FAQ Portal

Einkommenschutz und Unfall

Alle Fragen zu Einkommensschutz & Unfall

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gibt es eine gesetzliche Absicherung?

Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 ge­boren, be­kommen Sie keine gesetz­liche Berufs­unfähig­keits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesent­lich gerin­gere Er­werbs­minde­rungs­rente. Im Vor­feld wird jedoch sorg­fältig ana­ly­siert, wie viele Stun­den Sie am Tag arbeits­fähig blei­ben – egal in welchem Beruf:



  • Wer mehr als sechs Stun­den ar­beits­fähig bleibt, hat keinen gesetz­lichen An­spruch.

  • Wer drei bis sechs Stun­den ar­bei­ten kann, be­kommt die halbe Er­werbs­minde­rungs­rente.

  • Wer weni­ger als drei Stun­den am Tag ar­bei­ten kann, er­hält die volle Er­werbs­minde­rungs­rente.


Ihr Vor­teil im Fall der Berufs­unfähig­keit:


Anders als bei der gesetz­lichen Er­werbs­minde­rungs­rente ver­weisen wir Sie nicht auf einen ande­ren Beruf, den Sie statt­dessen theo­re­tisch aus­üben könn­ten.



Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
Es gibt die so­ge­nannte Anfangs­hilfe (3 bis 9 Monats­renten) und die Wieder­ein­gliederungs­hilfe (6 Monats­renten).
Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?

Eine Be­ein­träch­tigung von Grund­fähig­keiten liegt vor, wenn in­folge Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­ent­sprech­enden Kräfte­verfalls, die fach­ärzt­lich nach­zu­weisen sind, vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Monate un­unter­brochen eine Be­ein­träch­tigung vor­liegen wird.


Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Ge­brauch eines Armes, Ge­brauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Auto­fahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleich­gewicht, gei­stige Lei­stungs­fähig­keit.



Wie erhalte ich Leistungen aus meinem, Vertrag?

Berufsunfähigkeitsschutz:
Werden Sie während der Ver­sicherungs­dauer berufs­unfähig, erfolgt - läng­stens für die ver­einbarte Leistungs­dauer - die Zahlung der ver­sicherten Rente und eine Beitrags­befreiung des Vertrages, wenn der zuletzt aus­geübte Beruf für min­destens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu min­destens 50 % nicht aus­geübt werden kann oder ein Träger der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung eine volle Er­werbs­minderung aus medi­zinischen Gründen un­befristet an­erkennt.


Existenzschutz:
Bei Ver­lust bzw. Be­ein­träch­tigung von min­destens einer Grund­fähig­keit des täg­lichen Lebens während der ver­ein­barten Ver­­si­ch­e­rungs­­dau­er - läng­stens für die ver­einbarte Lei­s­tungs­­dau­er - er­halten Sie eine Lei­stung in Form einer Rente oder einer ein­maligen Ver­­si­ch­e­rungs­­sum­me gezahlt.



Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
Die Ab­sich­erungs­höhe im Ex­istenz­schutz sowie die Berufs­unfähig­keits­rente darf max. 60% des Jahres­brutto­ein­kommens be­tragen.

FAQ – alle Fragen zur Unfallversicherung

Brauche ich eine Unfallversicherung?

„Mir passiert schon nichts“ – so denken viele Menschen. Dabei geschieht alle 4 Sekunden ein Unfall, rund 8 Mio. Kinder, Jugendliche und Erwachsene verunglücken jedes Jahr in Deutschland. Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Oft aber sind die Verletzungen so schwer, dass das ganze Leben verändert und zur finanziellen Belastung wird. Zudem bleiben große Lücken, wo weder die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Lebensversicherung zahlen. Daher: Ja, eine Unfallversicherung macht Sinn.

Gibt es besondere Leistungen für ältere Jahrgänge?

