FAQ Portal
Einkommenschutz und UnfallAlle Fragen zu Einkommensschutz & Unfall
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es eine gesetzliche Absicherung?
Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – egal in welchem Beruf:
- Wer mehr als sechs Stunden arbeitsfähig bleibt, hat keinen gesetzlichen Anspruch.
- Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Ihr Vorteil im Fall der Berufsunfähigkeit:
Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweisen wir Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.
Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?
Eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten liegt vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung vorliegen wird.
Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Autofahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, geistige Leistungsfähigkeit.
Wie erhalte ich Leistungen aus meinem, Vertrag?
Berufsunfähigkeitsschutz:
Werden Sie während der Versicherungsdauer berufsunfähig, erfolgt - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - die Zahlung der versicherten Rente und eine Beitragsbefreiung des Vertrages, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für mindestens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu mindestens 50 % nicht ausgeübt werden kann oder ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen unbefristet anerkennt.
Existenzschutz:
Bei Verlust bzw. Beeinträchtigung von mindestens einer Grundfähigkeit des täglichen Lebens während der vereinbarten Versicherungsdauer - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - erhalten Sie eine Leistung in Form einer Rente oder einer einmaligen Versicherungssumme gezahlt.
Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
FAQ – alle Fragen zur Unfallversicherung
Brauche ich eine Unfallversicherung?
„Mir passiert schon nichts“ – so denken viele Menschen. Dabei geschieht alle 4 Sekunden ein Unfall, rund 8 Mio. Kinder, Jugendliche und Erwachsene verunglücken jedes Jahr in Deutschland. Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Oft aber sind die Verletzungen so schwer, dass das ganze Leben verändert und zur finanziellen Belastung wird. Zudem bleiben große Lücken, wo weder die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Lebensversicherung zahlen. Daher: Ja, eine Unfallversicherung macht Sinn.
Gibt es besondere Leistungen für ältere Jahrgänge?
Ja. Bei der "Erhöhten Unfall-Rente" erhalten Sie nach der unfallbedingten Feststellung einer Pflegestufe bis zu 100 % mehr Leistung. Die "Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch" von 3.000 Euro setzt keinen Unfall voraus. Und sofern Sie mit Ihren Enkelkindern verreisen, besteht auch für diese Versicherungsschutz.
Ihr Berater vor Ort stellt mit Ihnen gern Ihren individuell passenden Unfallschutz zusammen.
Gibt es einen Kindertarif?
Ja. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann die Unfallversicherung zum Kindertarif abgeschlossen werden. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, gilt der Erwachsenentarif.
Gilt die Unfallversicherung nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?
Unsere private Unfallversicherung sichert Sie rund um die Uhr und weltweit im Falle eines Unfalls ab. Dies gilt selbstverständlich auch bei einem Unfall in der Arbeitszeit. Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten also zusätzlich Geld von uns.
Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?
- Bei schwerwiegenden Verletzungen bietet die monatliche Unfall-Rente zusätzlichen Schutz – ein Leben lang. Sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
- Unfall-Rente ab 33% Invaliditätsgrad mit Staffel (ab 66% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
- Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad
- Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90% Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)
Sind die Geldzahlungen aus der Unfallversicherung an einen bestimmten Zweck gebunden?
Nein. Sie bestimmen selbst, wie Sie ein Versicherungsleistung aus der Unfallversicherung verwenden.
Bleibt der Versicherungsschutz auch beim Umzug ins Ausland erhalten?
Ja. Der Auslandsaufenthalt unterliegt keiner zeitlichen oder geografischen Beschränkung. Der Versicherungsschutz bleibt nach Umzug also bestehen. Sie sollten aber weiterhin eine deutsche Bankverbindung nutzen. Im Fall einer ""endgültigen"" Auswanderung empfehlen wir aus Service- und Leistungs-Gründen, den Versicherer zu wechseln.
Wann und wo gilt die Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern?
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere private Unfallversicherung gilt: rund um die Uhr, überall auf der Welt, im Berufsleben bzw. im Kindergarten, in der Schule oder Universität, in der gesamten Freizeit, im Straßenverkehr, auf Reisen und im Haushalt.
