Reisekrankenversicherung
Keine Angst vor ReisefieberDie Reisekrankenversicherung
Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.
AK-E (Für Einzelpersonen) | AK-F (Für die ganze Familie) | ||
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Reisedauer
Die Versicherung deckt alle Urlaubs- und Geschäftsreisen eines Jahres ab, jedoch nur maximal die ersten 8 Wochen jeder Reise.
| Jeweils maximal 8 Wochen | Jeweils maximal 8 Wochen | |
Versicherte Personen
Als Familienangehörige gelten der Ehepartner/Lebenspartner sowie deren Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis 18 Jahre. Alle Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.
| Einzelpersonen | Familien | |
Unsere Leistungen | - | - | |
Ambulante Heilbehandlungen
Zu den ambulanten Heilbehandlungen zählen: - Ärztliche Leistungen - Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen - Arznei- und Verbandmittel - Hilfsmittel (z. B. Krücken; Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte werden nicht erstattet) - Heilmittel (z. B. Wärmebehandlungen) - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus nach Unfall oder Notfall | |||
Stationäre Heilbehandlungen
Zu den stationären Heilbehandlungen zählen: - Ärztliche Leistungen - Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung - Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste | |||
Zahnärztliche Heilbehandlungen
Zu den zahnärztlichen Heilbehandlungen zählen: - Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung - Provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung - Reparatur, Widerherstellung der Funktion und Wiedereingliederung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes in einfacher Ausführung | |||
Rücktransport nach Hause
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
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Suche, Rettung und Bergung
Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000 EUR.
| bis zu 5.000 EUR | bis zu 5.000 EUR | |
Betreuungsleistungen für Kinder
Die Betreuungsleistungen umfassen eine Begleitperson für minderjährige Kinder im Krankenhaus und eine Reisebetreuung für minderjährige Kinder, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen eine Reise alleine fortsetzen oder abbrechen müssen.
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Überführungskosten bei Tod
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisieren wir die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überführung.
Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen wir die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.
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24-Stunden-Notruf-Service
Zur Beratung oder Unterstützung bei Eintritt eines Versicherungsfalls im Ausland können Sie den 24-Stunden-Notruf-Service unter der +49(0)4441/905-4441 einschalten.
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Ihr Jahresbeitrag
Bei Familien ist das Alter des ältesten Familienmitglieds maßgeblich.
| Pro Person | Pro Familie | |
0 - 59 Jahre | 11,40 EUR | 26,40 EUR | |
60 - 69 Jahre | 33,60 EUR | 66,60 EUR | |
ab 70 Jahre | 51,60 EUR | 103,60 EUR |
Wer kann sich versichern?
Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?
- Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung?
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Wie lange gilt eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung?
- Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Was muss ich im Schadenfall tun und welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten der Notrufservice (unter der Telefonnummer +49(0)4441 905 4441) zur Beratung und Unterstützung einschaltet werden, damit für Sie z. B. ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G..Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale sind wir zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Tarif ARK-S: Auslandsprogramme für junge Leute
Versicherungsschutz für zum Beispiel Au-pairs und Austauschstudenten
Als junger Mensch haben Sie die Chance, Europa und die Welt zu entdecken. Auslandssemester, Sprachreisen und Au-pair- oder Work & Travel-Programme sind gerade für Schüler und Studenten interessant, um neue Perspektiven zu eröffnen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung für Schüler und Studenten richtet sich speziell an junge Menschen, die für einen bestimmten Zeitraum (max. 5 Jahre) von oder nach Deutschland reisen, um im Ausland oder hier zu studieren oder zu arbeiten.
Je nach gewünschter Absicherung können Sie innerhalb der Produktvarianten „BASIC“, „PROFI“ und „PREMIUM“ verschiedene Leistungspakete nutzen. Der besondere Service unserer Notrufnummer erleichtert zusätzlich die medizinische Hilfe vor Ort durch professionelle Unterstützung. Dadurch haben Sie unabhängig von Ihren Zielen immer die Gewissheit, bestens abgesichert zu sein. Auf Reisen so sicher wie zu Hause!
Beiträge im Überblick:
BASIC | PROFI | PREMIUM | |
Monatsbeitrag bis zum 12. Monat | 31,00 EUR | 39,00 EUR | 44,00 EUR |
Monatsbeitrag ab dem 13. Monat bis 60. Monat | 44,00 EUR | 55,00 EUR | 64,00 EUR |
Unfallversicherung
Reise-Paket
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
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