Risiko­lebens­versicherung

Weil man nie weiß, was passiert

Die Risiko­lebens­versicherung der Öffentlichen Oldenburg

Haben Sie gerade eine Familie gegründet, ein Haus gebaut oder überlegen Sie, sich selbständig zu machen? Wer trägt die finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie als Haupt­verdiener versterben? Sind Ihre Angehörigen in diesem Fall finanziell abgesichert? 

Mit unserer Risiko­lebens­versicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinter­bliebenen.

Ihre Vorteile
01

Sofortiger Versicherungsschutz


02

Flexible Vertragsgestaltung


03

Mehrwert durch zusätzliche Leistungen

Risiko­lebens­ver­siche­rung: unsere Pro­dukt­merk­male im Über­blick

Kon­stante Summe

Fall­ende Summe

Hinter­blie­be­nen­ab­siche­rung durch eine Todes­fall­summe
Todes­fall­summe
Frei wähl­bar
Risiko­gruppe wähl­bar
Nicht­raucher oder Raucher
Vorläu­fi­ger Ver­siche­rungs­schutz bei Un­fall­tod
Zusätz­liche Leis­tung bei Un­fall­tod
In Höhe von 20 % der fäl­li­gen Todes­fall­summe
Zusätz­liche Leis­tung durch Über­schuss­be­tei­li­gung
Todes­fall­bonus
Kinder- und Hei­rats­bonus
Erhöhung der fäl­l­igen Todes­fall­summe für ein Jahr um 20 % bei Ge­burt eines Kin­des oder Hei­rat
Einma­li­ges Um­tausch­recht ohne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung
Inner­halb der ers­ten 12 Jah­re bis zu einem Alter von 60 Jah­ren
Zinslose Stun­dung der Bei­träge
Begrenzt auf 6 Mo­na­te
Persön­liches An­pas­sungs­recht ohne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung
Bei be­stimm­ten An­läs­sen
Verkürzte Bei­trags­zah­lung
Optio­na­le Pro­dukt­merk­male:
-
-
Dynami­sche An­pas­sung der Bei­träge
Zur Erhö­hung der Ver­siche­rungs­leis­tun­gen
-

Die Witwen- bzw. Hinter­bliebenen­rente reicht nicht aus!

Quelle: Schallöhr-Rentenanzeiger

Einkünfte der Hinter­bliebenen werden im Rahmen der Einkommens­anrechnung auf die Rente angerechnet.
Das bedeutet: Je mehr der Hinter­bliebene einnimmt, umso kleiner die Hinterbliebenenrente.

Noch unschlüssig, ob die Risiko­lebens­versicherung zu Ihren Vorstellungen und Wünschen einer Hinter­bliebenen­absicherung passt? Kein Problem, gemeinsam finden wir die richtige Absicherung. 

FAQ - die häufigsten Fragen zur Risiko­lebens­versicherung
Wie hoch sollte die Versicherungssumme generell sein?

Wir empfehlen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Versicherungssumme in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Jahreseinkommens zzgl. bestehender Verbindlichkeiten. Bei sich reduzierenden Verpflichtungen kann alternativ eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden.

Gibt es eine Möglichkeit, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen?

Mit einer sogenannten Überkreuzversicherung kann die Erbschaft- und Schenkungssteuer gespart werden.

Was passiert, wenn die Todesfallmehrleistung herabgesetzt wird?

Sollte die bei Abschluss geltende Todesfallleistung gesenkt werden, haben Sie laut Bedingungen die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

An wen wird im Todesfall gezahlt?

Die Versicherungssumme (konstant oder fallend) wird im Todesfall der versicherten Person an den benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Betriebliche Altersversorgung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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