Wann wird die Invaliditäts-Kapitalleistung gezahlt?
Sie erhalten die Kapitalleistung im Falle der Invalidität, wenn eine unfallbedingte Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird.
Diese Beeinträchtigung (Invalidität) muss innerhalb 18 Monate nach dem Unfall eingetreten und innerhalb 24 Monate nach dem Unfall von einem Arzt festgestellt und bei uns geltend gemacht worden sein.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe in unseren Unfallversicherungs-Bedingungen.
Schon ab 1 % Invalidität erhalten Sie Ihre vereinbarte Leistung.
Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?
Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Was bedeutet Progression?
- Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% überproportional höhere Leistungen vorsehen.Wählen Sie: 350% oder 500% Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70% der Versicherungssumme, sondern 200%. Haben Sie eine Progression von 500% vereinbart, zahlen wir sogar 260% Ihrer Versicherungssumme.
Was ist der Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe?
Der Invaliditätsgrad ist der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent angegeben und in der Regel nach der sogenannten Gliedertaxe (Tabelle mit festen Prozentsätzen) berechnet.
Berechnen Sie bequem online die Kapitalleistung bei Invalidität nach einem Unfall. Sie sehen in unserer interaktiven Grafik auch, wie hoch der Invaliditätsgrad je Körperteil ist.
Was ist eine Risikosportart? Bin ich dabei auch versichert?
Sofern Sie die Sportart nur als Hobby ausüben, sind Sie grundsätzlich versichert. Bei Berufssportlern erheben wir Beitragszuschläge, z. B. 50 % für Profi-Fußballer. Wenn Sie - unabhängig vom Sport - besonders hohe Versicherungssummen vereinbaren wollen, ist Ihrerseits eine ausführliche Zusatzerklärung mit erweiterten persönlichen Angaben erforderlich.
Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen beziehungsweise bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule, auf dem Weg dorthin und nach Hause.
Anders als die private Unfallversicherung zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent. Und das, obwohl 70% der Unfälle in der Freizeit passieren!
Welche Unfälle sind versichert oder gibt es auch Ausnahmen?
Als Unfälle gelten auch Zerrungen und Risse an Muskeln, Bändern, Gelenken, Menisken oder an der Leiste, die durch erhöhte Kraftanstrengungen verursacht wurden. Nicht versichert sind z. B. Bauch-, Unterleibsbrüche oder Bandscheibenvorfälle ohne Unfallursache.
Ebenso als Unfall zählen:
- Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
- Tauchunfälle, tauchtypische Gesundheitsschäden
- Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe
- Gesundheitsschäden infolge der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?
- Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10%, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?
- Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:
- erhöhter Kraftanstrengung
- Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
- Erfrierungen
- bestimmte Infektionen, Tollwut, Wundstarrkrampf und Zeckenbiss
Wer ist bei der Unfallversicherung versichert?
In der Regel die sogenannte versicherte Person. Bei der Familien-Vorsorge sind drei Monate nach Heirat auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder kostenlos im Vertrag mitversichert. Am besten schließen Sie für einen dauerhaften Schutz für Ihren Partner und für Ihre Kinder eine eigene Unfallversicherung bzw. für Ihre Kinder die „KIZ“ ab.
Werden nach einem Unfall Vorerkrankungen und Gebrechen bei der Leistungsprüfung berücksichtigt?
Ja, jedoch erst wenn eine Vorerkrankung zu 25 % (Basis), 30 % (Komfort) oder 40 % (Top) mit zu der dauerhaften Beeinträchtigung beiträgt.
Zahlt die Unfallversicherung nur bei Unfall?
Wir zahlen auch bei Infektionen, Nahrungsmittelvergiftungen und Unfällen in Folge von Bewusstseinsstörungen. Dazu gehören auch Infektionen und allergische Reaktionen durch Zecken- oder Insektenstiche. Auch Schutzimpfungen gegen die Infektionskrankheiten sind mitversichert, wenn Sie dadurch Gesundheitsschäden erleiden. Selbst die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen (außer Alkohol) sind dabei.
Zum Leistungsüberblick unserer privaten Unfallversicherung.