Ja. Bei der "Erhöhten Unfall-Rente" erhalten Sie nach der unfall­bedingten Fest­stellung einer Pflege­stufe bis zu 100 % mehr Leistung. Die "Sofort­leistung bei Ober­schenkel­hals­bruch" von 3.000 Euro setzt keinen Unfall voraus. Und sofern Sie mit Ihren Enkel­kindern verreisen, besteht auch für diese Versicherungs­schutz.
Ihr Berater vor Ort stellt mit Ihnen gern Ihren individuell passenden Unfall­schutz zu­sammen.

Gibt es einen Kindertarif?

Ja. Bis zur Voll­endung des 16. Lebens­jahres kann die Unfall­versicherung zum Kinder­tarif ab­geschlossen werden. Nach Ablauf des Versicherungs­jahres, in dem das Kind das 18. Lebens­jahr voll­endet hat, gilt der Erwachsenen­tarif.

Gilt die Unfallversicherung nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?

Unsere private Unfallversicherung sichert Sie rund um die Uhr und weltweit im Falle eines Unfalls ab. Dies gilt selbstverständlich auch bei einem Unfall in der Arbeitszeit. Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten also zusätzlich Geld von uns.

Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?
  • Bei schwerwiegenden Verletzungen bietet die monatliche Unfall-Rente zusätzlichen Schutz – ein Leben lang. Sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
    • Unfall-Rente ab 33% Invaliditätsgrad mit Staffel (ab 66% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
    • Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad
    • Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
Sind die Geldzahlungen aus der Unfallversicherung an einen bestimmten Zweck gebunden?

Nein. Sie bestimmen selbst, wie Sie ein Versicherungs­leistung aus der Unfall­versicherung ver­wenden.

Bleibt der Versicherungsschutz auch beim Umzug ins Ausland erhalten?

Ja. Der Auslands­aufenthalt unter­liegt keiner zeitlichen oder geo­grafischen Be­schränkung. Der Versicherungs­schutz bleibt nach Umzug also bestehen. Sie sollten aber weiterhin eine deutsche Bank­verbindung nutzen. Im Fall einer ""end­gültigen"" Aus­wanderung empfehlen wir aus Service- und Leistungs-Gründen, den Versicherer zu wechseln.

Wann und wo gilt die Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern?

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere private Unfallversicherung gilt: rund um die Uhr, überall auf der Welt, im Berufsleben bzw. im Kindergarten, in der Schule oder Universität, in der gesamten Freizeit, im Straßenverkehr, auf Reisen und im Haushalt.

Wann wird die Invaliditäts-Kapitalleistung gezahlt?

Sie er­halten die Kapital­leistung im Falle der Invalidität, wenn eine unfall­bedingte Be­einträchtigung Ihrer körper­lichen oder geistigen Leistungs­fähigkeit voraus­sichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird.
Diese Be­einträchtigung (Invalidität) muss innerhalb 18 Monate nach dem Unfall einge­treten und inner­halb 24 Monate nach dem Unfall von einem Arzt fest­gestellt und bei uns geltend gemacht worden sein.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem fest­gestellten Invaliditäts­grad und der Glieder­taxe in unseren Unfall­versicherungs-Bedingungen.
Schon ab 1 % Invalidität erhalten Sie Ihre verein­barte Leistung.

Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?
  • Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Was bedeutet Progression?
  • Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% überproportional höhere Leistungen vorsehen.
    Wählen Sie: 350% oder 500% Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70% der Versicherungssumme, sondern 200%. Haben Sie eine Progression von 500% vereinbart, zahlen wir sogar 260% Ihrer Versicherungssumme.
Was ist der Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe?

Der Invaliditätsgrad ist der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent angegeben und in der Regel nach der sogenannten Gliedertaxe (Tabelle mit festen Prozentsätzen) berechnet.


Berechnen Sie bequem online die Kapitalleistung bei Invalidität nach einem Unfall. Sie sehen in unserer interaktiven Grafik auch, wie hoch der Invaliditätsgrad je Körperteil ist.

