Alle Fragen zu Auto und Mobilität
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung
Ich habe einen Sprung in der Windschutzscheibe - muss ich bezahlen?
Was ist bei Teilkasko Premium besser als bei der normalen Teilkasko?
Mit der Teilkasko sichern Sie sich gegen folgende Gefahren ab:
- Brand und Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl und Raub
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Glasbruch
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Tierbiss und Folgeschäden bis 3.000 EUR
- Mitversicherung von Lawinen-, Erdrutsch- und Erdfallschäden
- Neupreisentschädigung für Pkw und Krafträder bis 18 Monate sowie Übernahme der Zulassungskosten für das Ersatzfahrzeug, wenn dieses wieder bei der Öffentlichen versichert wird
- Übernahme der Entsorgungskosten bei Totalschaden
- Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 5.000 EUR
Bessere Leistungen als viele Versicherer:
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit auch bei anderen Fahrern
- Austausch von Tür- und Lenkradschlössern bei Schlüsseldiebstahl oder –raub
- Entsorgungs-, Überführungs- und Zulassungskosten bei Totalschaden
Darüber hinausgehende Leistungen der Teilkasko Premium:
- Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 10.000 EUR
- Neupreisentschädigung für Pkw bis 24 Monate sowie Übernahme der Zulassungskosten für das Ersatzfahrzeug, wenn dieses wieder bei der Öffentlichen versichert wird
- Pkw-Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
Was ist bei Vollkasko Premium besser als bei der normalen Vollkasko?
Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko sowie Schäden durch:
- Selbst verschuldeten Unfällen
- Fahrerflucht (Unfallverursacher ist unbekannt)
- Vandalismus
- Fährschiffbenutzung (Havarie Grosse Schäden)
In der Vollkasko Premium darüber hinaus
- Leistungen der Teilkasko Premium
- Gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
- Beschädigung und Zerstörung von Sportgeräten bis 1.000 EUR, sofern sie außen am Pkw mit einer dafür vorgesehenen Haltevorrichtung angebracht sind und sie im Rahmen eines versicherten Unfalls beschädigt werden
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Was ist der Unfallmeldedienst?
Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie bekomme ich sie?
Diese eVB-Nummer erhalten Sie direkt von der Öffentlichen Oldenburg, Ihrer Geschäftsstelle oder den Sparkassen. Die Nummer übermitteln wir Ihnen auch gerne per Telefon, Mail oder SMS.
Was leistet der Schutzbrief?
Unser Schutzbrief ist Ihr eingebauter Pannendienst und bietet für nur 12,99 EUR im Jahr wertvolle Pannen- und Unfallhilfe, rund um die Uhr und europaweit:
- Bergen und Abschleppen Ihres Fahrzeugs (Auto oder Motorrad)
- Ersatzteilversand: kostenlos ins Ausland
- Mietwagen: bei Fahrzeugausfall ab 50 km Entfernung
- Schlüsselservice: Hilfe bei Beschaffung eines Ersatzschlüssels und Übernahme der Versandkosten
- Krankenrücktransport ab 50 km Entfernung vom Wohnort
- Arzneimittelversand: Damit wichtige Medikamente schnell zu Ihnen kommen
- Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten im Ausland
- und viele weitere Leistungen
Was muss ins Auto?
Verbandskasten:
Achten Sie darauf, dass der Verbandskasten vollständig und das Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, ansonsten drohen Bußgelder. Er sollte zudem schnell zu erreichen sein.
Warndreieck:
Eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hat ergeben, dass fast ein Drittel der Deutschen ohne ein Warndreieck unterwegs ist. Dabei ist das Warndreieck Pflicht in jedem Auto – in Deutschland sowie im europäischen Ausland. Achten Sie bei der Aufstellung des Dreiecks auf die vorgeschriebenen Abstände.
Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugschein):
Sie müssen den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II stets auf Verlangen vorzeigen können, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Eine Kopie dieser Unterlagen reicht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei nicht aus.
