Welches Tier darf im Garten vergraben werden?
6. November 2019Welches Tier darf ich selbst bestatten?
Der Tod eines Haustiers ist traurig. Und er bringt die Frage mit sich: Wohin mit dem toten Tier? In den meisten Fällen bieten sich vier Alternativen an.
Klammheimlich hat sich die Frau in den Abendstunden mit dem Spaten in der Hand zu der Wiese am Dorfrand geschlichen. Dort hat ihr Kater sich zu Lebzeiten gerne gesonnt. Nun ist er tot und Frauchen will ihn mangels eigenen Gartens auf der geliebten Wiese begraben. Erlaubt ist das nicht.
Hohes Bußgeld für Begraben in der Öffentlichkeit
„Außerhalb des eigenen Grundstücks ist so etwas laut Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten, also auch in Wald und Flur“, sagt Martin Struck, Vorsitzender vom Bundesverband Tierbestatter. Dafür drohe ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Vier legale Wege der Tierbestattung
Beim Vierbeiner hat der Eigentümer mindestens vier legale Möglichkeiten, mit dem toten Tier umzugehen: Er kann es in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen, es in einem Tierkrematorium einäschern, bei einem Präparator ausstopfen oder beerdigen lassen.
Kleine Tiere dürfen in die Mülltonne
Bei Kleintieren gibt es zudem eine weitere Variante: Sie dürfen in die Tonne für den Restmüll gelegt werden – aber nicht in die Biotonne. „Als kleine Tiere gelten etwa Vögel und Hamster“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil.
Eine weitere Ausnahme sind sehr große Haustiere. Für sie ist eine Beerdigung auch im eigenen Garten illegal, wobei es hierbei keine exakten Vorgaben in Sachen Größe oder Gewicht gibt. „Wolfshunde und Doggen sind an der Grenze“, meint der Jurist. Also darf alles zwischen Hamster und Wolfshund im Garten seine letzte Ruhe finden, vorausgesetzt er ist nicht nur gepachtet.
Tiergrab im Garten muss mindestens 50 Zentimeter tief sein
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