D&O Ver­sicherung

  • Sie schützen sich als Ent­scheidungs­träger mit unserer D&O Ver­sicherung um­fassend vor Schaden­ersatz­ansprüchen aus dem eigenen Unter­nehmen und Dritter.
  • hr Privat­vermögen bleibt bei Schaden­ersatz­forderungen un­berührt – eine D&O Ver­sicherung schützt Ihre be­rufliche und private Exis­tenz.
  • Der Ab­schluss der D&O Ver­sicherung er­folgt über das Unter­nehmen zu­gunsten aller Ent­scheidungs­träger.

Die D&O Ver­sicherung

Immer häufiger werden Führungs­kräfte, Auf­sichts­räte oder Vor­stände aus Unter­nehmen, Ver­einen, Ver­­bänden oder Stiftungen für ein­getretene be­rufliche Fehl­entwicklungen zur Rechen­schaft ge­zogen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­setze die Haftungs­situation er­heblich ver­schärfen. Bei be­ruflichen Fehl­ent­scheidungen gehen die Schäden oft in Millionen­höhe.

Sichern Sie sich mit unserer D&O Ver­sicherung finan­ziell ab – da­mit Ihre private Exis­tenz nicht ge­fährdet wird.

D&O Ver­sicherung: die Produkte im Über­blick

Für Wirtschafts­unter­nehmenFür jeden Ent­schei­dungs­­träger in Führungs- und Auf­sichts­gremien

Mit unserer D&O Ver­sicherung sind Ver­mögens­schäden ver­sichert, die ver­sehent­lich von Ihnen auf­grund von Fehl­verhalten oder Ver­stößen im Rahmen Ihrer be­ruflichen Tätig­keit ver­ursacht werden.

Sie leistet z. B.

  • bei fehler­hafter/un­qualifizierter Personal­auswahl,

  • Aus­wahl eines in­solventen Liefer­anten, dessen mangelnde Leistungs­fähigkeit ab­seh­bar war, oder

  • bei Firmen­akquisition zu un­günstigen Kondi­tionen.

Im Schaden­fall prüfen unsere er­fahrenen Fach­juristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­ver­pflichtung be­steht.

Be­rechtigte An­sprüche be­gleichen wir. Un­be­rechtigte Forde­rungen wehren wir für Sie ab.

Für ge­mein­nützige Ein­rich­tungenFür Ent­scheidungs­­träger aus Ver­einen, Ver­bänden oder Stiftungen

Mit unserer D&O Ver­sicherung sind Ver­mögens­schäden ver­sichert, die ver­sehent­lich von Ihnen auf­grund von Fehl­verhalten oder Ver­stößen im Rahmen Ihrer be­ruflichen Tätig­keit ver­ur­sacht werden.

Sie leistet z. B.

  • bei falscher Ver­wendung zweck­ge­bundener Spenden­gelder,

  • bei einer nicht form­ge­rechten Kündigung oder

  • weil Sie ver­säumt haben, öffent­liche Mittel zu be­an­tragen.

Im Schaden­fall prüfen unsere er­fahrenen Fach­juristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­ver­pflichtung be­steht.

Be­rechtigte An­sprüche be­gleichen wir. Un­be­rechtigte Forde­rungen wehren wir für Sie ab.

Vertrauens­schaden­versicherungFür jedes Unter­nehmen empfehlens­wert

Unsere Ver­trauens­schaden­ver­sicherung be­wahrt Ihr Unter­nehmen vor den finan­ziellen Folgen von Straf­taten im Be­reich der Wirtschafts­krimi­nalität.

Sie leistet z. B. bei

  • Schäden, die Ihr Unter­nehmen auf­grund von un­er­laubten und vor­sätz­lichen Hand­lungen durch Ver­trauens­personen oder auf­grund von Be­trug durch Dritte er­leidet.

  • Schäden, die durch Ver­rat Ihrer oder fremder Be­triebs- und Ge­schäfts­ge­heimnisse durch Ver­trauens­personen oder auf­grund von Hacker­an­griffen ent­stehen, sind eben­falls ab­ge­deckt.

Im Schaden­fall leisten wir Ent­schädigung für Ver­mögens­schäden, die Ihrem Unter­nehmen un­mittel­bar durch vor­sätzliche Hand­lungen von Ver­trauens­personen zu­ge­fügt werden.

FAQ - die häufigsten Fragen zur D&O Ver­sicherung
Wer braucht eine D&O Versicherung?
  • Eine D&O Versicherung kommt in erster Linie für Entscheidungsträger einer GmbH, GmbH & Co. KG und AG sowie von Non-Profit-Organisationen wie z. B. Stiftungen und Vereinen infrage. Dies können sein:
    • Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates/Beirates – insbesondere GmbH-Geschäftsführer
    • leitende Angestellte, Prokuristen, Generalbevollmächtigte und Compliance-Beauftragte eines Unternehmens
    • Leiter und Vorstände von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen
    Es kann immer nur das gesamte Leitungsgremium eines Unternehmens (z. B. einer GmbH) versichert werden.
Von wem können Schadenersatzansprüche gestellt werden?
  • Unsere D&O Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen
    • des eigenen Unternehmens: d. h. Schadenersatzansprüchen, die das Unternehmen gegen Sie als Manager geltend macht. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn das Unternehmen aufgrund Ihrer falschen Entscheidung Vermögenseinbußen hinnehmen muss.
    • aus dem Außenverhältnis: d. h. Schadenersatzansprüchen Dritter, die z. B. eine Behörde gegen Sie geltend macht, weil Sie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge unabsichtlich falsch oder nicht abgeführt haben.
Wie ist der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes?
  • Der Versicherungsschutz unserer D&O Versicherung besteht für Pflichtverletzungen, welche während der Dauer des Versicherungsvertrags von Ihnen begangen und schriftlich gegen Sie geltend gemacht werden.
Besteht eine Rückwärtsversicherung?
  • Der Versicherungsschutz unserer D&O Versicherung wird unbegrenzt für Ihre in der Vergangenheit begangenen Pflichtverletzungen gewährt, von denen Sie oder das Unternehmen bis zum Abschluss der D&O Versicherung keine Kenntnis hatten.
In welcher Höhe wird der Abschluss einer D&O Versicherung empfohlen?
  • Es erfolgt eine individuelle Beratung und Analyse anhand der Bilanz und der Kennzahlen des Unternehmens, in dem Sie als Manager tätig sind.
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