Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeits­be­zo­ge­ne Offen­le­gun­gen 

Erklärung zu den wich­tigs­ten nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen von In­ves­ti­tions­ent­schei­dun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­toren

Information gemäß Art. 4 der EU-Offen­le­gungs­ver­ord­nung (2019/2088)

Zusammenfassung

(Stand 19.12.2024)

Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg berücksichtigt seit dem 1. August 2022 wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die nachfolgende Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Um wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden, haben wir im gesamten Berichtszeitraum Unternehmen ausgeschlossen, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus orientieren wir uns an der OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere an dem weltweiten Rahmenwerk des UN Global Compacts. Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen verstoßen, haben wir seit dem 1. August 2022 in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig ausgeschlossen. In Bezug auf unsere Investments in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. So stehen unsere Immobilien nicht im Zusammenhang mit der Gewinnung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Außerdem berücksichtigen wir seit dem 1. August 2022 die Energieeffizienz unserer Immobilien und prüfen diese auch speziell vor dem Erwerb neuer Immobilien. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte aus 2022 mit den Werten aus 2023 ist aufgrund mehrerer Faktoren eingeschränkt. Zum Einen haben wir eine verbesserte und transparentere Datenbasis unseres Bestands. Zum Anderen hat sich die Berechnungslogik unseres Datenanbieters geändert. Da dort zusätzlich die Datengrundlage kontinuierlich erweitert wird, können sich ebenfalls andere Werte ergeben. Diese Aspekte erschweren eine direkte Vergleichbarkeit der Zahlen.

Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Um unseren nachhaltigkeitsspezifischen Anlagekriterien gerecht zu werden, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH Verbunds sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dadurch ist der Vorstand in die fortlaufende Optimierung unseres Konzepts der nachhaltigen Kapitalanlage und in die damit verbundenen Entscheidungsprozesse dauerhaft eingebunden.

So wurde am 8. Februar 2022 vom Vorstand entschieden, ab dem 1. August 2022 vier wichtige Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen und mit festgelegten Grenzwerten als verbindliche Elemente in der Anlagestrategie zu verankern. Als wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden Verstöße von Unternehmen gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, Engagement von Unternehmen in umstrittene Waffen, Engagement in fossile Brennstoffe durch Investitionen in Immobilien und Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz identifiziert. Diese Entscheidung basierte zum einen auf Grundlage des unumkehrbaren Schadenpotenzials möglicher nachteiliger Auswirkungen. Zum anderen erfolgte sie in Anlehnung an das Nachhaltigkeitszielbild, in dem u.a. ein Schwerpunkt auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung gelegt wird. Infolgedessen und um ESG-Belangen ganzheitlich Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in Investitionsentscheidungen mögliche nachteilige Auswirkungen von Unternehmen, die gegen die UNGC- Grundsätze und die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen verstoßen. Außerdem schließen wir aus moralischen Gründen sowie insbesondere des unumkehrbaren negativen Schadenspotenzials Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Folglich beachten wir in Investitionsentscheidungen den Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen durch ein Engagement in umstrittene Waffen. In der Assetklasse der Immobilien bedenken wir vor dem Hintergrund der langfristig angestrebten Klimaneutralität in der Kapitalanlage das Engagement in fossile Brennstoffe durch Investitionen in Immobilien. Darüber hinaus geht folgerichtig eine Beachtung des Nachhaltigkeitsindikators des Engagements in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz einher. Letztlich werden diese nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren als besonders relevant erachtet und in Investitionsentscheidungen gezielt berücksichtigt. In Abhängigkeit von der Datenverfügbarkeit und praktischen Anwendbarkeit werden mittelfristig Methoden entwickelt, wie eine gezielte Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitsindikatoren nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgen kann. Damit können wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung fördern sowie einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Weltwirtschaft zum Nutzen der Menschen leisten. Obendrein lassen sich mögliche (transitorische) Risiken vorbeugen.

