FAQ-PortalAuto und Mobilität

Alle Fragen zu Auto und Mobilität

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung

Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine auch für andere Fahrzeuge verwenden?
  • Der Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kann nur auf eine andere landwirtschaftliche Zugmaschine übertragen werden.
Was verstehen wir unter landwirtschaftlichen Zugmaschinen?
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Zugmaschinen, die wegen Ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
Was bietet die Kraftfahrtversicherung der Öffentlichen Oldenburg?

Unsere Kraft­fahrt­ver­siche­rung für land­wirt­schaft­liche Zug­maschi­nen und Pkw kann neben der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung auch eine Fahr­zeug­ver­siche­rung mit vie­len Extras, Leistungs­ver­besse­run­gen und Bei­trags­vor­tei­len be­in­hal­ten – maß­ge­schnei­dert auf Ihre Be­dürf­nisse als Land­wirt.

Mit­ver­sichert in der Kasko­ver­siche­rung sind z. B.:



  • Neu­preis­ent­schä­di­gung für PKW

  • Zu­sammen­stoß mit Tie­ren jeder Art

  • Schä­den durch Schnee­lawi­nen


 


Auf An­trag und ohne Mehr­bei­trag kann der Ver­siche­rungs­schutz für Ihre land­wirt­schaft­liche Zug­maschine auch er­wei­tert wer­den bei Ein­satz Ihrer land­wirt­schaft­lichen Zug­maschine:



  • zum Win­ter­dienst im Auf­trag einer Kommune

  • bei Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen

  • für gemein­nützige Sammel­aktionen  

  • zur Lösch­hilfe


Wir bera­ten Sie gerne aus­führ­lich – am liebsten per­sön­lich: Jetzt den Bera­ter in Ihrer Nähe fin­den! 

Welche Fahrzeuge können versichert werden?
  • In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:

    • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
    • Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
    • Anhänger in Sonderausführung
    • Anhänger im Werk- und Privatverkehr
    • Hub- und Gabelstapler
    • Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
    • Pkw
    • Lkw
    • Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
    • Krafträder und Kraftroller

FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.
Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
Ich fahre E-Bike: Was muss ich über meinen Akku wissen?
Unser Tipp - beachten Sie unbe­dingt die Anga­ben und Empfeh­lungen vom Her­steller.
Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
Schützen Sie den Akku vor mecha­nischen Beschä­digungen. Sollte es doch pass­ieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäuse­beschä­digung können gesund­heits­schädliche Flüssig­keiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fach­leute.
Lithium-Ionen-Akkus sind temperatur­empfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitäts­verlusten und einem erhöh­ten Brand­risiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
Schlie­ßen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
Ihre Kasko-Schäden können Sie unter der 0441-2228-111 melden und Ihre Schutzbrief-Schäden unter der 0441-2228-333.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein, bei der Fahr­rad­ver­sicherung gibt es keine Warte­zeit.
Kann ich auch gebrauchte Fahrräder versichern?
Ja, bis zu einem Alter von 5 Jahren.
Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
Nein, die Ver­sicherung ist an Ihr Rad ge­bunden. Es ist aber problem­los möglich, für ein neues Gefährt einen Ver­trag abzu­schließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unver­brauchten Bei­trag.
Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
Ja, aber der Versicherungs­schutz ist ört­lich und vom Um­fang her begrenzt. In der Fahr­rad­ver­sicherung sind z. B. auch Gefahren wie Unfall, Ver­schleiß und Schutz­brief abge­sichert.
Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
Verkehrs­übliche Schlös­ser sind aus­rei­chend.
Was ist nicht versichert?
Loses Zubehör ist nicht mitver­sichert, wenn es separat ge­stohlen wird. Weiter­hin nicht mitver­sichert sind

