sonen­schä­den können schnell in die Millionen­höhe gehen.

Kann ich auch mein Pferd versichern?

Ja, auch als Hal­ter eines Pfer­des oder Ponys sind Sie bei uns in den rich­ti­gen Hän­den. Dies­es ge­hört eben­falls zur Tier­hal­ter-Haft­pflicht. Lassen Sie sich hier­zu am besten be­ra­ten.

Sind Welpen bei der Hundehaftpflicht mitversichert?

Wenn Welpen aus dem Wurf der ver­sicher­ten Hün­din stam­men, sind sie ab Ge­burt bis zu einem Alter von 6 Mona­ten auto­ma­tisch mit­ver­sichert.

Was ist, wenn ich mehrere Hunde habe?

Werden meh­rere Tiere gleicher Art (also meh­rere Hunde oder meh­rere Pferde) ge­hal­ten, kann der An­trag nur ange­nommen wer­den, wenn sämt­liche Tiere bei uns ver­sichert wer­den. Schon für den zwei­ten und jeden wei­te­ren Hund zah­len Sie einen ge­rin­ge­ren Bei­trag.

Was ist das?

Die Halterhaftung ist im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches wie folgt definiert:

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Außerdem besteht seit 01.07.2011 in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter: Die Hundebesitzer müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen und diese bei Kontrollen auch nachweisen können.

Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.

Wir prüfen,

  • ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
  • übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
  • wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist versichert?

Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schließt ein:

  • Personen- und Sachschäden, die das Tier anrichtet
  • Schäden an gemieteten Wohnräumen
  • weltweiten Versicherungsschutz im Ausland (bis 3 Jahre Aufenthalt)
  • Welpen bis zum Alter von 6 Monaten
  • Deckschäden
  • Teilnahme an Hundeschauen
Was wird gezahlt?

Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.

Bei Personenschäden z. B.:

  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • Haushaltshilfen
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern

Bei Sachschäden z. B.:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderungen

Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.

Wer ist versichert?

Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt den Tierhalter und den nicht gewerbsmäßigen Tierhüter.

FAQ – alle Fragen zur Tierhalterhaftpfllicht Pferd
Was ist das?
  • Als Pferdehalter haften Sie für jeden Schaden, den Ihr Pferd verursacht - in voller Höhe, unbegrenzt und auch ohne eigenes Verschulden. So will es das Gesetz (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, dieses hohe Risiko abzusichern.
    Das BGB definiert den Tierhalter als Person, die das Pferd besitzt, an seiner Haltung ein eigenes Interesse und die Befugnis hat, über seine Betreuung und Existenz zu entscheiden.
Was ist nicht versichert?
  • Nicht versichert sind z. B.:
    • Schäden, die man selbst erleidet (Eigenschäden)
    • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
    • Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind
    • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden
    • Geldstrafen und Bußgelder
Was ist versichert?
  • Unsere Haftpflichtversicherung für private Pferdetierhalter schließt u.a. mit ein:
    • Personen- und Sachschäden, die das Pferd anrichtet
    • Absicherung von Reiten mit gebissloser Zäumung
    • Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Reitturnieren
    • Ausgleich von Flurschäden
    • Absicherung von ungewollten Deckakten
    • Mietsachschäden an Pferdeboxen und Stallungen
    • Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 3 Jahren
Was wird gezahlt?
  • Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.
    Bei Personenschäden z. B.:
    • Arzt- und Krankenhauskosten
    • Haushaltshilfe
    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld
    • Rente
    • Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern
    Bei Sachschäden z. B.:
    • Reparaturkosten
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Wertminderung
    Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für deren Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
Wer ist versichert?
  • Unser Versicherungsschutz gilt sowohl für Sie als Halter des Pferdes als auch für:
    • Personen, die gelegentlich die Führung und Aufsicht über das Pferd übernehmen (nicht gewerbsmäßiger Tierhüter)
    • die Reitbeteiligung (Personen, die das Pferd regelmäßig reiten, pflegen und versorgen und sich an den anfallenden Kosten für Futter, Tierarzt, Schmied etc. beteiligen)
    • Mittierhalter im Sinne einer Eigentümergemeinschaft
    • Fremdreiter (Personen, die unentgeltlich und ohne Gegenleistung Ihr Pferd reiten)
FAQ – alle Fragen zur Jagdhaftpflicht
Ist das Jagen im Ausland mitversichert?