Für die Analyse möglicher nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beziehen wir Daten von einem spezialisierten ESG-Datenanbieter (ISS ESG). Dadurch kann weitestgehend ein sehr hoher Abdeckungsgrad der berechneten potenziellen nachteiligen Auswirkungen erzielt werden. Folglich erübrigt sich für viele Nachhaltigkeitsindikatoren eine zusätzliche Hochrechnung, weil sie keinen signifikanten Informationsanstieg erwarten ließe. Vor dem Hintergrund des hohen Abdeckungsgrads sowie dem gezielten Ausschluss von Investitionen, die negative Auswirkungen auf die vier Nachhaltigkeitsfaktoren bewirken würden, ist die Wahrscheinlichkeit von wesentlichen nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gering. Bei den Nachhaltigkeitsindikatoren, für die nur begrenzt Daten zur Verfügung stehen (geringer Abdeckungsgrad an ESG-Daten), erfolgt ebenfalls keine zusätzliche Hochrechnung. Dies ist damit zu begründen, dass diese Nachhaltigkeitsindikatoren zum aktuellen Zeitpunkt keine Steuerungsrelevanz für Investitionsentscheidungen haben.

Zur Bewertung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren analysieren ESG-Datenanbieter das ESG-Profil von Emittenten und beziehen dabei insbesondere veröffentlichte Berichte der Emittenten ein. Jedoch werden einige ESG-Informationen, wie beispielsweise Wasseremissionen oder Gefahrenabfall, von Emittenten aktuell noch nicht veröffentlicht. Deshalb schätzen ESG-Datenanbieter diese Daten zum aktuellen Zeitpunkt bestmöglich. Hieraus können Ungenauigkeiten bzw. Abweichungen zu den realen Auswirkungen resultieren. Im Hinblick auf die zunehmenden branchenübergreifen- den Transparenzvorschriften zu ESG-Belangen werden die Schätzwerte jedoch im Zeitverlauf abnehmen und durch die realen, von den Emittenten veröffentlichten Daten, ersetzt.

Die ESG-Merkmale der Kapitalanlagen werden sowohl im Direktbestand als auch im Fondsbestand angewendet. Zur Qualitätssicherung und Einhaltung der beworbenen Merkmale arbeiten wir ebenfalls eng mit unserem externen ESG-Datenanbieter ISS ESG und unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft zusammen. Demzufolge sind wir zeitnah über kontroverse Geschäftsaktivitäten oder -praktiken von Unternehmen und Staaten sowie möglicherweise damit einhergehenden ESG-Ratingveränderungen informiert. Sofern erforderlich, können dadurch kurzfristig entsprechende Handlungsmaßnahmen ergriffen werden, um unsere ESG-Standards sicherzustellen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu reduzieren und vorzubeugen. Die erhobenen ESG-Daten werden außerdem quartalsweise in einem internen Nachhaltigkeitsreporting zusammengefasst und dienen als Grundlage zur Überwachung der Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale sowie zur Analyse möglicher Steuerungsimpulse. Darüber hinaus berichtet unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft quartalsweise über ihre durchgeführte Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Dadurch können wir die Umsetzung und Entwicklungen unseres Stewardship-Ansatzes sicherstellen.

Mitwirkungspolitik

Wir verstehen uns als aktiven Aktionär und nutzen unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft, um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen weiter einzufordern. Darüber hinaus treten wir auch außerhalb von Hauptversammlungen in Gespräche mit Vertretern aus den investierten Unternehmen zu kritischen Themen wie beispielsweise Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung oder Arbeitsnormen. Dadurch werden ganzheitliche ESG-Belange diskutiert, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z.B. Verstöße gegen die UN Global Compact Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, vorbeugen. In Abhängigkeit der ESG-spezifischen Fortschritte der investierten Portfoliounternehmen werden die Engagementtätigkeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten sowie dieser unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft angepasst. Eine kurze Zusammenfassung unserer Mitwirkungspolitik können Sie auf unserer Website in Angaben gemäß Aktiengesetz nachlesen.

Bezugnahme auf international anerkannte Standards

Der VGH Verbund ist bereits im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Investment (PRI)der Vereinten Nationen beigetreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben.

Zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung der Grundsätze einer guten Unternehmensführung von den Unternehmen, in die wir im Berichtszeitraum investiert waren, haben wir das weltweite Rahmenwerk des UN Global Compacts herangezogen. Dieses Rahmenwerk bewertet auf Basis von zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Umwelt, Menschen- und Arbeitsrecht sowie Anti-Korruption, inwiefern ein Unternehmen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung vorweist und zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft beiträgt. Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen verstoßen, haben wir als nicht nachhaltig definiert. Dadurch haben wir mit dem Nachhaltigkeitsindikator „Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen“ mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Kontext einer verantwortungsvollen Unternehmensführung berücksichtigt.

