Reise­rück­tritt

Wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können, verringern Sie mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) anfallende Stornokosten.

  • Welt­­weiter Ver­­sicherungs­­schutz
  • Indivi­duelle Ab­sicherung
  • Storno­kosten: Im Basis-Tarif mit Selbst­be­halt, im Comfort- und Premium-Tarif ohne Eigen­anteil
RRV: Einmal- oder Jahrespolice

Wenn eine geplante Reise abgesagt oder verschoben werden muss, können schnell hohe Kosten entstehen. Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Gebühren für Umbuchung oder Stornierung fällig werden. Wählen Sie dabei selbst, ob Sie auf einen Selbstbehalt verzichten wollen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen im Falle eines Reiseabbruches zu versichern.

Unser Reiseversicherer ist die URV

URV - Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53
D-80530 München

Telefon: +49 89 2160-6745
Telefax: +49 89 2160-6746

Website: www.urv.de
E-Mail: reiseversicherung@urv.de
AG München, HRB: 137918

Einmalpolice

Sie möchten einmalig Ihre nächste Urlaubsreise absichern, dann entscheiden Sie sich für die Einmalpolice.

Jahrespolice

Wollen Sie mehrmals im Jahr verreisen und ganzjährigen Schutz genießen, ist eine Jahrespolice die richtige Wahl.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?

Die URV bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an.

Ich möchte eine Ferienwohnung, Hausboot, Mietwagen etc. versichern. Übernimmt die URV hierfür den Versicherungsschutz?

Die URV bietet eine spezielle Objektversicherung an. Mit dieser können Ferienwohnungen, Hausboote etc. abgesichert werden.

Jahrespolice Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?

Die URV bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Einzelpersonen, Paare und Familien ab 65 Jahren gelten andere Versicherungsprämien.

Bis wann muss meine Reiseversicherung abgeschlossen sein (Abschlussfrist)?

Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bereits gebuchte Reisen sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn die Versicherung am Tag der Reisebuchung oder spätestens nach 7 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird.

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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der URV - Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53,  80530 München, Registergericht AG München, HRB: 137918, angeboten.

Wir sind für Sie da!

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