- Stornokosten
- Umbuchungsgebühren
- Nicht genutzte Reiseleistungen
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Ganzjährige Absicherung inklusive ReiseabbruchSicherheit auf allen Ferienreisen
Ob plötzliche Krankheit oder familiärer Notfall: Muss eine geplante Reise verschoben oder abgesagt werden, kann es schnell teuer werden. Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie und Ihre Familie das gesamte Jahr gegen Mehrausgaben bei Stornierung, Umbuchung und Reise-Abbruch – weltweit und ohne Selbstbehalt.
LeistungsumfangDas sichert Ihre Jahres-Reiserücktrittsversicherung ab
Sie haben Interesse?
Das fragen unsere Kunden zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Ist die Jahres-Reiserücktrittsversicherung die richtige für mich?
In welchen Fällen kann ich meine Urlaubsreise abbrechen?
Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:
- unerwartete schwere Erkrankung
- schwere Unfallverletzung
- Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.
Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. am Buchungstag der Reise bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.
ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit - kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:
- Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
- Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
- Arbeitsplatzwechsel
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Was muss ich beachten?
Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
Wird mein Reiseabbruch erstattet, wenn zu Hause etwas passiert?
Ja, brechen Sie die Reise aus einem versicherten Grund ab, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise sowie die Ausfallkosten erstattet.
Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
Was steht im Kleingedruckten?
Verlängert sich die Versicherung automatisch?
Was ist mit "Selbstbehalt" und "Abbruch" gemeint?
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.
Tarifbedingungen zum Download
Das könnte Sie auch interessieren
Krankentagegeldversicherung
Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch – bei längerer Krankheit drohen Ihnen erhebliche Einkommenseinbußen. Darum ist eine Absicherung für jeden sinnvoll – besonders für Selbstständige und Freiberufler, die oft gar keine Leistungen erhalten.
Mit unserer Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommensausfälle ausgleichen und Ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
Reise-Paket
Clever abgesichert mit dem günstigen Versicherungspaket – vor oder während Ihrer Urlaubsreise. Für Ihre sorgenfreie Urlaubszeit.
Reisekrankenversicherung
Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der URV - Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53, 80530 München, Registergericht AG München, HRB: 137918, angeboten.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Zum Onlineschaden-Service
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.
Zu unseren Self-Services
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.