Verschleiß von Reifen und Bremsen
Versicherungs­fälle unter Alkohol- oder Drogen­einfluss
Teil­nahme an bestimmten Rad­sport­ver­anstaltungen
Extrem­sport­fahrten wie Down­hill-Fahrten und Freeriding.
Was ist versichert?
Ver­sichert ist das in Ihrem Ver­sicherungs­schein genannte Fahr­rad mit seinen Teilen und dem fest verbundenen Zube­hör. Loses Zube­hör ist eben­falls mitver­sichert – gegen Dieb­stahl nur, wenn es zusammen mit dem Rad ge­stohlen wird.
Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
Tempera­turen zwischen 15 und 20 Grad Celsius und ein Lade­zustand zwischen 30 und 60% sind optimal. Aber auch hier gilt, bitte die Her­steller­an­gaben beachten.
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
- Ver­wenden Sie aus­schließ­lich vom Her­steller vorge­sehene Akkus.
- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorge­sehenen Lade­gerät auf einer feuer­festen Unter­lage – nicht in der Nähe von brenn­baren Materialien.
- Achten Sie bitte nach dem Lade­vorgang auf Ver­formungen des Akku­ge­häuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fach­handel über­prüfen.
- Ent­leeren Sie den Akku nicht voll­ständig. Zwischen­durch mal Auf­laden erhöht die Lebens­dauer.
Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
Den Diebstahl melden Sie der Polizei und Ihrem Berater.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Nicht versichert in der Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg sind versicherungspflichtige Fahrräder, also Fahrräder, für die Sie einen Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigen. Hierbei handelt es sich bspw. um S-Pedelecs, E-Bikes oder Mopeds.

Keinen Versicherungs­schutz bieten wir für Eigen­bauten, die über den Zusammenbau aus einzeln zugekauften Komponenten hinaus gehen.

Welche Fahrräder kann ich versichern?
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und nicht älter als 5 Jahre sind, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs. Auch Fahrradanhänger können zusammen mit dem Fahrrad versichert werden.

Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
1. Fahr­räder, Cross­räder, Mountain­bikes, Kinder­räder u. ä. Räder ohne Tret­unter­stützung

2. Pedelecs mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h

3. Lasten­räder ohne Tret­unter­stützung

4. E-Lasten­räder mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h  

Hinweise:
- Pflicht­ver­sicherung: Sie sind nicht ver­pflichtet, eine Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­versicherung ab­zu­schließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­sichern.
- Helm: Tragen Sie zu Ihrem persön­lichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
- Mindest­alter: Ein Mindest­alter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
- Rad­wege: Sie können die Rad­wege nutzen.
- Kinder­sitze und An­hänger: Kinder­sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinder­an­hänger bzw. Fahr­radan­hänger sind erlaubt.
- Seiten­spiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicher­heit, das Rad mit Seiten­spiegeln aus­zu­statten.
- Beleuch­tung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad aus­reichend zu beleuchten.
- Ein­bahn­straßen: Sie können Ein­bahn­straßen in Fahr­trichtung befahren oder wenn diese mit einem ent­sprechenden Schild gekenn­zeichnet sind.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Buß­geld rechnen.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbe­dingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Ver­sicherungs­schutz und natürlich auch Ihre Mit­menschen.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
Versicherungs­pflichtig sind folgende Fahr­räder: 1. E-Bikes ohne Tret­unter­stützung 2. S-Pedelcs mit Tret­unter­stützung 3. E-Bike und E-Mofas ohne Tret­unter­stützung 4. E-Mopeds 5. E-Scooter 6. Segways.

Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind lt. Gesetz­geber ver­pflichtet, eine Kraft­fahrzeug-Haft­pflicht­ver­sicherung abzu­schließen. Damit erwerben Sie ein Versicherungs­kennzeichen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus auch eine Privat-Haft­pflicht­versicherung.
- Helm: Es besteht Helm­pflicht mit Aus­nahme für E-Bikes und E-Scooter. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm zu tragen.
- Mindest­alter: Das Minde­stalter zum Fahren der o. g. Gefährte beträgt 16 Jahre, mit Ausnahme der E-Bikes = 15 Jahre und der E-Scooter = 14 Jahre.
- Rad­wege: Die Rad­weg­nutzung ist inner- und auß­erorts unter­sagt. Mit Ihrem E-Scooter dürfen Sie auch Rad­wege benutzen, sonst bitte auf der Straße fahren. Für E-Bike­fahrer muss die Nutz­ung der Rad­wege inner- und außer­orts durch einen ent­sprechenden Hin­weis gestattet sein.
- Kinder­sitze und An­hänger: Sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Fahr­rad­anhänger sind er­laubt, ausge­nommen sind hier E-Scooter und Segways. Wenn Sie S-Pedelec fahren, fragen Sie bitte bei der Polizei nach. Kinder­anhänger sind für alle versicherungs­pflichtigen Räder nicht erlaubt.
- Seiten­spiegel: Es besteht Seiten­spiegel­pflicht, mit Aus­nahme von E-Bikes, E-Scootern und Segways.
- Beleuchtung: Sie haben die Pflicht, bei allen genannten Rädern die Beleuch­tung zu garantieren. Für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Mofas bis max. 45 km/h gilt sogar die dauer­hafte Beleuchtung.
- Einbahnstraßen: Sie können Ein­bahn­straßen nur in Fahrt­richtung be­fahren. Das gilt nicht für E-Scooter, sofern der Hinweis „Für E-Scooter frei“ vorhanden ist.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Buß­geld und einem Punkt rechnen. Beim Fahren mit einem E-Bike gilt hier aller­dings ein Buß­geld, kein Punkt.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbe­dingt stehen, sonst gefähr­den Sie sich, Ihren Versicherungs­schutz und natürlich auch Ihre Mit­menschen.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Ihr Vertrag wird mit einer Lauf­zeit von 12 Monaten ge­schlos­sen. Er ver­längert sich jeweils still­schwei­gend um weitere 12 Monate, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf des Ver­sicherungs­jahres kündigen.
Wo entsorge ich meinen Akku?
Am besten geben Sie ihn im Fach­handel oder auf dem Wert­stoff­hof ab.  
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Unser Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad gilt weltweit. Die Leistungen aus dem Fahrrad-Schutzbrief erstrecken sich auf Europa (im geographischen Sinn).