Das Jagen im Ausland ist weltweit bis zu einem Jahr mitversichert.

Hinweis: Soweit im Gastland eine Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob der deutsche Versicherungsschutz den Anforderungen des Gastlandes entspricht.

Wer ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als:

  • Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter
  • Forstbeamter, Förster und Forstaufseher
  • Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner

Es muss sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handeln.

Wie kann der Nachweis des Versicherungsschutzes gegenüber der Jagdbehörde erfolgen?

Zusammen mit dem Versicherungsschein geht Ihnen eine Bestätigung für die Jagdbehörde zu. Des Weiteren erhalten Sie für die Folgejahre rechtzeitig zu Beginn des Jagdjahres eine neue Versicherungsbestätigung (je nach Wunsch alle ein bis drei Jahre).

FAQ – alle Fragen zur Sportboothaftpflicht
Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung notwendig?
    • eigene Segelboote
    • eigene motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor)
    • fremde motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor), soweit für das Führen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
    Die Nutzung anderer Wasserfahrzeuge wie Ruderboote, Kanus, Surfbretter oder geliehener Segelboote ohne Motor ist bereits über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
  • Nein – die Haftpflicht für Ihr Boot ist in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern jedoch muss man diese abschließen und als Nachweis mitführen, um die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren zu dürfen.
Was muss ich beachten?
  • Sie dürfen Ihr Boot ausschließlich – nur mit einer behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis – zu privaten Zwecken nutzen.
    Der Standort des Bootes muss im Inland liegen. Als Standort gilt der Ort, an dem sich das Fahrzeug während der überwiegenden Zeit des Jahres befindet bzw. zu dem es ständig zurückkehrt.
    Die Teilnahme an Segelregatten ist mitversichert.
    Kein Versicherungsschutz besteht dagegen bei der Teilnahme an Motorbootrennen und damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten.
Wie kann ich eine Sportboothaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Sportboothaftpflichtschaden melden?
Melden Sie bequem und einfach Ihren Sportboothaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
FAQ – alle Fragen zur Rechtsschutz
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z.B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z.B. im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
Der Ehegatte ist ohne Namensnennnung mitversichert. Der nicht eheliche Partner ist mitversichert, wenn er im Versicherungsschein namentlich genannt ist. Der jeweilige Partner ist beitragsfrei mitversichert.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist.
Sind meine Kinder mitversichert?
Beim Verkehrs-Rechtsschutz: Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz. Die minderjährigen Kinder sind außerdem als Fußgänger, Radfahrer und Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr versichert.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugnisauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten. Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Jeder, der sich vor den unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits schützen möchte. Die Erfahrung zeigt, dass viele aus Angst vor dem finanziellen Risiko lieber auf einen Rechtsstreit verzichten und klein beigeben. Mit einer Rechtsschutzversicherung kommen Sie unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln zu Ihrem Recht.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
Sie haben bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Rechtsschutz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service (Tel: 0800 1750300) oder Ihren Berater kontaktieren.
FAQ – alle Fragen zu Cyberschutz
Für welche Geräte gilt die CyberSchutz-Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für privaten Zwecken dienende Geräte im Eigentum des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen. Privaten Zwecken dienende Geräte sind solche, die nicht steuerlich als Arbeitsmittel oder als Betriebs- und Geschäftsausstattung geltend gemacht wurden und internetfähig sind. Darunter fallen z.B. PC, Mobile-Devices, Notebooks und Smart-Home-Geräte.
