Alle Fragen zu Auto und Mobilität
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine auch für andere Fahrzeuge verwenden?
- Der Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kann nur auf eine andere landwirtschaftliche Zugmaschine übertragen werden.
Was verstehen wir unter landwirtschaftlichen Zugmaschinen?
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Zugmaschinen, die wegen Ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
Was bietet die Kraftfahrtversicherung der Öffentlichen Oldenburg?
Unsere Kraftfahrtversicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Pkw kann neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Fahrzeugversicherung mit vielen Extras, Leistungsverbesserungen und Beitragsvorteilen beinhalten – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse als Landwirt.
Mitversichert in der Kaskoversicherung sind z. B.:
- Neupreisentschädigung für PKW
- Zusammenstoß mit Tieren jeder Art
- Schäden durch Schneelawinen
Auf Antrag und ohne Mehrbeitrag kann der Versicherungsschutz für Ihre landwirtschaftliche Zugmaschine auch erweitert werden bei Einsatz Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine:
- zum Winterdienst im Auftrag einer Kommune
- bei Brauchtumsveranstaltungen
- für gemeinnützige Sammelaktionen
- zur Löschhilfe
Wir beraten Sie gerne ausführlich – am liebsten persönlich: Jetzt den Berater in Ihrer Nähe finden!
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
- In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
- Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Anhänger in Sonderausführung
- Anhänger im Werk- und Privatverkehr
- Hub- und Gabelstapler
- Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
- Pkw
- Lkw
- Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
- Krafträder und Kraftroller
FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
Ich fahre E-Bike: Was muss ich über meinen Akku wissen?
Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
Schützen Sie den Akku vor mechanischen Beschädigungen. Sollte es doch passieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäusebeschädigung können gesundheitsschädliche Flüssigkeiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fachleute.
Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitätsverlusten und einem erhöhten Brandrisiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
Schließen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Gibt es eine Wartezeit?
Kann ich auch gebrauchte Fahrräder versichern?
Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
Was ist nicht versichert?
Verschleiß von Reifen und Bremsen
Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Teilnahme an bestimmten Radsportveranstaltungen
Extremsportfahrten wie Downhill-Fahrten und Freeriding.
Was ist versichert?
Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorgesehenen Ladegerät auf einer feuerfesten Unterlage – nicht in der Nähe von brennbaren Materialien.
- Achten Sie bitte nach dem Ladevorgang auf Verformungen des Akkugehäuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fachhandel überprüfen.
- Entleeren Sie den Akku nicht vollständig. Zwischendurch mal Aufladen erhöht die Lebensdauer.
Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Keinen Versicherungsschutz bieten wir für Eigenbauten, die über den Zusammenbau aus einzeln zugekauften Komponenten hinaus gehen.
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
2. Pedelecs mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
3. Lastenräder ohne Tretunterstützung
4. E-Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abzusichern.
- Helm: Tragen Sie zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
- Mindestalter: Ein Mindestalter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
- Radwege: Sie können die Radwege nutzen.
- Kindersitze und Anhänger: Kindersitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinderanhänger bzw. Fahrradanhänger sind erlaubt.
- Seitenspiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit, das Rad mit Seitenspiegeln auszustatten.
- Beleuchtung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad ausreichend zu beleuchten.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen in Fahrtrichtung befahren oder wenn diese mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind lt. Gesetzgeber verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit erwerben Sie ein Versicherungskennzeichen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus auch eine Privat-Haftpflichtversicherung.
- Helm: Es besteht Helmpflicht mit Ausnahme für E-Bikes und E-Scooter. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm zu tragen.
- Mindestalter: Das Mindestalter zum Fahren der o. g. Gefährte beträgt 16 Jahre, mit Ausnahme der E-Bikes = 15 Jahre und der E-Scooter = 14 Jahre.
- Radwege: Die Radwegnutzung ist inner- und außerorts untersagt. Mit Ihrem E-Scooter dürfen Sie auch Radwege benutzen, sonst bitte auf der Straße fahren. Für E-Bikefahrer muss die Nutzung der Radwege inner- und außerorts durch einen entsprechenden Hinweis gestattet sein.
- Kindersitze und Anhänger: Sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Fahrradanhänger sind erlaubt, ausgenommen sind hier E-Scooter und Segways. Wenn Sie S-Pedelec fahren, fragen Sie bitte bei der Polizei nach. Kinderanhänger sind für alle versicherungspflichtigen Räder nicht erlaubt.
- Seitenspiegel: Es besteht Seitenspiegelpflicht, mit Ausnahme von E-Bikes, E-Scootern und Segways.
- Beleuchtung: Sie haben die Pflicht, bei allen genannten Rädern die Beleuchtung zu garantieren. Für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Mofas bis max. 45 km/h gilt sogar die dauerhafte Beleuchtung.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen nur in Fahrtrichtung befahren. Das gilt nicht für E-Scooter, sofern der Hinweis „Für E-Scooter frei“ vorhanden ist.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Beim Fahren mit einem E-Bike gilt hier allerdings ein Bußgeld, kein Punkt.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Wo entsorge ich meinen Akku?
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Sicher durch den Straßenverkehr
Unfälle und andere Gefahren lauern auf deutschen Straßen an jeder Kreuzung. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Moped unterwegs sind. Bei uns liegen all Ihre Versicherungen in vertrauensvollen Händen. Ob Blech- oder Totalschaden, bei uns sind Sie gut aufgehoben.