FAQ-PortalAuto und Mobilität

Alle Fragen zu Auto und Mobilität

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung

Ich habe einen Sprung in der Windschutzscheibe - muss ich bezahlen?
Die Repa­ra­tur von Schei­ben ist kosten­los über die Teil­kasko mit­ver­sichert und kostet Sie kei­nen Cent extra. Ihr Selbst­be­halt bei der Teil­kasko-Ver­siche­rung wird nicht an­ge­rech­net. Den ver­ein­bar­ten Selbst­be­halt be­zah­len Sie nur bei einem Aus­tausch der Glas­scheibe.
Was ist bei Teilkasko Premium besser als bei der normalen Teilkasko?

Mit der Teil­kasko sichern Sie sich gegen fol­gen­de Ge­fah­ren ab:



  • Brand und Ex­plo­sion

  • Ent­wen­dung, insbe­son­dere Dieb­stahl und Raub

  • Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung

  • Glas­bruch

  • Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung

  • Tier­biss und Folge­schä­den bis 3.000 EUR

  • Mit­ver­siche­rung von Lawi­nen-, Erd­rutsch- und Erd­fall­schä­den

  • Neu­preis­ent­schä­di­gung für Pkw und Kraft­räder bis 18 Mona­te sowie Über­nahme der Zu­lassungs­kosten für das Ersatz­fahr­zeug, wenn die­ses wie­der bei der Öffent­lichen ver­sichert wird

  • Über­nahme der Ent­sor­gungs­kosten bei Total­scha­den

  • Mit­ver­siche­rung von Fahr­zeug- und Zu­be­hör­teilen bis 5.000 EUR


Bessere Leistun­gen als viele Ver­siche­rer:



  • Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art

  • Ver­zicht auf Ein­wand der gro­ben Fahr­lässig­keit auch bei ande­ren Fah­rern

  • Aus­tausch von Tür- und Lenk­rad­schlös­sern bei Schlüs­sel­dieb­stahl oder –raub

  • Ent­sor­gungs-, Über­füh­rungs- und Zu­lassungs­kosten bei Total­scha­den


Darüber hinaus­gehen­de Leis­tun­gen der Teil­kasko­ Premium:



  • Mit­ver­siche­rung von Fahr­zeug- und Zu­be­hör­teilen bis 10.000 EUR

  • Neu­preis­ent­schä­di­gung für Pkw bis 24 Mona­te sowie Über­nahme der Zu­lassungs­kosten für das Ersatz­fahr­zeug, wenn die­ses wie­der bei der Öffent­lichen ver­sichert wird

  • Pkw-Kauf­wert­ent­schä­di­gung bei Ge­braucht­fahr­zeu­gen

Was ist bei Vollkasko Premium besser als bei der normalen Vollkasko?

Die Voll­kasko ent­hält alle Leis­tun­gen der Teil­kasko sowie Schä­den durch:



  • Selbst ver­schul­de­ten Un­fällen

  • Fah­rer­flucht (Un­fall­ver­ur­sacher ist un­be­kannt)

  • Van­da­lis­mus

  • Fähr­schiff­be­nutzung (Hava­rie Grosse Schä­den)


In der Voll­kasko­ Premium darüber hin­aus



  • Leis­tun­gen der Teil­kasko­ Premium

  • Gegen­sei­ti­ge Schä­den zwischen zie­hen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder An­hän­ger

  • Be­schä­digung und Zer­stö­rung von Sport­gerä­ten bis 1.000 EUR, sofern sie außen am Pkw mit einer dafür vor­ge­sehe­nen Halte­vor­rich­tung an­ge­bracht sind und sie im Rah­men eines ver­sicher­ten Unfalls be­schä­digt wer­den

