FAQ-PortalBauen und Wohnen

Alle Fragen zu Bauen und Wohnen

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Hausratsversicherung

Ab wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
Eine eige­ne Haus­rat­ver­siche­rung ist auch für junge Leute wich­tig und zwar immer dann, wenn Sie wert­vollen Haus­rat zu Hause haben – z.B. teure elek­tro­nische Gerä­te.

So­lange Ihre Kin­der in Ihrem Haus­halt woh­nen, sind sie bei Ihnen mit­ver­sichert. Zu­dem ist eine Mit­ver­siche­rung bei Um­zug in ein Stu­den­ten­wohn­heim oder WG-Zimmer wäh­rend der Aus­bil­dung, dem Wehr­dienst oder dem Stu­dium unter be­stimm­ten Voraus­setzun­gen mög­lich. Hier­bei soll­te je­doch der Ver­siche­rer über die ge­än­der­te Wohn­situa­tion infor­miert wer­den, so­dass der Ver­trag ent­sprechend an­ge­passt wer­den kann.

Prü­fen Sie am besten mit Ihren El­tern und unserem Ver­siche­rungs­be­ra­ter vor Ort Ihren Ver­siche­rungs­schutz.
Ich habe eine besonders wertvolle Schmuck- oder Münzensammlung. Ist das auch versichert?
Ja. Bitte beach­ten Sie je­doch, dass für be­stimm­te Sachen wie z. B. Schmuck oder Mün­zen be­son­dere Ent­schädi­gungs­­gren­zen gel­ten. Die Gren­zen sind ab­hän­gig von der Tarif­varian­te der Haus­rat­­ver­siche­rung bei der Öffent­lichen Olden­burg und können bei Be­darf wei­ter er­höht wer­den.
Ich habe eine Wohngebäudeversicherung. Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?
Die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung über­nimmt die Kosten für Schä­den, die an Ihrem Haus ent­ste­hen. Stellen Sie Ihr Haus doch ein­mal ge­dank­lich auf den Kopf. Alles, was nun heraus­fallen würde, ge­hört zum Haus­rat und sichert die Haus­rat­ver­siche­rung ab, z. B. Möbel, Tep­piche, Ges­chirr, Fern­seher, Lap­top, Klei­dung und so wei­ter.

Übri­gens, bei einem Wohn­ge­bäude­scha­den ent­ste­hen fast immer auch Schä­den am Haus­rat, die nur die Haus­rat­ver­siche­rung er­setzt.
Ist in der Glasversicherung auch mein Gartenhaus eingeschlossen?
Nein, es ist immer nur das Glas des Wohn­ge­bäu­des ­versichert.
Ist mein Gepäck im Urlaub auch versichert?
Ihr Haus­rat ist auch dann ver­sichert, wenn er sich vorüber­gehend außer­halb der Woh­nung be­fin­det - also ist auch Ihr Reise­ge­päck ver­sichert. Bitte beach­ten Sie, dass hier­bei teil­weise be­son­dere Ent­schädi­gungs­gren­zen und ande­re Be­son­der­hei­ten gel­ten können.
Ist mein Gewächshaus in der Glasversicherung versichert?
Ja, mein pri­vat ge­nutz­tes Ge­wächs­haus bis zu einem Wert von 3.000 EUR ist in der Haus­halt-Glas-Ver­siche­rung mit­ver­sichert.
Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert, z.B. auf Reisen?
Ihr Ver­siche­rungs­schutz (Außen­ver­siche­rung) er­streckt sich auch auf Sachen, die sich bis zu drei Mona­te vorüber­gehend außer­halb der ver­sicher­ten Woh­nung be­fin­den – sogar welt­weit, wenn Sie z. B. auf Welt­reise gehen.

