Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­ver­sicherung

Schutz für Haus und Hof

Die Haus- und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht der Öffentlichen Olden­burg

Als Ver­mieter einer Immo­bilie tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung für Un­fälle auf Ihrem Grund­stück.

Mit unserer Haus- und Grund­besitzer Haftpflicht­ver­sicherung schützen wir Sie vor den finan­ziellen Fol­gen, wenn z. B. ein Passant vor Ihrer Haus­tür stürzt und Sie für Kranken­haus­aufent­halt, Verdienst­aus­fall oder Schmerzens­geld auf­kommen müssen.

Ihre Vorteile
01

Haus­meister und Ver­walter sind mit­ver­sichert


02

Mit­ver­sichert ist die ge­setz­liche Haft­pflicht als Bau­herr oder Unter­nehmer bis 50.000 EUR 


03

Schnelle und unbüro­kra­tische Schaden­regulierung

Haus-und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht­ver­sicherung: unsere wich­tigsten Leis­tungen im Über­blick

Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht

Ver­sicherungs­summe
Wir bie­ten Ihnen Ver­sicher­ungs­sum­men je Schaden­ereig­nis pauschal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro.
5 oder 10 Mio. EUR
Bau­maß­nah­men
Mit­ver­sich­ert sind Sie als Bau­herr oder Un­ter­nehm­er von Bau­ar­bei­ten (Neu­bau­ten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren, Ab­bruch-, Grabe­ar­bei­ten) bis zu einer ver­an­schlag­ten Bau­sum­me von 50.000 EUR je Bau­vor­haben. Bei hö­heren Bau­sum­men be­nö­ti­gen Sie eine Bau­herr­en Haft­pflich­tver­sich­er­ung.
bis 50.000 EUR
Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, Be­leuch­tung und sons­tiger Be­treu­ung der Grund­stücke be­auf­tragt sind
Be­trei­ber­ri­si­ko für Pho­to­vol­taik­an­la­gen
Wir bie­ten Ver­sich­e­rungs­schutz für In­ha­ber und Be­trei­ber von Pho­to­vol­taik­an­la­gen, So­lar­an­la­gen, Wär­me­pum­pen­an­la­gen, Geo­ther­mie­an­la­gen, Wind­kraft­an­la­gen, Block­heiz­wer­ken und Was­ser­kraftan­la­gen. Das schließt eben­falls die Ab­gabe von Elek­tri­zi­tät in das Netz ein­es Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­mens ein.
FAQ - die häufig­sten zur Haus-und Grund­besitzer-Haft­pflicht
Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
  • Wer ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus vermietet
  • Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den Verwalter
  • Wer Eigentumswohnungen vermietet und über seine Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz hat
  • Wer unbebaute Grundstücke besitzt
Wer kann mitversichert werden?

Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert:

  • Hausmeister oder andere durch Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung beauftragte Personen
  • Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften bei Bestätigung für Zwecke der Gemeinschaft
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (mit nicht mehr als 20 km/h z. B. Aufsitzrasenmäher)
  • Gewässerschäden aus der Lagerung von Betriebsstoffen in Kleingebinden bis 250 l Fassungsvermögen (insgesamt höchstens 1.000 l)

Gesondert zu versichern:

  • Heizöltanks
Motorradversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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