FAQ Portal
Einkommenschutz und UnfallAlle Fragen zu Einkommensschutz & Unfall
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es eine gesetzliche Absicherung?
Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – egal in welchem Beruf:
- Wer mehr als sechs Stunden arbeitsfähig bleibt, hat keinen gesetzlichen Anspruch.
- Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Ihr Vorteil im Fall der Berufsunfähigkeit:
Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweisen wir Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.
Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?
Eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten liegt vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung vorliegen wird.
Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Autofahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, geistige Leistungsfähigkeit.
Wie erhalte ich Leistungen aus meinem, Vertrag?
Berufsunfähigkeitsschutz:
Werden Sie während der Versicherungsdauer berufsunfähig, erfolgt - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - die Zahlung der versicherten Rente und eine Beitragsbefreiung des Vertrages, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für mindestens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu mindestens 50 % nicht ausgeübt werden kann oder ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen unbefristet anerkennt.
Existenzschutz:
Bei Verlust bzw. Beeinträchtigung von mindestens einer Grundfähigkeit des täglichen Lebens während der vereinbarten Versicherungsdauer - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - erhalten Sie eine Leistung in Form einer Rente oder einer einmaligen Versicherungssumme gezahlt.
Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
FAQ – alle Fragen zur Unfallversicherung
Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?
- Bei schwerwiegenden Verletzungen bietet die monatliche Unfall-Rente zusätzlichen Schutz – ein Leben lang. Sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
- Unfall-Rente ab 33% Invaliditätsgrad mit Staffel (ab 66% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
- Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad
- Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?
Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Was bedeutet Progression?
- Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% überproportional höhere Leistungen vorsehen.Wählen Sie: 350% oder 500% Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70% der Versicherungssumme, sondern 200%. Haben Sie eine Progression von 500% vereinbart, zahlen wir sogar 260% Ihrer Versicherungssumme.
Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?
- Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10%, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?
- Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:
- erhöhter Kraftanstrengung
- Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
- Erfrierungen
- bestimmte Infektionen, Tollwut, Wundstarrkrampf und Zeckenbiss