Was ist eine Risikosportart? Bin ich dabei auch versichert?

Sofern Sie die Sport­art nur als Hobby ausüben, sind Sie grund­sätzlich versichert. Bei Berufs­sportlern erheben wir Beitrags­zuschläge, z. B. 50 % für Profi-Fuß­baller. Wenn Sie - unabhängig vom Sport - besonders hohe Versicherungs­summen verein­baren wollen, ist Ihrerseits eine aus­führliche Zusatz­erklärung mit erweiterten persön­lichen Angaben erforder­lich.

Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen beziehungsweise bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule, auf dem Weg dorthin und nach Hause.


Anders als die private Unfallversicherung zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent. Und das, obwohl 70% der Unfälle in der Freizeit passieren!

Welche Unfälle sind versichert oder gibt es auch Ausnahmen?

Als Un­fälle gelten auch Zerrungen und Risse an Muskeln, Bändern, Gelenken, Menisken oder an der Leiste, die durch er­höhte Kraft­anstrengungen ver­ursacht wurden. Nicht ver­sichert sind z. B. Bauch-, Unterleibs­brüche oder Band­scheiben­vorfälle ohne Unfall­ursache.
Ebenso als Unfall zählen:



  • Erfrieren, Ersticken, Ertrinken

  • Tauch­unfälle, tauch­typische Gesund­heits­schäden

  • Gesund­heits­schäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe

  • Gesund­heits­schäden infolge der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen

Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10%, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?
  • Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:
    • erhöhter Kraftanstrengung
    • Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
    • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
    • Erfrierungen
    • bestimmte Infektionen, Tollwut, Wundstarrkrampf und Zeckenbiss
Wer ist bei der Unfallversicherung versichert?

In der Regel die sogenannte versicherte Person. Bei der Familien-Vorsorge sind drei Monate nach Heirat auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder kostenlos im Vertrag mitversichert. Am besten schließen Sie für einen dauerhaften Schutz für Ihren Partner und für Ihre Kinder eine eigene Unfallversicherung bzw. für Ihre Kinder die „KIZ“ ab.

Werden nach einem Unfall Vorerkrankungen und Gebrechen bei der Leistungsprüfung berücksichtigt?

Ja, je­doch erst wenn eine Vor­erkrankung zu 25 % (Basis), 30 % (Komfort) oder 40 % (Top) mit zu der dauer­haften Be­einträchtigung bei­trägt.

Zahlt die Unfallversicherung nur bei Unfall?

Wir zahlen auch bei Infektionen, Nahrungsmittelvergiftungen und Unfällen in Folge von Bewusstseinsstörungen. Dazu gehören auch Infektionen und allergische Reaktionen durch Zecken- oder Insektenstiche. Auch Schutzimpfungen gegen die Infektionskrankheiten sind mitversichert, wenn Sie dadurch Gesundheitsschäden erleiden. Selbst die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen (außer Alkohol) sind dabei.


Zum Leistungsüberblick unserer privaten Unfallversicherung.

Gesund durchs Leben
Einkommensschutz und Unfall

Unfallversicherung

Alle 4 Se­kun­den pas­siert ein Un­fall in Deutsch­land. Un­sere Un­fall­ver­sich­erung bietet eine attrak­tive Ab­sich­erung in allen Lebenslagen.
Einkommensschutz und Unfall

Unfall­ver­siche­rung für junge Er­wach­sene

Plötz­lich ist es pas­siert! Ein Unfall kommt immer über­rasch­end – ob bei der Ar­beit, im Stra­ßen­ver­kehr, im Haus­halt, oder beim Sport. Bei einer ak­ti­ven Frei­zeit­ge­stal­tung sind er­höhte Unfall­risi­ken vor­han­den.
Einkommensschutz und Unfall

Absicherung der Arbeitskraft

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was passiert, wenn ich schwer erkranke, einen Unfall habe oder berufs­unfähig werde? Der ge­setzlicher An­spruch reicht hierfür nicht aus.