Sicher durch den Straßenverkehr

Unfälle und an­de­re Ge­fah­ren lau­ern auf deutschen Straßen an je­der Kreu­zung. Da­bei ist es egal, ob Sie mit dem Au­to, dem Mo­tor­rad oder dem Mo­ped un­ter­wegs sind. Bei uns lie­gen all Ih­re Ver­si­che­­run­gen in ver­trauens­vol­len Hän­den. Ob Blech- oder To­tal­scha­den, bei uns sind Sie gut auf­ge­ho­ben.

Auto und Mobilität

Anhängerversicherung

Sie möchten Ihre neue Ein­richtung trans­por­tieren oder Garten­ab­fälle be­seitigen? Ein An­hänger bietet Ihnen er­weiterte Trans­port­möglich­keiten. An­hänger unter­liegen der ge­setz­lichen Pflicht­ver­sicherung.
Auto und Mobilität

Kfz-Versicherung

Unfälle im Straßen­ver­kehr möchte nie­mand gerne er­leiden oder ver­ursachen. Dennoch ist keiner davor ge­schützt. Damit diese An­sprüche ab­ge­sichert sind, ist für jeden Fahr­zeug­halter ge­setz­lich vor­ge­schrieben, eine Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­schließen. Infor­mieren Sie sich jetzt über den passenden Rund­um-Schutz für Ihr Auto.
Auto und Mobilität

Mopedversicherung

Start frei in die neue Saison: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihr Mofa, Moped, Roller oder E-Bike ein neues Ver­sicherungs­kenn­zeichen. Dieses er­halten Sie direkt in Ihrer Ge­schäfts­stelle oder Spar­kasse. Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!
Auto und Mobilität

Motorradversicherung

Sobald die Saison be­ginnt, möchte man als Motor­rad­fahrer unbe­sorgt starten. Jedoch wird man als Zwei­rad­fahrer oft über­sehen oder unter­schätzt. Gut, wenn Sie sich recht­zeitig über den passenden Ver­sicherungs­schutz beraten lassen. Infor­mieren Sie sich jetzt über die sehr guten Leistungen und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!
Auto und Mobilität

Campingfahrzeug- und Wohnwagenversicherung

Urlaub im Camping­fahr­zeug oder Wohn­wagen be­deutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem ge­fällt. Um mit einem guten Ge­fühl in den Ur­laub zu starten, sollte neben einer guten Vor­planung auch an den passenden Ver­sicherungs­schutz ge­dacht werden. Lassen Sie sich durch uns be­raten.
Auto und Mobilität

E-Scooter

Start frei in die neue Sai­son: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihren E-Scoo­ter eine neue Ver­siche­rungs­pla­kette. Diese er­halten Sie direkt in Ihrer Geschäfts­stelle oder Spar­kasse. Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!
Auto und Mobilität

Fahrrad­­ver­sicherung

Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist die Fahrradversicherung der Öffentlichen Oldenburg genau das Richtige für Sie. Denn sie greift bei fast jedem Schaden, der Ihrem Rad weltweit zustoßen kann, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Teilediebstahl, Sturzschäden oder defekten Akku.