Und was ist mit Inven­tar außer­halb der Woh­nung aber noch auf dem Grund­stück? In unserem Spezial-Paket endet Ihr Haus­rat-Ver­siche­rungs­schutz nicht an der Terrassen­tür. Und so sind, neben vielen ander­en Din­gen wie Wäsche und Klei­dung, auch Ihre Garten­möbel oder Garten­ge­räte auf dem Ver­siche­rungs­grund­stück gegen alle ver­sicher­ten Ge­fah­ren und sogar gegen ein­fachen Dieb­stahl bis 6.000 EUR mit­ver­sichert.
Sind die Sachen in einer Mietlagerbox versichert?
Im Rah­men der so­ge­nann­ten Außen­ver­siche­rung können auch Sachen ver­sichert sein, die in einer Miet­lager­box ein­ge­lagert sind, oft be­nö­ti­gen Sie je­doch eine sepa­rate Ver­siche­rung. Bitte wen­den Sie sich in diesen Fällen darum an einen unserer Bera­ter.
Sind die Sachen in meiner Garage auch versichert, wenn diese nicht unmittelbar auf dem Grundstück ist?
Ja, so­fern die Gara­ge im Um­kreis von 3 km von der ver­sicher­ten Woh­nung liegt.
Was bedeutet Ersatz zum Neuwert?
Er­satz zum Neu­wert be­deu­tet für Sie, dass Sie be­schä­dig­te oder zer­störte Sachen, die nicht repa­ra­bel sind, neu kau­fen können zum dann gel­ten­den Preis. Ihre Haus­rat­ver­siche­rung über­nimmt in dem Fall die Kosten für den Neu­kauf oder für die Re­pa­ra­tur, wenn diese mög­lich ist.
Für den Er­satz zum Neu­wert spielt der ur­sprüng­liche An­schaffungs­preis der be­schä­dig­ten oder zer­stör­ten Sachen keine Rolle. Sie er­hal­ten im Scha­dens­fall immer den Be­trag, der zur Wieder­be­schaffung not­wen­dig ist.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Gro­be Fahr­lässig­keit ist die Ver­letzung der er­for­der­lichen Sorg­falt in einem be­son­ders ho­hen Maße. So ist es z. B. grob fahr­lässig, Fett un­be­auf­sich­tigt auf dem Herd zu er­hitzen oder eine Kerze an­zu­zün­den und dann aus dem Haus zu ge­hen. Ver­ur­sachen Sie den Scha­den grob fahr­lässig, sieht das Ge­setz in der Regel eine Kür­zung der En­tschä­di­gungs­leistung vor. Wenn Sie sich für das Spezial-Paket unserer Haus­rat­ver­siche­rung ent­schei­den, ver­zich­ten wir auf eine solche Kür­zung.
Was bedeutet Neuwertversicherung?
Ent­steht Ihnen ein Haus­rat­scha­den, er­hal­ten Sie den Wieder­be­schaf­fungs­wert und können eine be­schä­digte Sache mit einer neuen Sache glei­cher Art und Güte er­setzen. Unsere dyna­mischen Tari­fe be­rück­sichti­gen d­abei Preis­ver­ände­run­gen.
Was ist der Unterversicherungsverzicht und welchen Vorteil habe ich dadurch?
  • Beispiel für eine Unterversicherung:
    Ihre Versicherungssumme wurde individuell ermittelt und beträgt 40.000 EUR bei 153 qm. Der eigentliche Wert Ihres Hausrates beträgt jedoch 80.000 EUR. Somit wäre nur „die Hälfte“ versichert.
    Bei einer Schadenregulierung würde demnach auch nur „die Hälfte“ Ihres Schadens bezahlt werden.
    Daher empfehlen wir Ihnen die Pauschale Absicherung von 650 EUR pro m² und verzichten im Schadenfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung.
Was ist mit meinen Computerdaten, sind die auch versichert?
Ja, in dem Spezial-Paket sowie dem Sicher­heits-Paket er­statten wir Ihnen für die Wieder­her­stel­lung pri­va­ter Com­puter­daten nach einem Ver­siche­rungs­fall bis zu 3.000 EUR.
Was ist versichert?
  • Versichert sind innerhalb Ihrer Wohnung Gegenstände:
    • zur Einrichtung (z. B. Möbel)
    • zum Gebrauch (z. B. Kleidung)
    • zum Verbrauch (z. B. Lebensmittel)
Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich umziehe?
Tei­len Sie uns bitte Ihre neue An­schrift und Ihre neue Wohn­fläche mit, wenn Sie um­zie­hen. Ihre Haus­rat­ver­siche­rung zieht dann so­zu­sagen mit Ihnen um - und bie­tet für eine Über­gangs­zeit sogar Ver­siche­rungs­schutz so­wohl für die alte als auch die neue Woh­nung.
Was passiert, wenn meine Wohnung aufgrund eines versicherten Schadensfalles unbewohnbar wird?
In diesen Fällen können Sie in ein Hotel aus­weichen, und wir über­neh­men die er­for­der­lichen Kosten da­für.
Welche Versicherungssumme wähle ich?
  • Die meisten Menschen unterschätzen den Wert ihres Haushaltes und laufen hierdurch Gefahr, im Schadenfall nicht ausreichend versichert zu sein. Sie können dies vermeiden, indem Sie entweder einen Unterversicherungsverzicht mit pauschal 650 EUR pro m² vereinbaren oder eine individuelle Wertermittlung mit einem unserer Berater vor Ort vornehmen.
Wer braucht eine Hausratversicherung?
Eine Haus­rat­ver­siche­rung macht umso mehr Sinn, je mehr Be­sitz vor­han­den ist und je wert­voller die­ser ist. Möbel, Geräte, Wert­gegen­stände und ande­res Inven­tar summie­ren sich leicht zu er­staun­lichen Wer­ten, die auch schnell mal unter­schätzt wer­den.

