Reise­kran­ken­versicherung

Keine Angst vor Reisefieber
  • Privatpatientenstatus im Ausland
  • Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen, vertretbaren Rücktransport
  • Last minute abschließbar

Die Rei­se­kranken­versicherung

Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.

Reisekranken­versicherung – die Tarife im Über­blick

    AK-E (Für Einzelpersonen)

    AK-F (Für die ganze Familie)

    Reise­dauer
    Die Ver­siche­rung deckt alle Urlaubs- und Ge­schäfts­rei­sen eines Jah­res ab, je­doch nur maxi­mal die ersten 8 Wochen je­der Reise.
    Jeweils maxi­mal 8 Wochen
    Jeweils maxi­mal 8 Wochen
    Ver­sicher­te Per­sonen
    Als Fami­lien­an­ge­höri­ge gel­ten der Ehe­part­ner/Lebens­part­ner so­wie deren Kin­der (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege­kin­der) bis 18 Jahre. Alle Per­so­nen müssen in häus­licher Ge­mein­schaft leben.
    Einzel­per­so­nen
    Fami­lien
    Unsere Leis­tun­gen
    -
    -
    Ambu­lante Heil­be­hand­lun­gen
    Zu den am­bu­lan­ten Heil­be­hand­lun­gen zäh­len:
    - Ärzt­liche Leis­tun­gen
    - Leis­tun­gen von Heil­prak­ti­kern, Chiro­prak­ti­kern und Osteo­pathen
    - Arznei- und Ver­band­mittel
    - Hilfs­mittel (z. B. Krücken; Kosten für Seh­hil­fen und Hör­ge­räte wer­den nicht er­stat­tet)
    - Heil­mittel (z. B. Wärme­be­hand­lun­gen)
    - Trans­port zum nächst­er­reich­baren Arzt oder Kran­ken­haus nach Unfall oder Not­fall
    Sta­tio­näre Heil­be­hand­lun­gen
    Zu den sta­tio­nä­ren Heil­be­hand­lun­gen zäh­len:
    - Ärzt­liche Leis­tun­gen
    - Kran­ken­haus­leis­tun­gen ein­schließ­lich Kran­ken­pflege, Unter­kunft und Ver­pfle­gung
    - Trans­port zum nächst­er­reich­ba­ren ge­eig­ne­ten Kran­ken­haus durch an­er­kann­te Ret­tungs­dienste
    Zahn­ärzt­liche Heil­be­hand­lun­gen
    Zu den zahn­ärzt­lichen Heil­be­hand­lun­gen zäh­len:
    - Schmerz­stillen­de Zahn­be­hand­lun­gen ein­schließ­lich Zahn­fül­lun­gen in ein­facher Aus­füh­rung
    - Pro­vi­so­rischer Zahn­er­satz in ein­facher Aus­füh­rung
    - Repa­ra­tur, Wider­her­stel­lung der Funk­tion und Wie­der­ein­glie­de­rung des bei Reise­an­tritt vor­han­de­nen Zahn­er­satzes in ein­facher Aus­füh­rung
    Rück­trans­port nach Hause
    Medi­zi­nisch sinn­voller und ver­tret­ba­rer Rück­trans­port
    Suche, Ret­tung und Ber­gung
    Muss die ver­sicher­te Per­son auf­grund einer im Aus­land ein­ge­tre­te­nen Er­kran­kung, eines Un­falles oder wegen Tod ge­sucht, ge­rettet oder ge­bor­gen wer­den, er­stat­ten wir die hier­für an­fallen­den Kosten bis zu 5.000 EUR.
    bis zu 5.000 EUR
    bis zu 5.000 EUR
    Betreu­ungs­leis­tun­gen für Kin­der
    Die Be­treu­ungs­leis­tun­gen um­fassen eine Be­gleit­per­son für min­der­jähri­ge Kin­der im Kran­ken­haus und eine Reise­be­treu­ung für min­der­jähri­ge Kin­der, die auf­grund be­stimm­ter Voraus­setzun­gen eine Reise alleine fort­setzen oder ab­brechen müssen.
    Über­füh­rungs­kosten bei Tod
    Stirbt die ver­sicher­te Per­son während des Aus­lands­auf­ent­hal­tes, orga­ni­sie­ren wir die Über­füh­rung des Ver­stor­be­nen an sei­nen letzten stän­di­gen Wohn­sitz und er­stat­ten die un­mittel­ba­ren Kosten der Über­füh­rung. Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen wir die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.
    24-Stun­den-Not­ruf-Ser­vice
    Zur Bera­tung oder Unter­stützung bei Ein­tritt eines Ver­siche­rungs­falls im Aus­land können Sie den 24-Stun­den-Not­ruf-Ser­vice unter der +49(0)4441/905-4441 ein­schal­ten.
    Ihr Jahres­bei­trag
    Bei Fami­lien ist das Alter des ältesten Fami­lien­mit­glieds maß­geb­lich.
    Pro Person
    Pro Familie
    0 - 59 Jahre
    11,40 EUR
    26,40 EUR
    60 - 69 Jahre
    33,60 EUR
    66,60 EUR
    ab 70 Jahre
    51,60 EUR
    103,60 EUR
    FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­kran­ken­versicherung
    Wer kann sich versichern?
    Ver­sichern können sich Per­so­nen,
  • deren stän­di­ger Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land liegt und
  • die nur vorüber­gehend ins Aus­land rei­sen.
  • In der Va­rian­te AK-F sind neben dem Ver­siche­rungs­neh­mer auch dessen Fami­lien­an­ge­höri­ge ver­sichert, wenn deren stän­di­ger Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land liegt und sie mit dem Ver­siche­rungs­neh­mer in häus­licher Ge­mein­schaft leben. Als Fami­lien­an­ge­hö­rige gel­ten dabei der Ehe­part­ner oder der Lebens­part­ner sowie die min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief-, Adop­tiv- und Pflege­kin­der).
    Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?
    • Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.
      Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
    Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung?
    • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
    Wie lange gilt eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung?
    • Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
    Was muss ich im Schadenfall tun und welche Unterlagen werden benötigt?
    • Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten der Notrufservice (unter der Telefonnummer +49(0)4441 905 4441) zur Beratung und Unterstützung einschaltet werden, damit für Sie z. B. ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.
      Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G..
      Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale sind wir zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.