Warnweste:
Es besteht für Autofahrer in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig der Zahl der mitfahrenden Personen mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Empfehlenswert ist eine jederzeit gute und schnelle Erreichbarkeit der Weste (z. B. unter dem Fahrersitz)
Keine Pflicht, aber sinnvoll:
Ein Ersatzrad (mit Werkzeug und Wagenheber) muss nicht zwingend im Auto sein, ist aber sehr empfehlenswert. Allerdings können Sie einen beschädigten Reifen auch mit einem Pannenset reparieren.
Außerdem sind sinnvoll: Abschleppseil, Feuerlöscher, Überbrückungskabel für die Starthilfe, Handschuhe, Parkscheibe, Formular europäischer Unfallbericht, Ersatzglühbirnen – und speziell im Winter: Decken und etwas zu trinken, Eiskratzer, Handfeger, Taschenlampe, Schneeketten (in bergigen Gebieten) und Frostschutzmittel.
Achtung: In manchen europäischen Ländern gibt es abweichende Regelungen. So ist z. B. das Mitführen eines Feuerlöschers oder Abschleppseils in einigen Ländern Pflicht.
Was passiert, wenn ich oder anderer Fahrer sich grob fahrlässig verhalten?
Was umfasst die Kfz-Haftpflicht?
Die Haftpflichtversicherung ist die Pflichtversicherung für jeden Autofahrer. Sie weist unberechtigte Schadenansprüche ab und begleicht berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung bietet einen beruhigenden Schutz:
- 100 Mio. EUR Deckungssumme
- 15 Mio. EUR je geschädigte Person bei Personenschäden
- Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)
- Kfz-Umweltschadenversicherung
Wie verhalte ich mich bei einem Wildundfall richtig?
Steht ein Reh vor Ihnen auf der Straße, so sollten Sie vom Gas runtergehen, eventuell das Fernlicht abblenden und hupen (nicht das Fernlicht aufblenden). Manchmal erscheint ein Wild so überraschend, dass sich ein Unfall nicht mehr vermeiden lässt. Versuchen Sie dann nicht auszuweichen, sondern bremsen Sie so stark es geht und halten Sie das Lenkrad fest. Der Grund: Sie wissen nicht, in welche Richtung das Tier unter Umständen flüchtet, und die Unfallgefahr bei einem Ausweichmanöver könnte deutlich höher sein, z. B. falls Ihnen ein Auto entgegenkommt bzw. wenn Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.
Bei einem Zusammenprall mit einem Wild betätigen Sie den Warnblinker, ziehen die Warnweste an und stellen das Warndreieck in der vorgeschriebenen Entfernung auf. Anschließend ziehen Sie sich Handschuhe an und entfernen das tote Wild von der Fahrbahn, sodass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ist das Tier lediglich verletzt, so fassen Sie es nicht an, es könnte sich wehren. Wenn Sie alles abgesichert haben, rufen Sie die Polizei. Diese gibt dem zuständigen Jagdpächter Bescheid, kommt an den Unfallort und kümmert sich um die Beseitigung des Wilds. Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter einen Nachweis zur Schadenaufnahme aushändigen. Fotografieren Sie die Unfallstelle ebenfalls für die Schadenmeldung bei uns.
Zusammenstöße mit Wild sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert, diese ist auch automatisch in der Vollkasko enthalten. Ein solcher Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Bei uns sind darüber hinaus auch noch Zusammenstöße mit Tieren aller Art mitversichert.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall richtig?
Sichern Sie bei allen Unfällen die Unfallstelle mit dem Warnblinker und dem Warndreieck ab und ziehen Sie eine Warnweste an.
Melden Sie uns den Unfall schnellstmöglich telefonisch: 0441 2228 111
Kleinere Unfälle mit reinen Blechschäden können Sie selbst dokumentieren. Beachten Sie dabei Folgendes:
- Fotografieren Sie den Unfall aus verschiedenen Perspektiven.
- Fertigen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Protokoll an. Hierbei hilft Ihnen der Europäische Unfallbericht.
- Wichtig ist auch, dass die am Schaden beteiligten Personen den Bericht unterschreiben.
Er bestätigt aber lediglich den Unfallhergang und hat keinesfalls Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und ist auch kein Schuldanerkenntnis.