Zur Analyse des ESG-Profils einzelner Emittenten und somit zur Einhaltung der Grundsätze einer guten Unternehmensführung arbeiten wir mit unserem externen ESG-Datenanbieter zusammen. Deren Analysen unterstützen uns dabei, kontroverse Geschäftsaktivitäten und -praktiken von Emittenten zu identifizieren und zu bewerten. Sie bilden anschließend eine wesentliche Grundlage in unseren Investitionsentscheidungen, indem wir Emittenten ausschließen, die nicht unseren Ansprüchen an Umwelt und Klimaschutz, die Einhaltung von Menschenrechten oder einer guten Unternehmensführung entsprechen.

Im Hinblick auf emittentenindividuelle Klimadaten, wie beispielsweise den Grad der Ausrichtung von Emittenten auf die Pariser Klimaschutzziele, ist die Datenverfügbarkeit und -qualität zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht im ausreichenden Maße und in der gebotenen Qualität gegeben. Dies erschwert die Verwendung von zukunftsorientierten Klimaszenarien in der Kapitalanlagesteuerung, ebenso wie die Tatsache, dass sich Zielangaben über unterschiedliche Zeiträume erstrecken und Klimaziele von Emittenten nur eingeschränkt validiert werden können. Dennoch möchten wir auch in diesem Themengebiet Fortschritte erzielen und erarbeiten bereits Lösungsansätze zur Berücksichtigung klimaspezifischer Eigenschaften der Emittenten von Kapitalanlagen.

Regelmäßige In­for­ma­tio­nen zur Nach­hal­tig­keit unserer Produkte

Information gemäß Art. 10 der EU-Offen­le­gungs­ver­ordnung (2019/2088)

Unsere KonzeptRenten Privat, Basis, Sofort und Firmen be­rück­sich­ti­gen so­wohl in der An­spar­phase, als auch in der Ren­ten­be­zugs­phase öko­lo­gi­sche und so­zia­le Merk­male. Das be­deu­tet, dass sowohl die An­lage der Bei­trä­ge Nach­hal­tig­keits­merk­male auf­weist als auch das Siche­rungs­ver­mö­gen, aus dem die Leis­tun­gen in der Ren­ten­phase er­bracht werden.

Zusammenfassung

(Stand 01.01.2023)

Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich ökologische und soziale Merkmale von Emittenten sowie deren Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung. Diese Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (kurz: ESG-Kriterien) sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten. Bei dem Konzept bleibt die breite Aufteilung der Kapitalanlage auf die verschiedenen Anlageklassen und Schuldner erhalten, sodass nur geringe Auswirkungen auf das Ertrags- und Risikoprofil bestehen. Etwaige negative Einflüsse aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-) politischen Entwicklungen auf die Rendite unserer Kapitalanlagen können somit vorgebeugt werden. Damit ermöglichen wir unseren Versicherungsnehmern, während der Ansparphase die im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschriebenen Umwelt- und Sozialthemen bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. In der Rentenphase erbringen wir Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls diesen Umwelt- und Sozialthemen Rechnung trägt.

Über die Definition von Ausschlusskriterien stellen wir sicher, dass wir nicht mehr in Aktien oder Anleihen von Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz, die Einhaltung von Menschenrechten und guter Unternehmensführung nicht entsprechen. Gleichzeitig sind wir danach bestrebt, wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden. Deshalb schließen wir in Investitionsentscheidungen Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus definieren wir Unternehmen, die gegen die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere gegen den UN Global Compact verstoßen, als nicht nachhaltig und schließen diese Emittenten in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig aus. Damit können zusätzlich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf unsere Kapitalanlagen vorausschauend reduziert werden.

Des Weiteren nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte als Investor. Unsere Kapital­verwaltungs­gesellschaft vertritt uns bei Hauptversammlungen von Aktien­gesellschaften, stimmt im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung ab und nutzt zudem das Rederecht. Außerdem führt sie außerhalb der Hauptversammlungen Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen wie beispielsweise Klimastrategien, Korruptions­bekämpfung und Arbeitsnormen.

Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, das Staaten weltweit hinsichtlich einer großen Anzahl von ESG-Kriterien bewertet und gewichtet. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt.