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Mit jedem unfall­freien Jahr können Sie bei uns Ihren er­fahrenen Schaden­freiheits­rabatt ver­bessern und dadurch Ihren zu zahlenden Ver­sicherungs­beitrag reduzieren. Dies gilt für die Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko­ver­sicherung. Mit unserem zu­sätz­lichen Rabatt­schutz sichern Sie Ihren Schaden­freiheits­rabatt. Ein selbst­ver­schuldeter Schaden pro Jahr führt so nicht zur Rück­stufung.
Was ist der Unfallmeldedienst?
Der Unfall­melde­dienst bie­tet schnelle Hilfe bei einem Ver­kehrs­unfall und unter­stützt bei Blech­scha­den oder einer Panne. Der Unfall­melde­dienst be­steht aus einem Unfall­melde­stecker und einer Unfall­melde-App.
Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie bekomme ich sie?
Sie stehen vor der Zu­lassung Ihres Autos? Dann müssen Sie der Zu­lassungs­behörde nach­weisen, dass Sie eine gültige Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung be­sitzen. Das geschieht über die elek­tronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB), die sich aus einem sieben­stelligen Code aus Buch­staben und Ziffern zu­sammen­setzt (z. B. BKDM91O).
Diese eVB-Nummer erhalten Sie direkt von der Öffentlichen Olden­burg, Ihrer Geschäftsstelle oder den Spar­kassen. Die Nummer über­mitteln wir Ihnen auch gerne per Tele­fon, Mail oder SMS.
Was leistet der Schutzbrief?

Unser Schutz­brief ist Ihr ein­ge­bau­ter Pannen­dienst und bie­tet für nur 12,99 EUR im Jahr wert­volle Pannen- und Unfall­hilfe, rund um die Uhr und europa­weit:



  • Ber­gen und Ab­schlep­pen Ihres Fahr­zeugs (Auto oder Motor­rad)

  • Ersatz­teil­ver­sand: kosten­los ins Aus­land

  • Miet­wagen: bei Fahr­zeug­aus­fall ab 50 km Ent­fer­nung

  • Schlüssel­ser­vice: Hilfe bei Be­schaf­fung eines Ersatz­schlüs­sels und Über­nahme der Ver­sand­kosten

  • Kran­ken­rück­trans­port ab 50 km Ent­fer­nung vom Wohn­ort

  • Arznei­mittel­ver­sand: Damit wich­tige Medi­ka­mente schnell zu Ihnen kommen

  • Ersatz­be­schaf­fung von Reise­doku­men­ten im Aus­land

  • und viele wei­tere Leis­tun­gen

Was muss ins Auto?

Verbands­kasten:
Achten Sie darauf, dass der Verbands­kasten voll­ständig und das Halt­barkeits­datum noch nicht ab­gelaufen ist, an­sonsten drohen Buß­gelder. Er sollte zudem schnell zu er­reichen sein.

Warn­dreieck:
Eine Um­frage des Gesamt­ver­bandes der Deutschen Ver­sicherungs­wirt­schaft hat er­geben, dass fast ein Drittel der Deutschen ohne ein Warn­dreieck unter­wegs ist. Dabei ist das Warn­dreieck Pflicht in jedem Auto – in Deutsch­land sowie im euro­päischen Aus­land. Achten Sie bei der Auf­stellung des Drei­ecks auf die vor­ge­schriebenen Ab­stände.

Führer­schein und Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II (alt: Fahr­zeug­schein):
Sie müssen den Führer­schein und die Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II stets auf Ver­langen vor­zeigen können, wenn Sie mit dem Auto unter­wegs sind. Eine Kopie dieser Unter­lagen reicht bei einer Fahr­zeug­kon­trolle durch die Poli­zei nicht aus.

Warn­weste:
Es be­steht für Auto­fahrer in Deutsch­land eine all­gemeine Warn­westen­pflicht. In jedem Fahr­zeug muss un­ab­hängig der Zahl der mit­fahren­den Per­sonen min­destens eine Warn­weste mit­geführt werden. Em­pfehlens­wert ist eine jeder­zeit gute und schnelle Er­reich­barkeit der Weste (z. B. unter dem Fahrersitz)

Keine Pflicht, aber sinn­voll:
Ein Ersatz­rad (mit Werk­zeug und Wagen­heber) muss nicht zwingend im Auto sein, ist aber sehr em­pfehlens­wert. Aller­dings können Sie einen be­schädig­ten Reifen auch mit einem Pannen­set re­parieren.

