Risikolebensversicherung
Weil man nie weiß, was passiertDie Risikolebensversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Haben Sie gerade eine Familie gegründet, ein Haus gebaut oder überlegen Sie, sich selbständig zu machen? Wer trägt die finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie als Hauptverdiener versterben? Sind Ihre Angehörigen in diesem Fall finanziell abgesichert?
Mit unserer Risikolebensversicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinterbliebenen.
Konstante Summe | Fallende Summe | ||
---|---|---|---|
Hinterbliebenenabsicherung durch eine Todesfallsumme | |||
Todesfallsumme
Frei wählbar
| |||
Risikogruppe wählbar
Nichtraucher oder Raucher
| |||
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod | |||
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod
In Höhe von 20 % der fälligen Todesfallsumme
| |||
Zusätzliche Leistung durch Überschussbeteiligung
Todesfallbonus
| |||
Kinder- und Heiratsbonus
Erhöhung der fälligen Todesfallsumme für ein Jahr um 20 % bei Geburt eines Kindes oder Heirat
| |||
Einmaliges Umtauschrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung
Innerhalb der ersten 12 Jahre bis zu einem Alter von 60 Jahren
| |||
Zinslose Stundung der Beiträge
Begrenzt auf 6 Monate
| |||
Persönliches Anpassungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung
Bei bestimmten Anlässen
| |||
Verkürzte Beitragszahlung | |||
Optionale Produktmerkmale: | - | - | |
Dynamische Anpassung der Beiträge
Zur Erhöhung der Versicherungsleistungen
| |||
- |
Die Witwen- bzw. Hinterbliebenenrente reicht nicht aus!
Quelle: Schallöhr-Rentenanzeiger
Einkünfte der Hinterbliebenen werden im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet.
Das bedeutet: Je mehr der Hinterbliebene einnimmt, umso kleiner die Hinterbliebenenrente.
Noch unschlüssig, ob die Risikolebensversicherung zu Ihren Vorstellungen und Wünschen einer Hinterbliebenenabsicherung passt? Kein Problem, gemeinsam finden wir die richtige Absicherung.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme generell sein?
- Wir empfehlen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Versicherungssumme in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Jahreseinkommens zzgl. bestehender Verbindlichkeiten. Bei sich reduzierenden Verpflichtungen kann alternativ eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden.
Gibt es eine Möglichkeit, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen?
- Mit einer sogenannten Überkreuzversicherung kann die Erbschaft- und Schenkungssteuer gespart werden.
Was passiert, wenn die Todesfallmehrleistung herabgesetzt wird?
- Sollte die bei Abschluss geltende Todesfallleistung gesenkt werden, haben Sie laut Bedingungen die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
An wen wird im Todesfall gezahlt?
- Die Versicherungssumme (konstant oder fallend) wird im Todesfall der versicherten Person an den benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Absicherung der Arbeitskraft
Sterbegeldversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.