Im Rahmen unserer Investitionen in Immobilienfonds berücksichtigen wir ebenfalls mit einem ESG-spezifischen Scoringmodell ökologische und soziale Merkmale. Darin werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien aus den Bereichen Ökologie (z.B. CO2-Emissionen, Primärenergie, Ressourcenschonung) und Soziales (z.B. Gesundheit und Wohlbefinden, Nutzungsformen, Mietermanagement, sozialer Zusammenhalt, Wohnungsmix) von Immobilien betrachtet. Damit stellen wir sicher, dass die Mehrheit der in Immobilienfonds gehaltenen Immobilien ökologischen und sozialen Belangen Rechnung tragen. Darüber hinaus stehen unsere Immobilien nicht in Verbindung mit der Förderung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Ebenso beachten wir die Energieeffizienz von Immobilien, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu beschränken. Das für unsere Immobilienfonds zugrundeliegende ESG-Konzept wurde mit der BaFin abgestimmt und erfüllt somit hohe Qualitätsanforderungen.

Zur weiteren Qualitätssicherung und Einhaltung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale arbeiten wir eng mit einem externen ESG-Datenanbieter und unseren Kapitalverwaltungsgesellschaften zusammen. Demzufolge sind wir zeitnah über kontroverse Geschäftsaktivitäten oder -praktiken von Unternehmen und Staaten sowie möglicherweise damit einhergehenden ESG-Ratingveränderungen informiert. Hinsichtlich unserer Immobilieninvestments stehen wir ebenfalls in engem Kontakt mit unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft und erhalten regelmäßig Analysen und Berichte über das ökologische und soziale Profil unserer Immobilieninvestitionen.

Des Weiteren wurde im Kapitalanlagebereich des VGH-Verbunds ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH-Verbunds sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben. Die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg sind Teil des VGH-Verbundes. Über unsere Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informieren wir zudem jährlich in unserem gemeinsamen CSR-Bericht mit den VGH Versicherungen, den Sie hier finden.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Unter „nachhaltigen Investitionen“ werden Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten verstanden, die gezielt zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen und gleichzeitig andere Umwelt- oder Sozialziele nicht negativ beeinflussen. Dies können beispielweise Maßnahmen zum Klimaschutz, zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität sein. Unternehmen, in die investiert wird, wenden dabei Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an.

Eine fokussierte Ausrichtung auf nachhaltige Investitionen reduziert jedoch das potenzielle Anlageuniversum in der Kapitalanlage, sodass eine ausreichende Risikodiversifikation erschwert wird.

Um den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung dennoch ganzheitlich Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Investitionsentscheidungen stattdessen verschiedene ökologische und soziale Kriterien. Diese Merkmale werden fortlaufend auf Ihre Angemessenheit geprüft und sukzessiv verschärft.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

In unseren Investitionsentscheidungen berücksichtigen wir neben ökologischen und sozialen Merkmalen von Emittenten auch deren Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung. Dabei stellen wir mit der Definition von Ausschlusskriterien sicher, dass wir nicht in Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen. Hierzu haben wir uns für Unternehmensanleihen und Aktien folgende Ausschlusskriterien auferlegt:

Ausschluss von Geschäftsaktivitäten

Rüstung:

  • Produktion und Vertrieb von umstrittenen Waffen (Unternehmen, die hierdurch einen Umsatz generieren)

  • Produktion oder Vertrieb von nicht geächteten Waffen und sonstigen Rüstungsgütern (Unternehmen, die hierdurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)

Energie:

  • Förderung von Braun- und Steinkohle (Kohlebergbau) oder Verwendung bzw. Aufbereitung zu Kohleenergie, insbesondere Betreiber von Kraftwerken (Unternehmen, die dadurch 30% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)

  • Uranabbau und -anreicherung sowie Produktion, Verkauf oder Handel mit Atomenergie oder Kernkomponenten von Atomkraftwerken (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)

  • Verfahren des Hochvolumen-Frackings (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)

  • Förderung von Ölsanden (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen)

Ausschluss von Geschäftspraktiken

Sehr schwere Umweltverstöße, u. a. gegen:

  • Umweltrechte

  • Naturschutzgesetze

  • Internationale Konventionen zum Schutz der Umwelt

Sehr schwere Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte, u. a.:

  • Ausübung von Zwangs- oder Kinderarbeit

  • Diskriminierung

  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

  • Mindestarbeitsstandards

  • Gesundheitsschädigung

  • Bedrohung

  • Freiheitsberaubung

Sehr schwere Verstöße gegen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung:

  • OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen

  • United Nations Global Compact (UN Global Compact, weltweite Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung)

Sehr schwere Verstöße im Bereich Korruption und Bestechung, u. a.:

  • Annahme von Bestechungsgeldern

  • Bestechung Dritter

Um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen darüber hinaus zu fördern und weiter einzufordern, nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zudem treten wir im Rahmen des Engagements auch außerhalb von Hauptversammlungen in Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen, wie beispielsweise Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung
oder Arbeitsnormen.

Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfas­sendes Scoringmodell, das Staaten weltweit hinsichtlich einer Vielzahl von ESG-Kriterien bewertet und gewichtet. Das Scoringmodell berücksichtigt dabei Themen, wie natürliche Ressourcen, Biodiversität, Klimawandel und Energie, Produktion und Verbrauch, politisches System und Governance, Menschenrechte und Freiheit sowie soziale Bedingungen. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt.

Im Rahmen unserer Investitionen in Immobilienfonds berücksichtigen wir ebenfalls mit einem spezifischen ESG-Scoringmodell für Immobilien ökologische und soziale Merkmale. Darin werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien aus den Bereichen Ökologie (z.B. CO2-Emissionen, Primärenergie, Ressourcenschonung) und Soziales (z.B. Gesundheit und Wohlbefinden, Nutzungsformen, Mietermanagement, sozialer Zusammenhalt, Wohnungsmix, Wohnungsmarkt) von Immobilien betrachtet. Damit stellen wir sicher, dass die Mehrheit der in Immobilienfonds gehaltenen Immobilien ökologischen und sozialen Belangen Rechnung tragen.

Anlagestrategie

Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten. Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich die oben dargelegten Nachhaltigkeitskriterien. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten. In unserem Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage bleibt die breite Aufteilung der Kapitalanlagen auf die verschiedenen Anlageklassen und Schuldner erhalten, sodass nur geringe Auswirkungen auf das Ertrags- und Risikoprofil bestehen.

Des Weiteren sind wir danach bestrebt, wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden. Dazu analysieren wir unsere Kapitalanlagen, inwiefern ein Investment nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat und ob es unseren angestrebten Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt. In Investitionsentscheidungen schließen wir dabei konkret Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus orientieren wir uns an der OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere an dem weltweiten Rahmenwerk des UN Global Compacts. Letzterer umfasst zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Umwelt, Menschen- und Arbeitsrecht sowie Anti-Korruption, mit denen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen und Gemeinschaften sichergestellt werden soll. Mit Hilfe eines externen ESG-Datenanbieters und ergänzendem Research analysieren wir Emittenten auf Ihre Konformität mit dem UN Global Compact. Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen verstoßen, definieren wir als nicht nachhaltig und schließen diese in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig aus. Damit können zusätzlich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf unsere Kapitalanlagen vorausschauend reduziert werden. In Bezug auf unsere Investments in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. So stehen unsere Immobilien nicht in Verbindung mit der Förderung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Außerdem beachten wir die Energieeffizienz von Immobilien. Dies beginnt bereits mit einer Prüfung vor Erwerb und wird während der gesamten Haltedauer laufend überwacht.

Aufteilung der Investitionen

Die Kapitalanlage unserer Rentenversicherungen besteht aus dem Altersvorsorgefonds und dem Sicherungsvermögen. Letzteres umfasst Kapitalanlagen, die direkte Risikopositionen in Unternehmen oder Emittenten der öffentlichen Hand darstellen. Im Altersvorsorgefonds werden ebenfalls weitestgehend direkte Risikopositionen in Unternehmen eingegangen, sodass eine weitere Unterteilung zwischen direkten und allen anderen Risikopositionen gegenüber Unternehmen nicht sinnvoll ist. Allerdings werden aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen in einem geringeren Maß indirekte Finanzinstrumente gehalten. Diese dienen primär zur Währungsabsicherung und stellen folglich keine abgeleiteten Risikopositionen gegenüber Unternehmen dar.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Zur Überwachung der Umsetzung der berücksichtigten ESG-Kriterien sowie zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Kapitalanlage, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Das Gremium setzt sich aus Führungskräften und Mitarbeitenden aus den Abteilungen Kapitalanlageverwaltung, Kapitalanlagecontrolling und Wertpapierhandel zusammensetzen und tagt regelmäßig. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen und Reportings werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dadurch ist der Vorstand in die fortlaufende Optimierung unseres Konzepts der nachhaltigen Kapitalanlage und in die damit verbundenen Entscheidungsprozesse dauerhaft eingebunden.

