Konzept­Rente Firmen

Lieber heute schon für später vorarbeiten
  • Beiträge steuer- und sozial­ver­sicherungs­frei
  • Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel
  • Lebens­lan­ge, siche­re Ren­ten­leis­tung

Die Konzept­Rente Firmen der Öffentlichen Oldenburg

Reicht meine gesetzliche Rente später aus? Kann ich die Zeit nach meinem Berufsleben genießen, ohne finanzielle Abstriche machen zu müssen? Gibt es eine Möglichkeit, mit Unterstützung meines Arbeitgebers für meinen Ruhestand vorzusorgen?

Mit unserer Konzept­Rente Firmen Flex kön­nen Sie Tei­le Ihres Ge­hal­tes sicher und fle­xi­bel in­ves­tie­ren. Sie bauen sich steuer- und sozial­ver­sich­erungs­frei eine Alters­rente auf und "ar­beiten" so für später vor.

KonzeptRente Firmen: unsere Pro­dukt­merk­male im Überblick

Flex

Zahlung einer lebens­langen Rente
Flex­ible Bei­trags­zahlung
Betei­li­gung am gewählten Fonds
Alternativ kann eine klas&shysi&shysche Über&shyschuss&shyver&shyzin&shysung ge&shywählt werden
mit den Über­schüssen
Möglichkeit des Fondswechsels
Kapi­tal­ab­fin­dung
Bei Ren­ten­be­ginn mög­lich
Verpflich­ten­der Ar­beit­ge­ber­zu­schuss
In Höhe von mind. 15 % ab 2019
Zuzah­lungs­mög­lich­keit
Bei laufen­der Bei­trags­zah­lung
Hinter­blie­be­nen­ab­siche­rung
Bis zur Voll&shyen&shydung des 85. Le&shybens&shyjah&shyres in Form einer Rest&shyka&shypi&shytal&shyver&shyren&shytung oder Ren&shyten&shyga&shyran&shytie&shyzeit
Flexi­bler Ren­ten­be­ginn
Im Rahmen der Ab­ruf­phase frü­hes­tens ab voll­en­de­ten 62. Le­bens­jahr und so­fern be­reits eine volle Alters­ren­te aus der ge­setz­lichen Ren­ten­ver­siche­rung be­zo­gen wird
Teil­ka­pi­tal­ab­fin­dung
max. 30% bei Ren­ten­be­ginn mög­lich
Private Wei­ter­füh­rung
des unver­fall­ba­ren Ver­trages nach Aus­schei­den aus dem Ar­beits- bzw. Dienst­ver­hält­nis mög­lich
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Die Entgelt­umwand­lung 

Sie möchten wissen, wie eine Entgelt­­um­wand­lung im Rahmen der betrieb­lichen Alters­­versorgung funktioniert?

Im Video wird Ihnen dies einfach und ver­­ständlich erklärt.

So funktioniert die Direkt­versicherung

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Die Direkt­ver­sicherung ist eine Ren­ten­ver­sicherung, die Ihr Arbeit­geber (als Ver­sicherungs­nehmer und Bei­trags­zahler) auf Ihr Le­ben als Arbeit­nehmer (ver­sicherte Person) ab­schließt. Sie können mit Ihrem Arbeit­geber ver­ein­ba­ren, dass ein Teil Ihres Brutto­gehaltes in die Direkt­ver­sicherung fließt.

Noch un­schlüssig, ob die Konzept­Rente Firmen zu Ihren Vor­stell­ungen und Wün­schen einer Alters­vor­sorge passt? Kein Pro­blem, ge­mein­sam finden wir das rich­tige Anlage­konzept für Ihren Ruhe­stand.

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Sicher verdoppeln!
Der Alters­vorsorge Fonds

Mit dem Alters­vorsorge Fonds nutzen Sie als Kunde die Anlage­strukturen der Öffentlichen Oldenburg. Für Ihre Spar­beiträge werden An­teile erworben und Sie nehmen somit an der Wert­ent­wicklung teil.

FAQ - die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
Bis zu welcher Höhe können die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden?
  • Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West können steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden (im Jahr 2024 = 3.624 EUR).
    Zusätzlich sind weitere 4% der BBG West steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?
  • Die aufgebauten Ansprüche aus betrieblicher Zeit sind gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers gesichert.
Kann ich mich später zwischen einer Renten- oder Kapitalzahlung entscheiden?
  • Sie können sich vor Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen Rente, einer 30 % Kapitalauszahlung und Restverrentung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden.
Muss ich in der Leistungsphase Beiträge zur Krankenversicherung entrichten?
  • In der Leistungsphase ist die Rentenzahlung voll sozialabgabenpflichtig. Die Kapitalzahlung ist für 10 Jahre ebenfalls beitragspflichtig.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung?
  • Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die Kapital­an­la­ge zu unserer KonzeptRente Firmen be­rück­sich­tigt öko­lo­gi­sche und so­zia­le Kri­te­rien. Damit er­mög­lichen wir Ihnen als Ver­siche­rungs­neh­mer, wäh­rend der An­spar­phase öko­lo­gi­sche und so­zia­le Merk­male bei der Anlage Ihrer Bei­trä­ge zu be­rück­sich­ti­gen. Un­ab­hän­gig von der Pro­dukt­wahl, er­hal­ten Sie in der Ren­ten­phase Ihre Leis­tun­gen aus dem Siche­rungs­ver­mö­gen, das eben­falls öko­lo­gi­schen und so­zia­len Be­lan­gen Rech­nung trägt.

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Sterbegeldversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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