Risiko­lebens­versicherung

Weil man nie weiß, was passiert
  • Sofortiger Versicherungsschutz 
  • Flexible Vertragsgestaltung
  • Mehrwert durch zusätzliche Leistungen

Die Risiko­lebens­versicherung der Öffentlichen Oldenburg

Haben Sie gerade eine Familie gegründet, ein Haus gebaut oder überlegen Sie, sich selbständig zu machen? Wer trägt die finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie als Haupt­verdiener versterben? Sind Ihre Angehörigen in diesem Fall finanziell abgesichert? 

Mit unserer Risiko­lebens­versicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinter­bliebenen.

Risiko­lebens­ver­siche­rung: unsere Pro­dukt­merk­male im Über­blick

Kon­stante Summe

Fall­ende Summe

Hinter­blie­be­nen­ab­siche­rung durch eine Todes­fall­summe
Todes­fall­summe
Frei wähl­bar
Risiko­gruppe wähl­bar
Nicht­raucher oder Raucher
Vorläu­fi­ger Ver­siche­rungs­schutz bei Un­fall­tod
Zusätz­liche Leis­tung bei Un­fall­tod
In Höhe von 20 % der fäl­li­gen Todes­fall­summe
Zusätz­liche Leis­tung durch Über­schuss­be­tei­li­gung
Todes­fall­bonus
Kinder- und Hei­rats­bonus
Erhöhung der fäl­l­igen Todes­fall­summe für ein Jahr um 20 % bei Ge­burt eines Kin­des oder Hei­rat
Einma­li­ges Um­tausch­recht ohne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung
Inner­halb der ers­ten 12 Jah­re bis zu einem Alter von 60 Jah­ren
Zinslose Stun­dung der Bei­träge
Begrenzt auf 6 Mo­na­te
Persön­liches An­pas­sungs­recht ohne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung
Bei be­stimm­ten An­läs­sen
Verkürzte Bei­trags­zah­lung
Optio­na­le Pro­dukt­merk­male:
-
-
Dynami­sche An­pas­sung der Bei­träge
Zur Erhö­hung der Ver­siche­rungs­leis­tun­gen
-

Die Witwen- bzw. Hinter­bliebenen­rente reicht nicht aus!

Quelle: Schallöhr-Rentenanzeiger

Einkünfte der Hinter­bliebenen werden im Rahmen der Einkommens­anrechnung auf die Rente angerechnet.
Das bedeutet: Je mehr der Hinter­bliebene einnimmt, umso kleiner die Hinterbliebenenrente.

Noch unschlüssig, ob die Risiko­lebens­versicherung zu Ihren Vorstellungen und Wünschen einer Hinter­bliebenen­absicherung passt? Kein Problem, gemeinsam finden wir die richtige Absicherung. 

FAQ - die häufigsten Fragen zur Risiko­lebens­versicherung
Wie hoch sollte die Versicherungssumme generell sein?
  • Wir empfehlen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Versicherungssumme in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Jahreseinkommens zzgl. bestehender Verbindlichkeiten. Bei sich reduzierenden Verpflichtungen kann alternativ eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden.
Gibt es eine Möglichkeit, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen?
  • Mit einer sogenannten Überkreuzversicherung kann die Erbschaft- und Schenkungssteuer gespart werden.
Was passiert, wenn die Todesfallmehrleistung herabgesetzt wird?
  • Sollte die bei Abschluss geltende Todesfallleistung gesenkt werden, haben Sie laut Bedingungen die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
An wen wird im Todesfall gezahlt?
  • Die Versicherungssumme (konstant oder fallend) wird im Todesfall der versicherten Person an den benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
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Sterbegeldversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
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