Außer­dem sind sinn­voll: Ab­schlepp­seil, Feuer­löscher, Über­brückungs­kabel für die Start­hilfe, Hand­schuhe, Park­scheibe, Formular euro­päischer Unfall­bericht, Ersatz­glüh­birnen – und speziell im Winter: Decken und etwas zu trinken, Eis­kratzer, Hand­feger, Taschen­lampe, Schnee­ketten (in bergigen Ge­bieten) und Frost­schutz­mittel.

Achtung: In manchen euro­päischen Ländern gibt es ab­weichende Regelungen. So ist z. B. das Mit­führen eines Feuer­löschers oder Ab­schlepp­seils in einigen Ländern Pflicht.

Was passiert, wenn ich oder anderer Fahrer sich grob fahrlässig verhalten?
Wer kennt das nicht: Nach dem runter­ge­falle­nen Handy ge­bückt oder den Kin­dern das Spiel­zeug wäh­rend der Fahrt aus dem Fu­ßraum hoch­ge­hoben – wie leicht passiert dabei ein Un­fall. Solche Ak­tio­nen sind grob fahr­lässig – aber bei der Kasko ver­sichert. Selbst wenn ein ande­rer be­rech­tig­ter Fah­rer sich grob fahr­lässig ver­hält, ist das bei unse­rer Auto­ver­siche­rung mit drin. Mehr Schutz geht also nicht – wir raten aber den­noch zur Vor­sicht und wünschen gute Fahrt!
Was umfasst die Kfz-Haftpflicht?

Die Haft­pflicht­ver­siche­rung ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Auto­fah­rer. Sie weist un­be­rech­tig­te Scha­den­an­sprüche ab und be­gleicht be­rech­tig­te For­de­run­gen von Unfall­geg­nern.


Unsere Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung bie­tet einen be­ruhigen­den Schutz:



  • 100 Mio. EUR Deckungs­summe

  • 15 Mio. EUR je ge­schä­dig­te Per­son bei Per­sonen­schä­den

  • Füh­ren frem­der ge­mie­te­ter Fahr­zeuge im Aus­land (Mallorca-Police)

  • Kfz-Umwelt­scha­den­ver­siche­rung

Wie verhalte ich mich bei einem Wildundfall richtig?

Steht ein Reh vor Ihnen auf der Straße, so sollten Sie vom Gas runter­gehen, even­tuell das Fern­licht ab­blenden und hupen (nicht das Fern­licht auf­blenden). Manch­mal er­scheint ein Wild so über­raschend, dass sich ein Un­fall nicht mehr ver­meiden lässt. Ver­suchen Sie dann nicht aus­zu­weichen, sondern bremsen Sie so stark es geht und halten Sie das Lenk­rad fest. Der Grund: Sie wissen nicht, in welche Rich­tung das Tier unter Um­ständen flüch­tet, und die Un­fall­ge­fahr bei einem Aus­weich­manöver könnte deut­lich höher sein, z. B. falls Ihnen ein Auto ent­gegen­kommt bzw. wenn Sie von der Straße ab­kommen und gegen einen Baum prallen.

Bei einem Zu­sammen­prall mit einem Wild be­tätigen Sie den Warn­blinker, ziehen die Warn­weste an und stellen das Warn­dreieck in der vor­ge­schriebenen Ent­fernung auf. An­schließend ziehen Sie sich Hand­schuhe an und ent­fernen das tote Wild von der Fahr­bahn, sodass keine anderen Ver­kehrs­teil­nehmer ge­fährdet werden. Ist das Tier ledig­lich ver­letzt, so fassen Sie es nicht an, es könnte sich wehren. Wenn Sie alles ab­ge­sichert haben, rufen Sie die Poli­zei. Diese gibt dem zu­ständigen Jagd­pächter Be­scheid, kommt an den Unfall­ort und kümmert sich um die Be­seiti­gung des Wilds. Lassen Sie sich von der Poli­zei oder dem Jagd­pächter einen Nach­weis zur Schaden­auf­nahme aus­händigen. Foto­grafieren Sie die Un­fall­stelle eben­falls für die Schaden­mel­dung bei uns.


Zusammen­stöße mit Wild sind im Rahmen der Teil­kasko­ver­sicherung mit­ver­sichert, diese ist auch auto­matisch in der Voll­kasko ent­halten. Ein solcher Wild­schaden hat keinen Ein­fluss auf den Schaden­freiheits­rabatt.

