Fahrradversicherung

Damit Ihr Fahrrad weltweit vor Schäden geschützt ist
  • Schon ab 6,30 € im Monat
  • Gratis 24/7-Service-Telefon
  • Optional mit Schutzbrief 

Die Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg

Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist die Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg genau das Richtige für Sie. Denn sie greift bei fast jedem Schaden, der Ihrem Rad weltweit zustoßen kann, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Teilediebstahl, Sturzschäden oder defekten Akku.

Zusätzlich können Sie den Fahrrad-Schutzbrief der Öffentlichen Oldenburg abschließen. So bleiben Sie auch dann mobil, wenn Ihr Rad Sie nicht mehr weiterbringt.

Fahrradversicherung: unsere Produkte im Überblick
Fahrradversicherung
Fahrradversicherung mit Schutzbrief

Diebstahl und Beraubung, Plünderung und Unterschlagung

Dieb­stahl und Beraubung - das heißt, der Dieb nötigt zur Heraus­gabe des Rades unter Um­ständen sogar mit Gewalt - sind mitversichert. 

Vandalismus und Tierbiss

Bei Vanda­lismus handelt es sich um die mut- oder bös­willige Beschädigung bzw. Zer­störung des Rades durch fremde Personen. 

Schäden durch Sturz, Unfall oder Fall

Das Fahrrad ist versichert, wenn es mit anderen Fahrzeugen, Personen, Gegen­ständen oder Tieren zusammen­stößt und beschädigt wird oder plötzlich zu Boden fällt. 

Feuer, Sturm, Hagel

Mitver­sichert sind Schäden durch Brand, Blitz­schlag oder Explosion, Sturm und Hagel. 

Erweiterte Elementargefahren (Naturgefahren) wie zum Beispiel Überschwemmung

Neben Über­schwemmungen gehören noch Rück­stau, Erd­beben, Erd­fall, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawinen und Vulkan­ausbruch zu den versicherten Natur­gefahren.

Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung

Mitversichert sind Schäden, die durch Bedienungs­fehler und falsche Hand­habung entstehen. 

Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler

Versichert sind Schäden durch Material-, Produktions- und Konstruktions­fehler, sofern weder Her­steller noch Händler dafür verant­wortlich gemacht werden können.

Beschädigungen infolge von Verschleiß an bis zu 5 Jahre alten Fahrrädern

Beschädigungen infolge Ver­schleiß sind versichert, wenn das Rad nicht älter als drei Jahre ist (ab Erst­kaufdatum). 

Schäden durch Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion oder Überspannung an Akkus, Motoren und Steuerungsgeräten

Versichert sind Schäden, die durch Feuchtig­keit, Kurz­schluss, Induktion oder Über­spannung an Akkus, Motoren und Steuerungs­geräten ent­stehen. 

Pannenhilfe durch Reparatur oder Abschleppen

Bei einer Panne ist die Wieder­her­stellung der Fahr­bereit­schaft mit­ver­sichert. Beim Ab­schleppen werden Kosten für den Trans­port des Fahr­rads und auch des Gepäcks ersetzt. 

Kosten für Weiter- und Rückfahrt oder Pick-Up durch Familie und Freunde

Mitver­sichert sind die Kosten für die Weiter- und Rück­fahrt bis 500€ inklusive Ladung und Gepäck. 

bis 500 €

Kosten eines Ersatzrades bis 14 Tage

Ein Ersatz­rad wird vermittelt oder die Kosten für 7 Tage mit bis 50€ pro Tag über­nommen. 

bis 50 € pro Tag

Übernachtungskosten bis 5 Nächte

Bis zur Wieder­her­stellung des Rades wird eine Über­nachtungs­möglich­keit ver­mittelt und die Kosten für bis zu 5 Nächte, max. 80€ pro Nacht, über­nommen. 

bis 80 € pro Übernachtung

Fahrradrücktransport

Ist das Rad nicht inner­halb von drei Tagen wieder fahr­bereit, sind die Kosten für den Rück­transport zur nächsten Werk­statt oder zum Wohn­ort mit­ver­sichert. 

Telefonische rechtliche Erstberatung und psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Unfall mit dem versicherten Fahrrad wird Kontakt zu einer telefonische Rechtsberatung für eine erste juristische Auskunft sowie zu einem Psychologen mit Online-Sprechstunde hergestellt und die Kosten für die jeweilige Erstberatung übernommen.

Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführliche Leistungsübersicht.

Wenn Ihr Fahrrad streikt und es trotzdem weiter­geht, hilft der Fahrrad-Schutz­brief

Fahrrad-Schutz­brief

Pendeln Sie mit dem Rad zur Arbeit oder unternehmen Sie längere Touren, empfehlen wir Ihnen zusätzlich den Fahrrad-Schutzbrief. Mit ihm sind Sie auch bei Pannen und Unfällen abgesichert: europaweit und rund um die Uhr. Wir schicken einen Techniker, übernehmen die Kosten für Übernachtung und Rücktransport oder versorgen Sie mit einem Leihfahrrad, bis Ihr eigenes wieder instand gesetzt ist. Den Fahrrad-Schutzbrief erhalten Sie nur ergänzend zu Ihrer Fahrradversicherung.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Fahrrad­versicherung
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und nicht älter als 5 Jahre sind, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs. Auch Fahrradanhänger können zusammen mit dem Fahrrad versichert werden. Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Nicht versichert in der Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg sind versicherungspflichtige Fahrräder, also Fahrräder, für die Sie einen Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigen. Hierbei handelt es sich bspw. um S-Pedelecs, E-Bikes oder Mopeds. Keinen Versicherungs­schutz bieten wir für Eigen­bauten, die über den Zusammenbau aus einzeln zugekauften Komponenten hinaus gehen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Unser Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad gilt weltweit. Die Leistungen aus dem Fahrrad-Schutzbrief erstrecken sich auf Europa (im geographischen Sinn).
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.
Kann ich auch gebrauchte Fahrräder versichern?
Ja, bis zu einem Alter von 5 Jahren.
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Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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