Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Schutz für Haus und HofDie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht der Öffentlichen Oldenburg
Als Vermieter einer Immobilie tragen Sie die Verantwortung für Unfälle auf Ihrem Grundstück.
Mit unserer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen, wenn z. B. ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt und Sie für Krankenhausaufenthalt, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld aufkommen müssen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | |
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Versicherungssumme
Wir bieten Ihnen Versicherungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro.
| 5 oder 10 Mio. EUR |
Baumaßnahmen
Mitversichert sind Sie als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Bei höheren Bausummen benötigen Sie eine Bauherren Haftpflichtversicherung.
| bis 50.000 EUR |
Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt sind | |
Betreiberrisiko für Photovoltaikanlagen
Wir bieten Versicherungsschutz für Inhaber und Betreiber von Photovoltaikanlagen, Solaranlagen, Wärmepumpenanlagen, Geothermieanlagen, Windkraftanlagen, Blockheizwerken und Wasserkraftanlagen. Das schließt ebenfalls die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens ein.
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Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
- Wer ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus vermietet
- Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den Verwalter
- Wer Eigentumswohnungen vermietet und über seine Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz hat
- Wer unbebaute Grundstücke besitzt
Wer kann mitversichert werden?
- Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert:
- Hausmeister oder andere durch Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung beauftragte Personen
- Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften bei Bestätigung für Zwecke der Gemeinschaft
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (mit nicht mehr als 20 km/h z. B. Aufsitzrasenmäher)
- Gewässerschäden aus der Lagerung von Betriebsstoffen in Kleingebinden bis 250 l Fassungsvermögen (insgesamt höchstens 1.000 l)
Gesondert zu versichern:- Heizöltanks
Privathaftpflicht
Hausratversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
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Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
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