Die ökologischen und sozialen Merkmale der Kapitalanlage werden sowohl im Direktbestand als auch im Fondsbestand angewendet. Zur Qualitätssicherung und Einhaltung der beworbenen Merkmale arbeiten wir eng mit einem externen ESG-Datenanbieter und unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft zusammen. Demzufolge sind wir zeitnah über kontroverse Geschäftsaktivitäten oder -praktiken von Unternehmen und Staaten sowie möglicherweise damit einhergehenden ESG-Ratingveränderungen informiert. Sofern erforderlich, können dadurch kurzfristig entsprechende Handlungsmaßnahmen ergriffen werden, um unsere ESG-Standards sicherzustellen.

Darüber hinaus berichtet unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft quartalsweise über ihre durchgeführte Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Dadurch können wir die Umsetzung und Entwicklungen unseres Stewardship-Ansatzes sicherstellen.

Die erhobenen ESG-Daten werden außerdem quartalsweise in einem internen Nachhaltigkeitsreporting zusammengefasst und dienen als Grundlage zur Überwachung der Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale sowie zur Analyse möglicher Steuerungsimpulse.

Methoden

Um stets über die Risiken von Unternehmen in unserem weltweiten Anlageuniversum und über ihr individuelles Nachhaltigkeitsprofil informiert zu sein, arbeiten wir mit einer externen Nachhaltigkeits-Ratingagentur zusammen. Deren Analysen unterstützen uns dabei, kontroverse Geschäftsaktivitäten und -praktiken von Emittenten zu identifizieren und zu bewerten. Sie bilden anschließend eine wesentliche Grundlage in unseren Investitionsentscheidungen, indem wir Emittenten ausschließen, die nicht unseren Ansprüchen an Umwelt- und Klimaschutz, die Einhaltung von Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung entsprechen. Auch bei Investitionen in Emittenten der öffentlichen Hand, wie z.B. Staaten, berücksichtigen wir ESG-Kriterien. Zur Analyse, ob diese nach unseren ESG-Anlagegrundsätzen investierbar sind, verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, das die Emittenten hinsichtlich einer Vielzahl von ESG-Kriterien bewertet. Damit Emittenten der öffentlichen Hand für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen in der oberen Hälfte der Nachhaltigkeitsratings liegt. Im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen in Immobilienfonds ziehen wir ebenfalls ein ESG-spezifisches Scoringmodell heran. Dieses umfasst ökologische und soziale Kriterien, wie u.a. die Energieeffizienz und CO2-Emissionen sowie einen sozialen Wohnungsmix und ein soziales Mietermanagement. Damit stellen wir sicher, dass die Mehrheit der in Immobilienfonds gehaltenen Immobilien ökologischen und sozialen Belangen Rechnung tragen. Auf Gesamt-Portfolioebene können dadurch letztlich etwaige negative Einflüsse aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-) politischen Entwicklungen auf die Rendite unserer Kapitalanlagen vorgebeugt werden.

Datenquellen und -verarbeitung

Zur Analyse des ESG-Profils einzelner Emittenten und somit zur Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale der Kapitalanlagen arbeiten wir mit einem externen ESG-Datenanbieter zusammen. Dieser ist bereits seit mehreren Jahren auf die Erhebung sowie Bewertung von ESG-Daten spezialisiert, sodass die Daten einer hohen Qualität entsprechen und keiner internen Änderung bedürfen. Dennoch unterliegen die Daten einer regelmäßigen Plausibilitätskontrolle, um Auffälligkeiten und Inkonsistenzen frühzeitig identifizieren zu können.

Demzufolge verwenden wir keine Schätzwerte für ESG-spezifische Daten. Sofern jedoch keine verlässlichen Informationen vorliegen, werden diese Kapitalanlagen dem Restbestand zugeordnet und so behandelt, als würden die Kapitalanlagen die ökologischen und sozialen Merkmale nicht erfüllen.

Vor der quartalsweisen Erstellung einer neuen Liste über die ESG-bedingt auszuschließenden Emittenten, werden die Veränderungen gegenüber dem Vorquartal identifiziert und plausibilisiert. Dieser Prozess umfasst dabei auch eine inhaltliche Analyse der neuen Kontroversen in Bezug auf ihre Ursache.