Bei uns sind da­rüber hinaus auch noch Zu­sammen­stöße mit Tieren aller Art mit­versichert.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall richtig?

Sichern Sie bei allen Un­fällen die Unfall­stelle mit dem Warn­blinker und dem Warn­dreieck ab und ziehen Sie eine Warn­weste an.


Melden Sie uns den Unfall schnellst­möglich tele­fonisch: 0441 2228 111


Kleinere Un­fälle mit reinen Blech­schäden können Sie selbst doku­mentieren. Beachten Sie dabei Folgendes:



  • Foto­grafieren Sie den Un­fall aus ver­schiedenen Per­spektiven.



  • Fertigen Sie gemein­sam mit dem Unfall­gegner ein Proto­koll an. Hierbei hilft Ihnen der Europä­ische Unfall­bericht.



  • Wichtig ist auch, dass die am Schaden be­teiligten Per­sonen den Be­richt unter­schreiben.


Er be­stätigt aber ledig­lich den Unfall­her­gang und hat keines­falls Aus­wirkungen auf den Ver­sicherungs­schutz und ist auch kein Schuld­an­erkenntnis.


Bei größeren Un­fällen oder wenn eine Person ver­letzt wurde, rufen Sie immer die Polizei.


Sind Sie der Ge­schädigte, melden Sie den Schaden bei der gegner­ischen Ver­sicherung.


 

FAQ – alle Fragen zur Fahrrad-Versicherung

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.
Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
Ich fahre E-Bike: Was muss ich über meinen Akku wissen?
Unser Tipp - beachten Sie unbe­dingt die Anga­ben und Empfeh­lungen vom Her­steller.
Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
Schützen Sie den Akku vor mecha­nischen Beschä­digungen. Sollte es doch pass­ieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäuse­beschä­digung können gesund­heits­schädliche Flüssig­keiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fach­leute.
Lithium-Ionen-Akkus sind temperatur­empfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitäts­verlusten und einem erhöh­ten Brand­risiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
Schlie­ßen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
Ihre Kasko-Schäden können Sie unter der 0441-2228-111 melden und Ihre Schutzbrief-Schäden unter der 0441-2228-333.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein, bei der Fahr­rad­ver­sicherung gibt es keine Warte­zeit.
Kann ich auch gebrauchte Fahrräder versichern?
Ja, bis zu einem Alter von 5 Jahren.
Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
Nein, die Ver­sicherung ist an Ihr Rad ge­bunden. Es ist aber problem­los möglich, für ein neues Gefährt einen Ver­trag abzu­schließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unver­brauchten Bei­trag.
Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
Ja, aber der Versicherungs­schutz ist ört­lich und vom Um­fang her begrenzt. In der Fahr­rad­ver­sicherung sind z. B. auch Gefahren wie Unfall, Ver­schleiß und Schutz­brief abge­sichert.
Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
Verkehrs­übliche Schlös­ser sind aus­rei­chend.
Was ist nicht versichert?
Loses Zubehör ist nicht mitver­sichert, wenn es separat ge­stohlen wird. Weiter­hin nicht mitver­sichert sind

Verschleiß von Reifen und Bremsen
Versicherungs­fälle unter Alkohol- oder Drogen­einfluss
Teil­nahme an bestimmten Rad­sport­ver­anstaltungen
Extrem­sport­fahrten wie Down­hill-Fahrten und Freeriding.
Was ist versichert?
Ver­sichert ist das in Ihrem Ver­sicherungs­schein genannte Fahr­rad mit seinen Teilen und dem fest verbundenen Zube­hör. Loses Zube­hör ist eben­falls mitver­sichert – gegen Dieb­stahl nur, wenn es zusammen mit dem Rad ge­stohlen wird.
Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
Tempera­turen zwischen 15 und 20 Grad Celsius und ein Lade­zustand zwischen 30 und 60% sind optimal. Aber auch hier gilt, bitte die Her­steller­an­gaben beachten.
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
- Ver­wenden Sie aus­schließ­lich vom Her­steller vorge­sehene Akkus.
- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorge­sehenen Lade­gerät auf einer feuer­festen Unter­lage – nicht in der Nähe von brenn­baren Materialien.
- Achten Sie bitte nach dem Lade­vorgang auf Ver­formungen des Akku­ge­häuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fach­handel über­prüfen.
- Ent­leeren Sie den Akku nicht voll­ständig. Zwischen­durch mal Auf­laden erhöht die Lebens­dauer.
Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
Den Diebstahl melden Sie der Polizei und Ihrem Berater.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Nicht versichert in der Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg sind versicherungspflichtige Fahrräder, also Fahrräder, für die Sie einen Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigen. Hierbei handelt es sich bspw. um S-Pedelecs, E-Bikes oder Mopeds.