Bei größeren Unfällen oder wenn eine Person verletzt wurde, rufen Sie immer die Polizei.
Sind Sie der Geschädigte, melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung.
FAQ – alle Fragen zur Fahrrad-Versicherung
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
Ich fahre E-Bike: Was muss ich über meinen Akku wissen?
Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
Schützen Sie den Akku vor mechanischen Beschädigungen. Sollte es doch passieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäusebeschädigung können gesundheitsschädliche Flüssigkeiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fachleute.
Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitätsverlusten und einem erhöhten Brandrisiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
Schließen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Gibt es eine Wartezeit?
Kann ich auch gebrauchte Fahrräder versichern?
Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
Was ist nicht versichert?
Verschleiß von Reifen und Bremsen
Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Teilnahme an bestimmten Radsportveranstaltungen
Extremsportfahrten wie Downhill-Fahrten und Freeriding.
Was ist versichert?
Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorgesehenen Ladegerät auf einer feuerfesten Unterlage – nicht in der Nähe von brennbaren Materialien.
- Achten Sie bitte nach dem Ladevorgang auf Verformungen des Akkugehäuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fachhandel überprüfen.
- Entleeren Sie den Akku nicht vollständig. Zwischendurch mal Aufladen erhöht die Lebensdauer.
Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Keinen Versicherungsschutz bieten wir für Eigenbauten, die über den Zusammenbau aus einzeln zugekauften Komponenten hinaus gehen.
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
2. Pedelecs mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
3. Lastenräder ohne Tretunterstützung
4. E-Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abzusichern.
- Helm: Tragen Sie zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
- Mindestalter: Ein Mindestalter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
- Radwege: Sie können die Radwege nutzen.
- Kindersitze und Anhänger: Kindersitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinderanhänger bzw. Fahrradanhänger sind erlaubt.
- Seitenspiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit, das Rad mit Seitenspiegeln auszustatten.
- Beleuchtung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad ausreichend zu beleuchten.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen in Fahrtrichtung befahren oder wenn diese mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind lt. Gesetzgeber verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit erwerben Sie ein Versicherungskennzeichen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus auch eine Privat-Haftpflichtversicherung.
- Helm: Es besteht Helmpflicht mit Ausnahme für E-Bikes und E-Scooter. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm zu tragen.
- Mindestalter: Das Mindestalter zum Fahren der o. g. Gefährte beträgt 16 Jahre, mit Ausnahme der E-Bikes = 15 Jahre und der E-Scooter = 14 Jahre.
- Radwege: Die Radwegnutzung ist inner- und außerorts untersagt. Mit Ihrem E-Scooter dürfen Sie auch Radwege benutzen, sonst bitte auf der Straße fahren. Für E-Bikefahrer muss die Nutzung der Radwege inner- und außerorts durch einen entsprechenden Hinweis gestattet sein.
- Kindersitze und Anhänger: Sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Fahrradanhänger sind erlaubt, ausgenommen sind hier E-Scooter und Segways. Wenn Sie S-Pedelec fahren, fragen Sie bitte bei der Polizei nach. Kinderanhänger sind für alle versicherungspflichtigen Räder nicht erlaubt.
- Seitenspiegel: Es besteht Seitenspiegelpflicht, mit Ausnahme von E-Bikes, E-Scootern und Segways.
- Beleuchtung: Sie haben die Pflicht, bei allen genannten Rädern die Beleuchtung zu garantieren. Für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Mofas bis max. 45 km/h gilt sogar die dauerhafte Beleuchtung.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen nur in Fahrtrichtung befahren. Das gilt nicht für E-Scooter, sofern der Hinweis „Für E-Scooter frei“ vorhanden ist.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Beim Fahren mit einem E-Bike gilt hier allerdings ein Bußgeld, kein Punkt.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Wo entsorge ich meinen Akku?
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Sicher durch den Straßenverkehr
Unfälle und andere Gefahren lauern auf deutschen Straßen an jeder Kreuzung. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Moped unterwegs sind. Bei uns liegen all Ihre Versicherungen in vertrauensvollen Händen. Ob Blech- oder Totalschaden, bei uns sind Sie gut aufgehoben.