KonzeptRente Firmen
Lieber heute schon für später vorarbeitenDie KonzeptRente Firmen der Öffentlichen Oldenburg
Reicht meine gesetzliche Rente später aus? Kann ich die Zeit nach meinem Berufsleben genießen, ohne finanzielle Abstriche machen zu müssen? Gibt es eine Möglichkeit, mit Unterstützung meines Arbeitgebers für meinen Ruhestand vorzusorgen?
Mit unserer KonzeptRente Firmen Flex können Sie Teile Ihres Gehaltes sicher und flexibel investieren. Sie bauen sich steuer- und sozialversicherungsfrei eine Altersrente auf und "arbeiten" so für später vor.
Flex | |
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Zahlung einer lebenslangen Rente | |
Flexible Beitragszahlung | |
Beteiligung am gewählten Fonds
Alternativ kann eine klas­si­sche Über­schuss­ver­zin­sung ge­wählt werden
| mit den Überschüssen |
Möglichkeit des Fondswechsels | |
Kapitalabfindung | Bei Rentenbeginn möglich |
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
In Höhe von mind. 15 % ab 2019
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Zuzahlungsmöglichkeit
Bei laufender Beitragszahlung
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Hinterbliebenenabsicherung
Bis zur Voll­en­dung des 85. Le­bens­jah­res in Form einer Rest­ka­pi­tal­ver­ren­tung oder Ren­ten­ga­ran­tie­zeit
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Flexibler Rentenbeginn
Im Rahmen der Abrufphase frühestens ab vollendeten 62. Lebensjahr und sofern bereits eine volle Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird
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Teilkapitalabfindung
max. 30% bei Rentenbeginn möglich
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Private Weiterführung
des unverfallbaren Vertrages nach Ausscheiden aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis möglich
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Sie möchten wissen, wie eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung funktioniert?
Im Video wird Ihnen dies einfach und verständlich erklärt.
Bis zu welcher Höhe können die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden?
- Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West können steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden (im Jahr 2024 = 3.624 EUR).Zusätzlich sind weitere 4% der BBG West steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?
- Die aufgebauten Ansprüche aus betrieblicher Zeit sind gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers gesichert.
Kann ich mich später zwischen einer Renten- oder Kapitalzahlung entscheiden?
- Sie können sich vor Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen Rente, einer 30 % Kapitalauszahlung und Restverrentung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden.
Muss ich in der Leistungsphase Beiträge zur Krankenversicherung entrichten?
- In der Leistungsphase ist die Rentenzahlung voll sozialabgabenpflichtig. Die Kapitalzahlung ist für 10 Jahre ebenfalls beitragspflichtig.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung?
- Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung.
Die Kapitalanlage zu unserer KonzeptRente Firmen berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von der Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.
Risikolebensversicherung
KonzeptRente Basis
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.
Wir sind für Sie da!
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Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
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