Keinen Versicherungs­schutz bieten wir für Eigen­bauten, die über den Zusammenbau aus einzeln zugekauften Komponenten hinaus gehen.

Welche Fahrräder kann ich versichern?
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und nicht älter als 5 Jahre sind, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs. Auch Fahrradanhänger können zusammen mit dem Fahrrad versichert werden.

Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
1. Fahr­räder, Cross­räder, Mountain­bikes, Kinder­räder u. ä. Räder ohne Tret­unter­stützung

2. Pedelecs mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h

3. Lasten­räder ohne Tret­unter­stützung

4. E-Lasten­räder mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h  

Hinweise:
- Pflicht­ver­sicherung: Sie sind nicht ver­pflichtet, eine Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­versicherung ab­zu­schließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­sichern.
- Helm: Tragen Sie zu Ihrem persön­lichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
- Mindest­alter: Ein Mindest­alter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
- Rad­wege: Sie können die Rad­wege nutzen.
- Kinder­sitze und An­hänger: Kinder­sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinder­an­hänger bzw. Fahr­radan­hänger sind erlaubt.
- Seiten­spiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicher­heit, das Rad mit Seiten­spiegeln aus­zu­statten.
- Beleuch­tung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad aus­reichend zu beleuchten.
- Ein­bahn­straßen: Sie können Ein­bahn­straßen in Fahr­trichtung befahren oder wenn diese mit einem ent­sprechenden Schild gekenn­zeichnet sind.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Buß­geld rechnen.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbe­dingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Ver­sicherungs­schutz und natürlich auch Ihre Mit­menschen.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
Versicherungs­pflichtig sind folgende Fahr­räder: 1. E-Bikes ohne Tret­unter­stützung 2. S-Pedelcs mit Tret­unter­stützung 3. E-Bike und E-Mofas ohne Tret­unter­stützung 4. E-Mopeds 5. E-Scooter 6. Segways.

Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind lt. Gesetz­geber ver­pflichtet, eine Kraft­fahrzeug-Haft­pflicht­ver­sicherung abzu­schließen. Damit erwerben Sie ein Versicherungs­kennzeichen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus auch eine Privat-Haft­pflicht­versicherung.
- Helm: Es besteht Helm­pflicht mit Aus­nahme für E-Bikes und E-Scooter. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm zu tragen.
- Mindest­alter: Das Minde­stalter zum Fahren der o. g. Gefährte beträgt 16 Jahre, mit Ausnahme der E-Bikes = 15 Jahre und der E-Scooter = 14 Jahre.
- Rad­wege: Die Rad­weg­nutzung ist inner- und auß­erorts unter­sagt. Mit Ihrem E-Scooter dürfen Sie auch Rad­wege benutzen, sonst bitte auf der Straße fahren. Für E-Bike­fahrer muss die Nutz­ung der Rad­wege inner- und außer­orts durch einen ent­sprechenden Hin­weis gestattet sein.
- Kinder­sitze und An­hänger: Sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Fahr­rad­anhänger sind er­laubt, ausge­nommen sind hier E-Scooter und Segways. Wenn Sie S-Pedelec fahren, fragen Sie bitte bei der Polizei nach. Kinder­anhänger sind für alle versicherungs­pflichtigen Räder nicht erlaubt.
- Seiten­spiegel: Es besteht Seiten­spiegel­pflicht, mit Aus­nahme von E-Bikes, E-Scootern und Segways.
- Beleuchtung: Sie haben die Pflicht, bei allen genannten Rädern die Beleuch­tung zu garantieren. Für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Mofas bis max. 45 km/h gilt sogar die dauer­hafte Beleuchtung.
- Einbahnstraßen: Sie können Ein­bahn­straßen nur in Fahrt­richtung be­fahren. Das gilt nicht für E-Scooter, sofern der Hinweis „Für E-Scooter frei“ vorhanden ist.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Buß­geld und einem Punkt rechnen. Beim Fahren mit einem E-Bike gilt hier aller­dings ein Buß­geld, kein Punkt.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbe­dingt stehen, sonst gefähr­den Sie sich, Ihren Versicherungs­schutz und natürlich auch Ihre Mit­menschen.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Ihr Vertrag wird mit einer Lauf­zeit von 12 Monaten ge­schlos­sen. Er ver­längert sich jeweils still­schwei­gend um weitere 12 Monate, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf des Ver­sicherungs­jahres kündigen.
Wo entsorge ich meinen Akku?
Am besten geben Sie ihn im Fach­handel oder auf dem Wert­stoff­hof ab.  
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Unser Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad gilt weltweit. Die Leistungen aus dem Fahrrad-Schutzbrief erstrecken sich auf Europa (im geographischen Sinn).