Für wen besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familienangehörige gelten auch der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder der Lebensgefährte sowie deren Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder des Versicherungsnehmers, sofern sie sich in Schul- oder daran anschließender Berufsausbildung befinden. Versicherungsschutz besteht auch für sonstige vorübergehend (maximal zwölf Monate) in den Familienverbund eingegliederte Personen (z. B. Au-pair, Austauschschüler) im Haushalt des Versicherungsnehmers, soweit kein Versicherungsschutz durch eine andere Cyber-Privatversicherung besteht.
Warum ist IT-Sicherheit auch im privaten Bereich wichtig?
Das das Thema IT-Sicherheit für Unternehmen eine wichtige Rolle spielt, wird jedem schnell klar. Man denke nur an die Cyber-Attacken auf digitale Bezahlsysteme oder aufgrund von Hacker-Angriffen nicht mehr aufrufbare Online-Shops. Doch auch im Privaten wird IT-Sicherheit zunehmend wichtig. Zugangsdaten fürs Online-Banking, Online-Shops oder dem privaten E-Mail-Account sind für jeden von uns schützenswerte Informationen. Wer einem diese Daten stiehlt, kann schnell einen hohen finanziellen Schaden anrichten. Wer regelmäßig Sicherheitsupdates installiert, via WLAN-Verschlüsselung im Internet unterwegs ist und ein Antivirenprogramm im Einsatz hat, macht mit diesen Maßnahmen bereits vieles richtig. Allerdings gibt es kaum einen 100%-Schutz. Umso wichtiger ist es, sich über die Vorteile einer Cyberversicherung zu informieren. Sie verringert das finanzielle Risiko von Cyber-Schäden.
Was passiert, wenn ich einen Cyber-Schaden melde?
Bei Meldung Ihres Schadens über unseren telefonischen Notdienst prüft die Deutsche Assistance Service GmbH, welcher Schaden entstanden ist und organisiert das weitere Vorgehen. Handelt es sich um einen Eigenschaden, stellen wir Ihnen qualifizierte Dienstleister zur Seite, die Ihren Schaden beheben. Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gestellt, begleichen wir berechtigte Schadenersatzansprüche und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab. Wenn Sie den Cyber-Rechtsschutz eingeschlossen haben und juristische Unterstützung benötigen, organisieren wir eine Erstberatung und leiten Sie über unser Rechtsschutz-Telefon an eine erfahrene Kanzlei weiter.
Was versteht man unter IT-Sicherheit?
Die Begriffe IT-Sicherheit und Cyber Security werden oftmals synonym verwendet. Darunter werden alle Maßnahmen gefasst, die ein IT-System vor Cyber-Attacken schützen sollen. Aus dem privaten Bereich zählen zu den bekanntesten Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Angriffe Firewalls oder Virenscanner.
Welche Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten?
Unser CyberSchutz leistet obligatorisch bei Cyber Eigen- und Haftpflichtschäden. So bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Lösung bei Schäden, die Ihnen zum Beispiel bei Interneteinkäufen, Identitätsmissbrauch oder Cyber-Mobbing entstehen. Darüber hinaus erhalten Sie über den Baustein Cyber Prävention Zugang zur Plattform Cyber-Fuchs-Privat, die Sie bei der Vorbeugung von Cyber-Schäden unterstützt. Als zusätzlichen Baustein können Sie den Cyber-Rechtsschutz wählen. Dieser bietet Zusatzschutz in rechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens im Internet verteidigen müssen und Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
Wer braucht eine Cyber-Versicherung?
Der CyberSchutz ist für jeden unverzichtbar, der via Smartphone, Laptop oder Computer über das Internet kommuniziert. Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität wächst stetig. Es ist also keine Frage, ob Sie Opfer einer Cyber-Attacke werden, sondern eher wann.
Wie kann ich eine Cyberversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und erfahren Sie, wie Sie sich optimal mit einer Versicherung vor Cyber-Risiken schützen können.
Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
Melden Sie Ihren Cyberschutz-Schaden einfach unter unserer Notfall-Hotline. Diese steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Haft­pflicht und Rechts­schutz

Rechtsschutzversicherung

Schneller als ge­dacht kön­nen Sie in ei­nen Rechts­streit ge­ra­ten. Den­ken Sie z. B. an das straf­recht­li­che Um­welt­ri­si­ko oder Strei­tig­kei­ten aus Kauf­ver­trä­gen. Solch ein Rechts­streit kos­tet Ner­ven und viel Geld. Da­mit Sie und Ih­re Fa­mi­lie aus fi­nan­ziel­len Grün­den nicht auf Ihr gu­tes Recht ver­zich­ten müs­sen, bie­ten wir Ih­nen die Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung an.
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