Be­reits für eine Ein­zimmer­woh­nung ist es em­pfehlens­wert eine Haus­rat­ver­siche­rung ab­zu­schlie­ßen.
Wie melde ich einen Versicherungsfall?
Mel­den Sie den Scha­den form­los per Tele­fon (0441 2228 111), E-Mail, Fax (0441 2228 444), Brief (Öffent­liche Olden­burg, Staugraben 11, 26122 Olden­burg) oder kommen Sie per­sön­lich in der Ge­schäfts­stelle vor­bei. Wich­tig ist, dass Sie uns den Scha­den mög­lichst schnell mel­den und be­schä­dig­te Sachen auf­be­wah­ren.
Wie sind Fahrräder versichert? Was gilt für Elektrofahrräder?
Fahr­räder können auch ge­gen ein­fachen Dieb­stahl ver­sichert wer­den. Voraus­set­zung ist, dass Sie das Fahr­rad mit einem sepa­ra­ten Schloss ge­sichert haben. Darüber hin­aus müssen Sie den Dieb­stahl um­ge­hend bei der Poli­zei an­zei­gen und An­schaf­fungs­be­lege sowie die Rahmen­nummer vor­legen. Die­ser Ein­schluss gilt auch für Elek­tro­fahr­räder mit einer elek­trischen Tret­unter­stüt­zung bis 25 km/h. Schnel­lere Pede­lecs bzw. E-Bikes gel­ten als Kraft­fahr­zeuge und müssen sepa­rat ver­sichert wer­den.
Wogegen ist der Hausrat versichert?
  • Versichert ist Ihr Hausrat gegen Schäden durch:
        • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall von Fahrzeugen)
        • Überspannungsschäden durch Blitz
        • Einbruchdiebstahl, Beraubung und Vandalismus nach einem Einbruch oder bei Beraubung
        • Wasserschäden (Leitungswasser), Sturm und Hagel
    Darüber hinaus sind sämtliche Kosten versichert, die zur Schadenminderung oder Schadenbeseitigung anfallen.