Sicher durch den Straßenverkehr

Unfälle und an­de­re Ge­fah­ren lau­ern auf deutschen Straßen an je­der Kreu­zung. Da­bei ist es egal, ob Sie mit dem Au­to, dem Mo­tor­rad oder dem Mo­ped un­ter­wegs sind. Bei uns lie­gen all Ih­re Ver­si­che­­run­gen in ver­trauens­vol­len Hän­den. Ob Blech- oder To­tal­scha­den, bei uns sind Sie gut auf­ge­ho­ben.

Auto und Mobilität

Anhängerversicherung

Sie möchten Ihre neue Ein­richtung trans­por­tieren oder Garten­ab­fälle be­seitigen? Ein An­hänger bietet Ihnen er­weiterte Trans­port­möglich­keiten. An­hänger unter­liegen der ge­setz­lichen Pflicht­ver­sicherung.
Auto und Mobilität

Kfz-Versicherung

Unfälle im Straßen­ver­kehr möchte nie­mand gerne er­leiden oder ver­ursachen. Dennoch ist keiner davor ge­schützt. Damit diese An­sprüche ab­ge­sichert sind, ist für jeden Fahr­zeug­halter ge­setz­lich vor­ge­schrieben, eine Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­schließen. Infor­mieren Sie sich jetzt über den passenden Rund­um-Schutz für Ihr Auto.
Auto und Mobilität

Mopedversicherung

Start frei in die neue Saison: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihr Mofa, Moped, Roller oder E-Bike ein neues Ver­sicherungs­kenn­zeichen. Dieses er­halten Sie direkt in Ihrer Ge­schäfts­stelle oder Spar­kasse. Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!
Auto und Mobilität

Motorradversicherung

Sobald die Saison be­ginnt, möchte man als Motor­rad­fahrer unbe­sorgt starten. Jedoch wird man als Zwei­rad­fahrer oft über­sehen oder unter­schätzt. Gut, wenn Sie sich recht­zeitig über den passenden Ver­sicherungs­schutz beraten lassen. Infor­mieren Sie sich jetzt über die sehr guten Leistungen und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!
Auto und Mobilität

Campingfahrzeug- und Wohnwagenversicherung

Urlaub im Camping­fahr­zeug oder Wohn­wagen be­deutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem ge­fällt. Um mit einem guten Ge­fühl in den Ur­laub zu starten, sollte neben einer guten Vor­planung auch an den passenden Ver­sicherungs­schutz ge­dacht werden. Lassen Sie sich durch uns be­raten.
Auto und Mobilität

E-Scooter

Start frei in die neue Sai­son: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihren E-Scoo­ter eine neue Ver­siche­rungs­pla­kette. Diese er­halten Sie direkt in Ihrer Geschäfts­stelle oder Spar­kasse. Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!
Auto und Mobilität

Fahrrad­­ver­sicherung

Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist die Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg genau das Richtige für Sie. Denn sie greift bei fast jedem Schaden, der Ihrem Rad weltweit zustoßen kann, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Teilediebstahl, Sturzschäden oder defekten Akku.