    Tarif ARK-S: Auslandsprogramme für junge Leute

    Versicherungsschutz für zum Beispiel Au-pairs und Aus­tausch­studenten

    Als jun­ger Mensch haben Sie die Chance, Europa und die Welt zu ent­decken. Aus­lands­semes­ter, Sprach­rei­sen und Au-pair- oder Work & Travel-Pro­gramme sind gerade für Schü­ler und Stu­den­ten interes­sant, um neue Pers­pek­ti­ven zu er­öff­nen.

    Die Aus­lands­reise­kran­ken­ver­siche­rung für Schü­ler und Stu­den­ten rich­tet sich spe­ziell an junge Men­schen, die für einen be­stimm­ten Zeit­raum (max. 5 Jahre) von oder nach Deutsch­land rei­sen, um im Aus­land oder hier zu stu­die­ren oder zu ar­bei­ten.

    Je nach ge­wünsch­ter Ab­siche­rung können Sie inner­halb der Pro­dukt­va­rian­ten „BASIC“, „PROFI“ und „PREMIUM“ ver­schie­de­ne Leis­tungs­pakete nutzen. Der be­son­dere Service unse­rer Not­ruf­nummer er­leich­tert zu­sätz­lich die medi­zi­nische Hilfe vor Ort durch pro­fes­sio­nelle Unter­stützung. Da­durch haben Sie un­ab­hän­gig von Ihren Zie­len immer die Ge­wiss­heit, bestens ab­ge­sichert zu sein. Auf Rei­sen so sicher wie zu Hause! 

    Bei­träge im Über­blick:

    BASICPROFIPREMIUM
    Monats­bei­trag bis zum 12. Monat31,00 EUR39,00 EUR44,00 EUR
    Monats­bei­trag ab dem 13. Monat bis 60. Monat44,00 EUR55,00 EUR64,00 EUR

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    Rechtliche Hinweise

    Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

    Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.

    Wir sind für Sie da!

    Schadentelefon

    Pannenhilfe: 0441 2228 999
    Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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