FAQ – alle Fragen zur Bauleistungsversicherung

Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
  • Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden zu empfehlen, der Baumaßnahmen plant und durchführt, denn schon der Rohbau und die Baumaterialien stellen eine erhebliche Investition dar.
    Schäden können vorher nie in ihrer tatsächlichen Größenordnung kalkuliert werden. Als Bauherr können Sie dadurch unerwartete finanzielle Verluste erleiden. Sie sollten deshalb Ihr Bauvorhaben vom Baubeginn an bis zur Fertigstellung durch eine Bauleistungsversicherung schützen.
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Warum ist diese Versicherung so wichtig?
  • Schon der Rohbau Ihres Hauses stellt eine erhebliche Investition dar - und selbst bei größter Vorsicht sind Schäden nicht auszuschließen. Dabei kann selbst ein scheinbar kleines "Malheur" enorme Kosten nach sich ziehen: nicht kalkulierte Kosten, die unversichert die gesamte Finanzierung erschweren können.
Was ist versichert?
  • Versichert sind
    • alle Bauleistungen wie z. B. Neubauten, Umbauvorhaben, Erweiterungsbauten, Tiefbaumaßnahmen, auch Eigenleistungen,
    • alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster,
    • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Bepflanzungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.
    Nicht versichert sind
    • die Baustelleneinrichtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Baugeräte, Werkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Personenschäden
Welche besonderen Vorteile ergeben sich dadurch bei der Bauvertragsgestaltung?
  • Durch eine entsprechende Bauvertragsgestaltung können Sie den Versicherungsbeitrag anteilig mit den am Bau beteiligten Unternehmen verrechnen. So entstehen Ihnen für diese Schutzmaßnahme nahezu keine Kosten.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In der Bauleistungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers, der mitversicherten Unternehmen oder ihrer Repräsentanten
    • normale Witterungseinflüsse
    • Diebstahl lagernder Materialien
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • Brand, Blitzschlag und Explosion (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung)
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie erhalten eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Bauvorhabens oder gelagerter Baumaterialien z. B. durch:
    • Vandalismus, Böswilligkeit, Sabotage
    • Fahrlässigkeit und Vandalismus
    • Ungeschicklichkeit
    • Diebstahl fest eingebauter Teile
    • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds
    • Baugrubeneinsturz
    • Fehler bei der Bauausführung
Welche Leistungen sind abgedeckt?
  • Abgedeckt sind Aufräum- und Wiederherstellungskosten (Selbstkosten), die ein geschädigter Bauherr bzw. ein am Bauvorhaben beteiligter Unternehmer zur Beseitigung eines Sachschadens aufwenden muss.
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall werden sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen ersetzt. Dazu gehören z. B. auch Aufräumkosten und Kosten für die Trocknung von durchfeuchteten Gebäudeteilen.

FAQ – alle Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Ich habe eine Ölheizung mit Tank. Brauche ich eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?

Ja, die Ge­wässer­scha­den-Haft­pflicht­ver­siche­rung ist für Be­sitzer von Heiz­öl­tanks un­ent­behr­lich. Denn der Ge­setz­geber hat In­habern von Heiz­öl­tanks eine stren­ge Haf­tung und Pflicht zum Scha­den­er­satz auf­er­legt – selbst wenn ihn kein Ver­schul­den trifft: Un­be­grenzt haf­tet jeder, der ein Ge­wässer durch schäd­liche Stoffe, wie z. B. Heiz­öl, ver­un­rei­nigt und ande­ren da­durch ein Scha­den ent­steht.


Mög­liche Ur­sachen die­ser Schä­den:



  • Un­dichte Tanks oder Öl­wannen

  • Un­dichte Lei­tun­gen bzw. Mate­rial­feh­ler der Lei­tun­gen und des Zu­be­hörs

  • Män­gel bei Mon­tage, War­tung oder Repa­ra­tur

  • Feh­ler und Nach­lässig­keit beim Be­füllen


Mög­liche Fol­gen die­ser Schä­den:



