- Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Krankenhauswahl
- Erweiterte Zimmerausstattung (Bad, WC, Telefon) oder Sonderverpflegung
- Begleitung Ihres Kindes bis zum 14. Lebensjahr
- Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung bei Verzicht auf Wahlleistungen

Private Krankenversicherung
Machen Sie Ihre Gesundheit zur PrivatangelegenheitDie Private Krankenversicherung
Sie möchten Ihre Gesundheit optimal absichern? Dann stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz mit uns individuell zusammen. Wir bieten sehr gute, lebenslang garantierte Leistungen zu ausgezeichneten Konditionen - für alle, die sich privat krankenversichern können. Zögern Sie nicht und tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes.
Top-Leistungen in der Arztpraxis, im Krankenhaus und beim Zahnarzt zu fairen Beiträgen
Der Rundum-Schutz für Ihre Gesundheit mit lebenslang garantierten Leistungen
Familienfreundlich: Nachwuchs ohne Selbstbehalt versichern inklusive attraktivem Familienrabatt
Angestellte | Selbstständige | Beihilfeberechtigte | |||
|---|---|---|---|---|---|
Grundversorgung: | |||||
Selbstbehalte
Betrag, der pro Person und Kalenderjahr von der tariflichen Versicherungsleistung abgezogen wird.
Individuell wählbar (für Kinder und Jugendliche auch ohne Selbstbehalt möglich).
| 300 € / 500 € / 1000 € / 1.300 € | 270 € / 450 € / 900 € / 1.200 € | |||
Ambulante Behandlung
Als ambulante Behandlungen gelten Untersuchungen, Beratungen, Hausbesuche, Operationen, Röntgendiagnostik, Vorsorgeuntersuchungen u. v. m.
Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung.
| |||||
Arzneimittel, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel
Arzneimittel: Verbandmaterial, Medikamente.
Sehhilfen: Sehhilfen bis zu 260 € alle 36 Monate oder bei Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien.
Heilmittel: Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Massagen, medizinische Bäder.
Hilfsmittel: technische Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen mildern oder ausgleichen.
Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung.
| |||||
Heilpraktiker, Psychotherapie
Heilpraktiker: ambulante Heilbehandlung (sowie Arznei- und Verbandmittel) durch einen Heilpraktiker oder Arzt.
Psychotherapie: 80 % Erstattung für ambulante psychotherapeutische Behandlung.
Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung.
| |||||
Zahnbehandlung
Erstattung für allgemeine, zahnärztliche und prophylaktische, chirurgische und konservierende Leistungen.
Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung.
| |||||
Zahnersatz
Für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:
80 % Erstattung für Kronen, Prothesen, Einlagefüllungen und Implantate
80 % Erstattung für Kieferorthopädie
Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung.
| |||||
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mehrbettzimmer und Belegarztbehandlung
Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung.
| |||||
Pflegepflichtversicherung
Die Krankenvollversicherung beinhaltet
die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Hiermit sichern Sie Ihr Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Für Beihilfeberechtigte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung.
| |||||
Zusatzversorgung: | |||||
First Class im Krankenhaus | wählbar | wählbar | |||
Krankentagegeld | wählbar | wählbar | |||
Stationäre Ergänzungsversicherung für Wahlleistungen | wählbar | ||||
Beihilfe-Ergänzungsversicherung | wählbar | ||||
Krankenhaustagegeld | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Kurtagegeld | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Pflegeversicherung | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Beitragsentlastung im Alter | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Ergänzungstarife für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler
- Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen, stationären Krankenhausaufenthalts
- Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
- Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
Tarif PflegeBahr
- Staatlich geförderte Basisabsicherung
- 60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
- Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
- Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
- 5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif PflegeSchutz
- Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
- Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
- Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
- Umfassende Service- und Assistanceleistungen
- Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
- Keine Wartezeiten
- Krankentagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Die Leistung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit
- Unterkunft und Verpflegung
- Kurtaxe und Kurplan
- Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
- Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
Wer kann sich privat krankenversichern?
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenzen bzw. Jahresentgeltgrenze
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV?
Sie haben noch Fragen?
- Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- Sonderverpflegung und erweiterte Zimmerausstattung (Bad, TV, Telefon)
- Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
- Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts
- Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
- Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
- Differenzkosten zwischen Ein- und Zweibettzimmer bzw. bei Verzicht 15 € Krankenhaustagegeld
- Sehhilfen bis zu 180 €, alle 36 Monate
- Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte (z. B. Homöopathie, Phytotherapie)
- Kurtagegeld bis zu 21 € je Tag für stationäre Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte bis zu einer Dauer von 28 Tagen
- Auslandsreiseschutz (ambulant, stationär und Zahn) während Reisen bis zu sechs Wochen Dauer – inklusive der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
- Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten bis zu 105 € pro Versicherungsjahr
- Erstattung von Material- und Laborkosten im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen
Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
Tarif PflegeBahr
- Staatlich geförderte Basisabsicherung
- 60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
- Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
- Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
- 5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif PflegeSchutz
- Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
- Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
- Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
- Umfassende Service- und Assistanceleistungen
- Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
- Keine Wartezeiten
- Unterkunft und Verpflegung
- Kurtaxe und Kurplan
- Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
- Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
FAQ – Fragen zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter
Beihilfe und Heilfürsorge – Was ist das?
Was ist bei Beamten anders als bei Angestellten?
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Kann ich meine Familie mitversichern?
Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Was muss ich tun, wenn sich mein Beihilfesatz ändert?
Welche wichtigen Versicherungen benötige ich als Beamtenanwärter noch?

Pflegeversicherung

Krankentagegeldversicherung

Unfallversicherung
Rechtliche Hinweise
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Berater Vor Ort
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.