Von unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten wir Informationen über unsere indirekten Kapitalanlagebestände und wir tauschen uns mit ihr regelmäßig über Standards, Trends und neue Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Kapitalanlage aus. In Anbetracht des ESG Know-hows unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft, gepaart mit deren Kenntnis über unsere Kapitalanlagebestände, überprüft sie zusätzlich zum VGH-internen Nachhaltigkeitsgremium, ob die von uns beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale eingehalten werden. Dadurch kann eine doppelte Qualitätssicherung gewährleistet werden.

Im Hinblick auf die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Merkmale unserer indirekten Immobilieninvestments findet eine Qualitätssicherung durch unsere zweite Kapitalverwaltungsgesellschaft, die spezialisiert auf Immobilien ist, statt. Das für unsere Immobilienfonds zugrundeliegende ESG-Konzept wurde von der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Vorfeld mit der BaFin abgestimmt und erfüllt somit hohe Qualitätsanforderungen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Unser Nachhaltigkeitsansatz der Stimmrechtsausübung und des Engagements, den unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft ausführt, ist auf die Grenzen Deutschlands beschränkt.

Des Weiteren ist die Abdeckung von ESG-Daten (sogenannte „Coverage“) von Unternehmen in Schwellenländern vergleichsweise geringer, als von europäischen Unternehmen. Das bedeutet, dass ESG-Datenanbieter unter Umständen Unternehmen, die gegen ökologische oder soziale Kriterien verstoßen, nicht angemessen identifizieren und folglich nicht als „kontrovers“ einstufen können. Der Anteil der Emittenten, für die keine ausreichenden ESG-Daten vorliegen, sinkt jedoch sukzessiv und die Coverage des ESG-Datenanbieters, dessen Datenbank wir verwenden, steigt dadurch an.

Für die beiden Assetklassen Beteiligungen und Hypotheken wenden wir zum aktuellen Zeitpunkt noch kein explizites Nachhaltigkeitskonzept an. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die hierfür erforderlichen Daten aktuell nicht im ausreichenden Maße und in der gebotenen Qualität verfügbar sind und somit eine angemessene Einschätzung des ökologischen und sozialen Profils der Kapitalanlage nicht möglich ist. Nichtsdestotrotz wird im Rahmen derartiger Investitions­entscheidungen ein gewisser ökologischer und sozialer Mindestschutz gewährleistet. So wird beispielsweise beim Erwerb von strategischen Beteiligungen deren Geschäftsmodell sowie die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten berücksichtigt.

Nichtsdestotrotz werden bei mehr als drei Viertel der Kapitalanlagen ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt.

Sorgfaltspflicht

Bei der Verwaltung unseres Kapitalanlagebestands sowie in Investitionsentscheidung wahren wir den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrundsätze nach § 124 VAG. Demzufolge achten wir neben den Anlageprämissen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität insbesondere auch auf eine breite Mischung über verschiedene Anlageklassen sowie eine hohe Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten. Die Überwachung der hinreichenden Risikodiversifikation erfolgt, indem regelmäßig u.a. die Einhaltung zulässiger Höchstgrenzen bzw. Risikolimite auf Emittenten- und Assetklassen geprüft wird sowie entsprechende Risikobilanzen erstellt werden.

Darüber hinaus haben wir in einer internen Kapitalanlagerichtlinie weitere Grundsätze festgelegt, die risikoreiche Investitionen verhindern und somit das Risikoprofil in der Kapitalanlage beschränken. So erfolgen ausschließlich Investitionen in Vermögenswerte und Emittenten, deren Risiken angemessen identifiziert, bewertet, überwacht und gesteuert werden können. Damit können wir unsere jederzeitige Risikotragfähigkeit sicherstellen.

Mitwirkungspolitik

Wir verstehen uns als aktiven Aktionär und nutzen unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft, um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen weiter einzufordern. Eine kurze Zusammenfassung über unsere Mitwirkungspolitik können Sie hier nachlesen.

Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit

Information gemäß Art. 8 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088) für Produkte mit verschiedenen Anlageoptionen

Änderungsverzeichnis

Information gemäß Art. 12 der EU-Offenlegungsverordnung (2019/2088)