  • Öl läuft in einen Bach und ver­ur­sacht ein Fisch­ster­ben

  • Öl ge­langt ins Grund­wasser, die Bade­gäste des nahen Sees wer­den krank

  • Öl dringt ins Erd­reich, das aus­ge­baggert und ab­ge­fah­ren wer­den muss


Das alles ist je­doch kein Pro­blem für Sie: Die finan­ziellen Fol­gen von Öl­schä­den über­neh­men wir. Wenn nötig auch die Rettungs­kosten, Rechts­an­walts- und Ge­richts­kosten. Ein rich­tig gutes Stück Sicher­heit zum fai­ren Preis, das Sie mit der Ge­wässer­scha­den-Haft­pflicht­ver­siche­rung be­kommen.

Brauche ich noch eine Hausratversicherung, wenn ich bereits eine Wohngebäudeversicherung habe?
Ja, das er­gibt Sinn. Stellen Sie es sich so vor: Die Haus­rat­ver­siche­rung ver­sichert alles, was im Haus (oder der Wohnung) heraus­fällt, würde man es auf den Kopf stellen. Die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung hin­gegen schützt die „Hülle“, also das Haus rund um Ihr Hab und Gut.
Ist mein Gartenhaus auch versichert?
Gar­ten­häu­ser mit einer Grö­ße von bis zu 20 m² sind sind grund­sätz­lich mit­ver­sichert. Grö­ße­re Gar­ten­häu­ser können Sie selbst­ver­ständ­lich auch in den Ver­siche­rungs­schutz mit ein­be­zie­hen.
Ich werde bauen. Reicht die Wohngebäudeversicherung bereits aus?

Nein, die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung schützt nur be­zugs­fer­tige Immo­bi­lien. Wenn Sie bauen wollen, be­nö­ti­gen Sie drei wich­tige Ver­siche­run­gen:


Bau­leis­tungs­ver­siche­rung:
Unse­re Bau­leis­tungs­ver­sich­erung schützt Sie als Bau­herrn, wenn Sie für Schä­den durch höhe­re Ge­walt oder un­ab­wend­bare Um­stände auf­kommen müssen. Sie ist eine Art Kasko­ver­siche­rung für Bau­vor­haben und über­nimmt die Kosten bei Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen am Neu­bau z. B. durch



  • un­ge­wöhn­liche und außer­ge­wöhn­liche Witte­rungs­ein­flüsse

  • Kons­truk­tions-, Mate­rial- und Aus­füh­rungs­feh­ler

  • Dieb­stahl ein­ge­bau­ter Mate­ria­lien

  • fahr­lässige oder mut­willige Be­schä­di­gung durch Frem­de


Mit der Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bie­ten wir Ihnen als Bau­herr sowie allen be­teilig­ten Bau­unter­neh­mern und Hand­wer­kern Ver­siche­rungs­schutz. So kommt es im Scha­den­fall zu kei­nen Rechts­strei­tig­kei­ten und die plan­mäßige Fort­füh­rung des Baus ist sicher­ge­stellt.


Unse­re Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bie­tet Ver­siche­rungs­schutz vom Aus­hub bis zur Fer­tig­stellung. Sie deckt un­vor­her­ge­sehe­ne Be­schä­di­gun­gen von Bau­leis­tun­gen und Bau­mate­rial wäh­rend der Bau­zeit ab. Im Scha­den­fall er­setzen wir die er­for­der­lichen Kosten, um die Scha­den­stelle auf­zu­räu­men und den ur­sprüng­lichen Ge­bäude­zu­stand wieder­her­zu­stellen. Die „Bau­leis­tungs­ver­siche­rung Plus“ über­nimmt zu­sätz­lich die Mehr­kosten für Kapi­tal­ver­luste. Mehr dazu finden Sie hier.


Bau­herren­haft­pflicht:
Sie wollen dem­nächst bauen? Dann ste­hen Sie vor vie­len Fra­gen und Ent­schei­dun­gen, vor Kosten­be­rech­nun­gen und Kalku­la­tio­nen. Oft gibt es kei­nen Puffer für Un­er­war­te­tes: ver­dreckte Zu­fahrts­straße oder Be­sucher, die sich ver­letzen. Da­her ge­hört die Bau­herren­haft­pflicht zu der Ver­siche­rung, die man als Bau­herr haben sollte. Lassen Sie Ihre Risi­ken unse­re Sorge sein. Und wäh­len Sie ent­spannt Boden­be­läge und Flie­sen aus. Mehr dazu finden Sie hier.


Feuer­roh­bau­ver­siche­rung:
Sichern Sie den Roh­bau un­be­dingt ab! Denn sollte z. B. ein Brand im neu er­richte­ten Dach­stuhl aus­brechen, müssen Sie selbst für den Scha­den auf­kommen. Die Feuer­roh­bau­ver­siche­rung kommt dabei für Schä­den am Roh­bau wie auch an den zur Er­rich­tung no­twen­di­gen Bau­stoffen und Bautei­len, die sich auf dem Grund­stück be­fin­den, auf.


Die Feuer­roh­bau­ver­siche­rung ist bis zu 12 Mona­te bei­trags­frei, wenn eine mehr­jähri­ge Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung ab­ge­schlossen wird. Diese Ge­fah­ren sichern wir wäh­rend der Bau­phase über die Roh­bau­ver­siche­rung ab:

Ist meine Garage auch versichert?
Selbst­ver­ständ­lich können Sie Ihre Gara­ge mit­ver­sichern. Fra­gen Sie Ihren Be­rater, wel­ches Ver­siche­rungs­modell für Sie am güns­tigs­ten ist.
Passt sich der Versicherungswert meines Gebäudes den steigenden Kosten an?
Die Ge­bäude­ver­siche­rung passt sich jähr­lich den än­dern­den Prei­sen und Löh­nen des Bau­ge­wer­bes an.
Kann ich den Handwerker selbst organisieren und dann die Rechnung an die Öffentliche Oldenburg schicken?
Selbst­ver­ständ­lich, Ja. Bevor Sie den Hand­werker je­doch be­auf­tra­gen, müssen Sie uns - sofern Ihnen dies möglich ist - über den Scha­den in­for­mie­ren. Dies ist eine Ihrer Ob­lie­gen­hei­ten. Diese Mel­dung macht vor allem auch des­halb Sinn, da wir über ein Netz von aus­ge­wähl­ten Hand­wer­kern ver­fügen die wir Ihnen ver­mitteln können. Dieses Hand­werker­netz hat sich be­son­ders bei Massen­ele­men­tar­er­eig­nissen be­währt und er­mög­licht eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­tige und auch sehr schnelle Regu­lie­rung des Scha­dens. Auf diese, "unsere" Hand­wer­ker müssen Sie aber nicht zurück­grei­fen. Es steht Ihnen frei, einen Hand­werker Ihres Ver­trau­ens mit der Repa­r­atur/dem Wieder­auf­bau zu be­auf­tra­gen.
Was erhalte ich im Schadenfall?
  • Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten. Sollte das Gebäude trotz Reparatur im Wert gemindert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maximalentschädigung orientiert sich hierbei an den ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
    Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die gesamten ortsüblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neuwertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

Was gehört alles zum Wohngebäude?

Zum Ge­bäude ge­hören alle Dinge, die fest in das Ge­bäude ein­ge­fügt sind und somit eine Ein­heit mit dem Ge­bäude bil­den. Dazu zäh­len z. B.: Dach­zie­gel, Vor­dächer und Schnee­fang­zäune, Fenster, Rollo und Regen­rinnen, Hei­zungs-, Klima-, ther­mische Solar­an­la­gen.
Der Ver­siche­rungs­schutz gilt aber auch für Ge­bäu­de­zu­be­hör wie z. B. Müll­boxen, Klin­gel- und Brief­kasten­an­la­gen auf dem Ver­siche­rungs­grund­stück, Mar­kisen, An­tennen.

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
  • Versichert ist Ihr Gebäude bei Schäden durch:
      • Feuer, z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion
      • Leitungswasserschäden, z. B. durch Rohrbruch oder Frost
      • Sturm
      • Hagel
Woher weiß ich die richtige Versicherungssumme für mein Haus?

Die Ver­siche­rungs­summe wird an­hand der Wohn­fläche er­mittelt.
Die Wohn­fläche ist die Fläche aller Räu­me eines Ge­bäu­des ein­schließ­lich Hobby­räume, Haus­wirt­schafts­räume und even­tuell vor­han­de­ner Ge­wer­be­fläche.
Nicht zu be­rück­sich­ti­gen sind Trep­pen, Bal­kone, Log­gien und Ter­ras­sen sowie Keller-, Spei­cher-, und Boden­räume, die nicht zu Wohn- und/oder Ge­werbe zwecks ge­nutzt bzw. aus­ge­baut sind.

Welchen Schutz benötige ich bei Erstellung eines Neubaus?
  • Die Öffentliche Oldenburg bietet Ihnen eine Feuerversicherung für den Rohbau sofort bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Damit ist ihr Haus vom ersten Spatenstich an geschützt. Und wenn Sie sich für eine dreijährige Vertragslaufzeit entscheiden, bekommen Sie den Versicherungsschutz während der Bauzeit sogar für bis zu 12 Monate geschenkt.
Schutz für Zuhause - Sicherheit für Ihr Leben

Ihr Zuhause ist Ihr Rückzugsort und wertvoller Lebensraum. Mit unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sorgen wir dafür, dass Sie rundum geschützt sind – vor Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser. Dabei sichern wir nicht nur Ihre persönlichen Gegenstände ab, sondern auch die Substanz Ihres Gebäudes. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Zuhause in vollen Zügen zu genießen. Jetzt umfassend absichern und sorgenfrei wohnen!

Wohnen und Eigentum

Bauleistungsversicherung

Die Bau­leistungs­ver­sicherung deckt Sach­schäden an Neu­bau­leis­tungen bei Neu­bauten, Um- und Er­weiterungs­bauten, Sanie­rungen und Tief­bau­maß­nahmen ab.
Wohnen und Eigentum

Wohngebäudeversicherung

Schon aus Un­acht­sam­keit können große und sehr kost­spielige Schäden ent­stehen, die im schlimmsten Fall so­gar noch Folge­kosten mit sich brin­gen. Sichern Sie sich ab, damit aus Ihrer Traum­immo­bilie kein finan­zieller Alb­traum wird.
Wohnen und Eigentum

Hausratversicherung

Sie gehen z. B. nach einem ge­müt­lichen Abend schlafen und ver­gessen, die Kerze zu löschen. Schon aus solch kleinen Unacht­sam­keiten können kost­spielige Schäden ent­stehen.
Wohnen und Eigentum

Kundenschließfachversicherung

Räumen Diebe die Kunden­schließ­fächer in einer Bank aus, ist der In­halt nicht auto­ma­tisch ver­sichert. Damit Sie als Kunde nicht auf ihrem Scha­den sitzen blei­ben, ist eine spe­zielle Ver­siche­rung not­wen­dig. 
Wohnen und Eigentum

Elementar­schaden­versicherung

Schon heute zeigt der Klimawandel seine verheerenden Folgen: Schwere Unwetter treten auch in unserer Region immer häufiger auf und sind mittlerweile eine der Hauptursachen für Gebäudeschäden.
Wohnen und Eigentum

Wohngebäude­ver­siche­rung bei Hauskauf

Besteht eine Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung bei einem Haus(ver)kauf, geht diese gemäß Ver­siche­rungs­ver­trags­ge­setz auf den neuen Eigen­tümer über. Hier­bei will der Ge­setz­ge­ber die mög­liche Ver­siche­rungs­lücke schlie­ßen und ge­währ­leis­ten, dass even­tuelle Schä­den wei­ter­hin durch eine Ver­siche­rung ge­deckt sind (§ 95 VVG).